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20 Milliarden Dollar für Suche: Apples und Googles Deal erneut in Gefahr – US-Justizministerium geht gegen Urteil vor

Im Kartellverfahren gegen die USA sah es lange Zeit so aus, als ob der viele Milliarden schwere Suchdeal zwischen Apple und Google untersagt würde – immer bezahlt der eindeutige Suchmaschinen-Marktführer den Betreiber einer anderen als marktbeherrschend geltenden Plattform dafür, die Stellung der Google-Suche zu wahren. Bekanntlich kam Google aber sehr glimpflich davon und muss die Geschäftspraktiken diesbezüglich nicht umstellen. Allerdings ist das US-Justizministerium nicht zufrieden mit dem ergangenen Urteil. Zusammen mit zahlreichen Bundesstaaten (unter anderem Kalifornien, Florida, Texas und Wisconsin) legte man daher jetzt offiziell Widerspruch ein.


Das Urteil wird wohl in Gänze angefochten
Es gibt zwar noch keine Details, welche Entscheidungen man im Einzelnen für nichtig erklären lassen möchte, es gilt aber unter Beobachtern als sehr wahrscheinlich, das Urteil in Gänze aufheben zu wollen. Somit stünde auch der Suchdeal wieder unter Beschuss, welcher von Marktwächtern als sehr kritisch eingestuft wird. Gerettet hatte die Unternehmen damals die Tatsache, dass Nutzer sich für eine andere Suchmaschine entscheiden könnten – selbst wenn das den Marktanteilen zufolge kaum jemand tut. Ein Exklusivvertrag wäre hingegen in jedem Fall verboten worden. Zudem darf die Gültigkeit eines Abkommens nicht länger als ein Jahr betragen. Damit soll Mitbewerbern die Möglichkeit offenstehen, zumindest alle 12 Monate mit besseren Bedingungen antreten zu können.

Noch keine Reaktionen
Weder von Apple noch von Google gab es bislang eine Reaktion auf die neuen Entwicklungen. Rein finanziell gesehen ist die Vereinbarung für Apple von hoher Relevanz. Als der grobe Umfang der Zahlen bekannt wurde, handelte es sich immerhin umsatzmäßig um ein Viertel bis ein Fünftel der Dienstesparte – für nahezu keinerlei Aufwand. Google hat auch mit anderen Anbietern vergleichbare Deals, an Apple fließen allerdings die höchsten Beträge. Worum es im Urteil übrigens genau ging, hatten wir in diesem Artikel im Detail beleuchtet:

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