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iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

Chiquita19.04.0722:41

Unglaublich ...
Wer von Euch folgendes Forum verfolgt hat, ist im Bilde:
"Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz "

Heute habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer Rechtsanwältin im Briefkasten gehabt. Sie fordert mich auf bis spätestens zum 24.04.2007 den anfallenden Betrag von 106,67 Euro der Konventionalstrafe für das Zurücktreten vom Kaufvertrag zum iBook auf das Konto ihres Mandanten zu überweisen. Zzgl. 46,41 Euro angefallene Rechtsanwaltskosten auf ihr eigenes Konto.
Wenn nicht, würde sie im Namen ihres Mandanten Klage erheben ...

So und jetzt kommt noch der Knaller (Die Namen habe ich geändert.):

Die Auktion im Ebay ging über einen Herrn Koch. Dieser hat im Angebotstext geschrieben, dass er den Artikel im Auftrag anbietet. Von wem, hat er nicht angegeben. Von Ebay erhalte ich die Adresse von meinem Handelspartner, wie schon geschrieben, eben von Herrn Koch. Dieser wiederrum fordert mich auf, Geld auf das Konto von einem Herrn Wiebken zu überweisen ...
Nachdem ich nachgefragt habe, wer denn überhaupt Herr Wiebken sei, wurde mir von Herrn Koch gesagt, dass es der noch jetzige Besitzer des Artikels ist, für den er die Auktion gestartet hatte.
Und nun ratet mal wer die Rechtsanwältin ist?
Richtig: Es ist Frau Wiebken (sogar Fr. Dr. Wiebken, seit 1988 tätig als Rechtsanwältin).
Und diese fordert mich nun auf, der Forderung zum Handel mit Herrn Wiebken, ihrem Mandanten, nachzukommen.

Aber ich bin doch eigentlich den Handel mit Herrn Koch eingegangen, zumindest laut Ebay. Mit wem dieser denn nun wiederrum noch Handels- bzw. Auftragsverbindungen eingegangen ist, kann mir doch eigentlich schnuppe sein, oder? Herr Koch ist doch der, der im Ebay den Handel betrieben hat.

Was soll ich denn nun machen?



Jetzt schon Dank und Liebe Grüße an alle gibt's von Chiquita
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Kommentare

stefan20.04.0700:41
Rantanplan
Blödsinn. Der Text über die Mängel war recht kunstvoll in einen Absatz eingearbeitet, der damit anfängt:blablabla...

du bist ja ein ganz Schlauer. Auf deine anderen Provokationen gehe ich erst gar nicht ein. Wenn das dein Niveau ist, andere so dumm zu verurteilen, bitte.

Wo ist denn eigentlich festgelegt, wo welche Angabe stehen muss?
Es mag ja sein, dass die Beschreibung des Mangels nicht bei den anderen Daten zum Rechner stand, aber inter der Überschrift "Hinweise:" und nicht unter "Hinweise zur Gewährleistung" oder so.
Auch wenn man dahinter den Versuch vermuten kann, dass nur die Strafe abgeräumt werden sollte, ist die Beschreibung doch rechtssicher genug (für den Verkäufer) verfasst. Warum meldet sich wohl gleich die Anwältin? Wer hat das wohl so formuliert?
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julesdiangelo
julesdiangelo20.04.0700:42
Ok Stefan, noch mal für dich:


Artikelzustand: keine Angabe
Artikelbeschreibung: Gerät ok, kleinere Macken, nix wildes.
Hinweise zu Auktionsbedingungen: Achja, das Gerät ist übrigens defekt.

Wenn du es anders siehst, ok, aber hier gehts nicht drum, was Chiquita "nicht" mehr machen kann, sondern was noch geht.
„bin paranoid, wer noch?“
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pünktchen
pünktchen20.04.0700:42
oloool: schon klar, mir ging es eher um die wirksamkeit der vereinbarung einer konventionalstrafe. aber das kann ein anderes ag auch anders sehen. und ich würde hier durchaus eine arglistige täuschung sehen, und da kann man den rücktritt so oder so nicht ausschliessen oder sich per konventionalstrafe schadlos halten. aber auch das kann man anders sehen.
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stefan20.04.0700:43
Chiquita


Nochmal, wie ich schon oben geschrieben hatte:

Geh zum Anwalt und lasse dich dort beraten. In einem Forum bekommst du keine wirklich nützliche Auskunft.
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DonQ
DonQ20.04.0700:44
kippen kann man es, muss nur anders ansetzen,

sag nur beschreibung, bildchen und die häufigkeit, der lebt von nichts anderen als die leute abzukochen, wie es aussieht.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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appleboy20.04.0700:44
Rantanplan hat vollkommen recht!:

lödsinn. Der Text über die Mängel war recht kunstvoll in einen Absatz eingearbeitet, der damit anfängt: "Das aktuelle Recht schreibt vor, dass auch Private ein Gewährleistung geben müssen, sofern dies nicht ausgeschlossen wird." Kein normaler Mensch liest diesen Absatz zuende, weil da der übliche Nonsens steht, der sogar noch unwirksam ist soweit ich mich entsinne. Daß zwischendrin, wohlgemerkt _zwischendrin_, denn das Absatzende enthält auch den üblichen AGB-Babbel, die eigentlichen Hinweise auf den Zustand des Gerätes stehen, ist ein offensichtlicher Täuschungsversuch.

Der Hinweis ist geschickt in dem üblichen bla bla von wegen Privat etc. versteckt ... das liest keiner mehr. Das kennt man schon.

Auch wenn ihr das nicht wahr haben wollt ist das nicht korrekt!
Ob es nun Urteile etc. gibt oder nicht.

(sick):-|:-[
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DonQ
DonQ20.04.0700:47
1 urteil, noch dazu von einem amtsgericht in einem völlig anderen kontext, also weis ja nicht was das hier soll…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
pünktchen20.04.0700:47
stefan: wenn das die promovierte juristin formuliert hat wäre das ganz schön peinlich. ich halte das keinesfalls für wasserdicht.
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stefan20.04.0700:48
julesdiangelo
Ok Stefan, noch mal für dich:

Hinweise zu Auktionsbedingungen: ...

Falsch.

Da steht "Hinweise!" darüber und Nichts von "Auktionsbedingungen" auch wenn du das vielleicht hinein interpretierst. Warum wohl mit Ausrufezeichen? Wohl, weil da wichtige Hinweise drin stehen. Wer schriebt vor, in welcher Reihenfolge die Hinweise sortiert sein müssen?

Irgendwie wird das hier zu blöd. Es läuft immer darauf hinaus, dass man dumm angemacht und beschuldigt wird, wenn man eine andere Meinung als die Massen- (junk-) poster äussert.
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Chiquita20.04.0700:50
DQ

Du bist ja lustig ... Du hast doch mitbekommen, dass alle mir im vorherigen Forum geraten haben von dem Kauf zurück zu treten ...

Wie hast Du es denn verstanden?
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appleboy20.04.0700:51
stefan:

die Massen- (junk-) poster ...
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Ties-Malte
Ties-Malte20.04.0700:54
Man, das ist echt ein Hammer!

Ich würde zunächst beim Verbraucherschutz anfragen, möglicherweise haben sich dort ja schon ähnliche Fälle angesammelt.

Aber ich drücke dir alle Daumen gegen dieses Gaunerpärchen, ob mit oder ohne Dr.-Titel!

Übrigens hatte ich am 16. auch an ePay geschrieben, aber bisher nur die Standard-Antwort blabla und normalerweise innerhalb von 24h erhalten, sonst nichts.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Christian Fries20.04.0700:55
Also mein Book schaltet sich auch von selbst in den Standby-Modus, nämlich immer wenn der Akku leer ist... das ist doch kein Defekt

Und was bedeutet der Nebensatz "..., daher Verkauf defekt als Bastlerware". Das ist doch kein richtiger Satz. Der Verkauf (ist) defekt? Verstehe ich nicht. Der übrige Text im Angebot ist hingegen grammatikalisch völlig korrekt.

Der Hinweis mit der Konventionalstrafe steht unter "Vosicht Spaßbieter!" - trifft der dann nur auf solche zu?

Jetzt im Ernst: Ich empfinde den Text als absichtlich irreführend und hätte den Hinweis wohl auch leicht übersehen.
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Chiquita20.04.0701:00
stefan


[/quote]
Irgendwie wird das hier zu blöd. Es läuft immer darauf hinaus, dass man dumm angemacht und beschuldigt wird, wenn man eine andere Meinung als die Massen- (junk-) poster äussert.[/quote]


... naja stefan, es ist ja nichts dagegen zu sagen, dass Du Deinen Eindruck über die Sache schildern möchtest ... aber immmer noch macht der Ton die Musik ... und den hast Du offensichtlich nicht getroffen:

Ich verstehe die Aufregung nicht ...

Wer das nicht gelesen hat (oder haben will), sollte sich mal Gedanken darüber machen, ob ihm die Gier vielleicht die Sehfähigkeit geraubt hat ...

Da eine arglistige Täuschung zu unterstellen, ist mehr als lächerlich ...

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DonQ
DonQ20.04.0701:01
ja, du hast auf das book geklickt, warst dir nicht sicher und hast nochmal sag jetzt einfach menschen die das beschriebene book haben könnten oder werden gefragt, was ist dann passiert ?

1. man hat dir gesagt, was da beschriben ist, gibt es gar nicht, die beschreibung ist fehlerhaft, die bilder immer die gleichen, die auktion privat, bei defekt der Preis schlicht wucher und der macht das dauernd, wie anhand seiner verkäufe ersichtlich.

Somit hast du dein gebot storniert und hast noch versucht den schaden zu mindern, was bei sowas eine schwäche darstellt, da er langsam die leine einholen wird.

Man hat dir auch gesagt, lass dich nicht beirren, du bist im recht udn zwar schlicht und einfach weil was der da macht, bösartig ist, aber oft normal bei ebay.

du sollst dir einen anwalt, verbraucherverein vor ort suchen und entspannt eine klage, mahnbescheid abwarten.

jetzt kommst du daher und schreibst, du bist vom kauf zurückgetreten, weil du das versehentlich angeklickt hast, somit bist du ein spassbieter und die konventionalstrafe erfolgt zurecht.

lies dir das noch mal in ruhe durch und geh bitte zu gericht, rechtsberatungschein, anwalt oder zu verbraucherschutzverbänden.

kann nichts mehr dazu schreiben.

sorry.




„an apple a day, keeps the rats away…“
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Chiquita20.04.0701:11
DQ

... ich habe nichts versehentlich angeklickt!

Ich wollte ein iBook kaufen, welches meinen Anforderungen gerecht wird und funktionstüchtig ist.
Meine Absicht war schon das iBook zu erstehen.
NUR: 'Habe ich, wie viele andere hier übrigens auch, nicht das über den Defekt des Gerätes gelesen bzw. überlesen bzw. nicht gesehen ...
Sei es weil ich zu blöd war ?!!!? Oder aber einfach nach einer Nachtschicht und anschließendem Uni-Tag übermüdet und unkonzentriert !?!!!! Oder aber einfach nur menschlich irregefürt durch die Aufstellung und Verwobenheit des Artikeltextes ...???!
Wie auch immer ... ich hätte schon gerne das iBook gehabt ... aber bitte doch in einem nutzbaren Zustand !

Also nichts von wegen Spaßbieter o.ä. !!!

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Chiquita20.04.0701:14
DQ

Es gab kein Gebot im eigentlichen Sinne mehr ... es war eine Versteigerung mit Preisvorschlag ... und mein Vorschlag war (für ein gedacht: funktionstüchtiges Gerät) 355,55 Euro von mir. Und das hat der Verkäufer am nächsten Morgen bestätigt und angenommen ... somit hatte ich den Zuschlag als Käufer ...!!!
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Ties-Malte
Ties-Malte20.04.0701:15
Hast du screenshots von der Auktion gemacht? + URL mit Datum und Uhrzeit, besser ist besser! Auch von seinen anderen Auktionen, um die Masche belegen zu können!
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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appleboy20.04.0701:15
Na so was:



Und wieder versteckt im Privatverkauf bla bla!

(sick):-|:-&

Alles juristisch einwandfrei und perfekt.

:-((
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Ties-Malte
Ties-Malte20.04.0701:18
Oh, anderer Name, gleicher Betrüger? Hat der mehrere Accounts, oder ist das 'ne Gruppe, die defekten Sch*** verhökert?

Unglaublich…
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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DonQ
DonQ20.04.0701:20
Chiquita

informiere dich bei den üblichen verbänden der justiz, der verbraucher, dann wird es nicht teuer und lass dich nicht stressen, was du heute geschrieben hast, kann falsch ausgelegt werden das wollte ich einfach zum ausdruck bringen.

auch das du dir dringend und langsam schnell jemand suchen sollst, der einen mahnbescheid, klage abwehren kann und bei gericht herrscht nun mal meist anwaltzwang.






„an apple a day, keeps the rats away…“
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julesdiangelo
julesdiangelo20.04.0701:25
Oh, und wenn es dir noch nicht zu Bunt ist, mit dem was wir hier schon in den zwei Threads an Material zusammengetragen haben kann RTL sicher noch ne richtig dicke Story draus machen
„bin paranoid, wer noch?“
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Chiquita20.04.0701:28
DQ

... ok, ich weiß nun was Du meinst ...

'war schon ein bisschen enttäuscht, dass Du es nun mitmal anders auslegst, obwohl Du doch im anderen Forum alles mitbekommen hast ...
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oloool20.04.0701:30
Als Privatverkäufer im Auftrag verkaufen.
Da nicht zu erkennen ist, in wessen Auftrag angeboten wird, also wer hinter dem Angebot steht, ist das Angebot ungültig, zu allermindest ist es anfechtbar.
Das könnte auch die Staatsanwaltschaft interessieren, schließlich kann man so Steuern hinterziehen.

Widerspreche einfach nur der Forderung der Anwältin.
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DonQ
DonQ20.04.0701:32
sorry, hab das mit meinen rechtlichen blick gelesen, bzw. die argumente der gegenseite vorweg genommen und die voraussichtliche sichtweise des gerichts,

da geht das zack, zack.

immer hoch konzentriert bei gericht, sonst hast du schon verloren
„an apple a day, keeps the rats away…“
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oloool20.04.0701:33
DQ,

das ist Quatsch. Bei Gericht herrscht bei zivilen Streitigkeiten kein Anwaltszwang. Einen Mahnbescheid abzuwehren, ist simpel:

Teilweiser Widerspruch.
X Vollständiger Widerspruch.


Fertig.
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Chiquita20.04.0701:34


'Kann ich nicht einfach auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren?
Ich war sturzbetrunken an dem Abend und wuste nicht was ich tue ...

Das zieht bei Mord etc, doch auch ...

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DonQ
DonQ20.04.0701:37
oloool

der normale weg ist mahnbescheid, aber gibt auch noch andere

und was macht sie wenn die fr.dr. eventuell sogar fr. dr. jur. die herausforderung annimmt und es zu einem prozess um 8.30h kommt ?

noch ist zeit, das entspannt anzugehen und sich keine grauen haare wachsen zu lassen.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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appleboy20.04.0701:38
Junge junge.
Ich habe nun schon viel Erfahrung mit Betrügern in eBay. Manche geschickt und manche weniger. Der hier ist nicht schlecht. Zeigen auch einige Bewertungen in dem oben von mir geposteten Link/eBayverkauf! 375 Euro für Schrott zB. oder Artikelbeschreibung genau durchlesen.

Chiquita:

Sammle die Auktionen bzw. Beweise.
Der Typ saugt Schrottnotebooks an und verhöckert die dann mit immer der gleichen Masche! UNTER WOHL MEHREREN ACCOUNTS!!!! Dann immer nur eine Privatauktion damit man die Auktionen nicht nachvollziehen kann. (auch wieder so was bescheuertes von eBay das so was möglich ist!). Ausserdem damit es dem Finanzamt nicht auffällt. Wohl immer eine nachdem die andere verkauft ist. Entscheide Du wie Du darauf reagierst. Gleich zur Polizei und anzeige erstatten gegen den Herrn + Beweise sammeln und vorlegen? Oder ... ?:-/:-|:-((
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Chiquita20.04.0701:42

... arbeitet nicht jemand von Euch bei Stern TV o.ä.?
Am liebsten würde ich einen öffentlichen Aufruf starten, wem soetwas alles noch passiert ist und dann gemeinsam dagegen vorgehen. Zeitgleich würde das Thema öffentlich diskutiert und hoffentlich gesellschaftlich diskreditiert, so dass solche fiesen Machenschaften keine Chance mehr hätten ...

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Chiquita20.04.0701:44
... vor allem, da es ja nun noch ein fast gleichen Angebotsfall, nur unter einem anderen Verkäufer-Namen im Ebay gibt, wie appleboy ja rausgefunden hat:
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der_seppel
der_seppel20.04.0701:50
Chiquita, laß Dir das eine Lehre sein: IMMER die Bewertungen überfliegen. Das ist PFLICHT bei ebay. Da steht eigentlich alles drin (letzte neutral-Bewertung).

Nichtsdestotrotz wünsche ich Dir viel Erfolg beim Vorgehen gegen diese Bande! Versteh mich nicht falsch, natürlich sind das ganz dubiose Machenschaften. Aber die Welt ist kein Ponyhof...

Und, nimm den Rat von den meißten hier an und geh zum Anwalt!
„Kein Slogan angegeben.“
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Chiquita20.04.0702:07

danke der_seppel ...
ich weiß, Du meinst es nicht böse, aber Belehrungen helfen mir auch nicht weiter ... begriffen habe ich schon längst, dass ich hätte besser aufpassen sollen ...
... wie schon gesagt, irren ist menschlich und unkonzentriert ist jeder schon mal von uns gewesen ...

Tja, der Anwalt bzw. die juristische Beratung bzw. der Verbraucherschutz werden's wohl werden ... mein nächster Besuch ...
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söd knöd20.04.0702:09
Chiquita
... arbeitet nicht jemand von Euch bei Stern TV o.ä.?
...

Das nicht , aber von meiner Freundin habe ich diese Email FOB@medienkontor.de bekommen und diese Seite dazu

da würde ich mal hinschreiben dennoch würde ich mir auch bei Verbraucherzentrale und/oder Rechtsanwalt Hilfe bzw. Rat holen.

dennoch wünsche ich dir ein schönes Wochenende
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Rantanplan
Rantanplan20.04.0702:17
Chiquita
[...] Zeitgleich würde das Thema öffentlich diskutiert und hoffentlich gesellschaftlich diskreditiert, so dass solche fiesen Machenschaften keine Chance mehr hätten ...

Äh, dir ist schon klar, daß du von einer recht großen Firma sprichst? Deren Geschäftsmodell beinhaltet u.a. das was dir widerfahren ist. Das ist keine kleine Klitsche. Denen kannst du nicht so einfach an den Karren fahren. Geschädigte gibt es genug, trotzdem brummt deren Laden. Leute, die ohne Skrupel andere über den Tisch ziehen, findet man bei eBay jede Menge, und wie man sieht, finden das manche (die selber ... äh ... verkaufen) auch noch normal ...

Aber wenn der Schock heilsam war, dann ist er ja wenigstens für etwas gut gewesen Ich würde an deiner Stelle eBay in Zukunft einfach meiden, das Risiko auf solche Leute zu treffen ist einfach zu hoch.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Chiquita20.04.0702:47
Rantanplan

Ich meinte nicht Ebay, obwohl die wohl auch ihr Fett wegkriegen würden ...
Ich meinte die Verkäufer, die solche Angebote verfassen ...
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julesdiangelo
julesdiangelo20.04.0702:59
Bei ebay häuft es sich nur, aber schwarze Schafe gibts überall. Bin mal auf einer anderen Mac-Seite einem Betrüger aufgesessen, als ich ihm ein iBook abkaufen wollte. Habe mein Geld übrigens dann nach ca 2 Jahren wiederbekommen.
„bin paranoid, wer noch?“
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DonQ
DonQ20.04.0703:11
gut geschrieben, dem ist kaum noch was zuzufügen.

ausser, vielleicht mit ruhe und bedacht, also mehr, nicht provozieren lassen, wenn was kommt.

gute nacht, erst mal von mir.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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JustDoIt
JustDoIt20.04.0705:18
Ich schlage vor, dass wir im weiteren Verlauf nach gleichartigen Betrugsangeboten suchen und die Adressen hier posten damit Chiquita genügend Beweismaterial bekommt.
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Chiquita20.04.0709:29
)))

Ohne die anderen zu benachteiligen, aber die letzten paar Threads tun echt gut !!!!!

Besonders Dank an rotfuxx und Dank an JustDolt ...!!!

rotfuxx
Du hast Dir viel Mühe gegeben, alles Wichtige für mich nun, hier ordentlich aufgelietet zu notieren. Toll !! Gute Liste!

Es wäre mir echt eine Hilfe, wenn Teilnehmer von MTN mich darin unterstützen könnten.

Wie z.B.:
Wer nach gleichartigen Betrugsangeboten suchen mag und sie hier posten würde, so dass ich Material zum Darlegen solcher unseriösen Artikel-Angebote mit anzunehmenden Betrugsabsichten hätte, dem sei Dank ausgesprochen.

Just Dolt
Gute Idee JustDolt !!!

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Chiquita20.04.0709:33
@@ @@
Dazu nochmal hier der Link zur Angebots-Seite im Ebay zum Vergleich:

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Chiquita20.04.0709:41
@@ @@
Oder eben auch Seiten wie diese:

Z.B. hier:

und hier:

oder hier:

und hier:

oder auch hier:

von appleboc gefunden auch unter einem anderen Namen:

Alle Angebote haben die gleiche Masche ... und zum Teil wurden die Artikel zweimal angeboten ...

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Chiquita20.04.0709:43
Sorry, appleboy .. sollte nicht aplleboc heißen ...
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jogoto20.04.0710:38
Hier verwechseln einige Recht mit Gerechtigkeit. Gerecht wäre solchen Leuten das Handwerk zu legen. Um Recht zu bekommen muss man ihnen erst einmal alles hier behauptete nachweisen und das ist erfahrungsgemäß schwierig. Zumal auch der Gegenseite diverse Mittel zur Verfügung stehen. Z.B. können solche Threads leicht als Rufschädigung ausgelegt werden.

Chiquita

Auch wenn Du berechtigt ein Wut hast, solltest Du Dir noch mal überlegen, ob Du den Kampf aufnehmen willst. Natürlich schreien hier alle auf, doch keiner von denen muss die Zeit aufwenden und die Kosten übernehmen. Gerade bei knapper Kasse und wenig Zeit (Studentin? Nebenjob? Nachtschicht?).
Eine (wenn das möglich ist kostenlose) Beratung in der Verbraucherzentrale ist sicher der erste Schritt um überhaupt einmal herauszufinden, was auf Dich zukommt und wie die Erfolgschancen sind.

Hier im Forum können Dir eher einige sagen, ob es im Endeffekt nicht günstiger wäre, das defekte Book abzunehmen. Ersatzteile bringen auch Geld.
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pünktchen
pünktchen20.04.0710:48
was rotfuxx geschrieben hat, ist im wesentlichen richtig. nur das mit dem beglaubigen kannst du vergessen, das beweist nicht viel. setz einfach jemand anders vor den computer und lass den alles ergoogeln & ausdrucken & verwahren. den könntest du im prozess dann als zeugen benennen.

praktisch wird es aber wohl kaum soweit kommen, weil die entsprechenden gestalten bei widerstand ganz schnell den schwanz einziehen. ein mahnbescheid mag noch eintrudeln, vor gericht erscheinen die aber nicht.

eine strafanzeige würde ich auf jeden fall stellen, gegen alle drei als mittäter. leider neigen die zuständigen dezernate für wirtschaftskriminalität zur schnellen einstellung. ich hab selbst mitbekommen, wie leute mit ähnlicher masche (angebot als rechnung verkleidet, annahme durch zahlung) millionen gescheffelt haben und die zuständige staatsanwaltschaft die tausenden eingehenden anzeigen jahrelang per formular eingestellt hat: schliesslich stände die wahrheit doch im kleingedruckten. irgendwann kam dann mal ein neuer staatsanwalt und hat anklage erhoben. aber da konnten die drecksäcke sich natürlich drauf berufen, dass die staatsanwaltschaft sie ja immer hat gewähren lassen und sie es auch nicht besser wissen mussten.

amp;

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pünktchen
pünktchen20.04.0711:01
und nochmal: einen rechtsanwalt aufsuchen, der einen bösen antwortbrief schreibt, kostet dich mit beratungsschein 10 €, ohne 46-89 € ( ). das kann man doch investieren, und sei es nur, um sich später nicht als dummes wehrloses opfer zu fühlen.

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MacTobi
MacTobi20.04.0711:02
Hm, schade, ich konnte die Diskussion gestern nicht mehr weiterverfolgen.
Ich musste mich nach 22 Stunden endlich hinlegen und schlafen...

Aber eigentlich hat rotfuxx alles geschrieben, was genau beachtet werden muss.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg gegen diese Betrüger.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass es sich hier um ein Konglomerat mehrerer Personen handelt, die sich an die Gutgläubigkeit von „Schnäppchenjägern“ (ist nicht abwertend gemeint, schliesslich verfolgen wir alle den günstigsten Preis) bereichern...

Stillschweigen gegenüber anderen Personen (Außenstehende, auch Medien) würde ich zunächst bewahren. Auch hier hat rotfuxx richtig beschrieben, dass gerade Statements in den Medien gegen dich ausgelegt werden können. Vorsicht ist immer angebracht.
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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MacTobi
MacTobi20.04.0711:26
rotfuxx
jogoto
...

Hört sich nach einer ABM-Maßnahme für Frau Dr. Rechtsanwältin an.

Ich sehe das eher als eine Lizenz zum „Gelddrucken“...

Hier wird mit der „Angst des Kunden“ Geschäft gemacht.
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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pünktchen
pünktchen20.04.0711:26
genau so sieht es aus. pass bloss auf mit empörten kommentaren bei ebay, das kann ruckzuck teuer werden. da sind die plötzlich nämlich nicht mehr privatverkäufer, sondern das ist alles gewerblich und der streitwert soll bei 10.000 € liegen. und alles was du nicht nachweisen kannst, musst du zurücknehmen & bist schnell 2500 € anwaltskosten los.

im prinzip gilt hier dasselbe, nur finden die das nicht so schnell. und ausserdem sehe ich bis jetzt in diesem thread nichts, was rufschädigend wäre. alle tatsachenbehauptungen beziehen sich auf dokumentiertes verhalten bei ebay, alles andere sind spekulationen, die auch als solche zu erkennen sind. einige andere poster haben sich allerdings zu formalbeleidigungen hinreissen lassen.
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jogoto20.04.0711:29
rotfuxx

Es muss nicht unbedingt eine Rufschädigung vorliegen um jemanden deswegen zu verklagen.
Ich meine ja nur, dass man sich die ganze Sache vorher gut überlegen sollte. Allen, die hier so laut nach Recht schreien geht es um Gerechtigkeit. Die ist nur schwer zu erlangen.
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