Proton vs. Apple: Cupertino lässt Drittanbieter-Kalender-Apps nicht zu


Wer ein iPhone neu einrichtet, muss sich um viele grundlegende Funktionen keine Gedanken machen: Unter iOS sind viele Apps vorinstalliert, um E-Mails abzurufen, im Internet zu surfen und Übersetzungen vorzunehmen. Wer mit Apples hauseigenen Anwendungen nicht so recht warm wird, kann natürlich aus einer Vielzahl an Alternativen schöpfen. Das trifft auch auf Kalender-Applikationen zu: Entsprechende Drittanbieter-Software ist schon lange erhältlich. Allerdings erlaubt Cupertino weiterhin nur der eigenen App, als Standard zu fungieren.
Kalender-App als Standard setzen? Apple wehrt abApple dokumentiert von Entwicklern eingereichte Anfragen zur Interoperabilität auf einer 
gesonderten Seite. Aus dieser geht hervor, dass das Schweizer Tech-Unternehmen Proton bereits vor einigen Monaten an den US-Konzern herantrat, um auf die fehlende Möglichkeit hinzuweisen, eine Kalender-App als Standard in iOS zu setzen. Eine solche Option ließe sich in den Einstellungen von iOS hinzufügen und existiert bereits für den Internetbrowser, die Telefon-App, den E-Mail-Client und einiges mehr. In der EU lassen sich aufgrund des Digital Markets Act mehr Anwendungen als Standard festlegen als in anderen Weltregionen, Kalender-Apps bleiben jedoch außen vor. Proton wollte diese Einschränkung beseitigen, da einige Funktionen nur dann uneingeschränkt zur Geltung kommen, wenn sich eine App bei bestimmten Interaktionen standardmäßig öffnet.
Proton an Sammelklage gegen Apple beteiligtApple erteilte Protons Anfrage Ende August eine Absage: Eine solche Funktion sei im Digital Markets Act nicht vorgesehen. Cupertino müsste eigenen Angaben zufolge „Änderungen an systemweiten Betriebssystemfunktionen“ vornehmen – was der Konzern als Grund anführt, um keinerlei weiteren Schritte zu ergreifen. Ob Proton gegen diese Entscheidung vorgeht, ist nicht bekannt. In den USA hat sich das Schweizer Unternehmen einer Sammelklage angeschlossen, da die Regeln des App Store die Software Protons benachteiligen würden (siehe 
hier).