USA: Für Apple bedrohliches Kartellverfahren schreitet voran – weitere gerichtliche Niederlage eingesteckt


Gerne wird behauptet, das Vorgehen der EU sei als reine Schikane an US-Unternehmen zu betrachten. Das kann man jedoch so nicht stehen lassen, vor allem dann, wenn man einen Blick auf das meist viel härtere Vorgehen der US-Justiz wirft – die auch bei Konzernen aus dem eigenen Land wenig Erbarmen kennt. Vor allem bei Preistreiberei durch Ausnutzung der Marktmacht ist man in den USA traditionell sehr empfindlich.
Bekanntlich hat das Justizministerium im Frühjahr 2024 Klage erhoben und will gegen Apple wegen rechtswidrigen Ausnutzens der Marktmacht vorgehen. Die erhobenen Vorwürfe reichen über das hinaus, was hierzulande diskutiert oder im Rahmen des Digital Market Acts an Vorgaben gesetzt wird.
Schwere Vorwürfe des US-JustizministeriumsNach Abschluss der Untersuchungen war das Department of Justice im vergangenen Jahr zur Erkenntnis gelangt, keine andere Wahl als ein kartellrechtliches Verfahren zu haben. In der Begründung hieß es: "Apple war sich stets bewusst, dass disruptive Technologien sowie innovative Apps, Produkte und Dienste die eigene Dominanz bedrohen könnten – etwa indem sie Nutzer unabhängiger vom iPhone machen oder den Wechsel zu einem Nicht-Apple-Smartphone erleichtern. Anstatt mit günstigeren Smartphone-Preisen für Verbraucher oder besseren Monetarisierungsmöglichkeiten für Entwickler zu reagieren, begegnete Apple ihnen, indem das Unternehmen eine Reihe wandelbarer Regeln und Einschränkungen einführte. Diese ermöglichten es Apple, höhere Gebühren zu verlangen, Innovationen zu behindern, eine weniger sichere oder verschlechterte Nutzererfahrung zu bieten und konkurrierende Alternativen auszubremsen."
Apple blitzt mit Antrag auf Einstellung des Verfahrens abApple legte Einspruch gegen die Einstufung sowie Klageerhebung ein. Der üblichen Taktik zufolge schickte man noch einmal die bekannte Argumentation an das Berufungsgericht, jegliche Änderung an den Geschäftspraktiken würde die Sicherheit der Nutzer gefährden. Mit jener Wiederholung und ohne neue stichhaltige Belege blitzte Apple aber, so wie in anderen Verfahren, nun ab. Das Gericht sah keine Gründe, warum der Fall abzuweisen sei – und stimmte nicht mit Apple überein, wonach die Vorwürfe aus der Luft gegriffen seien. Damit kann das Verfahren weitergehen, wenngleich es eine langwierige Angelegenheit werden dürfte. Man rechnet damit, erst Ende des Jahrzehnts eine abschließende Klärung zu sehen. Deutlich weiter sind hingegen die Kartellklagen gegen Meta (eventuell mit Abspaltung von WhatsApp und Instagram) sowie Google (erzwungener Verkauf der Werbesparte möglich) – diese warten auf ihren Abschluss.
Gravierende Konsequenzen für Apple möglichVon Reparaturpraxis und Behinderung externer Dienstleister bis hin zu vorinstallierten und nicht löschbaren Apps reichen andere Kritikpunkte. Die Abschwächung der AirTag-, Smartwatch- und AirPods-Konkurrenz durch bewusste Abschottung ist genauso ein Anklagepunkt wie Apples Tracking-Gebaren. Das Unternehmen schränkt stark ein, wie Drittanbieter Daten erfassen dürfen – ist selbst aber beim Tracking und Aufzeichnen von Nutzeraktivitäten zugunsten des hauseigenen Werbenetzwerks so
eifrig wie kaum jemand sonst. Außerdem beobachtet man in den USA genau, wie Apple mit den EU-Vorgaben umgeht und diese bewusst teils ins Groteske verdreht – es gilt als sehr wahrscheinlich, dass man im Justizministerium daher noch entschiedener vorgeht, um der Kooperationsverweigerung zu entgegnen.