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Forum>Hardware>iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

Chiquita19.04.0722:41

Unglaublich ...
Wer von Euch folgendes Forum verfolgt hat, ist im Bilde:
"Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz "

Heute habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer Rechtsanwältin im Briefkasten gehabt. Sie fordert mich auf bis spätestens zum 24.04.2007 den anfallenden Betrag von 106,67 Euro der Konventionalstrafe für das Zurücktreten vom Kaufvertrag zum iBook auf das Konto ihres Mandanten zu überweisen. Zzgl. 46,41 Euro angefallene Rechtsanwaltskosten auf ihr eigenes Konto.
Wenn nicht, würde sie im Namen ihres Mandanten Klage erheben ...

So und jetzt kommt noch der Knaller (Die Namen habe ich geändert.):

Die Auktion im Ebay ging über einen Herrn Koch. Dieser hat im Angebotstext geschrieben, dass er den Artikel im Auftrag anbietet. Von wem, hat er nicht angegeben. Von Ebay erhalte ich die Adresse von meinem Handelspartner, wie schon geschrieben, eben von Herrn Koch. Dieser wiederrum fordert mich auf, Geld auf das Konto von einem Herrn Wiebken zu überweisen ...
Nachdem ich nachgefragt habe, wer denn überhaupt Herr Wiebken sei, wurde mir von Herrn Koch gesagt, dass es der noch jetzige Besitzer des Artikels ist, für den er die Auktion gestartet hatte.
Und nun ratet mal wer die Rechtsanwältin ist?
Richtig: Es ist Frau Wiebken (sogar Fr. Dr. Wiebken, seit 1988 tätig als Rechtsanwältin).
Und diese fordert mich nun auf, der Forderung zum Handel mit Herrn Wiebken, ihrem Mandanten, nachzukommen.

Aber ich bin doch eigentlich den Handel mit Herrn Koch eingegangen, zumindest laut Ebay. Mit wem dieser denn nun wiederrum noch Handels- bzw. Auftragsverbindungen eingegangen ist, kann mir doch eigentlich schnuppe sein, oder? Herr Koch ist doch der, der im Ebay den Handel betrieben hat.

Was soll ich denn nun machen?



Jetzt schon Dank und Liebe Grüße an alle gibt's von Chiquita
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Kommentare

kefek
kefek29.04.0715:25
ROfl?

"...Herstellerangaben! Keine Gewähr für deren Richtigkeit.Keine Gewähr für Vollständigkeit der genannten Komponenten. Ich weise darauf hin, dass ich hier im Auftrag verkaufe. Abb. ähnlich."

Wie verkaufe ich jetzt nen Golf und geb dann die Daten & Bilder von ner S-Klasse an?
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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appleboy29.04.0716:55
Jetzt hat er ihn raus genommen! Beschreibung wurde auch ENTFERNT!!!! Warum wohl? Das ging ja schnell.

(policeman)
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martinmacco29.04.0716:58
appleboy
http://cgi.ebay.de/Apple-iBook-G4-14_W0QQitemZ140113005230QQihZ004QQcategoryZ107124QQrdZ1QQcmdZViewItem

(sick)
Das Früchtchen sucht wieder mal einen Dummen!
Schönen Sonntag noch.

:-|

Scheint gestoppt worden zu sein! Immerhin!
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chill
chill29.04.0718:39
diesen typen in allgemein bekannten studentenforen zu finden ist ja nicht allzu schwer (ich hab 5 minuten benötigt ) ... vielleicht sollte man da mal sein gästebuch fluten und seinen dortigen freunden mitteilen was das für ein früchtchen ist
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Ties-Malte
Ties-Malte29.04.0722:27
macintoshle
Soweit ich mich noch an das Gespräch mit meinem Anwalt erinnern kann, muß ein Betriebssystem enthalten sein.
Ob das Gerät nun defekt ist oder nicht, du kannst ohne ein Betriebssystem gar nicht feststellen, ob die Angaben die gemacht sind stimmen oder nicht, da Du ja das Laptop gar nicht zum laufen bekommst.

Bin mir nicht so sicher…

„Gigabyte bietet "Studenten-Notebook" für 898 Euro an“ @@
„… Das W551N-55 wird standardmäßig ohne Betriebssystem ausgeliefert, wodurch Gigabyte zufolge zum Beispiel Linux-Anwender versteckte Kosten für ein nicht benötigtes Betriebssystem sparen. …“
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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rokko30.04.0711:16
chiquita

Du bist nicht allein mit Deiner Unachtsamkeit.
Nachem ich über einen Monat ibooks bei ebay angesehen und mitgesteigert habe, hatte ich die Faxen dicke und wollte endlich einen Rechner. Da kam dieses Angebot von "alphaomega48" (Name geändert) gerade recht. Die wichtigen Hinweise habe ich bei Gebotabgabe schlichtweg überlesen - ich war wohl betriebsblind nach hunderten ähnlich beginnender Texte. Auf ein Entgegenkommen meinerseits hat sich Herr "Wiebken" nicht eingelassen. Übrigens sind Herr "Wiebken" und Herr "Koch" ein und diesselbe Person. Nach meiner Beschwerde bei ebay ist das Angebot herausgenommen worden und "alphaomega48" wurde vorläufig ausgeschlossen - immerhin. Herr "Wiebken-Koch" wollte dann unbedingt eine einvernehmliche Einigung bei ebay über das Nichtzustandekommen der Transaktion". Ebay hat mir für eine Antwort auf dieses Gesuchen eine Frist eingeräumt. Noch vor Ablauf dieser Frist hatte ich dann auch ein Schreiben der RAin des Herrn "Wiebke" (wahrscheinlich Mutti) im Briefkasten. Auf dieses Schreiben habe ich dann mit einem Widerspruch durch meinen Anwalt reagiert. Ich habe noch nichtmals den Kaufvertrag angefochten (den habe ich ja eigentlich mit Herrn "Koch") sondern ich habe lediglich der wirksamkeit des RA-Schreibens widersprochen, da keine Vollmacht des Herrn "Wiebken" vorlag. Im Schreiben war zwar die Rede davon, dass eine Vollmacht anwaltlich vorausgesetzt wird aber Papier ist ja bekanntlich geduldig. Ich vermute vielmehr, dass Herr Wiebke aufgrund der familiären Situtation uneingeschränkten Zugang zum RA-Briefpapier und anderem Zubehör hat.
Dann passierte lange nichts bis zur Zahlungsaufforderung durch das Amtgericht Merseburg. Auch dagegen habe ich durch meinen Anwalt in vollem Umfang Widerspruch eingelegt. Mal sehen....
Mittlerweile sehe ich die ganze Sache sportlich - der feine Herr "Koch-Wiebke" sollte sich nicht mit Mac-Usern anlegen!
Ich würde auch zugern wissen, was der wirkliche Herr Koch dazu sagt, dass solche Machenschaften in seinem Namen getrieben werden.
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appleboy30.04.0711:43
rokko:

Interessant.
Der Thread hier entwickelt sich zu einem echten BetrugsopferundErmittlungs-Thread wegen einer Masche in eBay um Geld zu drucken!

Du könntest aber recht haben, dass er nicht mit der Geschlossenheit der kleinen Mac-Gemeinde gerechnet hat! Gestern zB. hatte er ein iBook eingestellt und kurz darauf nach Beschwerde bei eBay und Eintrag hier im Forum (oben) erst den Text raus genommen und dann die Auktion beendet!



Mich würde nicht wundern wenn das RA-Schreiben auch bald an Mendel/MTN oder einzelne der Mitglieder geht in dem steht, dass der verlunglimpfende Beitrag hier entfernt wird! Und er wird an Stern TV heran treten um seinen Fall zu schildern und alles dementieren ... dann wird er vielleicht sogar noch "berühmt" und kann bei seiner Burschenschaft ein Glässchen Champagner auf seine Heldentaten trinken bzw. sich köstlich darüber amüsieren, dass die eBayer so doof sind und immer wieder kuschen wenn sie ein RA-Schreiben sehen.

Er wird aber wahrscheinlich eher weniger Macs oder iBooks in Zukunft einstellen. Arme Dosen-Welt!

(sick):-|:-/
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rokko30.04.0711:55
appleboy:
Im Grunde verkauft er immer dasselbe ibook - ich glaube jetzt schon zum 5. Mal.
Wenn er tatsächlich vor Gericht geht, läuft er Gefahr seine Lizenz zum Gelddrucken zu verlieren - ich glaube dieses Risiko geht er für ein paar hundert Euros nicht ein. Wie gesagt, ich sehe das mittlerweile sportlich - ich oder er aber auf keinen Fall eine Kapitulation.
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appleboy30.04.0712:20
rokko:

Viel Erfolg!!!

Die Typen gehen mir so was von auf den S... ... ziehen den Leuten die Kohle aus der Tasche und lachen sich ins Fäustchen! Wenn ich daran denke das so einer ohne Probleme dann eine Karriere als RA oder Richter/Staatsanwalt in Angriff nimmt könnte ich (sick)

Na ja ... ich bin ja zum Glück nicht betroffen.
Bedauere aber Leute, die im glauben ein gutes iBook oder Notebook zum guten Preis ersteigert zu haben dann vollkommen im Stich gelassen werden. Und der versteckte Hinweis in der "Klausel" die keiner mehr ernsthaft vollständig liest ist nicht so offensichtlich, dass man sagen kann: Selbst schuld ... lies nächstes mal besser.

Bei solchen Leuten frage ich mich was sie sonst noch im Laufe ihrer "Karriere" so machen wenn sie schon in jungen Jahren keinerlei Skrupel haben so was zu machen!

Moral und Anstand ist scheint es heute nur noch Luxus.
Ich bewahre mir diesen Luxus lieber so lange es geht um noch in den Spiegel schauen zu können. Auch wenn das abgedroschen klingen mag.

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rokko30.04.0712:33
appleboy:
Vielen Dank für Deinen Zuspruch.

Jaja, es ist wirklich traurig, dass dieser angehende Jurist offensichtlich ein hohes Maß an krimineller Energie mitbringt - er selbst wird natürlich sagen, dass er sich absolut im legalen Rahmen bewegt. Umso schlimmer, dass der legale Rahmen eine Grauzone bereitstellt, die solche Vorgehensweise ermöglicht.

Da ich auch noch gerne ungetrübt in den Spiegel schauen möchte, lasse ich es jetzt darauf ankommen. Ich weiß auch, dass Recht haben und Recht bekommen völlig unterschiedliche Dinge sind, aber ich möchte mir nicht vorwerfen müssen, nicht gekämpft zu haben - egal, wie es ausgeht.

Dieses Credo richte ich natürlich auch an Chiquita - Kopf hoch, Schultern breit und gemeinsam sind wir stark.
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Chiquita30.04.0712:36
rokko

Den Herrn Koch gibt es tatsächlich. Du brauchst nur mal in dem Studentenforum suchen ... er ist ein Kommilitone von Herrn Wiebken. Und die RA ist tatsächlich die Mutter von Herrn Wiebken, die übrigens tatsächlich das Schreiben auch geschickt hat. Das weiß ich inzwischen von einem anderen Geschädigten, der mit der RA schon telefoniert hat ...

Ich habe nun nach meinem Widerspruch auch nichts mehr von denen gehört ...
Wie lange hat es gebraucht, bis die Zahlungsaufforderung vom Amtsgericht Dich erreicht hat?
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Chiquita30.04.0712:43

... das Schlimmste an der ganzen Sache und im gesamten System ist, dass sich meist nur diejenigen ausreichend Recht leisten können, die Recht bezahlen können ...

:-G:-G
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Ties-Malte
Ties-Malte30.04.0712:50
Naja. 'Ne Rechtsschutzversicherung schließt man häufig nach solchen Erfahrungen ab - und braucht sie dann nie wieder… Aber du hast die Rechtsauskunft (auch wenn die Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind, aber sie sind kostenlos), du hast ggf. die Verbraucherzentrale im Rücken (was sagen die eigentlich?), und du bekommst (wenn es so weit kommen sollte) Prozesskostenhilfe. Das ist nicht das Gleiche, aber auch nicht wenig.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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rokko30.04.0712:53
Chiquita

Nach dem Widerspruch bei der RAin hat es ca. 4 Wochen bis zur Zahlungsaufforderung durch das Amtgericht gedauert.
Eine Reaktion auf den Widerspruch beim Amtsgericht schleppt sich wohl noch länger hin.
Ich habe noch keine Strafanzeige gestellt - ich ziehe dies aber in Betracht, nachdem ich hier noch einige Informationen dazu gewonnen habe.
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sgn400
sgn40030.04.0713:05
rokko
Hallo
Willkommen im Forum

So wie ich Deinen Text verstehe, gehörst Du auch zu den Geschädigten, von der Ver...er-kombo? Mit einer Strafanzeige kannst Du nicht viel verkehrt machen. Hast keine Kosten und die wesentliche Arbeit macht die Staatsanwaltschaft. Du solltest nur möglichst alle Informationen, die Du über die hast, entsprechend weiter geben.
Was war das denn für eine Zahlungsaufforderung vom Amtsgericht? War das ein gelber Brief, mit Mahnbescheid?

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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rokko30.04.0713:14
sgn400

Die Zahlungsaufforderung vom Amtgericht war tatsächlich ein gelber Brief mit Mahnbescheid - lag so im Briefkasten ohne Einschreiben oder ähnliches. Gibt es da Besonderheiten? Oder warum die Frage?

Mit der Strafanzeige tue ich mich ehrlich gesagt ein bisschen schwer - ich weiß nicht welche Informationen (Beweise) die Staatsanwaltschaft benötigt um tätig zu werden.
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Magic D
Magic D30.04.0713:24
Einfach erstmal hingehen, und mit denen sprechen und mitnehmen was du so meinst. Wenn die Staatsanwaltschaft dann noch etwas braucht, kannst du bes immer noch nachreichen. Und wenn die einen ausreichenden Anfangsverdacht sehen, ermitteln die auf eigene Faust weiter. Akso: Aufi gehts.
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sgn400
sgn40030.04.0713:37
rokko
Ich gehe mal davon aus, dass Du den Mahnbescheid in vollem Umfang wiedersprochen hast. Das Amtsgericht beschäftigt sich dann damit nur noch insoweit, dass den Typen mitgeteilt wird, dass dem Mahnbescheid wiedersprochen wurde. Als nächstes bleibt den dann nur noch, zu klagen.
Der Mahnbescheid wird auch gerne verwendet, um bei Personen, die diesen aus irgendwelchen Gründen, einfach nicht beantworten, Geld zu bekommen, ohne eine Klage anstrengen zu müßen.
Als nächsten Schritt müßen die dann Klage gegen Dich einreichen und erst dann wirst Du wieder vom Amtsgericht hören, wenn sie es denn machen.
Könnte mir gut vorstellen, dass das der letzte Schritt von den Typen war ...

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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rokko30.04.0713:49
sgn400
Ja, dem Mahnbescheid habe ich in vollem Umfang widersprochen (durch meinen RA). Mein RA hat, glaube ich, noch hinzugefügt, dass im Falle einer Klage man sich doch bitte um eine Anhörungstermin vor meinem Amtsgericht (NRW und nicht Merseburg) bemühen soll. Damit dem Kerl auch schön Kosten entstehen.
Ich denke auch, dass der Mahnbescheid das letzte Kapitel des Säbelrasselns war. Aber eine Reaktion muss doch jetzt in jedem Fall erfolgen - entweder Klage oder Beilegung (nennt man das so?), oder?
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pünktchen
pünktchen30.04.0714:00
rokko

er könnte dich zwar nach § 13 zpo auch an deinem wohnsitz verklagen, hat aber den besonderen gerichtsstand des erfüllungsortes nach § 29 zpo gewählt, weil das für ihn praktischer ist. da es sich beim vertrag wohl um einen versendungskauf handelt, ist der erfüllungsort der sitz des verkäufers ( ), also hier merseburg.

nach dem du dem mahnbescheid widersprochhen hast, geht das verfahren in ein normales klagverfahren über. zunächst muss der kläger sein klage begründen (die begründdung fehlt im mahnbescheid ja), dann kannst du darauf erwidern, dann kommt es i.d.r. zur mündlichen verhandlung. in diesem fall wäre eigentlich ein rein schriftliches verfahren angebracht, das hängt aber von den vorlieben des richters (und der zustimmung der parteien) ab.

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sgn400
sgn40030.04.0714:06
rokko
Theoretisch reicht es, wenn die die Sachen einfach liegen lassen und nichts mehr machen. Sprich, sie "verzichten" auf ihre Forderung ...

Was dann mit Deinen Anwaltskosten passiert, kann ich nicht genau sagen, tippe aber mal ganz stark, dass die an Dir hängen bleiben, oder Du diese bei denen einklagen "darfst".
Das kann Dir Dein Anwalt aber sicher erklären und so hoch dürften die Kosten bei dem Streitwert auch noch nicht sein.

Mfg
T.J.

PS: Sollten die Typen bestraft werden (Staatsanwaltschaft), würdest Du, vermute ich mal, ziemlich leicht an Dein Geld wieder ran kommen (Anwaltskosten)
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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pünktchen
pünktchen30.04.0714:12
wenn sie die klage nicht begründen, wird sie als unschlüssig abgewiesen und ihnen werden die kosten auferlegt. allerdings kommen sie so billiger weg, als wenn sie erst noch das ganze verfahren bis zum urteil durchziehen.
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rokko30.04.0714:18
sgn400
Bekomme ich denn in irgendeiner Form vom Amtsgericht Merseburg darüber Bescheid, dass die Gegenseite auf ihre Forderungen verzichtet. Ich möchte ja meine Akte irgendwann mal definitiv schließen können. Oder kann es sein, dass nach einem Jahr noch was kommt?
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sgn400
sgn40030.04.0714:24
rokko
Sobald das verjährt ist, könntest Du in dem Fall Deine Akte schliessen. Tippe aber mal, dass die entweder sofort was machen, oder es auf sich beruhen lassen. Wenn die in 2-3 Monaten nichts eingereicht haben, würde es mich wundern, wenn dann noch was kommt.
Die Verjährungsfrist beträgt, soweit ich weiß, 2 Jahre, könnte also passieren, dass Du in einem Jahr von dem Gericht ein Schreiben erhältst und die Klage eingereicht haben.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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pünktchen
pünktchen30.04.0714:35
auf dem antrag zum erlass eines mahnbescheides kann man ankreuzen, ob man von vorneherein die durchführung eines streitigen verfahrens für den fall des widerspruches des angemahnten beantragt. ich weiss jetzt nicht aus dem kopf, ob sich auch aus dem zugestellten mahnbescheid ergibt, ob die bereits die streitige verhandlung beantragt haben. wenn man es halbwegs ernst meint, tut man das natürlich. wenn es sich nur um eine leere drohung handelt, wll man kosten sparen und kreut das nicht an. dann belibt es nämlich beim verlorenen mahnverfahren und man spart knapp die hälfte der kosten.

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appleboy30.04.0714:50
Interessant wäre die Idee:

Wenn der Typ wieder seine Masche abzieht, dass ein Jurist (RA) das Notebook kauft und den Typen dann kurz darauf die Hölle heiss macht!!! Von wegen Betrugsverdacht, Verschleierung, Vertragsrecht etc. bla bla und Beweise von weiteren Geschädigten vorlegt. Alles bis ins Detail recherchiert. Mit Hilfe auch von MTN Mitgliedern. Vielleicht kommt dann raus das es mehr als 20 - 30 Geschädigte waren und die liebe RA als "Komplizin" ihre RA "Lizenz" verliert und die der Typ auf Bewährung eine kleine Haftstrafe bekommt ... also vorbestraft ist.

Der Typ muss dann den gesamten Schaden inkl. Anwaltskosten bezahlen. Also seinen Cabriolett verkaufen muss und von Papi enterbt wird. Staatsanwalt kann er dann auch nicht mehr werden und das wurmt Papi weil 5 Generationen ihrer Familie schon in Staatsdiensten waren. Ob er dann noch lacht? Vielleicht schlägt er dann den anderen logischen Karriereweg ein ...



Dann bitte hier den Vorgang schildern.
Das wäre lustig!!!

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Rantanplan
Rantanplan30.04.0715:56
Übrigens: in der aktuellen c't steht was interessanes drin. Es geht dabei zwar eigentlich um Nepp-Seiten, bei denen einem vorenthalten wird, daß das "Angebot" kostenpflichtig ist, aber letztendlich verwenden die alle eine ähnliche Methode wie dieser Betrüger bei eBay: das wichtigste Detail wird irgendwo vergraben, wo keiner so genau hinkuckt. Ich hab's schon wieder vergessen wie sich das alles nannte, aber kuckt mal in die c't rein, falls ihr sie habt
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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AndyB30.04.0716:35
... und weiter gehts:
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rokko30.04.0716:58
Kann mir jemand den Link von dem zitierten Sudentenforum posten? Oder kommt man da nur als Student rein. Wäre für den Fall eines Prozesses als beglaubigter Ausdruck recht hilfreich.
Danke vorab.
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MaChris
MaChris30.04.0718:08
Chiquita

Was hast Du denn nun schon IRL unternommen?

Prozesskostenhilfe beantragt?
Strafanzeige gestellt?
Lokale Verbraucherzentrale angesprochen?
Dem Anwaltsschreiben rechtskräftig widersprochen?

Du kannst hier noch so viel hin- und herdiskutieren aber Du hast definitiv ein Problem*, das Du dringend angehen musst und zwar außerhalb dieses Forums oder der ebay-Plattform.

Tips hast Du massenweise bekommen und nun liegt es an Dir, das Ganze wieder hinzubiegen...

---

* Ich kann es ja nicht lassen, auch noch meinen Senf dazu abzugeben. Das Problem hast Du, da die Forderung von 30% Vertragsstrafe bei Rücktritt legal (s. Urteil, das ich in Deinem Ursprungspost verlinkt hatte) ist, so dass Du beweisen musst, dass der Vertrag nicht rechtskräftig ist, wofür Du unter den gegebenen Umständen (fettgedruckt unter "wichtige Hinweise") einen verdammt kompetenten Anwalt brauchen wirst...

P.S.: IANAL
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buchi
buchi30.04.0718:28
Chiquita

Wenn du Studentin bist. Studierst du an einer Uni mit einer juristischen Fakultät? Den diese haben für Studenter, von Studenten meist einen Rechtshilfedienst! Da könntest du dir sehr, sehr günstig, wenn nicht sogar gratis Rechtshilfe holen.

Schau mal alle deine Versicherungspolicen durch. Ev. hast du eine Rechtsschutzversicherung. Wenn du in deiner Erstausbildung bist und dein offizieller Wohnsitz bei deinen Eltern ist, dann könnte auch eine Rechtschutzversicherrung deiner Eltern zuständig sein.

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sgn400
sgn40030.04.0718:48
MaChris
Bisher ist die Beweislast, so wie ich das beurteilen kann nicht umgekehrt, sprich die Typen müssen beweisen, dass deren "Vertrag" zustande gekommen ist und nicht Chiquita, dass dies nicht der Fall ist.
Woher weißt Du, dass die Vertragsstrafe legal ist? Als ob das alles so einfach wäre ...
So wie ich das mitbekommen habe, hat Chiquita schon einiges unternommen in der Sache, also wozu dieser Hinweis?
Bevor die Klagen, würde ich mir noch keinen Anwalt organisieren und mir nur die nötigsten Rechtsinformationen besorgen, um keine groben Fehler im Vorfeld zu machen. Ansonsten kann Chiquita der Sache sicher ziemlich gelassen entgegensehen. Wenn Du Dir alles durchgelesen hast, wird Dir sicher aufgefallen sein, dass das bei dem Methode ist, so Geld zu verdienen und das auch öffentlich zugegeben hat, dass er Leute über den Tisch zieht.
Also wozu die Panikmache?

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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appletree
appletree01.05.0716:36
Sollte der Ebay-Anbieter die Klausel mit der Vertragsstrafe schon dreimal verwendet haben, dann wären das doch - trotz seiner Bemerkung - AGB. Ausgehandelt wurden sie ja auch nicht, insoweit spräche nichts dagegen.
Und dann würde ich vermuten, dass diese unwirksam wären. Durch diese Klausel wird doch dem Käufer jegliches Rücktrittsrecht eingeschränkt, was zumindest dem wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes zuwiderläuft.
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appleboy01.05.0716:52
AndyB
... und weiter gehts: [url]http://cgi.ebay.de/Sony-Vaio-2-8-GHz-DVD-Brenner_W0QQitemZ140113114116QQihZ004QQcategoryZ28837QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
[/url]


Klasse.
(sick)

Der kann es nicht lassen.
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Christian Fries01.05.0717:00
Ich spamme den Typ jetzt mit Frage zum Produkt zu
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appleboy01.05.0717:07
Christian Fries:

You got mail!
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MaChris
MaChris02.05.0708:35
sgn400
MaChris
Bisher ist die Beweislast, so wie ich das beurteilen kann nicht umgekehrt, sprich die Typen müssen beweisen, dass deren "Vertrag" zustande gekommen ist und nicht Chiquita, dass dies nicht der Fall ist.
Woher weißt Du, dass die Vertragsstrafe legal ist? Als ob das alles so einfach wäre ...

Wie kommst Du darauf, dass jeder Vertragsabschluss auf ebay nochmals durch den Käufer je nach Laune bestätigt werden muss/kann?! Eine Ebay-Ersteigerung ist ein rechtsgültiger Vertrag, den Chiquita jetzt höchstens noch anfechten kann. Und zwar auf ihre Initiative...

Und das mit den 30%: Ich sag's noch einmal, das ist legal, warum ist das so schwer zu glauben?! Hier mein Post aus dem Original-Thread:

MaChris
julesdiangelo
Es sollte weiterhin überprüft werden, ob solche Vertragsstrafen überhaupt zulässig sind.

30% Vertragsstrafe sind gerechtfertigt, das wurde gerichtlich geklärt, s. hier:

Und ob der (Drecksack) das als Masche macht oder nicht, sooo entspannt wäre ich persönlich in der Situation sicherlich nicht...
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Schens
Schens02.05.0710:05
Es gibt ein Urteil, in dem eine Hausfrau als gewerblich eingestuft wurde, weil Sie regelmäßig, die Babykleidung ihres Sprösslings verkaufte.

Wenn er wirklich die gleiche Masche anwendet und 5 iBooks gleichzeitig anbietet, dann ist er meiner Meinung nach gewerblich anzusehen. Klär das doch mal mit seinem Finanzamt ab. Musst ja keine Namen nennen.

Und wenn er gleichzeitig das selbe Ntebook in zwei Auktionen anbietet, dann dürfte die nicht vorhandene Verkaufsabsicht bewiesen sein.
... das Schlimmste an der ganzen Sache und im gesamten System ist, dass sich meist nur diejenigen ausreichend Recht leisten können, die Recht bezahlen können ...

Unfug.

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Schens
Schens02.05.0710:08
Außerdem sind Richter eben auch Menschen. Und nach meiner Erfahrung reagieren Richter extrem sauer, wenn man sie für dumm verkaufen möchte.

Und wenn Herr Koch vor dem Richtertisch sitzt, dann wird er in Erklärungsnot kommen.
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Schens
Schens02.05.0710:15
Servicenachtrag für alle, die mit IANAL nix anfangen konnten (so wie ich)




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Rantanplan
Rantanplan02.05.0710:19
MaChris
sooo entspannt wäre ich persönlich in der Situation sicherlich nicht...

Recht und Gerechtigkeit sind zwar zwei Paar Stiefel, aber nach der letzten c't sehe ich das nicht so wie du. Für dich scheint jede Finte rechtlich gültig zu sein, aber in der c't wurde fein säuberlich dargelegt, daß es das nicht ist, wenn diese Einschränkungen an Orten versteckt sind, wo man normalerweise nicht hinkuckt. Und das trifft auf diesen Fall ja auch zu.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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oloool02.05.0711:22
Ebay ist nur eine Plattform, wo Interessenten und
Anbieter sich treffen können. Ebay labert von Rechtssicherheit,
derer sich sehr gern kriminielle Anbieter bedienen.

Das ist aber falsch.
Ebay ist Treffpunkt zum Handeln - Verträge kommen erst dann zustande,
wenn die Personen außerhalb der Plattform handelseinig werden können.

Ebay hat nämlich ein Hauptproblem:
"mercator456" ist nicht bei einem Meldeamt eingetragen
und hat auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Und die Person hinter dem Kosenamen kann ich als Interessent oft nicht oder nur unzureichend erkennen. Vielleicht möchte der Interessent mit dem einen oder anderen des wirklichen Lebens keine Geschäfte machen.

Solang Ebay mit diesen Kosenamen den Marktplatz füllt,
ist das ganze nur ein Basar.



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oxydent
oxydent02.05.0712:33
schön gesagt oloool...!
:'( *sick* - welcher fehlt?“
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sgn400
sgn40002.05.0714:10
MaChris

"Wie kommst Du darauf, dass jeder Vertragsabschluss auf ebay nochmals durch den Käufer je nach Laune bestätigt werden muss/kann?! Eine Ebay-Ersteigerung ist ein rechtsgültiger Vertrag, den Chiquita jetzt höchstens noch anfechten kann. Und zwar auf ihre Initiative..."

Ich habe nicht behauptet, dass der Käufer je nach Laune, das gekaufte Objekt, abnehmen muss/kann. Unabhängig davon ist ebay aber ein exterm unsicherer Ort, um rechtskräftige Geschäfte zu machen. Wie mein Bruder mal sagte: "ebay ist eine einzige Grauzone"
Zurück zum Ursprungsthema: Wenn der (die) Typ(en) der Meinung sind, einen Rechtsanspruch gegen Chiquita zu haben, müssen die nachweisen, das dem so ist. Das ist keine ebay "Besonderheit", sondern grundsätzlich so.
Angenommen ich wäre der Meinung von Dir Geld, oder etwas anderes zu bekommen, wäre ich in der Pflicht nachzuweisen, dass es so ist, nicht Du, dass es nicht an dem ist. Chiquita muß sich in dem Fall nur "verteidigen", gegen die Dinge, die der (die) Typ(en) vorlegen. Sicherlich kann sie da auch in die offensive gehen und Dinge gleich im Vorfeld "unschädlich" machen. Dies kommt aber im wesentlichen erst dann, wenn gegen sie geklagt wird. Strafanzeige, usw. sind damit nicht gemeint.
Grundsätzlich spricht sicher nichts dagegen, sich gleich einen Anwalt zu nehmen, nur kann dies, wie evtl. bei rokko der Fall, dazu führen, dass man, wenn keine Klage erfolgt, man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt, oder im Gegenzug, die andere Partei auf Zahlung der Anwaltkosten verklagen muß.
Kurz zusammengefasst, Chiquita muß nicht Klage gegen die einreichen, sonden die gegen sie, somit muß nicht sie, sondern die Initiative ergreifen, wenn sie es denn überhaupt wollen.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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appleboy02.05.0714:50
sgn400:

Ich finde Du hast vollkommen recht mit Deiner Einschätzung.
Wenn man sich wegen jedem Sch... gleich einen Anwalt nimmt gute Nacht! Vor allem kann man es in dem Fall wirklich drauf ankommen lassen zumal Chiquita rechtlich im Gegensatz zu dem Typen nicht so firm ist ... um es mal vorsichtig auszudrücken. An einer ordentlichen Verhandlung kann es dem Herrn auch nicht gelegen sein ... wie gesagt: Dann kommen einige Leichen aus dem Keller zum Vorschein!

Er klopft halt mal in Busch und was raus springt ist OK. Da hilft ein Anwaltsschreiben natürlich ungemein ... und Mutti verdient auch noch ein paar Euros. Alles andere ... egal.

Chiquita soll sich die Kohle lieber sparen und mit dem/der Liebsten fein essen gehen. Ausserdem ist ein Vertrag auch nicht automatisch in Stein gemeisselt. Man darf sogar von einem Vertrag zurück treten ... so weit ich weiss. Vor allem in eBay! Nochmal: Hier wurde ein wichtiger Mangel verschleiert. Das sehe bestimmt nicht nur ich so ...

:-y:-G
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appleboy02.05.0715:35
Ausserdem könnte eBay dem Treiben ganz leicht einen Riegel vorschieben in dem man bei "Artikelzustand": NEU, GEBRAUCHT, DEFEKT ... anbietet!



Ist eigentlich ganz einfach.
Sollte dann aber auch als "Unterscheidungsmerkmal" von eBay offensiv hervorgehoben werden.
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Schens
Schens04.05.0711:11
chiquita

Was ist denn nun?
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appleboy04.05.0712:36
Schens:

Genau!?

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Chiquita05.05.0718:40
... nichts weiter ...
nachdem ich dem schreiben der ra widersprochen habe, ist noch nichts wieder gekommen. ansonsten habe ich kontakte zu anderen geschädigten und tausche mich aus.
desweiteren habe ich sämtlich recherchierte kauf- und verkaufsgeschichten von den herren per bildschirmfoto und internetlink dokumentiert.
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Chiquita05.05.0718:43
... inzwischen übrigens 20 ankäufe von verschiedenen defekten notebooks und ca. 20 verkäufe der notebooks über ebay ... und das nur in der zeit und möglichkeit, wie ich es recherchieren konnte !!!!

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