Nacktfotos: Apple und Google könnten zu Filterung verpflichtet werden (UK)


Jugendschutz ist ein großes Thema – und die aktuellen Maßnahmen sind mit Sicherheit nicht ausreichend, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche auf nicht altersgerechte Bilder und Videos Zugriff erhalten. Apple führte kürzlich eine
Möglichkeit ein, das Versenden und Empfangen von Nacktbildern über Nachrichten, AirDrop oder FaceTime zu verhindern – doch andere Messenger-Dienste oder Internetseiten werden hier nicht überprüft.
Systemweite ÜberprüfungDie
Financial Times berichtet nun, dass das Vereinigte Königreich wohl Apple und Google dazu anhalten will, eine systemweite Erkennung von jugendgefährdeten Inhalten umzusetzen. Dieses System soll greifen, bis sich der Nutzer als Erwachsener ausgewiesen hat. In den kommenden Tagen soll ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorgelegt werden.
Privatsphäre ein ProblemNoch ist allerdings unklar, wie eine entsprechende Filterung umgesetzt werden könnte. Nicht alle Endgeräte verfügen über ausreichend Leistung, um eine Erkennung von Nacktbildern lokal auf dem Gerät durchzuführen. Ist die lokale Rechenleistung ungenügend, gäbe es nur den Weg, die Auswertung auf Servern abzuwickeln – was bei einer systemweiten und stets aktiven Überprüfung dazu führt, dass ständig der Bildschirminhalt an Dritte übertragen wird.
Altersverifikation ein großes ProblemAktuell ist es praktisch nicht möglich, Kinder und Jugendliche davon abzuhalten, beispielsweise im Web jugendgefährdende Inhalte aufzurufen. Inhaltsfilter erweisen sich oftmals als unzureichend und Seiten mit jugendgefährdenden Inhalten sind aktuell nicht dazu verpflichtet, eine tatsächliche Altersverifikation durchzuführen – und selbst wenn eine Überprüfung stattfindet, ist diese oftmals leicht zu umgehen. Aus diesem Grund ist der Gedanke, Hersteller von Endgeräten bezüglich Jugendschutz in die Pflicht zu nehmen, im Grunde nicht falsch – doch eine ständige Überwachung des Bildschirminhaltes könnte datenschutzrechtlich wie auch technisch eine große Herausforderung darstellen.