Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Apples (vorsichtige) Warnung an Anleger: Kartellrechtliche Risiken

Ende des Monats lädt Apple einmal mehr zur telefonischen Pressekonferenz, um dann die Zahlen für das Weihnachtsquartal zu diskutieren. Am 27. Januar um 23 Uhr unserer Zeit ist es so weit, die Ergebnisse selbst werden gewöhnlich schon eine halbe Stunde vorher verkündet. Erneut hatte Apple angesichts der unsicheren weltwirtschaftlichen Lage sowie den unvorhersehbaren Auswirkungen durch die Corona-Pandemie darauf verzichtet, eine Prognose abzugeben. Ein Blick auf die Einschätzungen der Marktexperten zeigt jedoch, dass Apples Abschneiden dennoch nicht vollkommen offen ist – denn allgemein rechnet man mit herausragenden Werten.


Kartellrechtliche Risiken
Börsennotierte Unternehmen müssen stets angeben, ob es konkrete Risiken gibt, welche das Geschäftswesen negativ beeinträchtigen könnten. Erstmals nennt Apple dabei einen Aspekt, der in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert wurde: Kartellrechtliche Probleme angesichts der Beobachtung durch Wettbewerbsbehörden verschiedener Länder. Weitere Details nennt Apple nicht, weist allerdings darauf hin, dass man die Fragen fortwährend diskutiere. Die Befürchtung, den App Store abspalten oder grundlegend umgestalten zu müssen, scheint es hingegen nicht zu geben – andernfalls fiele die Warnung im "Proxy Statement" sehr viel schärfer aus und würde sich nicht nur auf allgemeine Aussagen beschränken.


Das Jahr 2020 im Rückblick

Hohe Verkaufszahlen erwartet
Wenig Zweifel herrscht indes, dass Apple die Umsätze des Vorjahres übertreffen konnte und diverse neue Rekordwerte verkünden dürfte. Weiterhin soll der Mac-Absatz auf sehr hohem Niveau liegen, zumal die verkaufsstärkste Baureihe (MacBook Air) seit November mit Apple-eigenen Chips zu haben ist und in allen Testberichten außergewöhnlich gut abschnitt. Auch das iPhone soll sich höherer Nachfrage als im Weihnachtsgeschäft 2019 erfreuen. Da alle neuen Ausführungen erst im vierten und nicht schon im dritten Jahresquartal auf den Markt kamen, könnte dies zu einem besonders hohen Plus führen. Für Apple zählen die Ergebnisse des Dreimonatszeitraums Oktober, November und Dezember bereits zum Geschäftsjahr 2021, da dieses am 1. Oktober beginnt.

Kommentare

MetallSnake
MetallSnake06.01.21 10:36
Interessant fand ich auch folgendes:
Apple will "grüne" Boni

Ein Teil der Boni für die Manager des iPhone-Herstellers Apple soll in Zukunft von deren Umsetzung der sozialen und ökologischen Vorgaben des Konzerns abhängen. Die Anpassung könne bis zu plus oder minus zehn Prozent betragen, gab der US-Konzern in einer Pflichtmitteilung bekannt. Wie genau die Umsetzung gemessen werden soll, war zunächst unklar.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/marktberichte/markt-bericht-...
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
+5
Frank Drebin
Frank Drebin06.01.21 13:05
Ich finde diese kartellrechtlichen Gefahren sind auch echt komplett daneben. Also Apple ist kein Monopolist. Microsoft oder Amazon, das sind imho Monopolisten vom Feinsten. Aber Apple? Ehrlich, der App Store ist ein Shop von Apple. Niemand ist gezwungen darin zu sein. Wenn man ein iPhone sich kauft, weiß man schon im Voraus, dass es keine Apps außerhalb des Stores gibt. Und beim Mac ist das egal. Apps lassen sich auch direkt bei den Herstellern kaufen.

Da haben sich irgendwelche Leute auf Apple in den Kartellbehörden eingeschossen, weil Facebook, Epic und Co. bei denen sich ausheulen. Buhuhu, böses Apple will seine Kunden vor unserem Ausspionieren schützen oder von unseren In-App-Käufen Geld haben… Ehrlich, das ist alles so platt.
-4
tranquillity
tranquillity06.01.21 20:46
Doch, Apple ein Monopolist.

Beispiel? Meine wunderbar funktionierende Magic Mouse kann ich am iPad nur eingeschränkt benutzen. Zeiger bewegen und Klicken geht, aber Scrollen gehr nicht. Apple möchte dass ich mir die MM-2 kaufe.
Auf dem Mac würde ich mit Hilfe eines Drittanbieterprogramms eine Lösung finden (siehe z.B. BetterTouchTool).
Auf dem iPad gibt es eine solche App aus Prinzip nicht. Das Monopol von Apple hat die volle Kontrolle.
0
tranquillity
tranquillity06.01.21 20:48
Doch, Apple ein Monopolist.

Beispiel? Meine wunderbar funktionierende Magic Mouse kann ich am iPad nur eingeschränkt benutzen. Zeiger bewegen und Klicken geht, aber Scrollen geht nicht. Apple möchte dass ich mir die MM-2 kaufe.
Auf dem Mac würde ich mit Hilfe eines Drittanbieterprogramms eine Lösung finden (siehe z.B. BetterTouchTool).
Auf dem iPad gibt es eine solche App aus Prinzip nicht. Das Monopol von Apple hat die volle Kontrolle. Und es wird z.B. genutzt um neue Hardwarekäufe zu motivieren.
0
MetallSnake
MetallSnake06.01.21 21:24
@tranquillity
Das hat überhaupt nichts mit einem Monopol zu tun. Das Wort hat eine andere Bedeutung als du zu meinen scheinst.
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
-2
tranquillity
tranquillity07.01.21 00:43
Doch, hat es.
0
Weia
Weia07.01.21 09:10
Frank Drebin
Ich finde diese kartellrechtlichen Gefahren sind auch echt komplett daneben.
Fanboy-Stockholm-Syndrom?
Also Apple ist kein Monopolist. Microsoft oder Amazon, das sind imho Monopolisten vom Feinsten.
Jetzt wird es völlig absurd. Apple, das nur den App Store für Apps auf iOS-Geräten zulässt, ist kein Monopolist, aber Amazon, wo Leute von unterschiedlichsten Subanbietern und Amazon selbst kaufen können, was sie auch genauso gut woanders kaufen könnten, ist einer?

Kunden kaufen die Dinge, die sie bei Amazon kaufen, weil sie von den Konditionen überzeugt sind; sie könnten auch woanders kaufen und können das auch morgen wieder. Kunden kaufen Apps bei Apple, weil sie dazu gezwungen werden, wenn sie ihr iOS-Gerät ergänzen wollen.
Ehrlich, der App Store ist ein Shop von Apple. Niemand ist gezwungen darin zu sein.
Doch, natürlich. Jeder, der Apps für sein iPhone kaufen will, ist dazu gezwungen.
Wenn man ein iPhone sich kauft, weiß man schon im Voraus, dass es keine Apps außerhalb des Stores gibt.
Na und? Wird ein rechtlich fragwürdiges Gebaren dadurch besser, dass es bekannt ist?

(Ich bin mir im übrigen nicht sicher, ob das allen Käufern klar ist.)
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
+1
ilig
ilig07.01.21 19:01
Weia
Na und? Wird ein rechtlich fragwürdiges Gebaren dadurch besser, dass es bekannt ist?
Eine kartellrechtliche Prüfung/Untersuchung ist keine juristische Entscheidung. Also kein Hinweis auf ein rechtlich fragwürdiges Gebaren. Es wird lediglich dahingehend geprüft/untersucht ob gegen bestehende Gesetze verstoßen wird. Wenn ja, dann geht das Ganze vor das Gericht. Wenn festgestellt wir, dass bestehende Gesetze ausgetrickst werden, dann hat man die Möglichkeit entsprechende Gesetze für die Zukunft zu ändern. Eine Prüfungskommission stellt entweder den gesetzlichen Verstoß fest oder eine mangelhafte Gesetzeslage und gibt entsprechende Empfehlungen. Allein die Streitigkeiten hier im Forum um die Frage ob Monopol oder nicht zeigen genau, dass diese Frage noch nicht klar zu beantworten ist und erst zu klären ist.
0
ilig
ilig07.01.21 19:15
Weia
Ergänzung:
Kunden kaufen Apps bei Apple, weil sie dazu gezwungen werden, wenn sie ihr iOS-Gerät ergänzen wollen.
Apple hat nicht zum Kauf des iOS-Gerätes gezwungen. Ebenso wird niemand gezwungen eine bestimmtes Produkt zu kaufen. Der Kunde sollte mündig genug sein, um seine Kaufentscheidung zu prüfen.
0
Weia
Weia07.01.21 20:42
ilig
Weia
Na und? Wird ein rechtlich fragwürdiges Gebaren dadurch besser, dass es bekannt ist?
Eine kartellrechtliche Prüfung/Untersuchung ist keine juristische Entscheidung.
Da hast Du Recht, aber das habe ich ja auch nicht behauptet und ausdrücklich den vagen Begriff frag-würdig verwendet. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass, falls Apple hier unzulässig handelt, das nicht dadurch abgemildert wird, dass die Kunden das aber vorher wussten.
ilig
Ergänzung:
Kunden kaufen Apps bei Apple, weil sie dazu gezwungen werden, wenn sie ihr iOS-Gerät ergänzen wollen.
Apple hat nicht zum Kauf des iOS-Gerätes gezwungen.
Nein, natürlich nicht. Aber einmal gekauft zwingt Apple zum Kauf von Ergänzungen über den App Store.

Da reicht es nicht aus, sich darauf zurückzuziehen, dass der Käufer ja überhaupt kein Apple-Produkt hätte kaufen müssen. Das haben vor Jahren Autohersteller versucht, die darauf bestanden, dass Ersatzteile nur über sie zu beziehen wären, und auch hätten darauf verweisen können, dass die Autokäufer das ja aber vor dem Autokauf wussten oder jedenfalls hätten wissen können. Aber die wurden kartellrechtlich auch zur Öffnung verdammt.

Außerdem gibt es überhaupt nur 2 marktrelevante Smartphone-Betriebssysteme, da ist der Hinweis Musst Du ja nicht kaufen wohlfeil.
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
-1
ilig
ilig08.01.21 13:19
Weia
Außerdem gibt es überhaupt nur 2 marktrelevante Smartphone-Betriebssysteme, da ist der Hinweis Musst Du ja nicht kaufen wohlfeil.
Der weltweite Marktanteil Apples am Smartphonemarkt beträgt 11,1%. Der Marktanteil der anderen also 88,9%. Welche Marktrelevanz stellt für Dich der Marktanteil von 11,1% dar?
0
Weia
Weia08.01.21 14:17
ilig
Der weltweite Marktanteil Apples am Smartphonemarkt beträgt 11,1%. Der Marktanteil der anderen also 88,9%. Welche Marktrelevanz stellt für Dich der Marktanteil von 11,1% dar?
Für die Kaufentscheidung von Verbrauchern hat der Marktanteil eines Smartphone-Betriebssystems überhaupt keine Relevanz. Der entscheidende Punkt ist die Anzahl von Alternativen, und das sind eben nur zwei. Daher bleibt, wenn ein System aus irgendeinem Grund nicht infrage kommt, bereits nur noch ein anderes übrig, so dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es etliche Käufer geben wird, für die iOS alternativlos ist. Und sobald sie iOS nutzen, werden sie mit der Monopolstruktur des App Stores von Apple konfrontiert. (Gäbe es hingegen 10 Smartphone-Betriebssysteme, könnte man eher argumentieren, dass die Chance hoch ist, dass jeder Verbraucher ein für ihn geeignetes System finden kann, das kein App-Store-Monopol aufweist.)

Für App-Anbieter wiederum ist der Marktanteil des Smartphone-Betriebssystems ebenfalls völlig irrelevant; relevant ist hier der Umsatzanteil bei Drittanbieter-Apps. Und da steht es 2:1 für iOS:Android .
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
-1
ilig
ilig08.01.21 14:38
Weia
…relevant ist hier der Umsatzanteil bei Drittanbieter-Apps.
Unter welchem Punkt deiner verlinkten Seite kann ich das Verhältnis 2:1 finden?
0
Weia
Weia08.01.21 14:44
ilig
Unter welchem Punkt deiner verlinkten Seite kann ich das Verhältnis 2:1 finden?
In der großen Grafik in der Bildmitte:

Umsatz im Apple App Store 24 Milliarden $
Umsatz im Google Play Store 12 Milliarden $
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
-1
ilig
ilig08.01.21 14:57
Weia
Das sind die Gesamtumsätze des jeweiligen Stores. Du schriebst aber »Umsatzanteil bei Drittanbieter-Apps«. Unabhängig davon ist mir unklar wieso sich die Marktrelevanz aus dem Umsatz und nicht dem Marktanteil ergibt.
0
Weia
Weia08.01.21 15:12
ilig
Das sind die Gesamtumsätze des jeweiligen Stores. Du schriebst aber »Umsatzanteil bei Drittanbieter-Apps«.
Unterschied? Apple selbst verkauft doch keine Apps, die sind doch alle schon in iOS enthalten. Ich gehe mal davon aus, dass das bei Google/Android auch so ist. Umsatzanteil bei Drittanbieter-Apps war hier als Gegenbegriff zu Umsatzanteil bei Smartphone-Verkäufen gemeint.
Unabhängig davon ist mir unklar wieso sich die Marktrelevanz aus dem Umsatz und nicht dem Marktanteil ergibt.
Ein Entwickler will mit seinen Programmen Umsätze machen. Was interessiert ihn ein OS mit riesigem Marktanteil, aber 0 App-Umsätzen? Und für Verbraucher ist das wie gesagt sowieso kein Kriterium, für die ist nur die Zahl = Auswahlmöglichkeit der Betriebssysteme interessant, nicht deren Marktanteil. Ich hatte das Adjektiv marktrelevant ohnehin nur hinzugefügt, damit nicht jemand mit den Smartphone-Betriebssystemen von Blackberry, Microsoft oder Mozilla ankommt.
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
-1
DTP
DTP08.01.21 15:17
ilig
Der weltweite Marktanteil Apples am Smartphonemarkt beträgt 11,1%. Der Marktanteil der anderen also 88,9%. Welche Marktrelevanz stellt für Dich der Marktanteil von 11,1% dar?
Wieso ist der weltweite Marktanteil revelant? Wenn du REWE untersuchen würdest, würdest du dann auch den Marktanteil von REWE weltweit betrachten? Oder eher doch nur in Deutschland (oder vielleicht noch in der EU)?

Außerdem geht es doch gar nicht um Monopole oder 50%+ Marktanteile. Monopole sind per se nichts schlechtes und entstehen immer wieder, sogar natürlich.

Das Problem ist das missbräuchliche Ausnutzen von Monopolen oder marktbeherrschenden oder sogar nur marktstarken Positionen.

Also zwei einfache Fragen:
1) Ist Apple marktstark? Da sollte jeder zustimmen, zumindest in Europa und Amerika.
2) Nutzt Apple seine Position missbräuchlich aus? Nun wird's interessant und hier kann man sich vortrefflich streiten.

Nur, was wir hier meinen, ist eigentlich irrelevant, denn dafür gibt es ja Kartellbehörden und die urteilen wahrscheinlich sogar unterschiedlich je nach Land.

Das deutsche Kartellamt sagt:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Missbrauchsaufsicht/missbrauchsaufsicht_node.html#doc3590140bodyText2
Was sind missbräuchliche Verhaltensweisen?
Missbräuchlich sind Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen, die einem Unternehmen nur aufgrund seiner Marktmacht möglich sind und durch die andere Unternehmen oder auch Abnehmer von Unternehmen in einer Weise behindert oder benachteiligt werden, die bei wirksamem Wettbewerb nicht möglich wäre.

Unabhängig von ihrer Stellung auf dem Markt ist es ihnen verboten, andere zu wettbewerbsbeschränkendem Verhalten zu veranlassen oder zum Boykott Dritter aufzurufen.

Beispiele für einen verbotenen Missbrauch
Eine missbräuchliche Behinderung kann darin bestehen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen seine überlegene Stellung dazu ausnutzt, seinen Konkurrenten den Zugang zu eigenen Netzen, Leitungen, Häfen, etc. oder anderen für die Aufnahme von Wettbewerb wesentlichen Einrichtungen zu verweigern.

Einen kartellrechtlich verbotenen Behinderungsmissbrauch kann es zudem darstellen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen versucht, seinen Konkurrenten mit einer gezielten Kampfpreisstrategie aus dem Markt zu verdrängen.
Als missbräuchlich kann es sich auch erweisen, wenn ein Anbieter, der bei bestimmten Produkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, die Abnahme dieser Produkte mit der Abnahme anderer Produkte mit niedriger Marktbedeutung koppelt. Es kann sich dabei um Zwangskopplungen handeln, aber auch um Verbindungen, die mit Preisanreizen durchgesetzt werden.


Da heißt es abwarten…
+1

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.