Werbung via Wallet: iOS 26 erlaubt gezieltes Ausschalten


Die App "Wallet" ist auf jedem iPhone vorinstalliert. Sie versammelt Flugtickets, Coupons und Kundenkarten, welche auf QR- oder Strichcodes basieren, und dient als digitaler Ablageort für Kreditkarten, um via Apple Pay bargeldlos zu bezahlen. Bürger einiger US-Bundesstaaten können sogar ihre Pässe und Führerscheine darin ablegen. Im Juni offenbarte sich allerdings eine weitere Funktion, als Apple Rabattgutscheine für den von Apple produzierten
F1-Film per Mitteilung auf die iPhones von US-Kunden schickte. Die daraufhin weithin geäußerte Kritik veranlasste Apple dazu, einen zusätzlichen Schalter zu integrieren: Fortan können Anwender der App untersagen, Push-Nachrichten mit Werbeinhalten anzuzeigen.
Stein des Anstoßes: Eine Wallet-Mitteilung über 10 Prozent Rabatt für F1-Kino-Tickets.
Der entsprechende Einstellungsdialog findet sich in der Einstellungen-App unter Mitteilungen/Wallet. Alternativ gelangt man über Wallet &/Apple Pay/Mitteilungen zu dieser Ansicht. Obendrein baute Apple einen zusätzlichen Eintrag in das Drei-Punkte-Menü in der Wallet-App ein: Wer im Aufklappmenü auf „Mitteilungen“ tippt, landet ebenso im beschriebenen Dialog. Während Anwender unter iOS 17 lediglich generell entscheiden können, ob Mitteilungen auf dem Homescreen erscheinen dürfen, offeriert Wallet in iOS 26 fünf separate Einträge, welche sich separat ein- und ausschalten lassen:
- Transaktionen
- Bestellungen
- Vorab autorisierte Zahlungen
- Neue Features und Aktualisierungen
- Angebote und Werbung
Standardmäßig eingeschaltetOb diese Maßnahme bereits genügt, um die Kritik an der Werbemöglichkeit verstummen zu lassen, wird die Zukunft zeigen. Offenbar bleibt die Mitteilungsoption für Werbung in der Grundeinstellung weiterhin eingeschaltet. Da Wallet vorinstalliert ist, nutzt Apple hier den Plattformvorteil aus: Eine aus dem App Store installierte Software muss zunächst explizit die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie Mitteilungen anzeigen darf. In der EU verzichtete Apple auf eine ähnlich gestaltete Werbeaktion – vielleicht war dem Konzern bereits bewusst, dass ein solches Handeln mit dem Gesetz zu digitalen Märkten inkompatibel ist.