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EU schreitet ein: Schutz vor Willkür im App Store – klare Grenzen für Apple und Co.

Apple ist mit den geltenden Regeln für den App Store unter anderem deswegen unter Beschuss geraten, da rigide Hausmacht ausgeübt und die Plattform vollständig kontrolliert wird. Da dies möglicherweise in wettbewerbswidriger Art und Weise erfolgt, immerhin macht man es konkurrierenden Diensten nicht gerade einfach, beobachten einige Länder Apples Vorgehen sehr genau. Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, an dem sich Marktbehörden stören und Apple in die Schranken weisen wollen. Dazu zählen teils undurchsichtige oder gar als willkürlich empfundene Maßnahmen – von der Entfernung bestimmter Apps bis hin zur Berechnung von Charts oder Auflistung empfohlener Apps.


Wann Apps sofort entfernt werden dürfen...
In der Europäischen Union haben Betreiber von App Stores in Zukunft mit Einschränkungen zu rechnen, welche zum Schutze der Entwickler dienen. Apps dürfen nur noch dann mit sofortiger Wirkung aus dem App Store entfernt werden, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder als Plagiat, Malware, Betrugsversuch bzw. Spam gelten. Ebenfalls möglich ist, ein Angebot zu deaktivieren, das einen Datendiebstahl zu verzeichnen hatte.

... und wann es in Zukunft schwieriger ist
Software deswegen abzulehnen, weil sie Systemfunktionen imitiert (welche es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise gar nicht gab) ist dann nicht mehr so einfach möglich. In jedem Fall müssen Store-Betreiber aber eine Frist von 30 Tagen einhalten und den Entwicklern Zeit für eine Reaktion geben. Das Vorgehen "Sofort entfernen, dann erst Anbieter informieren" soll damit der Vergangenheit angehören.

Der Store-Betreiber hat nicht mehr das letzte Wort
Die Regulierungsmaßnahmen setzen aber noch an einer anderen Stelle an. Wenn es nicht zu klärende Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Entwickler und dem Betreiber des App Stores gibt, hatte bislang jener Betreiber das letzte Wort. In Zukunft muss es aber eine neutrale Mediatoren-Stelle geben, welche die Angelegenheit begutachtet.

Funktionsweise von Charts – und Angabe bevorzugter Partner
Als dritte wichtige Maßnahme zählt mehr Offenheit, wie Charts sowie Trending- und Feature-Listen entstehen. Natürlich betrifft dies nicht den kompletten Algorithmus, wohl aber die wesentlichen Faktoren, welche zu besseren Positionen oder Auswahl von Inhalten führen. Dazu zählt außerdem, dass Betreiber genau darlegen müssen, wenn sie bestimmte (große) Entwickler oder Publisher bevorzugen. Was bislang nur bei bezahlten Partnerschaften der Fall war, gilt dann generell – wenngleich es viel Unschärfe bei der Beurteilung der Frage gibt, was als "bevorzugen" gilt.

Kommentare

teorema67
teorema6715.07.20 14:18
Sehr vernünftig 👍
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+3
sierkb15.07.20 14:21
EUR-Lex (de): Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Text von Bedeutung für den EWR) (HTML, PDF, Amtsblatt)


gamesindustry.biz, Jari-Pekka Kaleva (13.07.2020): European Union sets limits on platform madness
A new regulation will create a more fair and transparent relationship between games companies and the app stores
Yesterday, on July 12, 2020, a new EU regulation bringing significant new rights for European game developers and publishers against game distribution platforms came into effect. …
(Jari-Pekka Kaleva is a games policy expert and the COO of European Games Developer Federation (EGDF) and the senior policy analyst in Neogames Finland. He has been following European politics on behalf of European game developers for more than ten years.)
-7
Lailaps
Lailaps15.07.20 15:29
Ich finde das ist in Ordnung mit den „klaren Grenzen“ 👍
Her mit der Pizza-Mix
+2
Sindbad15.07.20 15:33
Da geht die EU teilweise zu weit!

Unternehmerische Freiheit heißt, dass der Store-Betreiber über sein Angebot bestimmen kann.
Jeder Buchladen darf bestimmte Bücher aus seinem Angebot ausschließen.
0
sierkb15.07.20 15:38
Sindbad
Da geht die EU teilweise zu weit!

Unternehmerische Freiheit heißt, dass der Store-Betreiber über sein Angebot bestimmen kann.

Nö. Nicht völlig uneingeschränkt. Denn:

Bundeskartellamt: Missbrauchsaufsicht
Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
  • Wann ist ein Unternehmen marktbeherrschend?
  • Was sind missbräuchliche Verhaltensweisen?
  • Beispiele für einen verbotenen Missbrauch
  • Sanktionsmöglichkeiten
+7
te-c15.07.20 15:48
Eigentlich aber auch etwas verrückt. Im Supermarkt darf ich ja auch nicht einfach mein Produkt ins Regal stellen und der Marktleiter muss es anbieten...
Da entscheidet doch auch der Markt, welches Produkt er anbieten will.
+1
DSkywalker15.07.20 16:03
te-c
Eigentlich aber auch etwas verrückt. Im Supermarkt darf ich ja auch nicht einfach mein Produkt ins Regal stellen und der Marktleiter muss es anbieten...
Da entscheidet doch auch der Markt, welches Produkt er anbieten will.

Das ist schon OK, aber DU als Produzent hast ja eine WAHL, denn du kannst dann zu Aldi oder Lidl oder zu einem noch anderen Markt gehen und dort dein Produkt einzustellen versuchen. Bei den App-Stores der großen Anbieter geht das nicht... Monopol deshalb nun auch die Regulierung
+9
ERNIE15.07.20 16:12
Sindbad
Jeder Buchladen darf bestimmte Bücher aus seinem Angebot ausschließen.

Jepp, aber es gibt noch hunderte andere Buchläden. Es gibt aber nur DEN App-Store.
+2
te-c15.07.20 16:20
Vielleicht wäre es besser im Voraus Konzepte einzureichen, bevor Produktionskosten anfallen um sich etwas freigeben zu lassen. Wenn dann schon bestimmte Parameter nicht korrekt sind, kann man es gleich abschießen.
Der Aufwand für Apple wäre allerdings relativ hoch diese Konzepte zu prüfen.
Generell halten aber Entscheidungen und sofortige Löschungen den AppStore etwas übersichtlicher. Wenn ich sehe, wieviele Apps da herumliegen, die kein Mensch braucht. Da blickt am Ende keiner mehr durch. 30 Apps, die im Prinzip das gleiche können, die Hälfte davon aber einfach schlecht gemacht sind braucht ja keiner. Nur weil auch nich jemand anderes was vom Kuchen haben will.
Ist da gleiche wie im Wurstregal. 100 Sorten Abfallwurst, die am Ende des Tages im Müll landet.
DSkywalker
Das ist schon OK, aber DU als Produzent hast ja eine WAHL, denn du kannst dann zu Aldi oder Lidl oder zu einem noch anderen Markt gehen und dort dein Produkt einzustellen versuchen. Bei den App-Stores der großen Anbieter geht das nicht... Monopol deshalb nun auch die Regulierung
0
DTP
DTP15.07.20 16:38
te-c
Vielleicht wäre es besser im Voraus Konzepte einzureichen, bevor Produktionskosten anfallen um sich etwas freigeben zu lassen. Wenn dann schon bestimmte Parameter nicht korrekt sind, kann man es gleich abschießen.

Apple testet nicht so gründlich, wie man das sich vielleicht vorstellt:
Wir hatten schon den Fall, dass ein Update abgelehnt wurde wegen Nutzung von "private APIs". Unser Hinweis, dass die Version davor die gleichen APIs nutzt, wurde nur mit "dann war das davor auch schon nicht richtig" abgetan.

Unser weiterer Hinweis, dass das API in Apples Developer Documentation gelistet ist und nicht als "private" markiert ist, wurde ignoriert.

Erst eine Eskalation zu unserem Partnermanager ließ das Update durchgehen, allerdings mit der Auflage, innerhalb einiger Monate ein anderes API zu nutzen.

Daher ist der Ansatz, mehr Transparenz zu fordern richtig, da es sich ja hier um ein Quasi-Monopol handelt.
+3
Wiesi
Wiesi15.07.20 17:39
ut desint vires tamen est laudanda voluntas

Die EU kann vielleicht Apple's Benehmen im Umgang mit den Entwicklern etwas verbessern. Z.B. die o.g. 30-Tage-Frist. Aber Apple kann immer noch durch eine gezielte Änderung an den Frameworks und den APIs jeder App den Garaus machen. So geschehen in Hongkong. Ich vermute auch, daß Apple bei Änderungen am Kleingedruckten die EU nicht vorher fragen wird.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
+1
teorema67
teorema6715.07.20 20:13
Sindbad
Jeder Buchladen ...
Wie viele Buchläden hast du zur Auswahl? Einen?


te-c
Im Supermarkt darf ich ja auch nicht ...
Wie viele Supermärkte hast du zur Auswahl? Einen?
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+1
martzell15.07.20 21:50
Wäre schön ein allgemeines Rückgaberecht für Apps zu haben wie in Südkorea. Bildschirmfotos und Featurelisten zeigen nicht ob eine Anwendung was taugt. Ich kaufe keine Software die ich nicht vorher probieren konnte.
+1
Mikemunic15.07.20 22:48
ERNIE
Sindbad
Jeder Buchladen darf bestimmte Bücher aus seinem Angebot ausschließen.

Jepp, aber es gibt noch hunderte andere Buchläden. Es gibt aber nur DEN App-Store.

Falsch. Es gibt mehrere App Stores. Passt Dir der regulierte Apple App store nicht, kauf Dir ein anderes der hunderten verfügbaren Smartphones. Apple ein Monopol bei den wenigen % Marktanteil
-4
MacBlack
MacBlack16.07.20 01:44
Mikemunic
ERNIE
Sindbad
Jeder Buchladen darf bestimmte Bücher aus seinem Angebot ausschließen.

Jepp, aber es gibt noch hunderte andere Buchläden. Es gibt aber nur DEN App-Store.

Falsch. Es gibt mehrere App Stores. Passt Dir der regulierte Apple App store nicht, kauf Dir ein anderes der hunderten verfügbaren Smartphones. Apple ein Monopol bei den wenigen % Marktanteil

Was nutzt mir als Entwickler ein Samsung-Smartphone, wenn ich meine App an Apple-Kunden verkaufen will? 😶
+3
Nekron16.07.20 03:54
MacBlack
Mikemunic
ERNIE
Sindbad
Jeder Buchladen darf bestimmte Bücher aus seinem Angebot ausschließen.

Jepp, aber es gibt noch hunderte andere Buchläden. Es gibt aber nur DEN App-Store.

Falsch. Es gibt mehrere App Stores. Passt Dir der regulierte Apple App store nicht, kauf Dir ein anderes der hunderten verfügbaren Smartphones. Apple ein Monopol bei den wenigen % Marktanteil

Was nutzt mir als Entwickler ein Samsung-Smartphone, wenn ich meine App an Apple-Kunden verkaufen will? 😶

Wenn du deine App an Apple Kunden verkaufen möchtest, dann musst du dich auch an die Apple-Regeln halten. Und die kann Apple so festlegen wie sie wollen, da es der App-Store von Apple ist.

Außerdem hat Apple in der EU einen Marktanteil von 15-20% bei Smartphones (Das iPhone ist verdammt gut, aber weiterhin ein Smartphone). Hier von einem Monopol zu reden ist als würde ich meinen Discounter um die Ecke als Monopolisten bezeichnen, weil der nächste 10km weit weg ist. Nicht sehr praktisch den zweiten zu erreichen, er ist aber weiterhin in Reichweite.

Die EU braucht mal wieder gute Presse und böse Großkonzerne abstrafen zieht, wie man hier sieht, immer. Wie wäre es mal wenn die EU die Voraussetzung für einen Europäischen Technologie-Großkonzern bereitstellen würde? Dann könnten wir Europäer uns mal über die Regulierungswut der Amerikaner oder Chinesen aufregen, weil unser Großkonzern dort eine starke, aber nicht monopolistische, Stellung hat.

Quelle Marktanteil EU: https://9to5mac.com/2019/08/12/iphone-market-share-in-europe /
-4
teorema67
teorema6716.07.20 06:40
Wenn Google verdonnert worden wäre, würden alle jubeln. Apple missbraucht in diesem Bereich offensichtlich seine Marktmacht, das braucht man nicht schönreden.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+5
ela16.07.20 08:00
Das wird auch nicht das Ende sein - bzw. Apple dürfte klar sein wohin die Reise geht. Daher vermutlich auch die Option in iOS14 zu wählen, welches der Default-E-Mail-Client sein soll oder welches der Default-Browser.

Das war seinerzeit mit Microsoft auch so ein Reizthema weil der IE und OutlookExpress gebundelt und Default waren. Das wurde komplett geöffnet und das ist gut so.
+5
MacBlack
MacBlack16.07.20 09:22
Nekron
Hier von einem Monopol zu reden ist als würde ich meinen Discounter um die Ecke als Monopolisten bezeichnen, weil der nächste 10km weit weg ist. Nicht sehr praktisch den zweiten zu erreichen, er ist aber weiterhin in Reichweite.

Die EU braucht mal wieder gute Presse und böse Großkonzerne abstrafen zieht, wie man hier sieht, immer.

Widersprichst du dir hier nicht selbst? Was Apple betrifft, gibt es eben keinen "nächsten Store" – sondern nur den einen.

Gerade aus Sicht der Anwender ist die Lage ja noch unschöner als aus Sicht der Entwickler: Während ein Entwickler vielleicht tatsächlich darauf verzichten kann, seine Software für iOS zu entwickeln, kann ich mir als Apple-Kunde nunmal keine Android-Apps aufs Handy oder Tablet laden.

Und nicht zu vergessen die politische Dimension: Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Apple ohne ausreichende Begründung eine App aus dem Store genommen hatte, die die Daten des Bureaus of Investigative Journalism über US-Drohnenangriffe zugänglich machte. Erst nach Protesten wurde sie (immerhin) wieder unter dem unverfänglichen Namen "Metadata" dort aufgenommen. Heute gibt es sie nicht mehr.

Auch wenn's dem einen oder anderen weh tut: Apple ist in diesem Fall der Böse.
+3
martzell29.07.20 00:23
Für Politik und Sex soll man ein Buch schreiben, meinte Apple früher noch unverschämt in seinen App Store Richtlinien. Das bewegende Spiel Endgame: Syria, durfte erst als Endgame: Eurasia in den App Store.
0

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