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Apples Klage gegen Leaker: Prosser ignoriert die Frist und schweigt (Aktualisierung: Stellungnahme Prossers)

Im Juli wurde bekannt, dass Apple Klage gegen den Leaker Jon Prosser eingereicht hat, welche vor dem "District Court Northern District of California" verhandelt werden soll. Der Begründung zufolge will Apple Prosser wegen Cyberkriminalität und widerrechtlicher Aneignung von Geschäftsgeheimnissen zur Verantwortung ziehen. Stein des Anstoßes waren gar nicht einmal so sehr die Gerüchte selbst, sondern die Art und Weise, wie Prosser Kenntnis davon erlangte. Konkret ging es darum, dass Prosser bereits im Frühjahr Details zum neuen UI-Design von iOS 26 enthüllte. Von Liquid Glass war damals noch nicht die Rede, doch Prosser konnte in einem Video einige Elemente davon präsentieren.


Komplize spionierte – Prosser profitierte
Im April war Apple darauf aufmerksam geworden, dass sich der ebenfalls angeklagte Michael Ramacciotti Zugang zu einem iPhone verschafft hatte, welches einem Apple-Mitarbeiter namens Ethan Lipnik gehörte. Die beiden wohnten für kurze Zeit zusammen, es handelte sich also um keinen Einbruch von außen. In einer Videokonferenz demonstrierte Ramacciotti daraufhin Jon Prosser, was sich auf dem Entwickler-iPhone befand – der wiederum soll alles mitgeschnitten und auf Grundlage der Informationen Mockups für seine Reportage angefertigt haben. Ob dafür Zahlungen flossen, ist nicht erwiesen – Prosser betonte in der ersten Erwiderung außerdem, dass ihm die Herkunft des Materials nicht bekannt war, er wusste nichts von der wohnungsinternen Betriebsspionage.

Prosser lässt Frist verstreichen – Verfahren geht ohne ihn weiter
Jetzt kann das Verfahren in die nächste Runde gehen, denn Prosser ließ die Frist verstreichen, sich gegenüber dem Gericht zur Sache zu äußern. Sein Kompagnon Ramacciotti hatte zwar Fristverlängerung beantragt, allerdings ebenfalls keine weiteren Informationen geliefert. Apple beantragte daraufhin, die Klage ohne Ramacciotti und Prosser zu verhandeln – das Gericht stellte Verzug fest und stimmte dem zu.

Riskante Taktik
Warum sich die beiden für eine Taktik des Schweigens entschieden, ist nicht bekannt. Ein solches "Default Judgement" bedeutet, dass der Fall ohne seine Verteidigung entschieden wird, was normalerweise die Position des Angeklagten schwächt. Selbst wenn er möglicherweise die Entscheidung traf, einen aufwendigen Prozess zu vermeiden, auf eine außergerichtliche Lösung zu setzen oder sich ausschließlich öffentlich zu äußern, geht der Fortgang dennoch mit großen Risiken einher.

Aktualisierung: Stellungnahme Prosser
Prosser hat sich inzwischen zu Wort gemeldet und ging auf die Aussagen ein, er ignoriere die Klage. Das stimme keinesfalls, denn er sei von Anfang an in aktivem Austausch mit Apple. Was das Gerichtsdokument sage, treffe nicht zu. Die Auslegung, zu allen Vorgängen zu schweigen, sei nicht korrekt.

Merkwürdig bleibt aber dennoch, warum Apple den Antrag auf Feststellung von Vollzug stellte, das Gericht den Anforderungen nachkam – und somit offensichtlich keine Kenntnis von Kommunikation hatte.

Kommentare

Jannemann21.10.25 14:22
Prosser betonte in der ersten Erwiderung außerdem, dass ihm die Herkunft des Materials nicht bekannt war, er wusste nichts von der wohnungsinternen Betriebsspionage.
Ein Leaker interessiert sich nicht für den Ursprung des Leaks - ist klar...
-2
Hugo Bond21.10.25 15:00
Jannemann
Ein Leaker interessiert sich nicht für den Ursprung des Leaks - ist klar...
Wieso sollte er? Er interessiert sich allerhöchstens für die Glaubwürdigkeit. Wenn das aber durch den Anschein schon klar ist, wird er wohl sogar ganz beabsichtigt nichts über die Beschaffung wissen wollen.
+4
WollesMac
WollesMac22.10.25 10:37
„ … sich gegenüber dem Gericht zur Sache zu äußern…“ und „… denn er sei von Anfang an in aktivem Austausch mit Apple…“ sind ja nun zwei Paar Schuhe.
Wenn er „nur“ mit Apple quatscht und nicht fristgerecht mit dem Gericht, wird die Frist abgelaufen sein.
+3
aMacUser
aMacUser22.10.25 11:08
MTN
Merkwürdig bleibt aber dennoch, warum Apple den Antrag auf Feststellung von Vollzug stellte, das Gericht den Anforderungen nachkam – und somit offensichtlich keine Kenntnis von Kommunikation hatte.
Dem Gericht kann es herzlich egal sein, ob Prosser mit Apple redet. Für das Gericht ist nur relevant, ob Prosser mit dem Gericht redet.
+5
evanbetter
evanbetter22.10.25 11:09
Das ganze scheint (in den Medien) eine einzige Prosse, äh, Posse.
Wer zuletzt lacht, hat's zuletzt geschnallt.
+8
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck22.10.25 12:02
evanbetter
Ich geb zu ich musste lachen
+1

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