Gericht untersagt Trump-Zölle – doch anderes hebt Entscheidung vorerst auf


"Es ist nicht die Aufgabe von Richtern, zu entscheiden, wie man mit einer nationalen Notlage umgeht", so lautet die etwas kuriose Stellungnahme aus dem Weißen Haus, nachdem ein Gericht die von Trump persönlich verhängten Zölle für die ganze Welt als unzulässig erklärt hatte. Eine "schreckliche Entscheidung", "politisch" und "so falsch", fügte Trump in einem Beitrag auf seinem sozialen Netzwerk hinzu. Es gehe lediglich um Hass gegen Trump, einen anderen Grund könne es nicht geben, dabei benötige man die Zölle doch so dringend.
Ansicht des GerichtsDer Präsident habe laut Einschätzung des Gerichts seine Kompetenzen überschritten, denn das Gesetz spreche eine eindeutige Sprache: Kein Präsident dürfe eigenhändig willkürlich Steuern erhöhen, denn bei den Zöllen handle es sich genau darum. Der Regierung wurden zehn Tage Zeit eingeräumt, um die entsprechenden Weisungen zu befolgen und die aktuellen Zollregelungen auszusetzen. Ebenfalls nicht zulässig seien die Strafmaßnahmen gegen China, Mexiko und Kanada, welche auf den angeblichen Drogenhandel und ungezügelten Immigrantenstrom in die USA rühren.
Was das Gericht für Internationalen Handel entschied, erhielt jedoch vor einem Bundesberufungsgericht keine
Unterstützung – allerdings nicht aufgrund inhaltlicher Kritik, sondern formellen Erwägungen. Es müsse etwas mehr Zeit eingeräumt werden, um die Sachlage zu prüfen. Die Regierung hat eine Stellungnahme bis zum 9. Juni abzugeben, die klagenden Parteien bis zum 5. Juni.
Keine Aufhebung, nur mehr ZeitEs handelt sich daher keinesfalls um eine komplette Aufhebung des Urteils, allenfalls um einen kleinen gerichtlichen Erfolg für Trump. Man kann jetzt aber bereits sagen, dass ungeachtet der aktuellen Prüfung wohl ein langwieriges Tauziehen folgt – keine der beiden Seiten dürfte sich mit der Entscheidung zugunsten oder gegen die Zollpolitik zufriedengeben. Die Umsetzung der Zölle war übrigens unter Berufung auf den "International Emergency Economic Powers Act" des Jahres 1977 erfolgt. Nun gilt wohl der 1930 erlassene Tariff Act als Weg, um Strafzölle wegen "Diskriminierung des US-Handels" zu verhängen.
Tech-Unternehmen mit SorgenWären die hohen Zölle auf unverzichtbare Importe nicht bereits schlimm genug für Hersteller wie Apple und Co., so sorgt das permanente Hin und Her für weitere Sorgen. So gibt es nicht nur vom Präsidenten Kurswechsel im Wochentakt mit immer neuen Androhungen, Umsetzungen und Rücknahmen, auch Gerichte müssen sich immer häufiger mit der Sache befassen – in zahlreichen Bundesstaaten laufen Verfahren zur Klärung. So erwägt Kalifornien, sich gerichtlich zur Wehr setzen zu wollen, denn dort sind nun einmal die meisten der direkt betroffenen Tech-Unternehmen ansässig.