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Apple werden weitere Patente für Cover Flow und Time Machine zugesprochen

Apple hat vom US-Patentamt zwei Patente für Cover Flow und Time Machine zugesprochen bekommen. Diese behandeln die Darstellung von digitalen Dokumenten sowie die Einstellungsansicht für Backups. Dabei steht das nun erteilte Patent zur Darstellung von digitalen Dokumenten möglicherweise mit einer Gerichtsentscheidung in Texas im Konflikt, wonach Apple durch Cover Flow, Spotlight und Time Machine mehrere Patente von Mirror Worlds verletzt, und dadurch 625.5 Millionen US-Dollar an Mirror Worlds zahlen soll. Tatsächlich ähneln sich die Patente sowohl in der Darstellung als auch Bedienung. Inwieweit diese Ähnlichkeit aber eine Patentverletzung darstellt, prüft nun das eingeschaltete Bundesbezirksgericht.

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Kommentare

ts-e
ts-e05.10.10 17:55
Da müssen die Gerichte wohl mal nachsitzen und schauen, was man mit den Patenten macht, die beiden Parteien zugesprochen wurden.
Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa
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halebopp
halebopp05.10.10 18:15
Scheint jetzt ein bisschen komplizierter zu werden.
Jedenfalls für die Gerichte eine Arbeitssicherungsmaßnahme.
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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Tiger
Tiger05.10.10 18:39
Kommt jetzt auf die genauen Details an.

Sollte Apple´s Patent dem älteren Patent zu sehr ähneln oder sich gar gleichen wird das jüngere Patent, also Apple´s, ungültig.

Also muss sich jemand hinsetzen und die fraglichen Patente genau verglichen.

Es kommt öfter vor, dass jemand ein Patent zugesprochen bekommt welches fast oder komplett identisch ist mit einem älteren. Das passiert, wenn der Mitarbeiter bei der Recherche nicht gründlich genug war, wobei man sagen muss, dass da man in den USA so gut wie alles patentieren oder schützen lassen kann es nicht leicht ist.
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TechID05.10.10 18:47
Ein "ähnliches" Patent ist nicht das ein und daselbe
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Tiger
Tiger05.10.10 19:30
TechID

Das jüngere Patent kann trotzdem für ungültig erklärt werden wenn sie in wichtigen Punkten übereinstimmen. Sie müssen nicht im Detail übereinstimmen.
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Lefteous
Lefteous05.10.10 19:33
Die spinnen die Amis.
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PeteramMeter06.10.10 12:18
@TechID
Bezüglich Ähnlich führ ich immer mein lieblingsbeispiel an: Zoomen bei Tochscreens. Beim einem Patent wird das Zoomen mittels zweier Finger bewerkstelligt, beim anderen Patent mittels Finger und Daumen. In den USA gibt es bei Patenten oft sehr sehr viele Ähnlichkeiten, kaum zu untescheiden. Es wird versucht, einerseits die Patente möglichst allgemein zu halten, andererseits muss es ein Merkmal beinhaltet, was frühere Patente nicht haben, und sei dieses Merkmal auch noch so klein.
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