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Dänemark: Austauschgerät muss bei defektem Neugerät ebenfalls neu sein

In Dänemark hat ein Gericht entschieden, dass ein Kunde Anrecht auf ein tadellos funktionierendes Neugerät hat. Apple darf dänischen Kunden demnach kein gebrauchtes generalüberholtes Gerät als Ersatz für ein defektes Neugerät eintauschen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Kunde den Kaufvertrag in Erwartung abschließt, ein funktionierendes Neugerät zu erhalten. Ein Defekt kann daher nicht dadurch abgemildert werden, ihm ein gebrauchtes Ersatzgerät anzubieten, weil dies den ursprünglichen Kaufvertrag verletze.


Auslöser für die gerichtliche Entscheidung war eine Klage von David Lysgaard, der bereits im Jahr 2011 gegen diese Praxis von Apple geklagt hatte. Lysgaard hatte damals für 4.399 Kronen, umgerechnet ca. 600 Euro, ein iPhone gekauft. Diese funktionierte jedoch nicht ordnungsgemäß, woraufhin Apple dieses gegen ein generalüberholtes iPhone eintauschen wollte. Hierbei handelt es sich meist um Geräte mit neuem Gehäuse und gebrauchten Komponenten im Inneren, die Apple selbst auch vergünstigt anbietet. Lysgaard war damit jedoch nicht einverstanden, da er ein Neugerät bestellt hatte.

Inwieweit die Entscheidung des dänischen Gerichts Bestand haben wird, hängt davon ab, ob Apple gegen das Urteil in Berufung gehen und damit Erfolg haben wird. Wenn sich die Ansicht der Richter bezüglich Apples Austauschpraxis auch in höheren Instanzen durchsetzt, würde dies für Apple höhere Produktionskosten bedeuten. So müssten Qualitätskontrollen verschärft und zusätzliche Austauschgeräte gefertigt werden.

Lysgaard jedenfalls zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, während die dänische Handelskammer eine Änderung der dänischen Verbraucherschutzgesetze fordert, welches auch Ersatz erlaubt, der nicht vollständig mit den Eigenschaften des ursprünglichen Kaufs übereinstimmt. Apple selbst wollte gegenüber dänischen Medienvertretern den Rechtsstreit und die Entscheidung des Gerichts nicht kommentieren.

Kommentare

MikeMuc12.12.16 09:19
Tolle Wurst was die Handelskammer da fordert. Dann kann man ja gleich refurbished Geräte ausliefern anstatt neuer Ware. Oder bekommt man in den Fällen die Differenz zum Neupreis in Kronen plus eine Entschädigung erstattet?
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Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex12.12.16 09:26
Zu Zeiten des ersten iPhones gabs - glaube ich - noch keine gebrauchten geräte als Austausch.
Mit Einführung dieser geldsparenden Methode ist aber nichts günstiger geworden... im Gegenteil, die Teile werden neu immer teurer...
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Boedefeld12.12.16 10:33
Anfangs habe ich das kritisch gesehen, als es die erste Klage dieser Art gab.
Seitdem mein iPhone getauscht wurde und das Tauschgerät auch direkt defekt war, würde ich mich über so eine Regelung in Deutschland aber freuen.
Und klar, auch Neugeräte können defekt sein.

Zumal es ja auch so ist, dass ich ein neues Gerät gekauft habe, also erwarte ich im Garantiefall auch ein neues Gerät und keines wo wer weiß schon wer mit seinen Wichsgriffeln dran rumgespielt hat. Ich zahle ja auch einen
saftigen Preis für die Garantieerweiterung...
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mayo8112.12.16 10:41
Mein Traum von der EU-Gewährleistung schaut auch anders aus.

24 Monate Gewährleistung Beweislastumkehr (erst) nach 12 Monaten.
bis 6 Monate ab Kaufdatum neues Gerät oder Austausch mit neuen Komponenten
Nach Ablauf dieser 6 Monate Austausch gegen refurbished Geräte und Teile möglich, wenn sie einem neuwertigen Zustand entsprechen.
Kein Ausschluss oder Einschränkungen der Gewährleistung bei Akkus.

Eigentlich müsste noch eine Verpflichtung hinzu, dass Netzwerkgeräte mind. 48 Monate lang mit Sicherheitsupdates zu versorgen sind.
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MacStarTrader
MacStarTrader12.12.16 10:56
Mein iPhone 6 Plus wurde letzte Woche durch ein neu produziertes iPhone 6 Plus Produktion Oktober 2016 ersetzt. Alles okay also.
#MacStarTrader (Twitter)
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subjore12.12.16 11:00
Wenn sein Gerät keine 30 Tage alt ist, fände ich es auch dreist, es gegen ein generalüberholtes einzutauschen.
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Stresstest12.12.16 12:41
Aber es geht doch hier nur um den Fall, dass sein neu gekauftes Gerät direkt defekt war und von Apple dann gegen ein Reparatur-iPhone getauscht werden sollte.

Ein Defekt innerhalb der Garantie ist doch davon gar nicht betroffen, und Apple kann weiterhin reparieren oder durch ein refurbisched tauschen (was sie ja in den meisten Fällen auch machen - oder sehe ich das nun komplett falsch?

Dann müsste ja Apple IMMER ein neues Gerät heraus geben, wenn ein Gerät einen Defekt aufweist. Dann würde ich mal behaupten, dass die meisten Leute *zufällig* nach 11 - 12 Monaten einen Defekt haben.
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cps12.12.16 19:20
mayo81
Mein Traum von der EU-Gewährleistung schaut auch anders aus.

24 Monate Gewährleistung Beweislastumkehr (erst) nach 12 Monaten.
bis 6 Monate ab Kaufdatum neues Gerät oder Austausch mit neuen Komponenten

Ich würde auf 60 Monate gehen, auch oder gerade deswegen, damit die Hersteller umdenken und ihre Produkte gegebenenfalls umstellen.
Beweislastumkehr gehört - IMHO - ganz gestrichen, dem Hersteller steht es allerdings frei, die nicht bestimmungsgemäße Verwendung zu belegen.
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teorema67
teorema6712.12.16 19:39
... Geräte mit neuem Gehäuse und gebrauchten Komponenten im Inneren, die Apple selbst auch vergünstigt anbietet ...
Die Austauschgeräte sind dann oft nicht völlig in Ordnung. Ist mir mit dem iP5S mehrmals so gegangen, seitdem hab ich die Nase voll
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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GauloisBleu12.12.16 19:53
Bei Gewährleistung wie in diesem Fall war das schon immer unzulässig, da der Verbeaucher ein Whlrecht hat und die gesetzlichen Alternativen refurbished nicht vorsehen.
Das gilt seit 2001 und daran ist nichts neu oder einmalig.

Apple hat die Kunden an diese schlechte Praxis gewöhnt.

So wie sie viele dran gewöhnt haben, sich alle 10-12 Monate neue Hardware zu kaufen und sich dabei nicht dumm vorzukommen — statt zu sagen: Wenn ich euch 700 Steine bezahle, will ich was Haltbares sonst kommen wir nicht ins Geschäft!
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mayo8112.12.16 21:02
GauloisBleu
Bei Gewährleistung wie in diesem Fall war das schon immer unzulässig, da der Verbeaucher ein Whlrecht hat und die gesetzlichen Alternativen refurbished nicht vorsehen.
Das gilt seit 2001 und daran ist nichts neu oder einmalig.

Naja, die Faelle sind meist auch anders gelagert.
Wenn du dein Smartphone bei der Telekom (mit Vertrag) kaufst, bei einem Defekt dann in den Apple-Store rennst, machst du nur von deinem Garantieanspruch gebrauch. Dann darf Apple alles machen, was sie in ihren Bedingungen stehen haben, sofern es nicht gegen Gesetze oder gute Sitten verstoesst.
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GauloisBleu12.12.16 21:24
mayo
Und wenn du dein Telefon bei Apple kaufst, haften sie als Händler.

Und wer eine Garantie abgibt, darf sich kaufrechtlich nicht darauf berufen, die Kaufsache sei nicht mit einem Mangel behaftet.

NB: Auch Apple kam dir einen Vertrag zurechtmachen.
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