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iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

Chiquita19.04.0722:41

Unglaublich ...
Wer von Euch folgendes Forum verfolgt hat, ist im Bilde:
"Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz "

Heute habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer Rechtsanwältin im Briefkasten gehabt. Sie fordert mich auf bis spätestens zum 24.04.2007 den anfallenden Betrag von 106,67 Euro der Konventionalstrafe für das Zurücktreten vom Kaufvertrag zum iBook auf das Konto ihres Mandanten zu überweisen. Zzgl. 46,41 Euro angefallene Rechtsanwaltskosten auf ihr eigenes Konto.
Wenn nicht, würde sie im Namen ihres Mandanten Klage erheben ...

So und jetzt kommt noch der Knaller (Die Namen habe ich geändert.):

Die Auktion im Ebay ging über einen Herrn Koch. Dieser hat im Angebotstext geschrieben, dass er den Artikel im Auftrag anbietet. Von wem, hat er nicht angegeben. Von Ebay erhalte ich die Adresse von meinem Handelspartner, wie schon geschrieben, eben von Herrn Koch. Dieser wiederrum fordert mich auf, Geld auf das Konto von einem Herrn Wiebken zu überweisen ...
Nachdem ich nachgefragt habe, wer denn überhaupt Herr Wiebken sei, wurde mir von Herrn Koch gesagt, dass es der noch jetzige Besitzer des Artikels ist, für den er die Auktion gestartet hatte.
Und nun ratet mal wer die Rechtsanwältin ist?
Richtig: Es ist Frau Wiebken (sogar Fr. Dr. Wiebken, seit 1988 tätig als Rechtsanwältin).
Und diese fordert mich nun auf, der Forderung zum Handel mit Herrn Wiebken, ihrem Mandanten, nachzukommen.

Aber ich bin doch eigentlich den Handel mit Herrn Koch eingegangen, zumindest laut Ebay. Mit wem dieser denn nun wiederrum noch Handels- bzw. Auftragsverbindungen eingegangen ist, kann mir doch eigentlich schnuppe sein, oder? Herr Koch ist doch der, der im Ebay den Handel betrieben hat.

Was soll ich denn nun machen?



Jetzt schon Dank und Liebe Grüße an alle gibt's von Chiquita
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Kommentare

pünktchen
pünktchen20.04.0711:34
das ist zwar richtig, aber wenn du aufgrund des prozessrisikos von vornherein klein beigibst, ermöglichst du solchen gestalten ihr geschäftsmodell. wenn die in den meisten fällen erst klagen müssten, würden sie das gar nicht erst machen.
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jogoto20.04.0711:54
pünktchen
das ist zwar richtig, aber wenn du aufgrund des prozessrisikos von vornherein klein beigibst, ermöglichst du solchen gestalten ihr geschäftsmodell. wenn die in den meisten fällen erst klagen müssten, würden sie das gar nicht erst machen.

Stimmt schon. Ich bin auch immer geneigt auf mein Recht zu pochen. Rein logisch (und kaufmännisch) gedacht ist es aber oft besser klein bei zu geben. Ich fände es toll und mutig wenn Chiquita stellvertretend für uns alle in den Kampf gegen die Betrüger dieser Welt und für die Gerechtigkeit zieht, ihr muss nur einfach klar sein, was da eventuell auf sie zukommt. Und das kam bisher m.E. zu kurz in diesem Thread.
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pünktchen
pünktchen20.04.0711:59
bei zwei anwälten im schlimmsten fall prozesskosten in höhe von 284,74 €.
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jogoto20.04.0711:59
Strafanzeigen wegen ebay? Staatsanwälte denke auch erfolgsorientiert.
Sorry, ich bin in solchen Fällen eher Pessimist.
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zeko
zeko20.04.0712:01
Chiquita
... arbeitet nicht jemand von Euch bei Stern TV o.ä.?
Am liebsten würde ich einen öffentlichen Aufruf starten, wem soetwas alles noch passiert ist und dann gemeinsam dagegen vorgehen. Zeitgleich würde das Thema öffentlich diskutiert und hoffentlich gesellschaftlich diskreditiert, so dass solche fiesen Machenschaften keine Chance mehr hätten ...

Also nachdem du das ganze einem Anwalt übergeben hast (und der dich dann zum richtigen Handeln beraten hat), schreibst du an SternTV -
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jogoto20.04.0712:07
pünktchen
bei zwei anwälten im schlimmsten fall prozesskosten in höhe von 284,74 €.

Und wenn sie den Fall verliert kommt sie ohne der Rechner zu haben auf einen höheren Betrag wie wenn sie den Rechner jetzt abnimmt.

Ihr denkt alle viel zu sehr mit dem Herzen. Selbst eine Rechtsschutzversicherung arbeitet für Geld. Sie könnte in so einem Fall Chiquita (so sie denn eine hätte) Fahrlässigkeit vorwerfen. Wenn die keine Chance sehen ist es denen egal, ob auf der anderen Seite ein Betrüger sitzt. Auch Richter sind nur Menschen. Chiquita könnte an einen geraten, der wie Frank oder stefan denkt und argumentiert.
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jogoto20.04.0712:11
rotfuxx
jogoto

Rufschädigung gegen anonym ist übrigens nicht möglich.

Ich kenne mich zwar nicht so aus, würde aber argumentieren, dass das Bewertungssystem bei ebay durchaus einem "Ruf" gleichkommt. Nicht umsonst wurde schon erfolgreich auf Rücknahme von negativen Bewertungen geklagt.
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jogoto20.04.0712:15
Nochmals anders formuliert. Gerechtigkeit ist ein heres Ziel. Einen Kampf sollte man aber nur dann aufnehmen, wenn mann zu 100% gewinnt (kann niemand garantieren), keine Wahl hat (existenzbedrohendes) oder es sich leisten kann zu verlieren.
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JustDoIt
JustDoIt20.04.0712:27
Nur so:

Zum Asta gehen, zum Verbraucherschutz gehen - bei beiden wg. Rechtsmöglichkeiten nachfragen. Beim Asta die Screenshots beglaubigen lassen.
Prozesskostenhilfe beantragen und einen Rechtsanwalt einschalten.

So und nicht anders würde ich vorgehen und alles weitere Rumgeschreibe hier bringt überhaupt nichts, es sei denn, wir liefern hier Beweismaterial, das es sich um Betrüger in mehreren Fällen handelt.
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Scubapro20.04.0713:04
Auf bekommst du verlässliche Antworten eines Anwalts. Den Preis bestimmst du selbst.

-s-
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zeko
zeko20.04.0719:30
Ein Denkanstoss von einem Freund:
Normal sind Auktionen auf ebay ja bindend und es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht/Wiederrufsrecht.
Aber!

Scheinbar gibt es bei ebay was neues (was ja eigentlich) den Regeln von ebay wiederspricht. "Preis vorschlagen".
Die Frage die sich nun stellt ist: Schlage ich einen Preis vor, dann ist dies nicht mehr als eine (bindende) Auktion zu sehen. Habe ich in diesem Fall nicht sowieso ein 14 -tägiges Wiederrufsrecht, da ich ja einen ganz normalen Kauf als Privatkäufer getätigt habe?

Ich finde dazu leider nicht auf Anhieb einen Hinweis auf ebay selbst. Anstatt dem Missbrauch auf dieser Plattform einen Riegel vorzuschieben oder vorbeugend entgegen zu wirken, macht es ebay scheinbar immer leichter "dreisten" Anbietern mehr Möglichkeiten für unseriöse Geschäftspraktiken.
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DonQ
DonQ20.04.0719:41
ein halbes dutzend fast identische auktionen gibt es von dem ja noch einsehbar,
einmal der g3 mit dem silbernen g3 ibook Bild und der beschreibung vom G4 und einmal den G4 mit identischer "beschreibung".

also wer da noch mehr braucht, ich weis ja nicht
„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
pünktchen20.04.0719:50
zeko:

das ist nicht das problem. der bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die sogenannten auktionen auf ebay keine auktionen im rechtssinne sind, weil da kein auktionator steht, der am ende den hammer fallen lässt und den zuschlag erteilt. die form des verkauf auf ebay ist also egal.

aber ein wiederrufsrecht hat nur der verbaucher gegenüber dem unternehmer. unternehmer ist im prinzip jeder, der gewerblich handelt. gewerblich handelt jeder, der einnahmen in einigem umfang in einiger regelmäßigkeit erzielt/erzielen will oder so ähnlich. recht schwammig, aber weit und daher wohl in unserem falle zutreffend.

und wenn der gewerblich handelt und dauernd diese seltsame vertragsstrafe drunterschreibt, dann handelt es sich um agb. eine solche vertragsstrafe ist m.e. gegenüber verbrauchern unzulässig.

hinzu kommt die arglistige täuschung, die wir ja schon genug diskutiert haben - ein anfechtungsgrund.

also ich würde dem beruhigt entgegensehen. verlieren kann man vor gericht immer, aber die sache stinkt und die tanzende banane hat gleich drei gute argumente.

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oloool20.04.0720:33
Man kann natürlich auch den Himmel
grün anmalen und im Kreis springen.

Ein einfacher Widerspruch per Fax mit Protokoll aus einer Postdienststelle. Begründung, dass kein Vertrag mit dem eigentlichen Bieter zustande kam, da er das Gerät überhaupt nicht besitzt. Wenn er es nicht besitzt und nicht Eigentümer ist, kann er es nicht verkaufen. Als eingetragener Privatverkäufer, muss er schon persönlich verkaufen können.

Der Grund für den Widerspruch ist demnach glasklar: Chiquita ist auf ein Angebot eingegangen, dass der private Verkäufer nach eigenen Angaben persönlich nicht erfüllen kann.

Unter diesem Aspekt würde ich beruhigt einem Prozess entegegen sehen. Man kann mit formalen juristischen Umwegen seiner Partei auch durchaus mehr Gewicht verleihen. Ein guter Anwalt (Vertrauenssache!) kennt die Wege.

Es gibt überhaupt keinen Grund zur Panik.
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DonQ
DonQ20.04.0720:43
lol, lass ihn halt zurückschreiben, du nimmst den g3 800 in silber/weiss mit der möglichkeit extreme nachzurüsten, also wenn er den dann liefert, dann ist er gut und das geld auch angemessen(devil)

„an apple a day, keeps the rats away…“
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sgn400
sgn40020.04.0720:45
oloool
Selbstverständlich kann man im Auftrag für jemand anderes verkaufen.

Was die Typen da gerade machen hört sich für mich nur nach Säbelrasseln an. Sollten die so einen Prozess verlieren, bricht denen Ihr "Geschäftskonzept" weg. Sprich die gehen ein enormes Risiko ein, wenn sie es zu einem Prozess kommen lassen.
Die nutzen die Unwissenheit und "Angst" der "Opfer" aus, um Druck auszuüben. So wie ich das sehe, brauch Chiquita sich keine großen Sorgen machen, dass da was großes nach kommt.
Derzeit würde ich an Chiquita Stelle nicht mehr machen, als Strafanzeige erstatten und mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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pünktchen
pünktchen20.04.0720:47
in den "hinweisen" stand allerdings auch, dass der verkauf "im auftrag" geschieht.
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DonQ
DonQ20.04.0720:49
damit man ihm aus der fehlerhaften beschreibung keinen strick drehen kann und um die kosten zu maximieren
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ20.04.0720:57
allerdings war früher i.a. gleichbedeutend mit i.v, in vertetung, in vollmacht, das war völlig wurscht im zweifel.

natürlich muss man aber hier auch darauf hinweisen, gibt genug, die das auch anders rum machen, ware kaufen und etwas völlig anderes zurückgeben, dann kommt dann auch: ähhhh, ich kenne mich da nicht aus, war im auftrag, bluberbluberbluber


also komische sache das ganze.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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oloool20.04.0721:03
sgn400
oloool
Selbstverständlich kann man im Auftrag für jemand anderes verkaufen.

Mfg
T.J.

Natürlich kann man das! Aber dann muss man auch damit leben, wenn der Bieter von seinem Angebot zurücktritt. Und Konventionalstrafen dürfen Privatleute sowieso nicht auferlegen. In diesem Fall geht es nur darum sich schadensfrei zu halten, ein Schaden, der nachweisbar sein muss.

Die hungrigsten Wölfe lauern dort wo die meisten Schafe grasen.
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Gilderoy Lockhart20.04.0721:41
Was man vielleicht noch thematisieren kann, ist die Frage, ob der Anbieter tatsächlich "privat" verkauft. Wer hat schon privat so viele defekte Laptops rumstehen? Wenn man nach dem Namen des E-Bay-Accounts sucht, findet man ja einige Angebote, wie hier im Forum auch schon gepostet. Ich habe hier auch noch einen (http://cgi.ebay.de/Sony-Vaio-2-8-GHz-60GB-DVD-RW_W0QQitemZ120110968902QQihZ002QQcategoryZ28837QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem ). Wenn die exakt gleiche Masche mit einem anderen Namen durchgeführt wird, liegt es nahe zu überlegen, ob es sich hier um die gleiche Person handelt. Dann hört irgendwann das "privat" auf und es wird "geschäftlich", da gibt es ja auch Urteile. Und dann sind diese ganzen Zusatzklauseln wirkungslos.
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Gilderoy Lockhart20.04.0721:42
Sorry.. meinte diesen Link:
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oloool20.04.0722:01
Geschäftlich ist es sowieso. Privatleute verkaufen nicht im Auftrag, sondern als Gefälligkeit. Klingt nach Haarspalterei aber genau das unterstützen auch die zutage getretenen Berge an Laptops.

Nicht zu vergessen, es sind keine 5 Tage vergangen zwischen Gebot und Gebrabbel der Tomatenjuristin. Das ist das beste für Chiquita.

Eins drauf setzen könnte man mit einer Anfrage beim Gewerbeamt. Hat denn Herr Wiebke und Herr Koch einen Gewerbeschein? Handelsregister? Steuernummer? Rechnung? Und zum Spaß das Schreiben der Tomatendoktorin zur Anwaltskammer. Das wird ein Fest!

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Chiquita20.04.0722:15

@@ @@ ALLLE

Hallo Ihr Lieben,
um Euch nun weiter auf dem Laufenden zu halten, habe ich neue Infos:

Also insgesamt habe ich nun schon 5 Ebay-Namen ausfindig machen können, unter denen Derjenigewelche an- und verkauft ...

Zu 3 weiteren geschädigten Käufern habe ich inzwischen Kontakt. Einer darunter hat schon den Anwalt eingeschaltet und Anzeige erstattet. Dieser nimmt mich und einen anderen als Nebenkläger mit auf.
Einer von den Geschädigten hat auch noch vor der Überweisung alles bemerkt und ist vom Kauf zurückgetreten. Die beiden anderen haben es erst gemerkt, als sie das Notebook in Händen hielten ...

Einer der Kontakte ... übrigens der, der direkt nach mir das iBook G4 ersteigert hat ... machte darauf aufmerksam, dass wohl das iBook gar nicht auf imsgesamt 512 MB aufzurüsten wäre ...
... das habe ich allerdings nicht genau verstanden ...
Auf alle Fälle gäbe es da auch den Anlass vom Kauf zurück zu treten, da der Verkäufer die Richtigkeit der Speichererweiterung in seinem Angebot noch bestätigt hat.

So ... das ist der aktuelle Stand ...


(policeman)(policeman)(policeman)
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Chiquita20.04.0722:20
... also zu der Speicheraufrüstung nochmal:
es müssten wohl weniger oder mehr sein ... aber eben nicht 512 MB, zumindest für genau dieses iBook ... soll sich irgendwie aus dem verbauten Speicher und den nachrüstbaren Speicherbausteine errechnen lassen ...
Keine Ahnung, ob ich es nun richtig dargestellt habe, aber so habe ich es verstanden ...

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sgn400
sgn40020.04.0722:27
Chiquita
Was soll Deine Rolle als Nebenkläger in dem Verfahren? Bisher ist Dir doch kein Schaden entstanden? Oder sollst Du da als Zeuge auftreten?

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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oloool20.04.0722:28
Ist richtig.

Es gehen nur 640MB oder 384MB oder 256MB oder 128MB.
Alles andere ist Magie.
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Chiquita20.04.0722:36
sgn400

... ja, erstmal als Zeugin ... und nunja, noch ist mir kein wirklicher Schaden entstanden, ... aber die RA-Forderung habe ich ja auf dem Tisch ...

oloool

Also Du meinst das geht wirklich nicht mit den 512 MB? Denn dazu hat der Verkäufer seine Bestätigung auf Richtigkeit in seinem Ebay-Angebot notiert.
Somit könnte ich mich darauf auf alle Fälle berufen ...

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Ties-Malte
Ties-Malte20.04.0722:42
Chiquita
Also Du meinst das geht wirklich nicht mit den 512 MB? Denn dazu hat der Verkäufer seine Bestätigung auf Richtigkeit in seinem Ebay-Angebot notiert.

Jepp. Ein 128er Riegel ist fest verbaut, ein Steckplatz ist frei. Nun kannst du erweitern mit 128, 256 oder 512MB. Daraus ergeben sich die Werte.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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oloool20.04.0723:16
Sieh zu, dass du dort, wo du als Zeuge auftritts, die Leute auch als deine Zeugenschaft gewinnst.

Vermutlich wird Koch seine Forderung an Wiebke abtreten und Wiebke seine Forderung an TomatenRA. TomatenRA wird sich somit selbst vertreten und Wiebke und Koch als Zeugen aufrufen. Inhaltlich betrachtet ist das natürlich Schwachsinn aber es wirkt formal, falls überhaupt einer kommt.

Zahle also nicht, Du hast sowieso mind 30 Tage Zeit bis Du in Zahlungsverzug gerätst. Der Worst Case Fall kostet dich insgesamt etwa 550 Euro. Dieser Fall tritt nur bei Tomatenrichtern ein, die dein Anerkenntnis gegenüber der Forderung bejahen, obwohl Du dein Anerkenntnis immer verneint hast.
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Blade220.04.0723:32
oloool:

und bei ner TomatenrichterIn gibts immernoch ne Berufung, oder?


davon abgesehen, dürfte das auch die Staatsanwaltschaft wg. Versuchtem Betrug und Nötigung interessieren. (Und Missbrauch des Postgeheimnisses )
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oloool21.04.0701:26
Blade,

nein, es gibt keine Berufung in Verfahren mit minderen Streitwerten.
Es gibt daher keine Chance auf Korrektur, selbst wenn der Richter das möchte!
Selbst dann nicht, wenn es nur ein formaler Fehler war.

Wie gesagt, das gilt für "geringe" Streitwerte zu denen auch dieser Fall gehört.
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oloool21.04.0701:35
Blade, PS:

Versuchten Betrug muss man beweisen können. Nötigung ebenfalls. Noch hat Schäuble das Grundgesetz nicht umgeschrieben (er wäre noch viel blöder, wenn er es täte, denn so würde er zum ersten Opfer totalitärer Hoheit - mit seiner geschmacklich etwas stinkenden Vergangenheit).

Die Staatsanwaltschaft interessiert sich dann prächtig dafür, wenn es was zu holen gibt: Vielleicht liegt hier ein Fall versuchter oder vollendeter Steuerhinterziehung in ausreichendem Umfang vor. Um kleine Verarschungsdelikte können die sich gar nicht mehr kümmern.
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pünktchen
pünktchen21.04.0701:48
könnten sie schon, wenn sie sich lieber nicht mit kleinen dieben, schwarzfahrern, kiffern & dealern beschäftigen würden.
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Chiquita21.04.0710:01
pünktchen
könnten sie schon, wenn sie sich lieber nicht mit kleinen dieben, schwarzfahrern, kiffern & dealern beschäftigen würden.

Würden sie sich nicht um die Kleinen kümmern, gäbe es noch meeeeehr Große ... !!!

Die meisten haben nicht gleich ein großes Ding gedreht ...
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pünktchen
pünktchen21.04.0711:04
mag ja sein. ich hab nur gesagt, dass sie sich eher um kleine diebe als um kleine betrüger kümmern. nach deiner logik sollte das zu mehr großen betrügern als großen dieben führen. da spricht einiges dafür.

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JustDoIt
JustDoIt21.04.0711:56
Chiquita
@@ @@ ALLLE

Hallo Ihr Lieben,
um Euch nun weiter auf dem Laufenden zu halten, habe ich neue Infos:

Also insgesamt habe ich nun schon 5 Ebay-Namen ausfindig machen können, unter denen Derjenigewelche an- und verkauft ...

Zu 3 weiteren geschädigten Käufern habe ich inzwischen Kontakt. Einer darunter hat schon den Anwalt eingeschaltet und Anzeige erstattet. Dieser nimmt mich und einen anderen als Nebenkläger mit auf.

Oh wie schön, das hört sich gut an.

Jetzt gibt es Haue für den Anbieter - richtig so, immer druff


Das hast Du Klasse gemacht!
Ich freue mich schon von dem Ausgang zu hören.
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Chiquita22.04.0718:15

Der Typ lässt aber auch nichts aus ...:
Jetzt hat er mich von/durch Ebay Verwarnen lassen, da er Rückerstattung zur verkaufsprovision gefordert hat, weil ich ja seinen Artikel nicht bezahlt habe ...

Das kostet mich echt Nerven ... nun muss ich dort auch wiederrum Einspruch einlegen.

Eigentlich sollte ich ihn noch belangen, wegen nervlicher Belastung und Nötigung ...

Ich mache drei Kreuze, wenn das vorbei ist ...

:-/:-/
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Ties-Malte
Ties-Malte22.04.0718:23
Chiquita
Jetzt hat er mich von/durch Ebay Verwarnen lassen

Hä? Du hattest dich doch schon vorher wegen dieses Betrügers an ePay gewandt - das müssten die doch einbezogen haben?

Verstehe einer diesen trägen Haufen…
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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LongDongSilver22.04.0718:24
Chiquita - meine Fresse diese Odyssee des Wahnsinns mit diesem Pappenheimer zieht sich wirklich wie Kaugummi. Hoffe für dich, dass das bald ein gutes Ende für dich nimmt!
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Rantanplan
Rantanplan22.04.0718:40
Ties-Malte
Hä? Du hattest dich doch schon vorher wegen dieses Betrügers an ePay gewandt - das müssten die doch einbezogen haben?

Nö, genau so kenne ich diesen (Disclaimer: meine private Meinung) Hehler. Alles was über finanzielle Aktionen hinausgeht wird von denen systematisch ignoriert. Service und Support ist eine Fehlanzeige. Aber hinter jedem der diesen Verein durchschaut stehen zehn andere, die mit hängender Zunge Schnäppchen wittern, und so wächst dieser Laden Jahr um Jahr. Der Erfolg von eBay ist mir ein Rätsel.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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macnobby22.04.0719:04
Mir auch. Das ist genauso, wie in der Metro kaufen und denkt das alles viel billiger ist. Falsch. Der einzige Vorteil ist, alles auf kleinem Raum zu bekommen.
Man muß nicht durch die Gegend fahren.
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Ties-Malte
Ties-Malte22.04.0720:55
Rantanplan
Der Erfolg von eBay ist mir ein Rätsel.

Das Prinzip hinter eBay finde ich im Prinzip ja in Ordnung. Aber es findet dort so dermaßen viel Betrug statt, dass eBay presseseitig mal über einen längeren Zeitraum richtig Dampf bekommen müsste! Denn eine deutliche Abkehr täte denen so weh, dass sie agieren müssten.

Warum funktioniert ePay? Weil es funktioniert. Das ist wie in einer Kneipe: Ist sie leer, geht man nicht hin. Sprich: Eine Kneipe ist voll (man geht hin), wenn sie voll ist. Es gibt ja andere Plattformen, sogar günstigere wie z.B. (hood.de). Aber da gucke dir mal die Apple-Abteilung und die Besucherzahlen an… *räusper* und die Erlöse - soll ich da meinen Rechner einstellen? O.K., für'n Mac gibt es auch die Kleinanzeigen, nur musst du deinen Rechner dann an diversen Stellen einstellen, hast auch keinen Auktionscharakter; und für viele Produkte gibt es einfach keinen geeignete(re)n Markt. Also landest du am Ende - bei ePay.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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appleboy22.04.0721:38
Chiquita:

Freu Dich doch!
Wenn der Typ seine Provision zurück haben will von eBay cancelt er den Verkauf und Du bist raus. :-D

Hat also doch kalte Füsse bekommen!!! :-X

Entspann Dich. Der bekommt seine Provision NUR von eBay zurück wenn der Kauf nicht über die Bühne gegangen ist. Bleibt nur die Frage ob er weiterhin über seine Geliebte die 30 % fordert?!

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appleboy22.04.0721:44
Bleibt nur die Frage ob er weiterhin über seine Geliebte die 30 % fordert?

Meine Meinung und Gefühl/Erfahrung mit den Typen: NEIN!
Die Masche ist hier auch schon so breit getreten worden dass er nun sicher vorsichtiger geworden ist und alle Aktivitäten vorerst steckt.



Schönen Sonntag Abend noch.
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oloool22.04.0722:55


Warum ebay funktioniert?



Warum haben die Deutschen W. Schäuble im
Bundesinnenministerium akzeptiert?

Aha, es ist wie in einer Kneipe.
Treffend! Ständig voll. Im Sitzgang.

Diese deutsche Regierung ist mehr als peinlich.
Früher hatten deutsche Regierungen wenigstens entweder Sozial- oder Wirtschaftskompetenz. Heute aber fehlt jede Kompetenz.

Außer der des Arschkriechens.

(sick)(sick)(sick)
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Chiquita22.04.0722:59

Naja, der Typ hat mich verwarnen lassen mit der Begründung, dass er dann Klage einreicht.

Sagt mal aber etwas anderes:
Der Typ lässt meine Begründung mit der verkehrten Arbeitsspeicherangabe nicht gelten.
Er behauptet steif und fest, dass der Rechner vom Hersteller aus mit 256 MB Grundausgestattet war.

Nun meine Frage an die Fachmänner und -frauen unter Euch:

Hat Apple das 12' 800 MHz iBook G4 auch mit 256 MB festem Arbeitsspeicher ausgeliefert?

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Chiquita22.04.0723:02
... oder aber kann man das 12' 1,33 GHz iBook G4 auch auf 800 MHz ändern?
Oder irgendwie ein anderes 12' iBook G4 auf 256 MB festem Arbeitsspeicher und 800 MHz bringen?

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Chiquita22.04.0723:07

Der Typ behauptet steif und fest, dass das iBook, um das es sich die ganze Zeit handelt, mit 512 MB ausgestattet ist aus dem Grund, da es von Apple aus einen festen Arbeitsspeicher von 256 MB hat.

Die Angaben aber insgesamt sind:
12' 800 MHz iBook G4 mit 512 MB (davon 256 MB fest verbaut)

(?)(?)(?)(?)(?)
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Ties-Malte
Ties-Malte22.04.0723:12
Chiquita
Hat Apple das 12' 800 MHz iBook G4 auch mit 256 MB festem Arbeitsspeicher ausgeliefert?

Nein! Definitiv nicht! Erst das „Early 2004“ wurde mit 256MB fest verbautem Ram-Riegel ausgestattet! (s. Mactracker)
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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