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Gericht: Alle Internet-Portale müssen online kündbar sein

Viele Nutzer kostenpflichtiger Internet-Angebote kennen das Problem: Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert online erledigt, aber die spätere Kündigung muss laut AGB umständlich per Post oder Fax verschickt werden. Diese Vertragsklausel ist nicht nur nervend für den Verbraucher, sondern obendrein ungültig – so entschied jetzt das Münchner Landgericht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gegen den Betreiber einer Online-Partnerbörse (Be Beauty GmbH) geklagt, weil die in den AGB festgelegte Kündigung in Schriftform den Vorgang unverhältnismäßig erschwere.

Dem hielt die Partneragentur entgegen, dass die schriftliche Kündigung sicherer sei, da viele Nutzer nur unter einem Pseudonym auf der Plattform agieren. Dritte könnten so unter Verwendung dieses Pseudonyms unbefugt Kündigungen verschicken. Das Gericht verwies aber auf die unzumutbaren Umstände, die eine schriftliche Kündigung – die für manche Nutzer sogar eine Hemmschwelle sei – gegenüber einer einfachen Online-Anmeldung bereithält. Zudem dauere der Postweg deutlich länger als ein Mail-Versand. Zukünftig soll es nach Meinung des Münchner Landgerichts so sein: Wer mit einem Internet-Portal einen Vertrag abschließt, muss diesen auf dem gleichen Weg – also online – auch wieder kündigen können. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Frist für eine Revision noch nicht abgelaufen ist.

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Kommentare

macpad
macpad19.03.14 15:28
Das jeder mittels Angabe des Pseudomyms kündigen könnte, ist doch nur eine schwache Ausrede. Warum kreiert man dann nicht einfach einen "Mitgliedschaft Kündigen" Button in den Benutzereinstellungen (in die man sich ja sowieso nur mit den Zugangsdaten einloggen kann).
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nane
nane19.03.14 15:50
Das würde ja bedeuten, dass die "Portal-Anbieter" Ihre mails lesen müssten
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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berkyl19.03.14 16:36
Ist ne witzige geschichte mit der Be Beauty GmbH. Zieht sich schon seit Jahren hin und ist unter anderem hier nach zu lesen:
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üpoiu19.03.14 16:50
Ich kenne das eigentlich nur von einigen Massenhostern, wo die Abmeldung eher einen militärischen Masterplan benötigt, die meisten Dienste lassen sich doch relativ unkompliziert entsorgen, da dürften solche Partner-Institute - die Fitnessstudios unter den Onlinediensten, was Vertragsklauseln betrifft - doch eher die Ausnahme sein.
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Dayzd19.03.14 17:05
Dazu gibt es eine interessante Seite: justdelete.me
Dort wird unter anderem eine umfangreiche Liste geführt, mit Links zu den Abmeldeformularen verschiedener Dienste. Außerdem ist farblich markiert wie leicht oder schwer es ist, sich abzumelden. Finde die Idee der Seite auf jeden Fall gut.
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Gorch Fock19.03.14 18:11
die Frist für eine Revision noch nicht abgelaufen
Will doch wohl heißen, »die Frist für eine Berufung«?
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C.Brehmen
C.Brehmen19.03.14 19:21
Nicht nur die Kündigung kann unter einem pseudonym erfolgen, auch die anmeldung... ein service wo ich mich mit email + bankdaten angemeldet habe kennt noch nichtmal meine unterschrift bei der anmeldung, will aber eine unterschriebene kündigung haben.... schon sehr absurd und einfach nur eine möglichkeit die hemmschwelle etwas anzuheben zu kündigen, denn wer hat heutzutage noch ein fax
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g-kar19.03.14 20:30
Endlich! Dieses Thema kam bei mir z. B. kürzlich hoch, als ich über ein Probe-Abo von WatchEver nachdachte. Sehr erleichtert stellte ich dann fest, dass eine Kündigung ohne Frist simple online per iTunes möglich ist. Diese einfache Kündigungsmöglichkeit hat erst den Ausschlag gegeben, es mal zu versuchen. Probe-Abos mit automatischer Verlängerung und komplizierter Brief-Kündigung meide ich schon seit langem weitgehend.
Fazit: Die Anbieter erschließen sich mit unkomplizierten Online-Kündigungsmöglichkeiten neue potentielle Kunden.
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Dayzd19.03.14 22:18
g-kar

Das ist ein Grund wieso ich bisher die Finger von MaxDome gelassen habe. Eigentlich wollte ich den Dienst auch mal ausprobieren, habe mich aber vorher erkundigt wie man das Probeabo wieder kündigen kann...
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Laurin20.03.14 00:28
Gut gelöst bei Amazon und bei Apple: Klick auf nicht verlängern.. und das war es.Vorher bekomme ich sogar eine Mail, dass das Abo ausläuft.

Klappt sogar bei Microsoft. Da bekam ich auch gerade eine Mail, dass ich doch verlängern sollte. Hatte Update auf 2011 und damit 360°. Das sollten sich mal die Telcos ins Todo Heft schreiben
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