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EU plant erneuten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung

Die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ stellt eine Art Dauerbrenner im politischen Diskurs vieler Staaten dar. Ihre Verfechter weisen auf die Notwendigkeit hin, wichtige Parameter der elektronischen Kommunikation zu speichern, um Kriminalität wirkungsvoller bekämpfen zu können. Kritiker erachten die anlasslose Sicherung von Metadaten oder gar Inhalten als schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und Grundrechte der Nutzer und sehen den erwarteten Nutzer als zu gering an, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen.


EU-Kommission betont Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission möchte einmal mehr einen gemeinsamen Rechtsrahmen für alle Mitgliedsstaaten schaffen, um Metadaten für einen „begrenzten Zeitraum“ aufzubewahren. Aktuell trügen die unterschiedlichen Gesetze dazu bei, Strafverfahren zu behindern. Das geschehe etwa, indem Ermittlungsbehörden Daten anfordern, diese aber bereits gelöscht wurden. Das erschwere auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Kommission legt daher ein Sondierungspapier vor und weist darauf hin, dass sowohl die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als auch EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen dieser Art als erforderlich ansehen: In einer „digitalen Gesellschaft“ seien elektronische Beweismittel für strafrechtliche Ermittlungen „von entscheidender Bedeutung“.

Metadaten speichern, um Verdächtige und Opfer zu identifizieren und zu lokalisieren
Die Kommission verweist auf die Wichtigkeit von Metadaten: Der Standort des Geräts, die Sende- und Empfangsdaten von Nachrichten sowie das Datum und die Uhrzeit spielen bei der Identifizierung von Verdächtigen sowie Opfern eine wesentliche Rolle, so das Papier. Neben unverbindlichen Maßnahmen wie gemeinsame Standards auf EU-Ebene etwa für die Datenkategorisierung spricht sich die Kommission auch für gesetzliche Vorgaben aus. Die bessere Verfügbarkeit der „Nichtinhaltsdaten“ gehe dank der effektiveren Kriminalitätsbekämpfung „sowohl online als auch offline“ mit einer sichereren Gesellschaft für die EU-Bürger einher.

Kommentare

FlyingSloth
FlyingSloth27.05.25 11:19
Die versuchen es bis sie erreicht haben, was sie wollen.
Fly it like you stole it...
+12
Turm
Turm27.05.25 11:20
FlyingSloth
Die versuchen es bis sie erreicht haben, was sie wollen.

Ist das nicht schon 5 mal durchs EU-Parlament durchgefallen. Finde so eine Art von Politik vollkommen fehl am Platz.
+8
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 11:25
Turm
Ist das nicht schon 5 mal durchs EU-Parlament durchgefallen.
Was da unter Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird, unterscheidet sich erheblich in der Umsetzung.
-2
tobias.reichert27.05.25 11:34
Nicht nur einmal.

Turm
FlyingSloth
Die versuchen es bis sie erreicht haben, was sie wollen.

Ist das nicht schon 5 mal durchs EU-Parlament durchgefallen. Finde so eine Art von Politik vollkommen fehl am Platz.
+1
itomaci
itomaci27.05.25 11:44
Mein volles ja dazu, wenn...
1. die Löschung dieser Daten nachvollziehbar gewährleistet ist und
2. durch dieses System so einige fanatische Drecksäcke in Ketten gelegt werden können und deren Vernetzungsmitglieder morgens um 5:30 eingesammelt werden. Freue mich schon jetzt auf diese Art news
“An iPod. A phone. An internet communicator. And a camera”
-8
Crypsis8627.05.25 11:52
itomaci
2. durch dieses System so einige fanatische Drecksäcke in Ketten gelegt werden können und deren Vernetzungsmitglieder morgens um 5:30 eingesammelt werden. Freue mich schon jetzt auf diese Art news

jap, endlich die "Anti"Fa trocken legen....
-8
paniniblue
paniniblue27.05.25 12:04
Ist einfach Generalverdacht – lieber gezielte Ermittlungen. Die Bürger werden wie potenzielle Täter behandelt und das ohne Anlass. Alle Briefe öffnen um Einen zu finden. Studien zeigen, das die Speicherung kaum einen nennenswerten Einfluss auf Aufklärung schwerer Straftaten hat. Mehr Daten ist nicht gleich mehr Sicherheit!
+18
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 12:20
paniniblue
Studien zeigen, das die Speicherung kaum einen nennenswerten Einfluss auf Aufklärung schwerer Straftaten hat. Mehr Daten ist nicht gleich mehr Sicherheit!

Das BKA erhält jährlich mehr als 62.000 Berichte vom NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) mit Verdacht auf Verbreitung von Kinderpornografie. Hier fällt demnächst ein Abkommen weg. Ohne das Abkommen wird der Datenaustausch zwischen den USA und deutschen Behörden wegfallen - im Moment die einzige Datenquelle. Bereits 2023 mussten 16.923 Verfahren wegen fehlender IP-Adressspeicherung unaufgeklärt eingestellt werden
Das ist eigentlich nur eine Information und noch keine Parteinahme. Leider wird in IT-Communities Datenschutz als absolutes Gut behandelt und "Kinderschutz" als manipulative Rhetorik.
-7
tobias.reichert27.05.25 12:23
Wird nicht passieren, selbst wenn der Quatsch durchgeht.
itomaci
Mein volles ja dazu, wenn...
1. die Löschung dieser Daten nachvollziehbar gewährleistet ist und
2. durch dieses System so einige fanatische Drecksäcke in Ketten gelegt werden können und deren Vernetzungsmitglieder morgens um 5:30 eingesammelt werden. Freue mich schon jetzt auf diese Art news
+2
tobias.reichert27.05.25 12:24
Kann nach hinten losgehen der Schuss - selbst unsere Verfassung ist "ANTIFA" 😂

Zum Glück.
Crypsis86
itomaci
2. durch dieses System so einige fanatische Drecksäcke in Ketten gelegt werden können und deren Vernetzungsmitglieder morgens um 5:30 eingesammelt werden. Freue mich schon jetzt auf diese Art news

jap, endlich die "Anti"Fa trocken legen....
+3
deus-ex
deus-ex27.05.25 12:48
Sie wollen nur unser Bestes... versprochen....
+8
haschuk27.05.25 12:49
sudoRinger
Bereits 2023 mussten 16.923 Verfahren wegen fehlender IP-Adressspeicherung unaufgeklärt eingestellt werden

Was soll uns diese Zahl sagen? Gar nichts, solange wir nicht wissen, ob die Speicherfrist nicht schon lange abgelaufen wäre. Und hier stellt sich die Frage, wie lange will man speichern?

Und, um die Zahl wirklich nur im Ansatz bewerten zu können. Wie sieht es denn in Frankreich und Polen (Speicherfrist 1 Jahr), Spanien (2 Jahre) und Italien (6 Jahre) mit vergleichbaren Zahlen aus?
+6
Free
Free27.05.25 12:55
sudoRinger
[Das BKA erhält jährlich mehr als 62.000 Berichte vom NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) mit Verdacht auf Verbreitung von Kinderpornografie. Hier fällt demnächst ein Abkommen weg. Ohne das Abkommen wird der Datenaustausch zwischen den USA und deutschen Behörden wegfallen ...
Und was genau hat das mit Vorratsdatenspeicherung in EU zu tun?
Das Abkommen ist ein Abkommen. Andere Baustelle. Dann soll man halt ein Neues schließen. Da könnte sich die EU-Bürokratie sinnvoll beschäftigen, statt sich immer wieder zu überlegen, wie sie ihre Bürger besser überwachen kann.
+1
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 12:58
haschuk
sudoRinger
Bereits 2023 mussten 16.923 Verfahren wegen fehlender IP-Adressspeicherung unaufgeklärt eingestellt werden
Was soll uns diese Zahl sagen?
Das Interessante ist die Differenz zwischen 62.000 US-Hinweisen und 17.000 unaufgeklärten Fällen. Das bedeutet: Bei etwa 45.000 Verfahren war die internationale Datenzusammenarbeit erfolgreich - genau das, was mit dem wegfallenden US-Abkommen gefährdet ist. Ohne Verkehrdatenspeicherung gibt es für die US-Daten keinen Ersatz.

Free
Und was genau hat das mit Vorratsdatenspeicherung in EU zu tun?
Die US-Hinweise enthalten IP-Adressen. Wenn die US-Quelle komplett wegfällt, wird Verkehrsdatenspeicherung zum einzigen Ersatz für 62.000 jährliche Hinweise
-1
itomaci
itomaci27.05.25 13:26
paniniblue
Ist einfach Generalverdacht – lieber gezielte Ermittlungen. Die Bürger werden wie potenzielle Täter behandelt und das ohne Anlass. Alle Briefe öffnen um Einen zu finden. Studien zeigen, das die Speicherung kaum einen nennenswerten Einfluss auf Aufklärung schwerer Straftaten hat. Mehr Daten ist nicht gleich mehr Sicherheit!

Du hast diese Studien gelesen und kannst sie verifizieren, weil ich habe auch mit so einigen Studien meine Zweifel
“An iPod. A phone. An internet communicator. And a camera”
-3
itomaci
itomaci27.05.25 13:30
itomaci
Mein volles ja dazu, wenn...
1. die Löschung dieser Daten nachvollziehbar gewährleistet ist und
2. durch dieses System so einige fanatische Drecksäcke in Ketten gelegt werden können und deren Vernetzungsmitglieder morgens um 5:30 eingesammelt werden. Freue mich schon jetzt auf diese Art news
itomaci
Mein volles ja dazu, wenn...
1. die Löschung dieser Daten nachvollziehbar gewährleistet ist und
2. durch dieses System so einige fanatische Drecksäcke in Ketten gelegt werden können und deren Vernetzungsmitglieder morgens um 5:30 eingesammelt werden. Freue mich schon jetzt auf diese Art news

Habe diesen post mit der Erwartung von mind. 30 downthumbes gemacht ... bin wirklich überrascht über die moderate Reaktion
“An iPod. A phone. An internet communicator. And a camera”
-1
tobias.reichert27.05.25 13:35
WTF ernsthaft? 6 Jahre? Ich rufe eine Seite auf und der Mist wird 6 Jahre lang gespeichert???

Stasi.

haschuk
Italien (6 Jahre) mit vergleichbaren Zahlen aus?
+1
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 13:37
haschuk
Und, um die Zahl wirklich nur im Ansatz bewerten zu können. Wie sieht es denn in Frankreich und Polen (Speicherfrist 1 Jahr), Spanien (2 Jahre) und Italien (6 Jahre) mit vergleichbaren Zahlen aus?
Das BKA schlägt 2-3 Wochen vor
BKA
Gemessen an den wahrscheinlichsten Fallkonstellationen wäre eine Speicherverpflichtung von 2 bis 3 Wochen auch bei besonderen (terroristischen) Gefahrenlagen regelmäßig ausreichend und damit ein signifikanter Sicherheitsgewinn.
(Positionspapier des BKA)
Zudem - und das meinte ich oben - ist mittlerweile nicht von anlassloser Speicherung die Rede, sondern vom "Quick Freeze", eine Art Snapshot nach einem Ereignis.
+2
iEi
iEi27.05.25 14:02
Die EU (und DE auch) geht politisch in eine ganz falsche Richtung meiner Meinung nach.
Statt Freiheit und Innovation kommt Angst, Verbote, Überwachung und Regulierungen.
Die Welt zieht an uns vorbei.
+8
haschuk27.05.25 14:10
sudoRinger
haschuk
Und, um die Zahl wirklich nur im Ansatz bewerten zu können. Wie sieht es denn in Frankreich und Polen (Speicherfrist 1 Jahr), Spanien (2 Jahre) und Italien (6 Jahre) mit vergleichbaren Zahlen aus?
Das BKA schlägt 2-3 Wochen vor
BKA
Gemessen an den wahrscheinlichsten Fallkonstellationen wäre eine Speicherverpflichtung von 2 bis 3 Wochen auch bei besonderen (terroristischen) Gefahrenlagen regelmäßig ausreichend und damit ein signifikanter Sicherheitsgewinn.
(Positionspapier des BKA)
Zudem - und das meinte ich oben - ist mittlerweile nicht von anlassloser Speicherung die Rede, sondern vom "Quick Freeze", eine Art Snapshot nach einem Ereignis.

Das BKA sagt eindeutig, dass Quick Freeze nicht geeignet ist.

Und im Vergleich zur bestehenden Praxis (7 Tage) erhöht sich die hypothetische (!!) Aufklärungsquote bei 14 Tagen um 8%, bei 21 Tagen um 12%. Die dadurch absolut gewonnen Zahlen entsprechen im günstigsten Fall ca 50% den Eingängen von Tag 6 bis 13, (7 >> 21, 8000 mehr Aufklärungen, 6 >> 13 ca. 16.000 Eingänge). Letztendlich ist das nix anderes als eine geschönte Interpretation, was das BKA da ableitet.

Und nun kommt der nächste Punkt, der Politik schweben da eher als Minimum 6 Monate vor, obwohl selbst das BKA zugibt, dass nach einem Monat Speicherdauer sich die Quote nur noch marginal erhöhen wird.

Nach den Zahlen des BKA müsste Spanien eine Aufklärungsquote von 98% und Italien von 99,95% haben. Hust, hust.
+3
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 14:24
Das BKA-Papier sagt nicht, dass Quick-Freeze "nicht geeignet" ist. Es erklärt nur technisch: Wenn Daten bereits gelöscht sind, kann man sie nicht mehr "einfrieren".

Die Baseline zu der wir vergleichen ist 0 Tage Speicherung. Bei 66.000 Fällen bedeutet dies eine Steigerung von 0% Aufklärungsquote (ohne Speicherung) auf 84,5% bei 2 Wochen Speicherung (und nicht 8 %). Das sind rund 55.000 hypothetisch aufgeklärte Verfahren pro Jahr.
14 Tage Speicherfrist würden die Aufklärungsquote stark erhöhen, danach steigt die Wirkung marginal.
haschuk
Nach den Zahlen des BKA müsste Spanien eine Aufklärungsquote von 98% und Italien von 99,95% haben. Hust, hust.
100% würde bedeuten: Bei allen 66.000 Fällen kann das BKA eine IP-Adresse einem konkreten Anschluss zuordnen - nicht die vollständige Aufklärung der Straftat. Was bei Missbrauchsfällen aber tatsächlich nah an einer Aufklärung ist.
0
tobias.reichert27.05.25 14:28
Also ist der Grund für die Speicherung ein anderer - ein Schelm wer Böses dabei denkt.
haschuk
Und nun kommt der nächste Punkt, der Politik schweben da eher als Minimum 6 Monate vor, obwohl selbst das BKA zugibt, dass nach einem Monat Speicherdauer sich die Quote nur noch marginal erhöhen wird.
+1
paniniblue
paniniblue27.05.25 14:29
itomaci
Du hast diese Studien gelesen und kannst sie verifizieren, weil ich habe auch mit so einigen Studien meine Zweifel

Sicherlich sollte man jede Studie kritisch prüfen. Aber der Tenor aus verschiedenen Quellen ist klar: Die Vorratsdatenspeicherung zeigt keinen belegbaren Sicherheitsgewinn.

Max-Planck-Institut
Kein signifikanter Unterschied bei der Aufklärungsquote zwischen Staaten mit und ohne Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission
Mangelnde Nachweise für die Wirksamkeit in der Kriminalitätsbekämpfung

BKA-Bericht
Interner Nutzenbericht relativiert die tatsächliche Relevanz der Daten in Ermittlungsverfahren.

Bundestagsdrucksache
Kein messbarer Effekt auf die Aufklärungsrate schwerer Straftaten trotz gespeicherter Verbindungsdaten

Versprochene Wirkung, wenig Nutzen.
+5
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 14:33
Hast Du mal die Links zu den vier Quellen?
0
Kapitän
Kapitän27.05.25 14:41
Turm
FlyingSloth
Die versuchen es bis sie erreicht haben, was sie wollen.

Ist das nicht schon 5 mal durchs EU-Parlament durchgefallen. Finde so eine Art von Politik vollkommen fehl am Platz.

Ist mit dem Tempolimit doch das gleiche. Wurde auch schon mehrfach abgelehnt aber wird immer wieder versucht. Total bescheuert.
+1
paniniblue
paniniblue27.05.25 14:45
sudoRinger
Hast Du mal die Links zu den vier Quellen?


Na klar …

Zusammenfassung / MP-Institut hat den Link leider gelöscht


Links voM BKA einzeln dort aufgelistet am Ende
+2
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 14:54
paniniblue
sudoRinger
Hast Du mal die Links zu den vier Quellen?
Na klar …
Jo, die Quellen hat mir Perplexity auch genannt. Deine Quellen sind 12-13 Jahre alt und stammen teilweise von Anti-VDS-Aktivisten.
-2
haschuk27.05.25 15:09
sudoRinger

Die Baseline, die heranzuziehen ist, sind die defakto 7 Tage der Provider! Diese 7 Tage werden durch das BKA vorher auch benannt!
+1
sudoRinger
sudoRinger27.05.25 15:11
die Baseline ist 0 Tage, wenn keine gesetzliche Regelung getroffen wird.
BKA-Positionspapier
Die TK-Anbieterspeichern derzeit jedoch lediglich zu eigenen Geschäftszwecken (z.B. zu Abrechnungs- oder IT-Sicherheitszwecken) zeitlich begrenzt und zum Teil nicht vollständig die Telekommunikati onsverkehrsdaten der Kunden.
... und manche vielleicht auch gar nicht (digitalcourage)
-2
haschuk27.05.25 15:22
Du kommst mit einer Quelle von 2017/2019. Echt jetzt?

Würde bisher nicht durch die TK-Anbieter gespeichert werden, hätten wir eine Aufklärungsquote von 0% gemäß BKA. Das BKA gibt aber andere Daten an.

Daher ist als Baseline die Realität zu betrachten, nicht die gesetzliche Nulllinie.
+1
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