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iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

Chiquita19.04.0722:41

Unglaublich ...
Wer von Euch folgendes Forum verfolgt hat, ist im Bilde:
"Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz "

Heute habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer Rechtsanwältin im Briefkasten gehabt. Sie fordert mich auf bis spätestens zum 24.04.2007 den anfallenden Betrag von 106,67 Euro der Konventionalstrafe für das Zurücktreten vom Kaufvertrag zum iBook auf das Konto ihres Mandanten zu überweisen. Zzgl. 46,41 Euro angefallene Rechtsanwaltskosten auf ihr eigenes Konto.
Wenn nicht, würde sie im Namen ihres Mandanten Klage erheben ...

So und jetzt kommt noch der Knaller (Die Namen habe ich geändert.):

Die Auktion im Ebay ging über einen Herrn Koch. Dieser hat im Angebotstext geschrieben, dass er den Artikel im Auftrag anbietet. Von wem, hat er nicht angegeben. Von Ebay erhalte ich die Adresse von meinem Handelspartner, wie schon geschrieben, eben von Herrn Koch. Dieser wiederrum fordert mich auf, Geld auf das Konto von einem Herrn Wiebken zu überweisen ...
Nachdem ich nachgefragt habe, wer denn überhaupt Herr Wiebken sei, wurde mir von Herrn Koch gesagt, dass es der noch jetzige Besitzer des Artikels ist, für den er die Auktion gestartet hatte.
Und nun ratet mal wer die Rechtsanwältin ist?
Richtig: Es ist Frau Wiebken (sogar Fr. Dr. Wiebken, seit 1988 tätig als Rechtsanwältin).
Und diese fordert mich nun auf, der Forderung zum Handel mit Herrn Wiebken, ihrem Mandanten, nachzukommen.

Aber ich bin doch eigentlich den Handel mit Herrn Koch eingegangen, zumindest laut Ebay. Mit wem dieser denn nun wiederrum noch Handels- bzw. Auftragsverbindungen eingegangen ist, kann mir doch eigentlich schnuppe sein, oder? Herr Koch ist doch der, der im Ebay den Handel betrieben hat.

Was soll ich denn nun machen?



Jetzt schon Dank und Liebe Grüße an alle gibt's von Chiquita
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Kommentare

teorema67
teorema6702.09.0714:29
Nein nein, das ist selbstverständlich ein Betrug nach geltendem Recht, nur dass eBay das grob fahrlässig oder vorsätzlich unbeachtet lässt.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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appleboy02.09.0717:02
Schon wieder "verkauft"!
Der oder die Glückliche.
(sick):-|:-&
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Micky
Micky02.09.0717:25
Kann/darf man die potenziellen Käufer eigentlich vorher warnen und auf diesen Thread verweisen?

Ich hoffe, alle Käufer kommen da einigermaßen unbeschadet raus...
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appleboy08.09.0720:01
Und weiter gehts:



(sick)
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Tip
Tip08.09.0720:23
Wenn solche Teile jemand mit Fake-Accounts ersteigern würde, dann hätten die richtigen Leute den Ärger am Hals...
Sowas darf man aber leider nicht.
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Schens
Schens08.09.0721:42
Gemeldet und auf diesen Thread verwiesen.
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Ties-Malte
Ties-Malte08.09.0721:48
Micky
Kann/darf man die potenziellen Käufer eigentlich vorher warnen und auf diesen Thread verweisen?

Funktioniert nicht, weil es durch ePay inzwischen geblockt wird (um Absprachen, Stalking und anderes zu verhindern). Du kannst nur den Anbieter eines Produktes erreichen.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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chill
chill08.09.0722:09
wer mit steinen wirft appleboy!

"oder sind die Leute die das kaufen einfach nur "zu blöd"? Mann Mann"

du sagst doch selber das dus erst beim 4. mal entdeckt hast ... also wärest du ja selber so blöd
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Rantanplan
Rantanplan08.09.0722:57
oldmarty

Da kommt man als Eltern sicher ins Grübeln, wie es kommt, daß die eigenen Kinder solche kriminelle Energie entwickeln.

Bei dem Mac-Verklopfer kommen die Eltern wohl nicht ins Grübeln, die stecken da ja mit drin. Eine kriminelle Sippe also.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Tip
Tip08.09.0722:59
Rantanplan
Da fällt dann im wahrsten Sinne des Wortes der Apfel nicht weit vom Stamm...
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Thomasgo08.09.0723:06
Hm, die positiven Bewertungen (ich beziehe mich auf den Verkäufer aus appleboys link) hat der Kerl tatsächlich errungen, indem er entweder defekte Laptops oder Pfennigsartikel gekauft hat. Verkauft hat er wohlgemerkt noch nichts. Die Laptops wird er wohl auf ähnliche Weise wie das iBook wieder anbieten. Somit dürfte auch klar sein, dass er nicht nur in der Applewelt sein Unwesen treibt. Nur sind hier vermutlich die zu erzielenden Gerätepreise und damit auch die Vertragsstrafen höher.

Ist doch wirklich traurig, dass einfach nichts geschieht.

Super auch die neue Idee mit dem Anzeigentext zum runterscrollen, damit man gleich aufhört, wenn man die Hinweise beginnen sieht... (sick)(sick)(sick)(fear)(fear)(fear)
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appleboy09.09.0704:10
Hui ... die Auktion wurde entfernt!
Das ist doch mal was.
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Schens
Schens09.09.0712:07
Sechs Stunden, nachdem ich gepetzt hatte. Für eBay ist das flott.
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Schens
Schens09.09.0712:18
Das ist ja der Hammer



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teorema67
teorema6709.09.0712:22
Neinneinnein, das ist ein ehrlicher Anbieter: "Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet. Ich betone kein Verkauf nur Vermietung. Probefahrt kann selbstverständlich vorher gemacht werden."

Er schreibt nicht, dass die Probefahrt auch zeitlich begrenzt ist. Die kann als gut und gerne 20 Jahre dauern
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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teorema67
teorema6709.09.0713:13
Schens
Sechs Stunden, nachdem ich gepetzt hatte. Für eBay ist das flott.

Das ist nicht flott, das ist, wenn's an deinem Petzen lag, ein echtes Novum
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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Micky
Micky09.09.0713:45
Wie hat eBay denn reagiert?

Als weitere Maßnahme fiele mit nur die Presse an...ich denke da so an das Fass ohne Boden
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vb
vb09.09.0714:19
ah, die ebay polizei ist wieder unterwegs:-|

hab übrigens grad einen formac galery mit adc für 80 euro gekauft. wie neu.
+ kopfhörer + clercas für mein sony w880 für je 1 euro.

ich liebe ebay.ehrlich
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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teorema67
teorema6709.09.0714:26
Es geht ja nicht um zigtausende seriöse Käufer und Verkäufer, es geht darum, dass eBay seit Jahren dazu tendiert, bei OFFENSICHTLICHEN Betrügern sämtliche Hühneraugen zuzudrücken.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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martinmacco09.09.0714:47
Schens
Das ist ja der Hammer



Wem das nicht auffällt, der ist selbst schuld! Da habe ich kein Mitleid mehr!
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teorema67
teorema6709.09.0715:48
martinmacco
Wem das nicht auffällt, der ist selbst schuld! Da habe ich kein Mitleid mehr!

Ich schon, zumindest solange, wie derartige Manöver vor Gericht noch als Betrug gelten.

Aber vielleicht wird das mit dem - im übertragenen Sinne - "Kleingedruckten" wieder abgeschafft, dann dürfen solche Angebote massenhaft legal erscheinen
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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appleboy09.09.0717:52
Schens:

Na ja ... so weit ich weiss gibt es einen sog. "Verkehrswert" für Waren und Dienstleistungen. Wenn ich also ausversehen 5000 Euro anstatt 50 Euro für einen Staubsauger auktioniert habe, brauche ich nicht die 5000 Euro sondern nur den Verkehrswert bezahlen.

:-y

Ob das auch für Vermietung gilt weiss ich nicht. Denke aber schon.
Ausserdem ist die Barübergabe wahrscheinlich ganz lustig ... vor allem für den Verkäufer!

(sick)(policeman)
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teorema67
teorema6710.09.0701:02
appleboy
Ob das auch für Vermietung gilt weiss ich nicht. Denke aber schon.
Ausserdem ist die Barübergabe wahrscheinlich ganz lustig ... vor allem für den Verkäufer!

(sick)(policeman)

... besonders wenn der Käufer in netter Begleitung kommt :-y
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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derSuperuser10.09.0703:07
Nur so am Rande - vielleicht hats eh schon jemand hier geschrieben, ist mir irgendwie zuviel:

Diese wiederholten Betrügereien funktionieren doch nur, wenn jemand nicht alles genau durchliest.

Was lernen wir daraus?

Etwa, dass man bei ebay nichts kaufen soll?
Ich lerne was andres daraus.
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appleboy10.09.0710:36
derSuperuser:

Bei allem Respekt, aber wenn der Typ (oder die Betrüger) erst von den fantastischen Möglichkeiten des Gerätes sprechen und dann erst ganz unten nach dem Gewährleistungsausschluss nach 3 Sätzen erwähnen das dieses Gerät defekt ist, dann kann ich zumindest von Verschleierung ausgehen. Es gibt zB. ganz oben schon die Möglichkeit bei "Artikelzustand" zu erwähnen, dass dieses Gerät defekt ist!!!!!

Wenn eBay nur auf diese "Kleinigkeit" bestehen würde wäre die ganze Diskussion hier überflüssig!!!



Nur soooo am Rande.
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Ties-Malte
Ties-Malte10.09.0711:44
derSuperuser
vielleicht hats eh schon jemand hier geschrieben, ist mir irgendwie zuviel.

Ja, die Diskussion ist durch, insofern müsstest du dir doch die Mühe machen. Nein, es ist nicht die Schuld des Käufers, sondern Betrug.

(Um es kurz zu machen: Selbst Leute, die wussten, dass es Betrug ist, haben bei der Auktion die betreffende Stelle erst nach mehrfachem Lesen gefunden.)


Die Auto-Auktion als Persiflage finde ich aber klasse! Eigentlich müsste man (@@ vb: Ich nutze ePay auch ) mit solchen Auktionen mal komplett überschwemmen, jede zweite, dritte Auktion als Betrug. Es gäbe so viel Öffentlichkeit, dass ePay endlich vernünftig auf Betrügereien reagieren müsste, nicht nur mal hier, mal da.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Schens
Schens10.09.0712:37
Ich habe mehrmals defekte Artikel für 1 oder 2 Euro auf eBay versteigert. Mein Angebotstitel lautete "Seagate XYZ1234 DEFEKT" und im ersten Satz des Auktionstextes wurde auf den Defekt hingewiesen.

Weil ich nicht will, dass auch der allerdümmste Mensch überliest, dass es sich um ein defektes Teil handelt.

Das iBook ist so eindeutig ein Betrugsversuch, dass es klarer nicht mehr geht!
Der Gipfel ist den Text in einem Fenster zu verstecken, dass so gelayoutet ist, dass sich niemand das "Kleingedruckte" durchliest.



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RustyCH
RustyCH10.09.0712:56
Schens reichen 3" um den Wagen an den nächsten Kandelaber zu "parken"?(w00t) Vielleicht mit anschliessender Schadenersatzforderung, dass der Airbag nicht funktioniert? Im dabeisein vom örtlichen Vertreter von "russisch Inkasso"(fear)
„Unmögliches wird sofort erledigt - Wunder dauern etwas länger“
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derSuperuser10.09.0713:13
Ich streite nicht ab, dass es sich bei diesen Verschleierungs-Auktionen um Betrug handelt. Solchen Leuten gehört SOFORT das Handwerk gelegt!

Auf diese Art von Betrug fällt doch aber nur jemand rein, der das Angebot nicht wirklich durchliest.

Man hört immer wieder in den Medien von betrügerischen Machenschaften bei ebay und warnt zur Vorsicht.

Als ich damals mein iBook über ebay gekauft habe, habe ich das Angebot dreimal durchgelesen und durch eMail-Kontakt mich nochmals über den einwandfreien Zustand des Books informieren lassen. Verschleierung ist in einem solchen Fall wohl kaum mehr möglich.
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AndyB10.09.0713:32
Mama hat ihm wohl auf die Finger gehauen, auf jeden Fall ist er nicht mehr bei Ebay angemeldet!
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Ties-Malte
Ties-Malte10.09.0713:49
derSuperuser
Auf diese Art von Betrug fällt doch aber nur jemand rein, der das Angebot nicht wirklich durchliest

Wie gesagt, trotz des Wissens um Betrug hatten einige die betreffende Passage erst beim dritten, vierten mal Lesen gefunden. Rechnest du also nicht damit, ist die Wahrscheinlichkeit hereinzufallen sehr, sehr groß. Aber das hatten wir wirklich alles oben schon hin- und hergekaut.

AndyB:
Neuer Name, alte Masche…
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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derSuperuser10.09.0717:24
ties-malte: ok, dann ist nun fertig gekaut. es ist zeit zum verdauen - und vor allem zum ausscheiden.
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appleboy10.09.0717:40
derSuperuser, Ties-Malte etc.:

Na dann bis zur nächsten Auktion mit einem unglaublichen Preis Leistungs Verhältnis und tollen Features wo ganz unten (im Fenster) steht ...

"Wichtige Hinweise!!!!!!!!!

Nach aktuellem Recht müssen auch Private Verkäufer ein Gewährleistung geben, sofern dies nicht ausgeschlossen wird. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung und unter Ausschluss von Rückgabe- und Umtauschrecht. Notebook lässt sich nicht anschalten, daher Verkauf defekt an Bastler. Vollständigkeit der Komponenten kann nicht garantiert werden. Herstellerangaben! Keine Gewähr für deren Richtigkeit. Ich weise darauf hin, dass ich hier im Auftrag verkaufe. Abb. ähnlich

Achtung Spaßbieter u.ä.

Verweigert der Käufer aus irgend einem Grund die Erfüllung des hier geschlossenen Kaufvertrages, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe i.H.v. 30% des Kaufpreises zu zahlen! Der Verkäufer hat die Wahl ob er die Erfüllung des Kaufvertrages oder die Konventionalstrafe verlangt. (Die genannten Klauseln sind keine AGB und stellen Individualvereinbarungen dar.)


(sick)(sick)(sick)(sick):-|:-|:-|:-|:-X:-X:-X:-X
Ich werde hier berichten.
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teorema67
teorema6711.09.0700:12
Bei einem, der - wie von Appleboy präzise zitiert - so aggressiven Mist wie "Spassbieter" und "Vertragsstrafe" schreibt und dazu noch meint, mit seinen diktierten Konditionen - das ist echt dreist - geltendes Recht aushebeln zu können vergeht mir gleich jede Lust am Bieten.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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TFMail1000
TFMail100020.04.0700:26
Franks Bemerkungen sind nicht überflüssig sondern absolut richtig(!)
Ich hab jetzt auch mal den eBay Text gelesen, und da steht alles relevante drin.

Das Fernabsatzgesetz, welches dir ein Rückgaberecht einräumt, räumt auch dem Verkäufer einen gewisse Aufwand und oder Wertersatz ein. Ob dies bei einem Warenwert von 400 Euro gleich über 100 Eoro sein müssen ist streitbar. das ganze "Konventionalstrafe" zu nennen ist einfach nur überflüssig.

Aber: Sollte der Gegenstand im beschrieben Zustand sein, verpflichtet man sich bei Abgabe eines Gebotes erst einmal zum Kauf.
Und das ist neben allen anderen Rechten und Pflichten beim Warenhandel, egal ob gewerblich oder privat erst mal oberstes Gebot.
erst mal alles Kaufen und dann alles zurückgeben, nach Rechten, Verrat und Betrug schreien bringt hier nichts.
Ein Anwalt wird dir Raten, dich zu vergleichen; für 400 Euro Warenwert geben die höchsten der RAGehilfen (oder dem Lehrmädchen) den Auftrag, mal ein paar Zeilen zu Tippen - am Erfolg ist da keiner interessiert, weil Anwälte nach Gebüren honoriert werden die sich am Streitwert ausrichten.

Sollten über die Beschreibung hinaus Macken Fehler oder Schäden am iBook gewesen sein, hast du Rechte zu Tausch oder Wertminderung, wen dem nicht so war, vergleich dich mit dem Verkäufer, biete 30 - 50 Euro als Entschädigung für den unnötigen Aufwand an und lerne aus dem Vorgang.
„May the force be with you“
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TFMail1000
TFMail100020.04.0701:09
Natürlich ist der Text so ausgelegt, das man darauf reinfallen "soll", seh ich auch nicht viel anders. Radarfallen stehen auch nicht mitten auf der Straße, wenn man aber zu schnell war, kommt man damit auch nicht durch...

Die Welt ist gut, der Mensch eher nicht... (Herbert G. aus B.).

Den Rat, eine Verbraucherzentrale einzuschalten unterstütze ich, diese sollte man auch fördern (Spenden, Beiträge); zum Anwalt rennen kost meist nur Geld. Man erinnere sich an den Streitwert. Lesen lernen hilft da mehr, und man sollte nicht blauäugig wildfremden Menschen "Schnäppchen" abkaufen wollen, funktioniert weltweit auf jedem Basar aber doch;-)
„May the force be with you“
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Rotfuxx20.04.0703:03
Chiquita

Du bekommst in solchen Threads viel Input, viel Sympathie, aber auch leider wenig verlässliche Hilfe.

Helfen kann dir jetzt nur ein rechtskundiger Beistand.

Die Masche ist zwar offensichtlich, aber ich gebe dir keine 100%ige Garantie darauf, dass sie deshalb auch anfechtbar ist.

Folge daher auf alle Fälle erst einmal diese Prinzipien:

1. Widerspruch einlegen gegen alles was kommt in schriftlicher, postalisch zugestellter Form (Fax mit Quittungsdruck ist natürlich auch nicht verkehrt).

WICHTIG!!! Schriftlich. Auch wenn man das in den heutigen E-Mailzeiten so selten macht. Nun Papier zählt.

2. Drucke alle ähnlichen Angebote aus und lasse sie beglaubigen. Dazu ist beispielsweise der AStA befugt. Am einfachsten geht das natürlich, wenn du sie das selber ausdrucken lässt, dann erspart man sich den aufwändigen 1:1-Vergleich.

WICHTIG!!! Die Auktionen sind irgendwann mal aus dem sichtbaren Bereich weg und dann brauchst du beglaubigte Ausdrucke.

3. Suche umgehend einen Rechtsbeistand auf. Meistens hat der AStA eine kostenlose Rechtsberatung für Studenten (Verbraucherschutzzentrale ist aber auch nicht verkehrt). Dieser Rechtsanwalt kann dir zwar keinen Rechtsbeistand geben, aber mit dir die nächsten Schritte durchsprechen.

WICHTIG!!! Du brauchst einen Rechtsbeistand. Auch wenn dich, für mich und den Rest des Forums klar ist, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt, so ist sie leider formalrechtlich abgesichert.

1-3 sind keine Schritte, die du nacheinander machst, sondern die du möglichst gleichzeitig machen solltest. Am besten unter Ratschlag der Rechtsbeihilfe.

Alles was jetzt kommt, musst du eigentlich mit dem Rechtsbeistand abklären. Es spiegelt lediglich meine Meinung wider.

Ich denke, trotz der formalrechtlichen Absicherung hast du Chancen. Dafür spricht die Häufung von Betrugsindizen: Privatauktion, überzogene Versandkosten, versteckte Defektangabe, vermittelter Verkauf und Wiederholung der Masche bei anderen Auktionen.

Aus diesem Grund würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich auch eine Strafanzeige stellen und dazu deine beglaubigten Kopien von ähnlichen Auktionen zum Kopieren zur Verfügung stellen.

Vorteil der Strafanzeige: Die Staatsanwaltschaft ermittelt von sich aus ohne das Kosten entstehen. Liegt ein Betrugsfall vor, brauchst du dir um die zivilrechtliche Auseinandersetzung keine Sorgen machen.

UND: Sag nicht vorschnell: "Nagut, dann bezahl ich eben die Summe und ich habe meine Ruhe." Darauf setzen solche Ärsche (nichts gegen wohlplatzierte Kraftausdrücke).

Vielleicht finden sich hier ja noch einige, so dass wir einen Soli-Fond aufmachen können.

Letzte Sache: Den Hinweis auf das einschalten irgendwelcher Medien, würde ich fürs erste übergehen. Mach Bildschirmfotos von den Angeboten (die beglaubigten Kopien hast du ja sowieso) für den Fall des Falles. Obwohl ich selber im Medienbereich arbeite, kann ich dir fürs erste davon nur abraten. Das bringt nur Probleme in ein schwebendes Verfahren. Du solltest sowieso aufpassen, was du öffentlich sagst, denn es kann gegen einen verwendet werden.

Richtigerweise hast du die Namen geändert. So etwas vergessen manche Leute in der Wut. Die unautorisierte Veröffentlichung eines privaten Inhalts ist immer nachteilig.

Merkst du, dass die Judikative als 3. Gewalt nicht weiter kommt, dann musst du eben auf die 4. Gewalt (die Medien) setzen ... aber bis dahin ist Schweigen definitiv Gold.

Halt die Ohren steif und bleib den Forum erhalten (Unsere Frauenquote ist so erbärmlich gering).

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Rotfuxx20.04.0711:10
jogoto

Bei Rufschädigung kenne ich mich nicht genau aus. Chiquita hat schließlich nicht den Klarnamen geschrieben (dann würde es schon heikel aussehen).

Inwiefern eine Rufschädigung vorliegt, wenn man einen Alias-Namen (sprich: dem Ebay-Account) Betrug vorwirft, kann ich nicht abschätzen.

Ich habe aber das Gefühl, dass z.B. bei der im beiderseitigem Einvernehmen zurückgezogenen Bewertung zwei Optionen übrig bleiben:

- Entweder der Käufer hat sich durchgesetzt unter dem Vergleich die negative Bewertung zurückzuziehen

- Die Frau Dr. Rechtsanwältin hat eine Unterlassungsklage gegen die negative Bewertung eingereicht.

Zweiteres würde Sinn machen, um in diesen Auktionen eine ganze Verwertungskette zu sehen.

Verkauf: Läuft alles glatt, dann Schrott für 360 Euro.
oder
Verweigerte Zahlung: 30% Konventionalsstrafe + Anwaltskosten
in beiden Fällen
Negative Bewertung: Unterlassungklage + Anwaltskosten

Hört sich nach einer ABM-Maßnahme für Frau Dr. Rechtsanwältin an.
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Rotfuxx20.04.0711:42
Hast du eigentlich schon eine Anfrage an die anderen Käufer gestellt, wie sie in dieser Situation verfahren sind.

Du kannst die Auktionen zwar nicht direkt in seinem Profil sehen, aber alles was privat ist, scheint ja zu diesem Auktionstyp zu gehören.

Die zurückgezogene und die negative Bewertung sind von großem Interesse.
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Rotfuxx20.04.0711:50
jogoto

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene paar Schuhe. Da hast du wohl recht.

Die meisten trauen sich nicht das finanzielle Risiko mitzugehen und geben vorher klein bei.

Wie beim Pokern, wenn der Chipleader dich zwingt selbst ein gutes Blatt zu passen, weil du auf einmal Muffe bekommst.

Dabei hätte man es locker gewonnen.

In diesem Fall braucht es jemanden, der die Chancen einschätzen kann (der Rechtsbeistand). Das Forum ist (genauso wie ich) zu sehr getrieben von dem Gerechtigkeitsgedanken. Wenn die Sache nicht aufgeht, muss Chiquita später die Sache auslöffeln

Günstiger wird die ganze Sache natürlich durch eine Strafanzeige (aber auch das erst mit dem Rechtsbeistand abklären). Denn dann ermittelt der Staatsanwalt auf eigene Kosten.

Liegt ein Betrug vor, braucht du dich um deine Gewinnchancen bei einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung keine Sorgen machen. Aber soweit wird es dann Frau Dr. Rechtsanwältin nicht kommen lassen.
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Rotfuxx20.04.0711:52
"Liegt ein Betrug vor, braucht du dich um deine Gewinnchancen bei einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung keine Sorgen machen. Aber soweit wird es dann Frau Dr. Rechtsanwältin nicht kommen lassen."

Tschuldigung für diesen krummen Satz ... tippe gerade beim Frühstück und das kommt dabei raus.
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Rotfuxx20.04.0712:05
jogoto

Rufschädigung gegen anonym ist übrigens nicht möglich.

Es gibt nur einen Rückschluss auf den Ebay-Account durch die Weitergabe des Links. Das zwar kein Klarname, aber dennoch ein kommerziell genutzter Alias und somit zumindest gefährdet im Falle einer Rufschädigung.

Allerdings verkauft dieser auch nur im "Auftrag" für den eigentlichen Verkäufer, der bisher weiterhin anonym ist und seine anonyme Frau und Dr. Rechtsanwältin beauftragt hat, nun zu klagen.

Allein durch diese Konstruktion werden "Rufschädigungen", die sich auf den Verkäufer beziehen, auf den unbekannten Hintermann weitergeleitet. Ich schätze daher was diesen Bereich anbelangt die Gefahr nicht so groß ein, solange keine negative ebay-Bewertung erfolgt.
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Rotfuxx20.04.0712:27
jogoto<br>
rotfuxx
jogoto

Rufschädigung gegen anonym ist übrigens nicht möglich.

Ich kenne mich zwar nicht so aus, würde aber argumentieren, dass das Bewertungssystem bei ebay durchaus einem "Ruf" gleichkommt. Nicht umsonst wurde schon erfolgreich auf Rücknahme von negativen Bewertungen geklagt.

Der Ebay-Account ist ein kommerziell genutzter Alias. Da kann durchaus Rufschädigung vorliegen.

Die beiden anderen Beteiligten (eigentlicher Verkäufer, Rechtsanwältin) sind aber anonym.

Da sich die meisten Formalentgleisungen auf den Verkäufer beziehen und dieser eben nicht der angegebene ebay-Account ist, da dort nur im "Auftrag" gehandelt wird, sehe ich da kein ganz so großes Gefahrenpotenzial.
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Maxefaxe20.04.0721:17
Ein Gerät nur im Kleingedruckten als defekt zu beschreiben ist schon unter aller Sau. Das dann noch systematisch mehrfach zu machen würde mich auch auf die Palme bringen.

Es gibt schon erbärmliche Kreaturen auf diesem Planeten(sick)
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Maxefaxe21.04.0712:51
Halt uns auf dem Laufenden. Hoffe die kommen nicht ungeschoren davon.
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Rotfuxx27.04.0710:34
Sofort Bildschirmfoto machen, in zweifacher Ausführung ausdrucken und am besten noch beglaubigen lassen (immerhin kann er das Profil jeden Moment ändern).

Außerdem zwei anderen Bekannten sagen, dass sie sich bitte einmal das Profil anschauen sollen, damit du sie als Zeugen nennen kannst.

So etwas ist schon ein halbes Schuldgeständnis.

Die Anwaltskammer interessiert sich sicherlich dafür. Käme es zu einem Strafverfahren, kann er sich den Notar auf Lebzeiten abschreiben (und damit die legale Lizenz zu Geld drucken). Auch niedergelassener Anwalt kann man nur mit leichten Vorbelastungen werden (Betrug gehört da nicht zu).

Der kann sich mit seinem Abenteuer also ganz schön die Karriere verhageln, denn die Wirtschaft ist im Gegensatz zu früher nicht mehr auf den Trip, dass sie unbedingt Juristen in Leitungspositionen brauch (vorbei die Zeiten als sich Prokura auf Jura reimte).
0
Rotfuxx30.04.0712:46
Chiquita

Hast du auch schon eine Strafanzeige gestellt?

Erst dann tut es dem Trio richtig weh.
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Psygor
Psygor03.08.0723:10
Ich kann nur raten, sich an die Rechtsanwaltskammer zu wenden. Es gibt dort eine Schiedsstelle auch mit Beratung. Es scheint schon anrüchig zu sein, wenn die Rechtsanwältin ihren Ehemann vertritt bw. selbst, was zu vermuten ist, hinter dem Angebot und dem Verkauf steht. Da diese Masche offensichtlich mehrfach (vielleicht sogar unter anderem e-bay Namen ) gelaufen ist, (so aus den Bewertugnen zu schließen), ließe sich hier auch ein nicht angemeldetes Gewerbe bei den Leuten nachweisen, was wiederum für sie schlechte Karten bedeutete.

Die im Hinweis versteckte "INdividualvereinbarung" unterläuft ja die eigentlichen Rechte des Käufers aus dem Internethandel und sind m.E. so nicht gestattet, sittenwidrig u. deshalb obsolet.

„I deny nothing but doubt everything. G.G.B. “
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Rotfuxx22.08.0711:17
Er hat auch noch ein privates Bewertungsprofil.

Da kann man also noch nicht einmal erkennen, ob die 20 Bewertungen aus solchen gegenseitigen Push-Auktionen resultieren (Verkaufe Streichholz für 1 Cent).

Mit diesen ganzen Privatgeschichten macht es ebay den Betrügern einfach.

Warum beschränkt man die Privatoption nicht wirklich auf heikele Bereiche. Also wo es entweder um sehr teuere Gegenstände geht oder um anrüchige.

Privatbewertungen sind ja wohl das letzte. Damit kann Ebay das Bewertungssystem auch komplett abschaffen.
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Rotfuxx22.08.0711:25
Rantanplan

Wenngleich du Recht hast, dass ein nicht unerheblicher Teil der Politiker Jura studiert hat, ist nicht jeder Politiker asozial und rücksichtslos.

Außerdem verdient man in der Branche im Vergleich zu ähnlicher Machtposition in der freien Wirtschaft äußerst wenig.

Aber da will ich jetzt mal kein Fass aufmachen, dass hier total Off-Topic wird.

Auch wenn es lustig ist ... ganze Professionen mal eben zu diskreditieren, finde ich auch in einem lockeren Forum unangebracht.

Da verfestigen sich nur Images, die bei näherer Betrachtung vielen Menschen Unrecht tun. Egal ob Juristen, Journalisten, Politiker, Ärzte oder sonstwer.

Der liebe, kleine, brave Mann, der täglich in der Bildzeitung alles über diese bösen, doofen, arroganten Anderen erfährt, verhält sich selten anders.
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