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Bundesgerichtshof stellt E-Mails bei der Beschlagnahmung Telegrammen gleich

Laut einem Bericht von Heise Online, hat der Bundesgerichtshof in einem jüngsten Beschluss E-Mails bei der Beschlagnahmung Postsendungen und Telegrammen gleichgestellt. Dadurch sinken die rechtlichen Hürden für eine Beschlagnahmung erheblich, da so der sonst für Internet-Überwachung zuständige Paragraph 100a der Strafprozessordnung mit seinen Einschränkungen außen vor bleibt. Nach Ansicht des Gerichts trifft auf E-Mails in Postfächern vielmehr Paragraph 99 der Strafprozessordnung zu, wonach die Beschlagnahmung zulässig ist, wenn sich die "an den Beschuldigten gerichteten Postsendungen und Telegramme" "im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen befinden, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken". Bei Providern sorgt diese Entscheidung allerdings im Nachhinein für unnötige Kosten. Diese sind nämlich nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung gezwungen, vorgeschriebene Technik zu installieren, die nach Auffassung des BGH im Fall von E-Mails überhaupt nicht notwendig ist. Zudem dürfte die BGH-Entscheidung nun Begehrlichkeiten bei Ermittlungsbehörden geweckt haben, was bei Providern zu Mehrarbeit führen wird, da die installierte Technik nicht genutzt werden kann.

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Kommentare

maybeapreacher
maybeapreacher11.05.09 12:43
also bleibt so langsam wirklich nur noch eines: Eigenen Root-Server im Ausland mieten, Mailserver aufsetzen, Platten verschlüsseln, und per VPN-Server dessen Internet nutzen.
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Richard
Richard11.05.09 12:55
Was ist schon Privatsphäre in der Demokratie? Da können wir doch gerne drauf verzichten. Ich überlege mir, ob ich meinen Mais nicht direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleite. Dann hab ich wenigstens meine Ruhe.
iMac 27 :: MacBookPro Retina :: OS X 10.13
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MarcoMarco11.05.09 12:56
...

alle Spams in cc bitte an die Staatsanwaltschaft...

(-;
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ralleff11.05.09 12:59
Würden die bei mir nett fragen , dann könnten sie ja gerne meine mails lesen und die herren politiker ne sammelklage wegen beleidigung anstrengen.
Aber nein, hier muss ja alles verkompliziert werden
Ralle
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diddom
diddom11.05.09 13:00
Wo es dem Staat passt, wird mal wieder in jegliches Persönlichkeitsrecht eingegriffen.
Die lebenslange Seriennummer, genannt Steuer-ID, haben wir auch schon und demnächst wird die dann auch eintätowiert und ein Chip eingepflanzt, mit dem man den Bürger permanent scannen und überwachen kann...
Wie unfähig die beiden grossen Parteien hinsichtlich Schutz der Person als auch Datenschutz sind, konnte man ja kürzlich hervorragend hinsichtlich der Verwertung personenbezogener Daten sehen, wo sie es nicht fertig bringen, dem Bürger das Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich der eigenen Daten zurückzugeben.
Stattdessen wird der Bürger zum Freiwild erklärt unter dem Diktat des Marktes, der ja unbedingt frei verfügbare Daten der potentiellen Kunden braucht.
Wer im Herbst immer noch nicht sein Kreuz bei der richtigen Partei macht, die vielleicht auch mal wieder das Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ernst nimmt, der soll sich nicht wundern, wenn es die nächsten 4 Jahre weiter geht mit dieser sukzessiven Vernichtung unserer Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte.
Genau genommen muss man mal CDU und SPD aus der Regierung rauswählen. Ich fänd ja mal eine Regierung Grüne+FDP sehr interessant
Mein Traumergebnis sähe die "grossen" Parteien unter 20%...
Träumen darf man ja noch
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ryback11.05.09 13:30
Also bei allem Datenschutzgeunke usw. das ich ja durchaus auch als kritisch ansehe - sehen wir doch auch mal den möglichen Vorteil.
Mails haben es relativ schwer als gerichtlich verwertbar zu gelten, insbesondere wenn es nicht gleich ein Mailverkehr über zig emails ist sondern nur einige wenige. Sie werden auch nur selten als ausreichender Nachweis gewisser Geschäftsvorfälle angesehen. Das Mails jetzt also Telegrammen/Postsendungen quasi gleichgestellt werden kann im Umkehrschluß einen netten wenn-dann-Effekt haben. Denn es dürfte damit leichter sein eine Mail als ausreichenden Nachweis für diverse rechtliche Vorfälle gelten zu machen.
Also vom Argument her: Wenn laut Gerichtsurteil XY die Mail der Possendung gleichgestellt wird, dann muß sie auch die gleiche Nachweisgültigkeit erhalten denn die Nachweisgültigkeit wäre wiederum mit ein Grund warum sie überhaupt der Postsendung gleichgesetzt wird usw. usf. Rechtsgenerve halt, aber unter Umständen sehr nützlich.

Wie in allem gilt aber, das Gezeter ist erstmal groß - selbst zu einem Zeitpunkt an dem die Auswirkungen noch nichtmal klar sind.
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ryback11.05.09 13:38
Und im übrigen gilt: Es ist einen Änderung der Strafprozessordnung. Das heißt ein Strafverfahren muß bereits eingeleitet worden sein damit die Möglichkeit der Beschlagnahmung besteht. und wenn das der Fall ist, dann ist der Beschluß zur Einsicht beim Provider eh schon durch.
Das Die Provider einmal mehr entnervt sind kann ich allerdings völlig verstehen; müssen sie jetzt doch nicht nur Verbindungsdaten horten sondern auch noch den Zugriff auf lagernde Mails bereitstellen. aber wenn man mal den Heise Artikel in Ruhe und Gänze liest - so wild ists nicht.
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workGordo
workGordo11.05.09 13:44
E-Mails sind genauso leicht zu fälschen wie Screenshots von Forumpostings! Das ist genauso kompetent gedacht wie die Tatsache, dass eine gefaxte Unterschrift als rechtsgültig gelten soll ...
Zur Wahl: Man kann schon seit Jahren nur »das geringste Übel« wählen ...
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Stefan Lühr
Stefan Lühr11.05.09 13:51
So.. nun ist es also soweit..
Ich glaube, ich muß mir ernsthaft Gedanken machen, alles zu verschlüsseln.

Mahlzeit


Stefan
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DonQ
DonQ11.05.09 13:55
hmm ? ihr denkt doch nicht ernsthaft, die anbieter/provider personal würden nicht ab und zu in euren emails stöbern, sowas ist wirklich arg naiv…
an apple a day, keeps the rats away…
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halebopp
halebopp11.05.09 14:07
In meinem Bekanntenkreis denkt man darüber nach, ungültig oder gar nicht zu wählen. Irgendwie müssen die ja schließlich auch mal merkeln, dass wir so was nicht wollen. Und außerdem kriegt dann wenigstens keiner auch noch Geld für die abgegebene Stimme.
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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ww
ww11.05.09 14:09
Eine Email konnte man scho immer mit der Sicherheit einer Postkart gleichstellen.

Und wer vertrauliche Daten ohne verschlüsslung vi Email schickt ist selber Schuld.
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DonQ
DonQ11.05.09 14:21
tja, das mit dem wählen ist wirklich eine komplizierte sache, geht man überhaupt nicht wählen oder wählt irgendeine splitterpartei, kann das auch problematisch werden…ich wähle sowieso per briefwahl, in ruhe, ohne zeitdruck und ohne auflauf.

an apple a day, keeps the rats away…
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diddom
diddom11.05.09 14:22
In meinem Bekanntenkreis denkt man darüber nach, ungültig oder gar nicht zu wählen. Irgendwie müssen die ja schließlich auch mal merkeln, dass wir so was nicht wollen. Und außerdem kriegt dann wenigstens keiner auch noch Geld für die abgegebene Stimme.

Nur ist dies leider die unpassendste Waffe, da es eigentlich in der Regel vor allem nur einen, der CDU, nützt, weil sie traditionell die grösste Wählergruppe zuverlässig zu jeder Wahl mobilisieren kann. Jeder, der nicht wählt bzw. absichtlich ungültig wählt, wählt in der Praxis CDU. Eine Destabilisierung des Systems bzw. eine nachhaltige Änderung der jetzigen Verhältnisse tritt dadurch ebenfalls nicht ein, weil allein durch die Wähler-Gruppe der Parteimitglieder und der so genannten Stammwähler, die "pflichtbewusst" ihre Partei wählen, zur Aufrechterhaltung des Systems völlig ausreichend ist.
Nicht-Wählen ist als Mittel der politischen Willensbekundung das ungeeignetste Instrument.
Aber dieses Land würde imho ganz schön durcheinander gewirbelt, wenn die so genannten Volksparteien plötzlich nicht mehr bestimmen könnten, was passiert und sich in der Rolle der Opposition wieder fänden.
Wie gesagt, ein (Wunsch)Traum, der natürlich nicht in Erfüllung gehen wird, weil das Wahlergebniss im Herbst ja mehr oder weniger schon feststeht.
In Krisenzeiten wird immer konservativ gewählt, ist doch klar *sick*
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CHo11.05.09 14:34
@ halebopp: Ob "ungültig" oder "gar nicht" macht (außer in Berlin) im Hinblick auf das Wahlergebnis keinen Unterschied. Zwar werden ungültige Stimmen in der amtlichen Wahlstatistik ausgewiesen, doch wird dieser Anteil der abgegebenen Stimmen im Rahmen der Analyse von Wahlergebnissen von den etablierten Medien in der Regel nicht thematisiert. Meines Wissens ist es in Deutschland bislang nur einmal vorgekommen, dass die ungültigen Stimmen explizit "analysiert" wurden, da ihr prozentualer Anteil erheblich war. Jetzt fragt mich aber nicht, bei welcher Wahl das war. Eine Landtagswahl, ja, aber wo, wann? … Fällt mir jetzt nicht ein.

@ diddom: Kurz ausgedrückt: "Wer nicht wählt, wählt schwarz"
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fatdancer11.05.09 14:57
schwarz-wählerei sollte strafbar sein
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floppyvergesser
floppyvergesser11.05.09 15:02
"Ungültig machen" oder "Nicht wählen" ist in meinen Augen aber ganz großer Unsinn!

Nur ein kleines Beispiel: 100 Bürger sollen wählen. Davon gehen 60 aus Frust nicht zur Wahl. Von den 40 Wählenden machen 10 ihre Stimme ungültig. Verbleiben 30 gültige Stimmen. Davon wählen 18 die Partei X. Unsere Politiker benutzen nach der Wahl nur die gültigen Wahlstimmen als Basis und rechnen uns bei 18 von 30 Stimmen vor, Sie wurden mit 60% der gültigen Stimmen gewählt. Somit absolute Mehrheit u. vom Volk legitimiert. In Wahrheit haben Sie 18% der möglichen Stimmen erhalten u. sind nicht mal von einem Fünftel der Bevölkerung tatsächlich legitimiert.

Deshalb hilft nur gewählter Protest!
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DonQ
DonQ11.05.09 15:25
stimmt, ungültige werden in's nirvana gezählt, geht man wohl von aus, das manche schlicht nicht in der lage sind korrekt zu wählen, also identisch zu denen die nicht wählen dürfen.

gibt es ja auch, verlust des aktiven, wie auch passiven wahlrechts.
an apple a day, keeps the rats away…
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thomas b.
thomas b.11.05.09 15:27
floppyvergesser: Doch, so eine Regierung wäre ausreichend legitimiert und daran wären ausschliesslich die Nichtwähler bzw. Ungültig-Wähler Schuld. Wer seine Stimme wegwirft, soll sich hinterher halt nicht beschweren.
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ex_apple_user_neu11.05.09 16:07
Man merkt, einige Leute haben die Bundesrepublik Deutschland nach 60 Jahren nicht verstanden.

Deshalb noch einmal in Großbuchstaben:
WIR HABEN GEWALTENTEILUNG.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Dies hat nicht mit der Legislativen (Parlament) oder Exekutiven (Regierung) zu tun. Der Bundesgerichtshof gehört zur Judikativen.

Es hieß außerdem schon vor Jahren, dass man seine E-Mails verschlüsseln soll. Das geht auch per Webmail.
Aber dazu sind einige ja zu bequem. Eine unverschlüsselte E-Mail ist wie eine Postkarte oder ein unverschlossener Brief.

Ich sehe außerdem kein Problem darin, dass in einem Strafverfahren E-Mails als Beweismittel wie Briefe oder Telegramme behandelt werden sollen. Es ist einfach nur ein andere Medium.
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grekey11.05.09 17:02
Wo liegt das problem?
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CHo11.05.09 17:26
"Ungültig machen" oder "Nicht wählen" ist in meinen Augen aber ganz großer Unsinn!

In Ermangelung einer vertretbaren politischen Alternative ist die Abgabe einer ungültigen Stimme keinesfalls Unsinn. Alles andere wäre verantwortungslos.

Deshalb hilft nur gewählter Protest!

So, so ... und das soll zielführend sein? Das müsstest Du mir aber schon erklären.
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diddom
diddom11.05.09 17:31
Man merkt, einige Leute haben die Bundesrepublik Deutschland nach 60 Jahren nicht verstanden.
Oh doch!
Sehr wohl verstanden, da der Bundesgerichtshof auf Grundlage derer Gesetze entschieden hat, die durch Regierungen bzw. das Parlament verabschiedet wurden.
Dies ist eine Nachgelagerte Entscheidung die aus dem immer immer weiter aufgeweichten Schutz des Bürgers vor Übergriffen des Staates resultiert, die meist mit einem vermeintlichem höheren Sicherheitsbedürfnis (Stichwort "Kampf gegen den Terror") begründet wird, letztendlich aber auch nur Ausdruck eines immer totalitärer werden Staatsgebildes ist.
Ohne die ganzen Gesetze, die ein immer weiteres Vordringen der staatlichen Organe in den privaten Bereich zulassen, könnte ein BGH gar nicht solche Entscheidungen treffen.

Und erzählen sie mir nix von Gewaltenteilung. Ich hab mal in jungen Jahren Politikwissenschaft studiert...
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ex_apple_user_neu11.05.09 17:54
Ich mag jene nicht, die in einer freien Demokratie viel meckern, aber zu bequem sind den Wandel selbst herbeizuführen.

Es steht jeden Deutschen frei, sich selbst zur Wahl zu stellen. Das beste ist, dass es kein Geld kostet - nur Zeit. Aber hey, Sie sind ja sehr bequem.

Also, wenn ihr nichts ändern wollt, dann seid ruhig. Ansonsten steht auf, und organisiert wenigstens eine Demo oder richtet doch wenigstens eine viel beachtete Online-Petitionsliste ein.

Ich sehe weiterhin in dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes kein Problem für die Bürgerrechte, da es nur jene betrifft, gegen die bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Und das ist auch schon eine Hüre.


Menschen mit Paranoia gehören in Behandlung. Das ist nämlich eine Krankheit.
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diddom
diddom11.05.09 18:08
Ich mag Menschen nicht, die so grossspurig und überheblich daherkommen...
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CHo11.05.09 18:15
@ ex_apple_user_neu: Vor dem Hintergrund Deines scheinbar unerschütterlichen Vertrauens in den Rechtsstaat empfehle ich Dir die Lektüre folgenden Artikels:

Vec, Milos (2007): "Freiheit unter Verdacht. Vom Wandel des Staates im Zeichen der Sicherheit," in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 8, S. 957-966.
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ex_apple_user_neu11.05.09 19:33
Es ist sehr traurig, solche Kommentare hier zu lesen.
Es wundert mich nicht, dass es mit der Gesellschaft abwärts geht.
Mal schauen - nein, ich hoffe, dass wir stärker als die paranoiden Resignanten sind und das Ruder noch herumkriegen.

Tut uns einen Gefallen: behindert uns nicht durch Gewalt oder Steinewerfen.
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CHo11.05.09 19:45
@ ex_apple_user_neu: Lass mich raten, Du hast den Artikel nicht gelesen, oder? Solltest Du aber tun, bevor Du Menschen verurteilst. Mit Deinem letzten Beitrag stellst Du Dich nämlich nur ins Abseits.
[…] ich hoffe, dass wir stärker als die paranoiden Resignanten sind […]
[…] behindert uns nicht […]

Und überhaupt: Was soll der Gebrauch des pluralis majestatis? Oder sprichst Du von Deinen imaginären Freunden und Dir?
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dietmar Freiberg
dietmar Freiberg11.05.09 20:42
Alles verarsche, wir haben keinen Staat sondern BRDFinanz GmbH.

Strafprozessordnung ist seit langem ausser Kraft. Die so genannten Politiker können schon lange machen was Sie wollen. Artikel 23 GG für die BRD wurde am 17. Juli 1990 durch die Alliierten beider Seiten aufgehoben. Die ganz schlauen haben schnell einen anderen Text eingesetzt damit es niemand merkt. Somit sind wir seit dem im "Status Quo". Denkstütze wir haben einen Einigungsvertrtag keinen Wiedervereinigungsvertrag. Denn wenn wir den hätten wären die Herren hinter Gitter gegangen, die Deutschland auch heute noch verarschen.

Googelt mal und geht schön brav weiter zur Wahl.

PPS: Habt Ihr einen Ausweis! Oder einen Personal-Ausweis, wessen Personal seid Ihr denn??? Auch steht dort Staatsangehörigkeit "Deutsch" Arglistige Täuschung!!! Zeigt mir mal bitte den Staat Deutsch, den gibt es nicht. Deutschland wäre richtig aber dazu bedarf es einem Deutschen Staat welchen wir haben aber dass ist nicht diese Verwaltungsgemeinschaft > BRD
Alles Sinnvolle ist einfach, alles Komplizierte ist überflüssig!
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CHo11.05.09 20:53
oh weh ...
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