Apple gegen Veröffentlichung von Steve-Jobs-Video


Apples Anwälte haben alle Hände voll zu tun. Wegen des Vorwurfs von Kartellrechtsverletzungen beim Zusammenspiel von iPod und iTunes Store steht das Unternehmen aus Cupertino momentan vor Gericht. Die Medien interessiert dabei ein Beweismittel ganz besonders. Es ist eine zweistündige Videoaufnahme des durch seine Krebserkrankung schon sehr geschwächten Steve Jobs kurz vor seinem Tod im Jahr 2011. Darin soll zu sehen sein, wie Jobs plante, Konkurrenzprodukte mit unlauteren Methoden vom Markt zu verdrängen.
Diverse Medienvertreter setzen sich nun dafür ein, das Video veröffentlichen zu dürfen und begründen das so: „Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem posthumen Erscheinen von Steve Jobs vor Gericht gibt es einfach keinen Grund, den öffentlichen Zugang zu der Videoaufnahme zu verbieten.“
Apple sieht das anders: „Der Nutzen, ihn nochmal zu sehen – in seinem schwarzen Rollkragenpulli und schon sehr krank – ist gering.
Was sie (die Medien) wollen, ist ein toter Mann, und sie wollen ihn dem Rest der Welt vorführen.“ Apples Anwälte argumentieren, dass das Video nicht als offizielles Beweisstück vom Gericht geführt werde und daher die Presse auch kein Anrecht darauf habe. Es ist nun an der Richterin Yvonne Rogers zu entscheiden, ob die Jobs-Aufnahme veröffentlicht wird. Die Medienvertreter haben noch bis Ende der Woche Zeit, um dem Gericht zu erklären, warum das Video im Fernsehen und Internet ausgestrahlt werden soll.
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