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Bundesregierung: Smartphones sollen sieben Jahre lang mit Updates und Ersatzteilen versorgt werden

Ein iPhone, das nicht mehr ordnungsgemäß seinen Dienst verrichtet, geht für Kunden oftmals mit der Kontaktaufnahme des Apple-Kundendienstes einher: Liegt der Fehler hardwareseitig vor, so führt üblicherweise kein Weg an Apple oder einem zertifizierten Reparaturdienstleisters vorbei. Dabei liegen beim iPhone einige Merkmale vor, die eine Öffnung des Geräts für Nutzer durchaus nahelegen: So vergibt iFixit sechs von zehn Punkten für die „Repairability“ für das aktuelle Modell und verweist darauf, dass vielfach Schrauben anstatt Klebstoff zum Einsatz kommen und oft schadhafte Komponenten wie das Display und der Akku recht einfach ausgetauscht werden können. Nun möchte die deutsche Bundesregierung Reparaturen erleichtern – und Herstellern einen deutlich längeren Update-Support abringen.


Regierung: Sieben Jahre lang Ersatzteile und Updates
Geht es nach der Bundesregierung, müssen Hersteller von Smartphones und Tablets die Reparaturen für ihre Kunden deutlich vereinfachen. So erklärte das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Heise, dass Ersatzteile mindestens sieben Jahre lang erhältlich sein sollen. Diese sollen auch rasch geliefert werden: Während die EU-Kommission eine Lieferdauer von höchstens fünf Werktage ins Auge gefasst hat, kann sich Deutschlands Bundesregierung eine kürzere Frist durchaus vorstellen. Ähnlich sind die Ambitionen bei Updates: Nach dem Wunsch des Ministeriums müssen Hersteller ihre Smartphones und Tablets zumindest sieben Jahre lang mit Sicherheitsaktualisierungen versorgen.

EU wünscht sich Energielabel
Deutschlands Vorschläge gehen in einigen Punkten über jene der EU-Kommission hinaus: Letztere diskutiert darüber, dass Hersteller mindestens fünf Jahre lang Ersatzteile für Smartphones vorrätig haben müssen (bei Tablets sechs Jahre). Sicherheitsupdates sollen mindestens fünf Jahre nach dem Release eines Smartphones erfolgen. Akkus müssen nach den aktuellen Entwürfen der Kommission nach 500 Ladezyklen über eine Mindestkapazität von 80 Prozent verfügen, sofern dieser austauschbar ist. Ist er hingegen fest verbaut, sind gar 1.000 Ladezyklen für diese Kapazität erforderlich. Ferner sollen Hersteller diese und weitere Angaben im Rahmen eines verpflichtenden Energielabels transparent machen müssen. Die Forderungen dürften so manchen Hersteller vor Probleme stellen: Während iPhones außerordentlich lange Updates erhalten, sieht die Lage bei vielen Android-Geräten gänzlich anders aus.

Kommentare

Stefanie Ramroth06.09.21 10:51
Auch wenn ich jetzt wieder Daumen nach unten provoziere, aber dann muss auch eine Gewährleistung beim Privatverkauf angedacht werden.
Erwerbe ich ein Apple iPhone, kann ich bei Neukauf und auch nach einer autorisierten Reparatur davon ausgehen, dass das Gerät über ein kalibriertes Display verfügt und zudem nach den Herstellervorgaben wasserdicht ist.
Wurde das iPhone privat repariert und die Dichtigkeit ist nicht gegeben, kann es mir nach dem Kauf passieren, dass meine Investition absäuft.
Dann muss es möglich sein, den Verkäufer in Regress zu nehmen. Auch wenn dieser das Gerät vielleicht auch nur gebraucht erworben hat. Ein Durchgriff bis zum Reparateur ist dem Käufer in dem Fall nicht zuzumuten.
Meine Meinung. Wie seht Ihr das?
-2
Hannes Gnad
Hannes Gnad06.09.21 11:03
Siehe "Auto gebraucht von privat kaufen"...
+8
kommunikatio
kommunikatio06.09.21 11:04
Sollte machbar sein. Das iPhone 7 ist z.B. 5 Jahre alt. Woher die 7 Jahre allerdings kommen und ob das bei dem schnellen Technikwandel sinnig ist, das bleibt für mich ungeklärt.
Es gibt keinen tieferen Sinn.
+7
pentaxian
pentaxian06.09.21 11:11
Kann Apple ja eigentlich nur Recht sein. Da werden diverse Android-Hersteller eher arge Probleme bekommen, insbesondere betriebswirtschaftlich. Einige Chinakracher-Hersteller könnten sich evtl. ganz zurück ziehen vom Europäischen Markt. Dürfte die Schwemme von ständig neuen Smartphones deutlich eindämmen, was an sich auch gut ist!
mine is the last voice that you will ever hear (FGTH)
+9
Marcel Bresink06.09.21 11:13
Stefanie Ramroth
Wurde das iPhone privat repariert und die Dichtigkeit ist nicht gegeben, kann es mir nach dem Kauf passieren, dass meine Investition absäuft.

Ja, natürlich. Aber das ist doch Dein Problem, wenn Du dieses Risiko eingehst. Entweder kaufst Du gar nicht von privat oder Du stellst vertraglich mit dem Verkäufer sicher, dass Du eine Gewährleistung bekommst. Daran hindert Dich ja keiner.

Aber warum sollte sich der Staat plötzlich in den Abschluss privater Verträge einmischen, solange diese nicht sittenwidrig sind?
+29
Mecki
Mecki06.09.21 11:29
Nur sagt halt "Sicherheitsaktualisierungen" alleine nichts aus. Wenn es 100 bekannte Fehler gibt und ich alle 6 Monate ein Update heraus bringe, das nur eine davon behebt, dann habe ich 7 Jahre lang Updates gebracht, aber zu keinem Zeitpunkt war die Plattform sicher, da ich in den 7 Jahren insgesamt 14 von 100 Fehlern geschlossen habe. Daher finde ich es unsinnig hier vorzuschreiben dass ein Anbieter Updates bringen muss oder wie oft.

Ich würde eher die Gewährleistung für SmartPhones anheben, die Beweislastumkehr abschaffen und ungepatchte Sicherheitslücken zum Gewährleistungsfall erklären.

Beispiel: Gewährleistung ist 6 Jahre. Wenn in den 6 Jahren eine Sicherheitslücke bekannt wird, dann ist das ein Produktmangel und als Kunde habe ich das Recht, dass dieser Produktmangel zeitnah behoben wird oder ich für den Mangel entschädigt werde. Das kann ich dann sogar einklagen. Außerdem muss dann der Hersteller für jeglichen Schaden haften, der durch diesen bekannten Mangel entsteht. Fange ich mir also Malware ein, die sich über eine bekannte Lücke verbreitet, muss der Hersteller für alle Schäden einstehen, weil er die Lücke nicht rechtzeitig geschlossen hat.

Es läge also im Interesse der Herstellers alle Sicherheitslücken während dieser 6 Jahre immer zu beheben und das so zeitnah wie möglich, da alles andere ganz schnell ins Geld gehen wird, von massiv schlechter Publicity mal ganz zu schweigen, die diverse Gerichtsprozesse nach sich ziehen würden.
+12
Frank Drebin
Frank Drebin06.09.21 12:06
Typisch wenn sich Politik in Sachen einmischt, die sie nicht versteht. Da werden irgendwelche Zahlen rausposaunt um den Wähler in seiner Einstellung zu schmeicheln. Was Apple macht, ist aber absolut richtig und das schon seit langer Zeit.
-11
Hannes Gnad
Hannes Gnad06.09.21 12:18
Man könnte auch den Eindruck gewinnen, daß sich Apple durch manche Maßnahmen in der letzten Zeit ("Erprobung", Ersatzteile auch weltweit bis zu sieben Jahre vorzuhalten; mittlerweile bis zu sieben Jahre Softwareupdates für iOS/iPadOS-Geräte usw.) auf solche gesetzlichen Pflichten vorbereitet...
+11
Dunkelbier06.09.21 13:23
Stefanie Ramroth
Meine Meinung. Wie seht Ihr das?
Das wäre der Horror. Wie soll ich denn als Nicht-Fachmann z.B. die Dichtigkeit gewährleisten? Selbst ohne Selbstreparatur? Oder den Zustand des Akkus? Oder überhaupt ein technisches Detail?

Das würde den Privatverkauf im Keim ersticken. Den Firmen kann sowas natürlich nur recht sein.
+13
KingBradley
KingBradley06.09.21 14:37
Einfach Gesetz das die Hersteller zwingt Treiber bereit zu stellen:

Jeder kann dann sein OS auf seinem Smartphone installieren.
Genauso wie bei einem PC.
Problem gelöst.

Die EU hätte das Thema mal aufgreifen sollen anstatt die lachhafte Nummer mit den Ladekabel.
-5
Wiesi
Wiesi06.09.21 15:55
An Anfang dieses Threads wird nichts über die Art der Reparatur bzw. das Update gesagt. Sondern nur verlangt, das beides innerhalb einer Frist von 5 bzw. 7 Jahren möglich sein soll. Dazu müssen über diesen Zeitraum lediglich Ersatzteile und Updates bereitgestellt werden. Diese Forderung finde ich völlig in Ordnung. Sie ist Voraussetzung für das Recht auf Reparatur und dient somit dem dringenden Gebot der Nachhaltigkeit. Den Energielabel beim Handy finde ich allerdings lächerlich.

Interessant ist hier jedoch, wann der o.g. Zeitraum beginnt: Bei Fertigungsbeginn oder -ende? Die Updates können allenfalls nach "best effort" geleistet werden. D.h.: Funktionsfehler und Sicherheitslücken können erst nach bekannt werden beseitigt werden. Bei den Sicherheitslücken kommt hinzu, daß sie sich u.U. garnicht oder nur unvollkommen schließen lassen. (Siehe Datenklau bei den Prozessoren mit "out of Order processing")
Everything should be as simple as possible, but not simpler
+1
Michael Lang aus Rieder06.09.21 16:23
Marcel Bresink
Stefanie Ramroth
Wurde das iPhone privat repariert und die Dichtigkeit ist nicht gegeben, kann es mir nach dem Kauf passieren, dass meine Investition absäuft.

Ja, natürlich. Aber das ist doch Dein Problem, wenn Du dieses Risiko eingehst. Entweder kaufst Du gar nicht von privat oder Du stellst vertraglich mit dem Verkäufer sicher, dass Du eine Gewährleistung bekommst. Daran hindert Dich ja keiner.

Aber warum sollte sich der Staat plötzlich in den Abschluss privater Verträge einmischen, solange diese nicht sittenwidrig sind?

Sehe ich genau so. Wie beim Autokauf. Da bekomme ich auch beim Gebrauchten keine Garantie von Privat. Das kann man keinem privatverkäufer zumuten.
Das basiert auch Ehrlichkeit und Vertrauen.

Wenn man da keine Risiken eingehen will, muß man vom Gewerblichen kaufen mit dem Nachteil des höheren Preises.
+2
Windrose06.09.21 16:28
Stefanie Ramroth
Meine Meinung. Wie seht Ihr das?

Ich sehe einen Unterschied zwischen Garantie und der Pflicht, sieben Jahr lang Updates und Ersatzteile bereitzustellen. Außerdem sehe ich den Käufer in der Pflicht für sich sinnvoll zu entscheiden, ob er mit Garantie etwas beim Händler oder ohne Garantie ‚von privat‘ kauft.
+2
iBert06.09.21 18:15
Stefanie Ramroth
...Dann muss es möglich sein, den Verkäufer in Regress zu nehmen. Auch wenn dieser das Gerät vielleicht auch nur gebraucht erworben hat. Ein Durchgriff bis zum Reparateur ist dem Käufer in dem Fall nicht zuzumuten.
Meine Meinung. Wie seht Ihr das?
Diese Pflicht zur Gewährleistung hat ein Privatverkäufer doch schon lange. Hast du noch nie in der Bucht eingekauft?
Beim privaten Verkauf gebrauchter Sachen haften Verkäufer grundsätzlich auch für Mängel der Sache. Denn auch für den Kauf bei eBay, eBay-Kleinanzeigen oder anderen Portalen gilt das BGB-Kaufrecht.
Danach haftet der Verkäufer für Mängel der Sache zwei Jahre lang (§ 438 Absatz 3 Nummer 3 BGB). Das gilt auch für gebrauchte Sachen. Viele Verkäufer möchten die Haftung durch einen Haftungsausschluss ausschließen. Bei ebay-Anzeigen finden sich zahlreiche Beispiele für Formulierungen um die Gewährleistung auszuschließen.
Natürlich steht es jedem Käufer frei einen solchen Artikel zu kaufen oder eben nicht....
Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.
0
alpeco
alpeco07.09.21 01:07
Grundsätzlich sinnvoller Vorschlag auch wenn die Dauer von 7 Jahren sehr gewürfelt ist.

Was mich wundert: Warum gilt das nur für Tablets und Smartphones? Was ist mit anderen Geräten wie z.B. TVs, PCs, Elektro-Billig-Elektrospielzeug...
+1
MrWombat
MrWombat07.09.21 08:14
alpeco
Was ist mit anderen Geräten wie z.B. TVs, PCs, Elektro-Billig-Elektrospielzeug...

Sehe ich auch so, gerade TV Geräte werden meiste nach weniger Wochen nicht mehr aktualisiert. Mein Sony hat in mittlerweile 10 Jahren 1 Update bekommen.
+2

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