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Apple scheitert mit Klage gegen iOS-Virtualisierer Corellium: Keine Urheberrechtsverletzung nachweisbar

Apple achtet sehr genau darauf, auf welchen Endgeräten die hauseigenen Betriebsysteme eingesetzt werden dürfen. Entsprechend verklagte das Unternehmen aus Cupertino im letzten Jahr den Virtualisierungsspezialisten Corellium, da das Startup es ermöglicht, iOS innerhalb einer virtuellen Maschine auf Apple-fremden Geräten zu betreiben. Apple zufolge verletze Corellium damit Urheberrechte. Das zuständige Gericht in Florida hat die Klage kürzlich abgewiesen. Doch der Rechtsstreit geht weiter.


Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen
Nach Prüfung aller relevanter Faktoren komme man zu dem Schluss, dass Corellium alle nötigen Schritte unternommen habe, um eine „Fair Use“-Nutzung sicherzustellen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Daher sei die Verwendung von iOS im Zusammenspiel mit der Corellium-Software zulässig. Das Startup stellt Kunden eine virtualisierte iOS-Umgebung per Browser bereit, die auf Servern des Unternehmens läuft. Die jeweils eingesetzten iOS-Versionen bezieht Corellium über Apples Website.

Umstrittene Virtualisierungslösung
Der Sinn und Zweck der virtualisierten iOS-Umgebungen ist Corellium zufolge das Aufspüren von Sicherheitslücken. Sicherheitsforscher sollen die Gelegenheit bekommen, unabhängig von vorhandenen iDevices in leicht zugänglichen Testumgebungen nach Lücken in Apples Mobil-Betriebssystem zu stöbern.

Apple hingegen wirft dem Startup in der Klageschrift systematische Urheberrechtsverletzung vor, um daraus Profit zu erzeugen. Es handle sich um illegale Varianten des Betriebssystems und der dazugehörigen Apps, da Apple keine Erlaubnis dazu gegeben habe. Corelliums Werbeslogan „Perfekte digitale Nachbildung“ verdeutliche dies. Vom Code über die UI bis hin zu den Icons – alles sei eine widerrechtliche Kopie. Zudem stifte Corellium Kunden dazu an, Sicherheitslücken nicht etwa an Apple zu melden, sondern auf dem freien Markt anzubieten. Das Unternehmen aus Cupertino wollte das Startup anno 2018 sogar übernehmen – wohl, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Weiterhin Hoffnung für Apple
Trotz der abgelehnten Klage besteht noch Hoffnung für Apple. Abgesehen von Berufungsmöglichkeiten stehen weiterhin ein Vorwurf seitens Apple im Raum, den das Gericht noch nicht abgewiesen hat: Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen in iOS zum Zwecke der Virtualisierung, was eine Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) bedeuten könnte. Die juristischen Herausforderungen für Corellium sind also noch nicht beendet.

Kommentare

Cyman30.12.20 16:55
Mir war gar nicht bewusst, dass es eine solche Software gibt.
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DTP
DTP30.12.20 17:15
Cyman
Mir war gar nicht bewusst, dass es eine solche Software gibt.
Mir auch nicht.

Und das ist ja super, hatte das heute früh bei einem anderen Apple Nachrichtendienst gelesen und sofort eine Demo für nächstes Jahr angefragt.

Sollte Apple eigentlich auch recht sein. Die Urteilsbegründung fand ich nachvollziehbar.
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MacRS31.12.20 01:42
Was machen die eigentlich genau? Ist das quasi ein iOS, das auf einem Webserver läuft - wie auch immer man das dort zum Laufen bringt und das ganze wird dann im Browser dargestellt, wie auch immer das funktionieren soll oder wie kann ich mir das vorstellen?
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Singdudeldei31.12.20 08:59
Dann müsste ich doch, wenn ich auf deren Server auf mein virtuelles iPhone zugreife, ein individuelles iOS haben, sonst kann ich ja nicht testen. Installieren sie dann für jeden Account-Besitzer ein eigenes iOS, das ich dann nach Belieben testen bzw. hacken kann? Ich verstehe dann nicht ganz, dass Apple den Prozess verloren hat, denn das verstößt doch eindeutig gegen die Lizenzvereinbarungen, wenn sie Apples Software kostenpflichtig vermieten.
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DTP
DTP31.12.20 09:19
Hier kann man es gut sehen:
https://youtu.be/9sZZZhPnunY
+2
Michael Lang31.12.20 15:18
Naja, wenn das mal alles legal ist...
Ich glaube nicht, dass das so Bestand haben wird. Lizenzen, Umgehung von Schutzmaßnahmen etc.
Wobei ich den Nutzen auch fragwürdig finde. Aber vielleicht verstehe ich das auch einfach nicht.

Aber wenn Gerichte das für ok. erachten....
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
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ilig
ilig31.12.20 16:06
Michael Lang
Aber wenn Gerichte das für ok. erachten…
Es war das zuständige Gericht in Florida. Und es steht noch eine mögliche Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) im Raum, was das Gericht noch nicht abgewiesen hat.
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