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Apple muss in Italien kostenfreie Garantiezeit von zwei Jahren anbieten

Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, gehen die italienischen Wettbewerbshüter der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) weiterhin gegen Apples Garantiebedingungen vor, weil der Hersteller von iOS- und OS-X-Geräten in Italien keine kostenfreie Garantie für einen Zeitraum von zwei Jahren einräumt, wie es das italienische Gesetz verlangt. Mit der Eröffnung von Ladengeschäften in Italien kamen Beschwerden über die eingeräumten Garantiebedingungen auf, woraufhin die Behörde mit der Untersuchung begann. Vor einigen Jahren noch erfolgte der Vertrieb von Apple-Produkten ausschließlich Online über die Niederlassung in Irland, wodurch die erweiterten Garantieregelungen in Italien nicht griffen. Entsprechend den EU-Mindeststandards räumt Apple europaweit eine einjährige Garantie ein, welche je nach Produkt für maximal 350 Euro auf maximal drei Jahre erweitert werden kann. Neben der Garantie gilt für mindestens zwei Jahre nach Kauf zudem eine Gewährleistung auf Produktionsmängel, welche Apple gegebenenfalls kostenfrei übernehmen muss. Nachdem Apple trotz einer Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro bislang nicht die Garantiebedingungen für Italien verbessert hat, droht nun laut Reuters eine weitere Strafzahlung in Höhe von bis zu 300.000 Euro. Darüber hinaus erwägt die AGCM die Unterbindung von Apples Geschäftsaktivitäten in Italien. Apple erhielt nun 30 Tage Zeit, entsprechend der italienischen Gesetze eine kostenfreie Garantie über zwei Jahre anzubieten.

Aktualisierung:
Offenbar handelt es sich nicht, wie von Reuters dargestellt, um eine zweijährige Garantie, die gefordert wird, sondern um eine Gewährleistung im Rahmen der europäischen Gesetze.

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Kommentare

violenCe03.07.12 13:42
die strafzahlung ist warscheinlich noch billiger als die übernahme der reparaturkosten.
aber verkaufsverbot ist schon hart.

aber richtig so.
wer in italien verkauft muss sich an ital. recht halten
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zwobot03.07.12 13:45
Yep. Aber eine Unterbindung der Geschäftsaktivitäten wäre gerade in Bezug auf iOS Geräte für Apple ein großer Ausfall.
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smuehli
smuehli03.07.12 13:46
Warum gibt es bei uns nicht solche Gesetze?
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Mia
Mia03.07.12 13:46
Fast jeder Hersteller bietet Standart mäßig 2 Jahre Garantie an! Warum das Apple nicht schafft ist mir schleierhaft!
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Redeemer
Redeemer03.07.12 13:46
Bei den Preisen, die Apple für die Geräte verlangt, müssten 2-3 Jahre Garantie ohnehin dabei sein... Spätestens jetzt, wo die Notebooks auch noch unwartbar werden bzw. es im Falle von MacBook Air und Retina MBP schon sind...
Moep...
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tifonex03.07.12 13:47
Die zweijährige Garantie nutzt einem wenigstens etwas. Die zweijährige Gewährleistung kann man sich nach 6 Monaten als eizelner Kunde an die Backe schmieren.

Italien sollte deren Garantie mal als Vorschlag für die EU anbieten.
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Kovu
Kovu03.07.12 13:50
Apple sollte einfach die Geräte in Italien zwangsweise inkl. AppleCare verkaufen. Natürlich inkl. des regulären Preisaufschlags.

Dann geben die Wettbewerbshüter Ruhe und Apple verdient etwas mehr. Nur der Kunde ist wie so oft der gearschte. Aber so ist das Leben.
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kronline03.07.12 13:59
Im Gegensatz zu Deutschem Recht bietet Apple 1 Jahr Garantie statt nur 6 Monate an. Der Rest ist eh nur Gewährleistung.
Zwei Jahre Garantie für alle währen natürlich aber auch nicht schlecht.
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halebopp
halebopp03.07.12 14:04
Wäre an der Zeit, so was mal europaweit zu regeln.
Bis dahin muss Apple natürlich, wie alle anderen auch, nationale Gegebenheiten respektieren. So geht's jedenfalls nicht.
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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Supremeja
Supremeja03.07.12 14:11
Richtig so. Wer in Italien verkaufen möchte, dann muss sich an deren gültigen Gesetze halten.

Ist schon schwach, dass Apple es soweit kommen lässt. Aber wer nicht hören will muss fühlen.
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Ono03.07.12 14:13
Also wenn ich mir in diesem Dokument von der Europäischen Verbraucherschutzzentrale in Bozen (Italien) die
gesetzliche Regelung durchlese, dann finde ich nichts von 2 Jahren Recht auf Garantie in Italien. Nur 2 Jahre Gewährleistung. In einem älteren Text zu dem Thema habe ich auch mal gelesen, daß
es gar nicht um die Länge der Garantie in diesem Fall geht. Sondern darum, daß in den Garantiebedingungen explizit darauf hingewiesen werden muß, daß die gesetzliche Gewährleistungspflicht
durch die Garantie (hier Apple Care) nicht eingeschränkt wird. Warum so ein Hinweis für Apple so schwierig sein soll, erklärt sich mir allerdings auch nicht. Leider scheint Apple oft Probleme mit
gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Ländern zu haben, siehe auch die "LTE Problematik" beim iPad. Wo in diversen Ländern erst geklagt werden mußte, bevor die Werbung angepaßt wurde.

Freilich wären 2 Jahre Garantie sehr gut für den Konsumenten.
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neoxfactory03.07.12 14:14

Die sollen endlich anfangen applecare z.B. für (pauschal) 99 Euro anzubieten (oder kostenlos für iPad, iPhone). Das wäre eine Serviceleistung, die apple noch mehr Kunden verschafft.
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zeitlos03.07.12 14:15
Ich finde auch, dass es schwach ist von Apple bei den Preisen und bei selbsternannten High-Quality Produkten nicht von Haus aus 2-3 Jahre Garantie zu geben...
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Passat69
Passat6903.07.12 14:18
Hallo, wenn schon EU, dann auch für alle.
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eiPätt03.07.12 14:23
@ Passat69

genau das denke ich grade auch!
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Frizzante03.07.12 14:34
Sollte man hinkünftig seine Apple-Gadgets während des Italienurlaubs kaufen? *grübel*
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thomas b.
thomas b.03.07.12 15:09
Sind in Italien denn wirklich zwei Jahre Garantie ges. vorgeschrieben oder handelt es sich doch nur um die EU-Sachmängelhaftung, die ja schon nach 6 Monaten weiss Gott etwas anderes ist als eine Garantie Weiss das jemand?
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Luxer03.07.12 15:20
Ich sehe auch wie Passat69, gleiche Garantielaufzeit wie in Italien für die ganze EU
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Stefan S.
Stefan S.03.07.12 15:21
Auf nach Italien!
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longlife
longlife03.07.12 16:34
Das Italien mal Nachrichten produziert auf die man als Deutscher neidisch sein kann, hätte ich momentan nicht gedacht .

Apple weiß schon, warum die Garantie nur ein Jahr gilt. Bei solchen Preisen erwarte ich jedoch etwas langlebigeres.
2-3 Jare reguläre Garantie und eine mögliche Erweiterung auf bis zu 4 oder 5 Jahre, DAS wäre etwas.
Bei meinem Teufel-Soundsystem habe ich 12(!) Jahre Garantie. Da weiß man, was da mal kaputt gehen kann, nämlich nicht viel.
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Turm
Turm03.07.12 16:39
Gibt es überhaupt so etwas wie eine gesetzliche Garantie? Ich dachte immer es gäbe nur Sachmängelhaftungs- und Gewährleistungspflicht mit einer in Deutschland zumindest Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Was Apple durchaus vorzuwerfen ist, ist der Umstand, dass zumeist versucht wird die Gewährleistung ab dem 2. Jahr generell nicht anzuerkennen, so dass nach Ablauf der einjährigen Garantiezeit zunächst mal auf "Pech gehabt" gespielt wird.
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barabas03.07.12 16:52
Tja, Apple und sein Garantiegebaren hierzulande sind schon recht eigentümlich, fast könnte man Meinen die trauen ihrer eigenen propagierten Qualität doch selber nicht so recht. Was bei mobilen Geräten aufgrund ihres Einsatzzweckes ja vielleicht noch verständlich erscheinen mag, das genaue Gegenteil gilt dann allerdings spätestens für die stationären Geräte.

Mein Verdacht geht allerdings eher in eine andere Richtung, die hohen Ersatzteilkosten sind Schuld da kaum noch ein Bauteil einzeln zu tauschen ist und die gerade vorgestellten Retinas setzen in dieser Beziehung dem ganzen nun noch die Krone auf.
Beispiel, - vor einigen Jahren war mein Trackpad meines damaligen PB G4 defekt. Der Defekt selber, eine Feder war kaputt, getauscht wurde aber die gesamte Auflage samt Trackpad weil es dies nicht einzeln gab, - Kostenpunkt 250 EUR

Ob sich das ganze aber nicht einmal Rächt bleibt abzuwarten. Ich wäre z.b. nicht mehr Bereit ein Retina zu kaufen dessen Garantie, egal ob nun 1,2 oder 3 Jahre gerade abgelaufen ist. Das Risiko hier den berühmten Griff ins Klo zu tätigen, wenn das Gerät nach wenigen Wochen defekt ist wäre mir hier inzwischen zu hoch.

Tja und und zu guter letzt, - es ist natürlich ein schönes Zusatzgeschäft wenn man Garantie anstatt zu gewähren (teuer) verkauft
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NoGo03.07.12 17:09
Mia
Fast jeder Hersteller bietet Standart mäßig 2 Jahre Garantie an! Warum das Apple nicht schafft ist mir schleierhaft!

Mir nicht, es geht einzig und allein darum das Produkt schon nach einem Jahr abzuwerten und die Haltezeit zu verringern. Scheint auch wunderbar zu klappen, der beste Beweis sind die ganzen Leute, die sich nach einem Jahr ein neues Gerät kaufen anstatt einer Garantieerweiterung.
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rudolf07
rudolf0703.07.12 18:01
Der Artikel ist zum grössten Teil Unsinn.
Natürlich gibt es auch in Italien keine gesetzlich vorgeschriebene Herstellergarantie.
Ebensowenig gibt es einen "EU-Mindeststandard" für Herstellergarantien.
Herstellergarantien sind immer freiwillig, sowohl Länge, als auch Leistung betreffend.
Auch in Italien gilt die EU-Gewährleistung, verabschiedet 2005 im Codice_del_consumo-Gesetz , dass weitesgehend auf der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter beruht.
Da diese dummerweise oft auch Garantie genannt wird, ist es wohl besser von vertraglicher (Hersteller-) und gesetzlicher(Verkäufer-) Garantie zu sprechen.
Wobei gilt:
Die vertragliche Garantie beschränkt keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Nur darum geht es in diesem Streit.
Apple als Verkäufer wurde mittelst Strafzahlung dazu verdonnert, Kunden genauesten über den Umfang der gesetzlichen Garantie zu informieren.
Die AGCM scheint damit nicht zufrieden zu sein. Anscheinend monieren sie, dass Apple weiterhin mit kostenpflichtigen Garantieleistungen wirbt, die ihrer Meinung nach bereits durch die kostenlose gesetzliche Garantie abgedeckt sind.
Was allerdings nicht für die nach 6 Monaten eintretende Beweisumkehr gilt, ein Fakt, der von allen Wettbewerbshütern eisern verschwiegen wird.
Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger.
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thomas b.
thomas b.03.07.12 18:06
rudolf07: Genau das ist der Punkt, durch die Beweislastumkehr kann man sich die Sachmängelhaftung nach 6 Monaten bzw. nach Ablauf der einjährigen Garantiezeit getrost klemmen. sollten die Verbraucherschützer eigentlich auch wissen. Ich hatte genau den Fall schon.
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PeteramMeter03.07.12 18:18
@rudolf07, thomas b....
bitte nicht Deutsche Gesetze mit den Italienischen vermischen. Und Italien hat weitergehende Gesetze bezüglich Gewährleistung. Insbesondere wsa die Beweisumkehr betrifft.
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haschuk03.07.12 18:53
@PeteramMeter
bitte nicht Deutsche Gesetze mit den Italienischen vermischen. Und Italien hat weitergehende Gesetze bezüglich Gewährleistung. Insbesondere wsa die Beweisumkehr betrifft.

Link?

Meiner der EVZ Bozen fördert eine identische Beweislastumkehr in Italien zu Tage:



=> Punkt: Verbesserte Beweislast
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haschuk03.07.12 18:59
Interessant wird es auch, wenn man auf Seiten wie liest:

Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: So kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro.
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Michael Lang03.07.12 19:05
Genau. In Italien gilt selbes EU Recht. Der Artikel suggeriert anderes, was offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht. Gewährleistung scheint in IT genau so geregelt zu sein, wie in D.

Apple Stände es gut zu Gesicht Ihre 3 jährige Garantie schlicht in die Verkaufspreise einzukalkulieren und so standardmäßig anzubieten...
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
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Waldi
Waldi03.07.12 19:06
Leute, warum sprecht ihr von Gewährleistung, wenn in der Überschrift der News für alle verständlich Garantie gemeint ist?
Ich verstehe die Korinthenkackerei einiger nicht
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
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