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Kurz notiert: Selbstlöschmodus für Facebook Messenger, strengere Datenschutz-Regeln für Chrome-Extensions

Wie Facebook-Nutzer den Löschmodus verwenden
Facebook hat eine neue Funktion für die Mobilversion des hauseigenen Messenger veröffentlicht, die Nutzern eine neue Möglichkeit gibt, Nachrichten automatisch entfernen zu lassen. Das von Facebook „Selbstlöschmodus“ genannte Feature ist ab der aktuellen iOS-Version des Messengers (291.1) verfügbar. Auch Instagram soll es bald erhalten. Das Unternehmen sieht den Modus für Chats vor, deren Textnachrichten und ausgetauschte Medien nicht dauerhaft gespeichert werden sollen. Auch GIFs, Sticker und Emojis verschwinden bei beiden Chat-Teilnehmern automatisch.


Das Feature steht nur bei Einzelchats zur Verfügung. Zur Aktivierung reicht ein Swipe nach oben in der Chat-Ansicht. Beim ersten Start der neuen Version des Messengers erscheint ein Hinweis-Fenster, das den Selbstlöschmodus kurz erläutert. Außer der eigentlichen Funktionsweise erklärt Facebook zudem, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen es gibt. Wenn das Feature aktiviert ist, löscht die App die jeweiligen Nachrichten des Chats umgehend, nachdem der Anwender, der das Feature aktiviert hat, die Chat-Ansicht verlässt. Die Gegenseite erhält zuvor einen Hinweis über den aktivierten Löschmodus. Wenn die Gegenseite einen Screenshot des Chatverlaufs erstellt, wird dem Nutzer ein entsprechender Hinweis angezeigt.


Quelle: Facebook

Die Funktion bedeutet keinen automatischen Schutz beim Versenden problematischer Nachrichten mit beispielsweise kriminellen Inhalten. Wenn Nutzer einen Selbstlöschmodus-Chat verlassen, verschwinden die Inhalte zwar für beide Anwender umgehend. Doch wenn der Chat bei Facebook gemeldet wird, kann das Unternehmen danach noch eine Stunde lang die eigentlich schon gelöschten Inhalte auf problematischen Content prüfen.

Strengere Datenschutz-Richtlinien für Chrome-Erweiterungen
Google hat eine neue Datenschutzfunktion für den hauseigenen Browser Chrome angekündigt. Nutzer sollen einen besseren Überblick bezüglich der Datennutzung von Browser-Erweiterungen bekommen. Ab Januar 2021 müssen Drittanbieter im Chrome-Store auflisten, welche Nutzerdaten die jeweilige Extension erhebt. Sprachlich müssen die Informationen für jeden Anwender leicht nachvollziehbar sein.

Hinzu kommen weitere datenschutzrelevante Richtlinien für Erweiterungen. Beispielsweise muss die Datenverarbeitung in erster Linie dem Nutzungserlebnis zugutekommen. Google verbietet außerdem den Verkauf von Nutzerdaten. Auch die Verwendung für personalisierte Werbung oder das Prüfen von Kreditwürdigkeit anhand der erhobenen Daten ist für Drittanbieter untersagt.

Kommentare

heubergen19.11.20 19:01
Verkauf der Userdaten ist beim Chrome also nur noch für den Browserhersteller möglich? So kann man es natürlich auch machen...
-2
chill
chill19.11.20 22:56
Ich bin sicher das es bei Bildern bei Instagram schon gab. Oder noch gibt.

Gibt es: Nur einmal ansehen zb, wiederholbar, oder immer.
MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2
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