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Verklagt der Schauspieler Bruce Willis Apple wegen Nutzungsbedingungen des iTunes Stores?

Der bekannte Schauspieler Bruce Willis war bislang ein eifriger Kunde des iTunes Stores und hat nach eigenen Angaben tausende Dollar in Musik über iTunes investiert. Jetzt zieht er es allerdings in Erwägung, Apple zu verklagen. Der Anlass seiner Verärgerung ist, die erworbene Musik nicht zu besitzen sondern sie gemäß Lizenz nur nutzen zu können. Demnach ist es nicht möglich, die Musiksammlung beispielsweise an seine Töchter weiterzugeben, ohne gegen die Lizenz zu verstoßen.

Willis möchte daher den in fünf US-Staaten laufenden Klagen beitreten, deren Ziel es ist, die Rechte des Kunden an online erworbener Musik zu verbessern. Apples Nutzungsbedingungen sehen es vor, dass ein iTunes-Account geschlossen werden kann, wenn jemand die Musik anderen Personen überlässt. Den Klägern zufolge sei dies aber die Entscheidung des Einzelnen und daher nicht per Geschäftsbedingungen einzuschränken. Vielen Kunden von Online-Diensten ist es aber wohl nicht einmal bewusst, die bezogenen Musiktitel nicht zu besitzen, da kaum jemand sich die Nutzungsbedingungen auch komplett durchliest.

Ganz ähnlich sieht es auch bei eBooks aus; dies nicht nur bei Apple, auch Inhalte für das Kindle unterliegen vergleichbaren Einschränken. Angesichts der rasant wachsenden Beliebtheit digitaler Inhalte ist es spannend, ob die momentan üblichen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig bleiben oder ob ein Umdenken in der Branche erfolge; entweder freiwillig oder auch vom Gesetzgeber veranlasst.

Aktualisierung: Die Frau von Bruce Willis wies den Bericht zurück; auch wenn die Sachlage strittig ist, so plane Willis nicht, deswegen Apple zu verklagen.

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Kommentare

Thaddäus03.09.12 15:57
Dann würde ich die Nutzungsbestimmungen lesen bevor ich etwas im Store kaufe, bzw. Tausende von Dollar da liegen lasse...
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filitheyo03.09.12 16:05
Er war doch mit den Bedingungen einverstanden.
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Luzifer
Luzifer03.09.12 16:06
Das ist eben der große Nachteil der aktuellen digitalen Downloadmusik. Und genau das ist eben der große Vorteil der CD/DVD, die kannst du jedem schenken! Dieses Dilemma ist der Grund warum ich kaum Downloadmusik kaufe …
Cogito ergo bumm!
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Promter03.09.12 16:07
Die Titel kann man doch brennen (legal) und dann verschenken, oder? Ich weiß, geht hier ums Prinzip, aber trotzdem!

Ah, und man kann die Titel auch von AAC nach mp3 umwandeln - dann sind die Käufer-Infos weg!
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nd7003.09.12 16:11
filitheyo
Er war doch mit den Bedingungen einverstanden.

Und du hast die 30 oder 50 Seiten alle gelesen und verstanden?

Ich finde eine derartige Klage gut und längst überfällig. Genauso sollte man für ein Rückgaberecht gemäß EU-Recht klagen.
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vadderabraham03.09.12 16:15
Naja, das was man abnickt und das was man dann wirklich macht sind zwei paar Schuhe. Wenn ich meine Musik an meine Tochter verschenken will, mache ich das einfach. Sense.

Notfalls nach mp3 wandeln, dann bei Töchterchen mit dem evtl. vorhandnen iTunes-Abgleich einfach iTunes die Stücke nochmal aus der Datenbank laden lassen
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tjost
tjost03.09.12 16:16
Genauso sollte man für ein Rückgaberecht gemäß EU-Recht klagen.

Also das war jetzt Sinnlos. Und auch leider nicht zum Thema passend. Lies Dir das EU Recht noch mal durch.

Mal zu diesem Thema. Hui, habe ich ja gar nicht gewusst. Naja ein Umdenke wäre da angebracht. Aber wer hat diese Klausel verlangt? Apple oder die Musikbranche.

Und wenn Chuck Norris noch in die Klage mit einsteigt oh man na dann ...... Schweinebacke
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filitheyo03.09.12 16:22
nd70

auch wenn es nur eine oder zwei Seiten wären, würden es nur wenige wirklich durchlesen.
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DoubleU03.09.12 16:30
Auch der vzbv (Verbraucherschutz) strengt derzeit eine Klage, mit Inhalt der Nachbesserung der Nutzungsbedingungen, gegen Apple, aber auch Google an. Ich für meinen Teil, habe auch nur die Hälfte der Nutzungsbedingungen gelesen. Und wer bei iTunes einkauft kommt um ein Abnicken nicht herum und bewegt sich damit schnell an der Grenze der Grauzone. Wer sich dagegen entscheidet, darf dann eben keine Apple Produkte nutzen. Das ist wirklich ein Dilemma, und gehört abgeändert.
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ilig
ilig03.09.12 16:34
nd70
Statt 30 bis 50 Seiten lesen
Guckst du hier
Dort auf Punkt B klicken. Scollrad 4 Mal nach unten und schon bin ich bei Nutzungsrechte. Also wenn ich das schaffe, obwohl ich noch nie über iTunes gekauft habe, dann kann das nicht so schwer sein. Und andere Anbieter haben glaube ich vergleichbare Bestimmungen.
http://www.musicload.de/agb
ilitheyo
würden es nur wenige wirklich durchlesen
Wer im Internet kauft ohne AGBs zu lesen, dem ist nicht zu helfen.
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Zen 2.103.09.12 16:38
tjost
Hui, habe ich ja gar nicht gewusst. Naja ein Umdenke wäre da angebracht.
Was ist eine Umdenke ?

Yuppy-ya-yey, Schweinebacke
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Gerhard Uhlhorn03.09.12 16:42
Artikel
Vielen Kunden von Online-Diensten ist es aber wohl nicht einmal bewusst, die bezogenen Musiktitel nicht zu besitzen, da kaum jemand sich die Nutzungsbedingungen auch komplett durchliest.
Das ist so nicht richtig, man besitzt sie sehr wohl, ist aber nicht der Eigentümer. Besitz und Eigentum wird in der Rechtsprechung genau unterschieden.

Beispiel:
Wenn ein Dieb meinen iMac einfach mitnimmt, dann ist der Dieb anschließend der Besitzer meines iMacs, nicht aber dessen Eigentümer.
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l-vizz
l-vizz03.09.12 16:42
Soweit ich das verstehe, gilt Herrn Willis Ärger nicht dem zitierten Punkt hier alleine. Zum einen wie hier geschrieben, das er die Musik nicht weitergeben darf. Er führt aber vornehmlich das Problem auf die Musik nicht weitergeben zu dürfen wenn er ablebt. Durch seinen Bekanntheitsgrad kann ich das nur gut heißen.
Wer bis zum Hals in Scheisse steckt sollte den Kopf nicht hängen lassen!
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Apfelbutz
Apfelbutz03.09.12 16:43
Diese AGBs gehören vereinfacht. Sind einfach zu lange und für den Laien unverständlich.
Sie müssen die AGBs ja nicht so formulieren das es jeder Schimpanse versteht aber es geht sicher kürzer und verständlicher.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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nowMAC03.09.12 16:47
Die AGBs von Apple müssen viel einfacher werden! Könnte mir allerdings auch vorstellen, dass selbst wenn die neuen besser währen in der Presse trotzdem wieder eine Riesen Welle gemacht würde in dem Moment wo sie erscheint.
Ne Ne, seit Steve Jobs nicht mehr da ist....
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@me03.09.12 16:49
Die Klage ist längst Überfällig und über kurz oder lang kommt weder Google noch Apple daran vorbei die die Rechte als Eigentum zu übergeben mit dem Recht, das der Erwerber diese verschenken oder auch veräußern kann, dazu gab es vor kurzem eine neue Rechtsprechung in Bezug zu einer erworbenen Software, diese sind jetzt auch übertragbar und alles Andere ist kalter Kaffe. Das ist ja als wenn Du zum Bäcker gehst, 3 Brötchen kaufst aber nur 2 isst und wenn Dein Sohn eines essen möchte machst Du Dich strafbar.
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Apfelbutz
Apfelbutz03.09.12 16:53
Meistens wird nur ein Account für die ganze Familie genutzt. Analog zur alten CD Sammlung.

Verlassen die Kinder das Nest werden wohl etliche CD auch das Haus verlassen.

Genau wie in der realen Welt muss es auch mit den iTunes Alben funktionieren.
Ziehen die Kinder aus muss es einen Weg geben die entsprechenden Alben an die Kinder zu verschenken.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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Gerhard Uhlhorn03.09.12 16:57
@me
Das ist ja als wenn Du zum Bäcker gehst, 3 Brötchen kaufst aber nur 2 isst und wenn Dein Sohn eines essen möchte machst Du Dich strafbar.
Nein, dieser Vergleich ist nicht korrekt. Denn das Brötchen kaufst Du. Es geht in Dein Besitz und Dein Eigentum über. Deswegen kann der Bäcker dieses Brötchen nicht mehr an andere verkaufen.

Bei Musik wird man nicht Eigentümer, sondern man kauft nur ein Nutzungsrecht. Würde man Eigentümer werden, hätte man anschließend auch alle Rechte an der Musik, könnte sie also vervielfältigen und (Nutzungsrechte) verkaufen.

Aber es sollte möglich sein, Nutzungsrechte weiterzugeben. Also so, wie es früher mit der Schallplatte war. Dort war man übrigens Eigentümer des Tonträgers, nicht aber Eigentümer der Musik darauf.
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mobileme03.09.12 17:00
Hat er per iChat die Klage eingereicht?

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ilig
ilig03.09.12 17:01
Ich bin kein Urheberrechtsexperte. Aber wenn ich eine Musik-CD kaufe, bin ich Eigentümer der CD, aber nur Besitzer der Musik. Und wenn ich eine Musik-CD klaue, dann bin ich Besitzer der CD und Besitzer der Musik.
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l-vizz
l-vizz03.09.12 17:03
@Gerhard Uhlhorn: Deine Aussage hinkt aber auch ein wenig bzw. Du machst mir nicht genug klar was Du eigentlich sagen willst (und ich denke wir wollen das Selbe).
Beim Brötchen geht das Eigentum über, richtig. Ebenso der Besitz (wobei das ja nicht zwingend ist, kann ja auch jemand anders abholen). Der Eigentümer kann dann mit dem Brötchen machen was er will. Z.B. essen oder gar verkaufen. Das wesentliche beim letzteren ist - er gibt das Brötchen beim Verkauf ab. Aus einem Brötchen werden nicht zwei! Und das ist der Punkt.

Beim verkauf der Musik fällt mir bei bestem Willen nichts ein was dagegen sprechen sollte die Musik zu verkaufen und dann zu löschen. Und wenn der Besitzer (und ich will hier eigentlich Eigentümer stehen sehen) diese nicht löscht, macht er sich strafbar.

Warum - und das will mir nicht einleuchten - darf ich geladene Musik nicht weiterverkaufen und dann bei mir löschen? Warum darf ich bei allem was digitalisiert ist nur ein "Nutzungsrecht" erhalten? Microsoft hat das ja auch lange genug mit Windows versucht.
Eigentumsübertragung muss auch für Software oder Medien Allgemein gelten! Dies impliziert für mich auch, dass der Eigentümer es für sich selbst brennen, ändern und umgestalten darf. Er muss halt nur (wie beim Brötchen, Auto usw.) eben alle Eigentumsbestände danach vernichten - sollte das Eigentum übergehen.
Wer bis zum Hals in Scheisse steckt sollte den Kopf nicht hängen lassen!
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MetallSnake
MetallSnake03.09.12 17:17
Es ist völlig egal ob man nun mit oder ohne Datenträger Musik kauft (also z. B. iTunes Store oder CD) denn die Musik geht nie in das eigene Eigentum über, beim CD kauf gehört einem nur der Datenträger, für die Daten dadrauf erhält man nur Nutzungsrechte. Beim kauf im iTunes Store ist es nun das selbe nur eben ohne Datenträger.
Also man hätte da schon vor viel längerer Zeit (als die Schallplatte aufkam) klagen sollen und nicht gegen Apple sondern gegen ALLE Urheber bzw. deren Verwalter.
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
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RamUwe03.09.12 17:20
Gerhard Uhlhorn
Beispiel:
Wenn ein Dieb meinen iMac einfach mitnimmt, dann ist der Dieb anschließend der Besitzer meines iMacs, nicht aber dessen Eigentümer.

Das kann man auch bei Olaf lernen
Denn der Mann ist ja vielleicht der Halter oder der Nutzer der Frau, aber nie im Leben ihr juristischer Eigner...

Sorry für den OT
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peterwespi03.09.12 17:27
Bruce Willis war auch Befürworter des Irak-Krieges...
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RamUwe03.09.12 17:32
l-vizz
@Gerhard Uhlhorn: Deine Aussage hinkt aber auch ein wenig bzw. Du machst mir nicht genug klar was Du eigentlich sagen willst (und ich denke wir wollen das Selbe).
Beim Brötchen geht das Eigentum über, richtig. Ebenso der Besitz (wobei das ja nicht zwingend ist, kann ja auch jemand anders abholen). Der Eigentümer kann dann mit dem Brötchen machen was er will. Z.B. essen oder gar verkaufen. Das wesentliche beim letzteren ist - er gibt das Brötchen beim Verkauf ab. Aus einem Brötchen werden nicht zwei! Und das ist der Punkt.

Beim verkauf der Musik fällt mir bei bestem Willen nichts ein was dagegen sprechen sollte die Musik zu verkaufen und dann zu löschen. Und wenn der Besitzer (und ich will hier eigentlich Eigentümer stehen sehen) diese nicht löscht, macht er sich strafbar.

Warum - und das will mir nicht einleuchten - darf ich geladene Musik nicht weiterverkaufen und dann bei mir löschen? Warum darf ich bei allem was digitalisiert ist nur ein "Nutzungsrecht" erhalten? Microsoft hat das ja auch lange genug mit Windows versucht.
Eigentumsübertragung muss auch für Software oder Medien Allgemein gelten! Dies impliziert für mich auch, dass der Eigentümer es für sich selbst brennen, ändern und umgestalten darf. Er muss halt nur (wie beim Brötchen, Auto usw.) eben alle Eigentumsbestände danach vernichten - sollte das Eigentum übergehen.

Aber Du erwirbst doch in Deinem ("Fall"-)Beispiel ja auch nur das Brötchen als "Material" und nicht die geheime Rezeptur des Bäcker
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@me03.09.12 17:49
Genau darum geht es, wenn man was kauft sollte man auch das Recht haben damit zu tun was man möchte, verschenken verkaufen odersonst was..... aber genau das lässt Apple nicht zu, da kauft einer sein Leben lang Apps, Musik und Filme und wenn er stirbt kann er nichts davon vererben.... hei.... das grenz an Betrug und wird auch nicht mehr allzulange möglich sein.... In 5-6 Jahren ist dieKuh vom Eis
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mr.-antimagnetic03.09.12 17:51
Ist Bruce Willis nicht der Typ der einen Meteor zerstört und dadurch die Welt gerettet hat ?
Wird Zeit das Apple sich entspannt und mal was zurückgibt
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duende03.09.12 18:01
Selbst wenn er einverstanden war mit den AGBs, hat er ja trotzdem das Recht dagegen zu klagen um seine Situation Apple gegenüber zu verbessern.
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ilig
ilig03.09.12 18:17
MetallSnake
Also man hätte da schon vor viel längerer Zeit (als die Schallplatte aufkam) klagen sollen und nicht gegen Apple sondern gegen ALLE Urheber bzw. deren Verwalter.
Wieso gegen Urheber – also die Musikschaffenden – klagen? In Deutschland kann meines Wissens z.B. ein Urheber gar kein Urheberrecht verkaufen, nur die Nutzungsrechte – er bleibt immer der Urheber. Die Musiklabels können auch nur Nutzungsrechte erwerben. Es sei denn, sie würden z:B. einen Komponisten anstellen. Dann wären sie Eigentümer dessen Kompositionen.

Es ist weder Apple, Amazon – egal welcher Vertreiber – schuld an dem Problem. Ich sehe in Verbraucherschutzklagen gegen die Unternehmen keinen sinnvollen Weg, das Problem zu lösen. Hier müssen die Gesetze – weltweit – an die neuen Gegebenheiten den Internethandels angepasst werden. Diese Gesetze müssen praktikable Lösungen enthalten. Aber das kann dauern – mal ganz abgesehen von den dann aus allen Ecken hervorströmenden Lobbyisten.
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ilig
ilig03.09.12 18:19
duende
Du hast recht, dass er klagen kann. Ich bezweifle aber, dass durch solche Klagen sinnvolle und praktikable Gesetzeslagen für alle Beteiligten – Lables, Vertreiber, Kunden – entstehen. Recht bekommen heist ja nicht zwangsläufig, Recht zu haben.
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