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USA: Für Apple bedrohliches Kartellverfahren schreitet voran – weitere gerichtliche Niederlage eingesteckt

Gerne wird behauptet, das Vorgehen der EU sei als reine Schikane an US-Unternehmen zu betrachten. Das kann man jedoch so nicht stehen lassen, vor allem dann, wenn man einen Blick auf das meist viel härtere Vorgehen der US-Justiz wirft – die auch bei Konzernen aus dem eigenen Land wenig Erbarmen kennt. Vor allem bei Preistreiberei durch Ausnutzung der Marktmacht ist man in den USA traditionell sehr empfindlich.

Bekanntlich hat das Justizministerium im Frühjahr 2024 Klage erhoben und will gegen Apple wegen rechtswidrigen Ausnutzens der Marktmacht vorgehen. Die erhobenen Vorwürfe reichen über das hinaus, was hierzulande diskutiert oder im Rahmen des Digital Market Acts an Vorgaben gesetzt wird.


Schwere Vorwürfe des US-Justizministeriums
Nach Abschluss der Untersuchungen war das Department of Justice im vergangenen Jahr zur Erkenntnis gelangt, keine andere Wahl als ein kartellrechtliches Verfahren zu haben. In der Begründung hieß es: "Apple war sich stets bewusst, dass disruptive Technologien sowie innovative Apps, Produkte und Dienste die eigene Dominanz bedrohen könnten – etwa indem sie Nutzer unabhängiger vom iPhone machen oder den Wechsel zu einem Nicht-Apple-Smartphone erleichtern. Anstatt mit günstigeren Smartphone-Preisen für Verbraucher oder besseren Monetarisierungsmöglichkeiten für Entwickler zu reagieren, begegnete Apple ihnen, indem das Unternehmen eine Reihe wandelbarer Regeln und Einschränkungen einführte. Diese ermöglichten es Apple, höhere Gebühren zu verlangen, Innovationen zu behindern, eine weniger sichere oder verschlechterte Nutzererfahrung zu bieten und konkurrierende Alternativen auszubremsen."

Apple blitzt mit Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab
Apple legte Einspruch gegen die Einstufung sowie Klageerhebung ein. Der üblichen Taktik zufolge schickte man noch einmal die bekannte Argumentation an das Berufungsgericht, jegliche Änderung an den Geschäftspraktiken würde die Sicherheit der Nutzer gefährden. Mit jener Wiederholung und ohne neue stichhaltige Belege blitzte Apple aber, so wie in anderen Verfahren, nun ab. Das Gericht sah keine Gründe, warum der Fall abzuweisen sei – und stimmte nicht mit Apple überein, wonach die Vorwürfe aus der Luft gegriffen seien. Damit kann das Verfahren weitergehen, wenngleich es eine langwierige Angelegenheit werden dürfte. Man rechnet damit, erst Ende des Jahrzehnts eine abschließende Klärung zu sehen. Deutlich weiter sind hingegen die Kartellklagen gegen Meta (eventuell mit Abspaltung von WhatsApp und Instagram) sowie Google (erzwungener Verkauf der Werbesparte möglich) – diese warten auf ihren Abschluss.

Gravierende Konsequenzen für Apple möglich
Von Reparaturpraxis und Behinderung externer Dienstleister bis hin zu vorinstallierten und nicht löschbaren Apps reichen andere Kritikpunkte. Die Abschwächung der AirTag-, Smartwatch- und AirPods-Konkurrenz durch bewusste Abschottung ist genauso ein Anklagepunkt wie Apples Tracking-Gebaren. Das Unternehmen schränkt stark ein, wie Drittanbieter Daten erfassen dürfen – ist selbst aber beim Tracking und Aufzeichnen von Nutzeraktivitäten zugunsten des hauseigenen Werbenetzwerks so eifrig wie kaum jemand sonst. Außerdem beobachtet man in den USA genau, wie Apple mit den EU-Vorgaben umgeht und diese bewusst teils ins Groteske verdreht – es gilt als sehr wahrscheinlich, dass man im Justizministerium daher noch entschiedener vorgeht, um der Kooperationsverweigerung zu entgegnen.

Kommentare

MartinGrebe
MartinGrebe01.07.25 13:43
Es ist vielleicht etwas kleinkariert gedacht, aber: Wenn ich mir ein iphone oder ein iPad oder einen Mackaufe, dann weiß ich doch in der Regel auf was ich mich mit dem Kauf und der Nutzung bei Apple einlasse. Und wenn ich das nicht möchte, dann nutze ich es nicht und greife stattdessen zu Geräten aus dem Android Lager. Es wird doch niemand gezwungen die Dienste von Apple zu nutzen und wenn, dann muss ich auch die Regeln befolgen. Apple stellt ja die ganze Plattform und die Infrastruktur zur Verfügung.
Warum wird dann nicht auch amazon verklagt? Oder Meta?
Oder habe ich da was falsch verstanden? Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Egal was du auch tust im Leben, gib immer 100%. Außer du gehst Blut spenden.
-1
Marcel Bresink01.07.25 13:51
MartinGrebe
Es wird doch niemand gezwungen die Dienste von Apple zu nutzen [...] Oder habe ich da was falsch verstanden?

Folgendes hast Du falsch verstanden:

1. Bei Kartellklagen geht es nie um die Leute, die die Dienste nutzen, sondern immer nur um die Mitbewerber, die ähnliche Dienste anbieten.
2. Gegen Amazon wird bereits seit September 2023 geklagt.
3. Gegen Meta wird bereits seit April 2025 geklagt.
+7
skipper01.07.25 13:53
Wenn man das weiter denkt, müsste Apple eigentlich alle Autohersteller verklagen können, damit diese gezwungen werden, ihre Schnittstellen für Car Play und Googles Lösung zu öffnen und das ohne Lizensgebühren oder sonstige Zahlungen zu erheben.

Oder man müsste all die Autohersteller verklagen, die auf zusätzliche Mietfeatures setzen, damit man genau diesen Service von einem Drittanbieter günstiger mieten kann.

Wie MartinGrebe schon schrieb, es gibt genügend Alternativen zu Apple, ist ja nicht so als ob sie Monopolist wären. Da ist Microsoft viel eher Monopolist und da gibt es keine Klagen.
+1
Marcel Bresink01.07.25 13:56
skipper
Wenn man das weiter denkt, müsste Apple eigentlich alle Autohersteller verklagen können

Nein, zum einen ist Apple kein Staat wie die USA, zum anderen stellt Apple keine Autos her.
skipper
Wie MartinGrebe schon schrieb, es gibt genügend Alternativen zu Apple, ist ja nicht so als ob sie Monopolist wären.

Monopole sind erlaubt. Das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung mit unfairen oder unlauteren Mitteln ist das, was verboten ist.
+6
MartinGrebe
MartinGrebe01.07.25 14:06
Marcel Bresink
MartinGrebe
Es wird doch niemand gezwungen die Dienste von Apple zu nutzen [...] Oder habe ich da was falsch verstanden?

Folgendes hast Du falsch verstanden:

1. Bei Kartellklagen geht es nie um die Leute, die die Dienste nutzen, sondern immer nur um die Mitbewerber, die ähnliche Dienste anbieten.
2. Gegen Amazon wird bereits seit September 2023 geklagt.
3. Gegen Meta wird bereits seit April 2025 geklagt.
Danke für die Antwort.
Aber: Apple stellt die Dienste und Platform zur Verfügung. Und kann doch daher auch bestimmen wie diese und von wem diese zu welchen Bedingungen genutzt werden.
Und wie gesagt, es wird ja niemand gezwungen sich diesen Bedingungen zu "unterwerfen". Meine Meinung.
Egal was du auch tust im Leben, gib immer 100%. Außer du gehst Blut spenden.
-1
Marcel Bresink01.07.25 14:14
MartinGrebe
Apple stellt die Dienste und Platform zur Verfügung. Und kann doch daher auch bestimmen wie diese und von wem diese zu welchen Bedingungen genutzt werden.

Nein, nicht wenn die Bedingungen gegen Gesetze verstoßen.
MartinGrebe
es wird ja niemand gezwungen sich diesen Bedingungen zu "unterwerfen".

Du hast es immer noch nicht verstanden: Du sprichst hier von Endkunden. Bei der ganzen Sache, über die wir hier sprechen, geht es immer nur um Anbieter, die ähnliche Dienste wie Apple anbieten.
+2
desko7501.07.25 14:15
@MartinGrebe

Du hast scheinbar nicht verstanden/gelesen, was Marcel schrieb, obwohl Du es zitierst.

Es geht um Mitbewerber, die die gleichen Schnittstellen nutzen können müssen.
Es geht nicht um Endverbraucher wie Dich.

Edit: Oops, ne Minute zu spät.
+1
MartinGrebe
MartinGrebe01.07.25 14:53
Marcel Bresink
MartinGrebe
Apple stellt die Dienste und Platform zur Verfügung. Und kann doch daher auch bestimmen wie diese und von wem diese zu welchen Bedingungen genutzt werden.

Nein, nicht wenn die Bedingungen gegen Gesetze verstoßen.
MartinGrebe
es wird ja niemand gezwungen sich diesen Bedingungen zu "unterwerfen".

Du hast es immer noch nicht verstanden: Du sprichst hier von Endkunden. Bei der ganzen Sache, über die wir hier sprechen, geht es immer nur um Anbieter, die ähnliche Dienste wie Apple anbieten.
Danke, JETZT habe ich es verstanden. Ich stand etwas auf dem Schlauch. Aber bei der Hitze...
Egal was du auch tust im Leben, gib immer 100%. Außer du gehst Blut spenden.
+2
fronk
fronk01.07.25 16:09
Naja, es geht indirekt natürlich auch um Endkunden. Und da wird es dann noch weniger zu verstehen, dass man gegen solche Verfahren wettert. Je mehr Mitbewerber es gibt, umso mehr Wettbewerb gibt es. Das wird im besten Fall zu besseren Produkten oder gar günstigeren Preisen führen – also in jedem Fall besser für die Endkunden!
Nicht nur meckern und jammern, selber was zum Positiven verändern!
+1
MacTaipan01.07.25 16:52
Marcel Bresink
Monopole sind erlaubt. Das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung mit unfairen oder unlauteren Mitteln ist das, was verboten ist.
Aber hier werden doch die „goal posts“ versetzt. Früher hieß es, der Staat greift nur ein, wenn es um Monopole geht, alles Andere soll der Markt regeln. Seit kurzem jetzt spricht von „marktbeherrschender Stellung“ auch ohne Monopol. Aber wieso?
Meines Erachtens ist Apples Stellung allenfalls deshalb auch ohne Monopol „marktbeherrschend“, weil sie eben gute Produkte machen und zum einen die Kunden daher Apple-Produkte haben wollen und zum anderen die anderen Hersteller sie zum Vorbild nehmen. Im Grunde hält nichts die Kunden davon ab, Konkurrenzprodukte zu kaufen und damit Apples Gängelung zu entkommen. Sie wollen es nur nicht, weil sie auf die guten Features von Apple nicht verzichten wollen.
Hier haben die normalen Marktmechanismen überhaupt nicht versagt, sondern der Kunde wägt ab zwischen Vor- und Nachteilen verschiedener Anbieter, und offensichtlich entscheiden sich unterm Strich immer noch viele für Apple. Ich sehe da überhaupt keinen Grund für einen staatlichen Eingriff.
-1
sudoRinger
sudoRinger01.07.25 17:00
MacTaipan
Im Grunde hält nichts die Kunden davon ab, Konkurrenzprodukte zu kaufen und damit Apples Gängelung zu entkommen. Sie wollen es nur nicht, weil sie auf die guten Features von Apple nicht verzichten wollen.
Ich möchte auf die Apps auf meinem iPhone nicht verzichten. Also möge Apple bitte Geld an die Entwickler der Apps bezahlen, da ich das iPhone nur kaufe, um diese Apps für das iPhone nutzen zu können.
Früher hieß es, der Staat greift nur ein, wenn es um Monopole geht, alles Andere soll der Markt regeln.
Von welchem "früher" redest du? Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist von 1957. Dieses Gesetz führte den Begriff der "marktbeherrschenden Stellung" ein.
Der Clayton Antitrust Act in den USA ist von 1914. , für den ebenfalls kein vollständige Marktbeherrschung erforderlich war.
Zudem regelt der Markt nur alles, wenn er geregelt ist (und ich bin sehr für offene Märkte).
Hier haben die normalen Marktmechanismen überhaupt nicht versagt, sondern der Kunde wägt ab zwischen Vor- und Nachteilen verschiedener Anbieter
Es geht um die marktbeherrschende Position gegenüber Anbietern und Softwareentwicklern, nicht um Endkunden. Ich glaube, das ist hier schon mal in diversen Diskussionen erwähnt worden.
Ich sehe da überhaupt keinen Grund für einen staatlichen Eingriff.
Nun, wer es immer noch nicht kapiert hat... Wir diskutieren das jetzt hier seit einem Jahr und es kommen immer noch die Supermarkt-Vergleiche und die "geh doch zu Android"-Argumente. Da ist wohl Hopfen und Malz verloren.
Ist auch letztlich egal, weil die Rechtsauffassung der marktbehrerrschenden Stellung sich allmählich weltweit durchsetzt.
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