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iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

Chiquita19.04.0722:41

Unglaublich ...
Wer von Euch folgendes Forum verfolgt hat, ist im Bilde:
"Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz "

Heute habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer Rechtsanwältin im Briefkasten gehabt. Sie fordert mich auf bis spätestens zum 24.04.2007 den anfallenden Betrag von 106,67 Euro der Konventionalstrafe für das Zurücktreten vom Kaufvertrag zum iBook auf das Konto ihres Mandanten zu überweisen. Zzgl. 46,41 Euro angefallene Rechtsanwaltskosten auf ihr eigenes Konto.
Wenn nicht, würde sie im Namen ihres Mandanten Klage erheben ...

So und jetzt kommt noch der Knaller (Die Namen habe ich geändert.):

Die Auktion im Ebay ging über einen Herrn Koch. Dieser hat im Angebotstext geschrieben, dass er den Artikel im Auftrag anbietet. Von wem, hat er nicht angegeben. Von Ebay erhalte ich die Adresse von meinem Handelspartner, wie schon geschrieben, eben von Herrn Koch. Dieser wiederrum fordert mich auf, Geld auf das Konto von einem Herrn Wiebken zu überweisen ...
Nachdem ich nachgefragt habe, wer denn überhaupt Herr Wiebken sei, wurde mir von Herrn Koch gesagt, dass es der noch jetzige Besitzer des Artikels ist, für den er die Auktion gestartet hatte.
Und nun ratet mal wer die Rechtsanwältin ist?
Richtig: Es ist Frau Wiebken (sogar Fr. Dr. Wiebken, seit 1988 tätig als Rechtsanwältin).
Und diese fordert mich nun auf, der Forderung zum Handel mit Herrn Wiebken, ihrem Mandanten, nachzukommen.

Aber ich bin doch eigentlich den Handel mit Herrn Koch eingegangen, zumindest laut Ebay. Mit wem dieser denn nun wiederrum noch Handels- bzw. Auftragsverbindungen eingegangen ist, kann mir doch eigentlich schnuppe sein, oder? Herr Koch ist doch der, der im Ebay den Handel betrieben hat.

Was soll ich denn nun machen?



Jetzt schon Dank und Liebe Grüße an alle gibt's von Chiquita
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Kommentare

Rotfuxx22.08.0712:22
appleboy

Das einzige was man machen könnte, wäre das Geschäftsgebahren der Familie bei der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.
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Rotfuxx22.08.0716:19
vb

Die wichtige Information "defekt" steht nicht im Zustandsfeld. Stattdessen befindet sich dieser Hinweis nur nach dem vermeindlichen Standardtext wegen Privatverkauf. Dabei erfährt man auch gleichzeitig, dass trotz der Angaben zur Batterie und Stromversorung gar kein Akku oder Netzteil beiliegt.

Dieses Angebot ist, was es ist: eine Falle.

Die Spaßbieterregelung als Individualvereinbarung außerhalb der AGB ist rechtswidrig. Privatverkäuferverkauf und Verkauf im Auftrag schließen sich allein schon logisch gegenseitig raus.

Ein paar teuere Abmahnungen, ein Strafermittlungsverfahren und eine Meldung an die zuständige Rechtsanwaltskammer sollten seine tolle Geschäftsidee ein jähes Ende bereiten.

Wenn alles gut läuft, kann er sich den Rechtsanwalt von der Backe schmieren ... zum Notar schafft er es sowieso nicht - bei so einem Rechtsverständnis bekommt er sicherlich irgendwo etwas angekreidet.

Man darf bösen Menschen auch einmal ihre Karriere versauen.

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Wheeler22.08.0718:48
aplleboy:
Das mit den Produktfotos und -Beschreibungen ist bei ebay inzwischen leider Gang und Gäbe geworden.
Kaum einer macht sich bei Notebooks, Handies etc. noch die Mühe, eigene Fotos, die den tatsächlichen Zustand wiedergeben, zu machen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Daß dagegen noch nichts unternommen wurde wundert mich eigentlich am meisten.
Denn schließlich sind bei allen Firmen Produktfotos und -beschreibungen sowie alle weiteren Texte urheberrechtlich geschützt. Und gegen Urheberrechtsverletzungen gehen doch eigentlich immer alle sofort vor.
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Oldmarty02.09.0715:09
Die Tochter (16j damals)einer guten Freundin hat in den Wochen vor dem letzten Onkelz ( bitte jetzt keine Diskussion über diese) Konzert 4 (b)FOTOS (/b) von der Eintrittskarte versteigert. So 70-100€ pro Bild. Das es nur ein Bild war hat da auch versteckt drin gestanden.

Die Mutter wunderte sich über die Kohle die die junge Dame plötzlich hatte. Sie hatte dann alles rausbekommen und die Käufer angeschrieben und es zurücküberwiesen. Nur bei einem nicht, der hatte sich nicht gemeldet. Die Kohle durfte das Mädel aber auch nicht behalten. Gab da mächtig ärger für sie.

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