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US-Berufungsgericht entscheidet: iOS App Store darf Provisionen auf externe Zahlungen erheben

Seit über einem halben Jahr dürfen App-Entwickler in ihren Apps alternative Zahlungsmethoden anbieten, ohne dass eine Kommission an Apple fällig wird. Vorangegangen war ein langjähriger Rechtsstreit, den Spieleanbieter Epic angezettelt hatte und weitestgehend verlor. Nur in einem einzigen Punkt konnte sich der Fortnite-Anbieter durchsetzen: Apple muss alternative Zahlungsmethoden zulassen. Dies setzte Apple allerdings so schleppend und mit einer hohen Kommission (27 Prozent) um, dass die kalifornische Richterin ein Machtwort sprach und dem Konzern bis auf Weiteres jede Kommission auf externe Zahlungen untersagte. Dagegen legte Apple Berufung ein und erhielt nun in begrenztem Rahmen Recht: Kommissionen seien in Zukunft generell erlaubt. In welcher Höhe diese angemessen seien, darf die ursprüngliche Richterin entscheiden.


Die meisten Auflagen, welche seit Ende April im US-amerikanischen App Store gelten, hält das Berufungsgericht für legitim. So darf Apple niemanden davon abhalten, alternative Bezahlformen anzubieten – dies hatte Apple etwa den Medienhäusern bei Apple News zunächst verboten. Auch auf die ursprünglichen Einschränkungen zu Anzahl und Formatierung der Links auf externe Bezahlmöglichkeiten muss Apple weitestgehend verzichten. Die Berufungsrichter gestatteten lediglich die Einschränkung, dass der App-Store-Betreiber auf eine gleichwertige Darstellung von eigenen und fremden Bezahlmöglichkeiten bestehen dürfe.

Richterin wird nicht abgezogen
In einem zusätzlichen Verfahren forderten Apples Anwälte, den Fall fortan von einem anderen Richter beurteilen zu lassen – Richterin Yvonne Gonzales Rogers sei voreingenommen gegenüber dem Konzern. Die Argumentation hält das Berufungsgericht nicht für stichhaltig. „Apple mag nicht mit dem Resultat einverstanden sein, aber sie liefern keine Grundlage für eine Neuzuweisung.“ Somit wird Apple sich mit dieser Richterin auch darüber einigen, wie eine angemessene (nicht wettbewerbshinderliche) Kommission aussieht, welche App-Anbieter beim Gebrauch externer Zahlungsdienstleister für digitale Inhalte an den App Store entrichten müssen.

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