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Apples Garantiebedingungen laut Gericht mangelhaft

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen meldet, hat das Landesgericht Berlin sechzehn Klauseln in Apples früheren Garantiebedingungen für unzulässig erklärt. Darunter befinden sich elf Klauseln zur einjährigen Herstellergarantie. Dem Gericht zufolge sind die Bedingungen in der Herstellergarantie und Garantie-Erweiterung "Apple Care" teilweise zu ungenau oder nicht umfassend genug.

Beispielsweise hatte die Beschränkung der Gewährleistung auf eine nicht näher erläuterte "normale" Benutzung nach Ansicht des Richters den Käufer unangemessen benachteiligt. Dies treffe laut Urteil auch auf Apples Ausschluss von Material- und Herstellungsfehlern zu, wenn diese durch vom Hersteller unbeabsichtigte Nutzung entstanden waren. Auch die Formulierung "soweit rechtlich zulässig" sei für den Käufer zu ungenau und daher nicht zulässig.

Apple hatte die Bedingungen bereits nach Klageerhebung geändert, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung gegenüber den Verbraucherzentralen abzugeben. Ob die von Apple überarbeiteten Garantiebedingungen das Gerichtsurteil ausreichend berücksichtigt, wird geprüft.

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Kommentare

Stereotype
Stereotype12.01.15 17:06
Ja dann kann ja alles nur besser werden.
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thomas b.
thomas b.12.01.15 17:08
Ich finde eher die ges. Gewährleistung in D mangelhaft. Man meint oft, 24 Monate auf der sicheren Seite zu sein, tatsächlich sind es wegen der Beweislastumkehr aber effektiv nur 6.

Abgesehen davon, wenn man Apple Garantie im ersten Jahr und Apple Care danach hat, musste da schon mal jemand im Gültigkeitszeitraum in die Röhre gucken?

Wenn man nach einem Jahr keine Apple Garantie mehr und auch kein Apple Care hat, dann sieht es dank Beweislastumkehr bei der ges. Gewährleistung in der Tat finster aus, wie ich schon erleben durfte.
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jens
jens12.01.15 17:18
Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers, die er so gestalten kann, wie er möchte.
Gewährleistung ist gesestzlich geregelt - darauf hat der Hersteller keinerlei Einfluss, zudem besteht dieses Rechtverhälntis nur zwischen Endverbraucher und HÄNDLER, nicht dem Hersteller.
Für Apple ist die Gewährleistung also nur dann relevant, wo sie die Geräte auch selber vertreiben.

Bitte nicht durcheinander bringen.
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ExMacRabbitPro12.01.15 17:34
Ich sehe das ganz einfach: Premium Hersteller + Premium Preis = Premium Support.
So sollte es sein. Apple liefert aber leider etwas anderes.
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Hannes Gnad
Hannes Gnad12.01.15 17:38
An der Stelle sei wiederholt darauf hingewiesen, daß Apple die Gewährleistungspflicht übernimmt, egal bei welchem Händler das Produkt erworben wurde. Einfach mit Gerät und Rechnungsbeleg zum AASP gehen.
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Odyssee12.01.15 17:43
Bei golem.de ist die Meldung auch verworren @@
Hier wird anscheinend in der Berichterstattung, wie oben schon erwähnt, Garantie und Gewährleistung durcheinander gewürfelt.
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dan@mac
dan@mac12.01.15 17:55
Odyssee
Hier wird anscheinend in der Berichterstattung, wie oben schon erwähnt, Garantie und Gewährleistung durcheinander gewürfelt.
Das werden die Leute nie verstehen.
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jens
jens12.01.15 17:56
@ Hannes Gnad:
Ja, Apple bietet das an - man kann einen Gewhrleistungsantrag bei jedem Apple Service Provider und Reseller stellen (lassen).
Aber man sollte darauf gefasst sein, daß einen der Mitarbeiter zunächst mit großen Augen anguckt, weil er noch nie was davon gehört hat.
Wer diese Situation vermeiden möchte, sollte vorher anrufen und klären, ob vor Ort jemand Plan hat.
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claudiusw
claudiusw12.01.15 17:59
Im Falle von Garantie kann ich Apple nicht verstehen. Ich nutze schon Apple Produkte seit 1994 und habe bisher noch keinen größeren Garantiefall (einmal musste bei eines meiner Geräte der RAM Speicher ausgewechselt werden). Apple könnte, bei deren guten Gerätequalität, locker 2 Jahre Garantie für seine Geräte geben. Ich bin voll und ganz von der Qualität überzeugt und finde es schade, dass gerade bei diesem Punkt man bei Apple so knausrig ist.
You can­not cre­ate good ty­pog­ra­phy with Arial.
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teorema67
teorema6712.01.15 18:13
Na ja, was für einen Sinn hätten 2 Jahre Apple Care, wenn sie 2 Jahre Hardwaregarantie geben müssten

1 Mal habe ich AppleCare gekauft, fürs iP4, das war verschenktes Geld. Beim iP5S hab ich es gelassen, das hatte innert 11 Monate 3 x Reparatur durch Austausch. Dann hab ich den Hersteller gewechselt
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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Hannes Gnad
Hannes Gnad12.01.15 18:48
jens
Ja, Apple bietet das an - man kann einen Gewhrleistungsantrag bei jedem Apple Service Provider und Reseller stellen (lassen).
Aber man sollte darauf gefasst sein, daß einen der Mitarbeiter zunächst mit großen Augen anguckt, weil er noch nie was davon gehört hat.
Dann schnell das Lokal verlassen und einen anderen AASP aufsuchen...
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Hannes Gnad
Hannes Gnad12.01.15 18:49
claudiusw
Apple könnte, bei deren guten Gerätequalität, locker 2 Jahre Garantie für seine Geräte geben.
+1
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iMäck
iMäck12.01.15 18:50
Mein Vorschlag für die EU:

2 Jahre GARANTIE Pflicht
(meinetwegen für elektronische Produkte ab 199 Euro Warenwert )
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Chargeback12.01.15 18:54
Also AppleCare kaufe ich beim iPhone eigentlich nur, weil weil AppleCare übertragen werden kann und ich mich beim Weiterverkauf nach einem Jahr einfach besser fühle. Bei Macs kaufe ich in der Regel nur Vollausstattung und behalte die solange der AppleCare läuft. Bei Problemen oder Defekten hatte ich bisher nie Probleme, alles wurde auch bei der bisherigen Formulierung in den Kundenbedingungen erwartungsgemäß und zu meiner Zufriedenheit gelöst. Bei den hohen Anschaffungspreisen spielt der AppleCare zudem meist keine Rolle mehr.
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Tirabo12.01.15 19:00
Bloß keine Garantiepflicht! Lieber Gewährleistung auf 24 Monate OHNE Beweislastumkehr. Das Wort "Garantiepflicht" ist ein Oxymoron wie etwa "Hallenfreibad".

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser durch Bedingungen einschränken kann.
Gewährleistung aber ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und hat KEINE Einschränkung durch irgendwelche gestellte Bedingungen.

Daher wäre die Abschaffung der Beweislastumkehr nach 6 Monaten auf den Kunden vorzuziehen.
iMäck
Mein Vorschlag für die EU:

2 Jahre GARANTIE Pflicht
(meinetwegen für elektronische Produkte ab 199 Euro Warenwert )
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iMäck
iMäck12.01.15 19:18
wenn ich mich nicht irre,
dann sind bei der Gewährleistung nur Mängel abgedeckt die zum Zeitpunkt des Verkaufs
bereits bestanden

Von daher bleib ich bei der Verpflichtung von 2 Jahre GARANTIE (unbedingte Schadensersatzleistung),
Natürlich mit einem Gesetzestext der keine Schlupflöcher bietet.

Auch der Umwelt zuliebe.
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Stereotype
Stereotype12.01.15 19:32
iMäck
wenn ich mich nicht irre,
dann sind bei der Gewährleistung nur Mängel abgedeckt die zum Zeitpunkt des Verkaufs
bereits bestanden

Von daher bleib ich bei der Verpflichtung von 2 Jahre GARANTIE (unbedingte Schadensersatzleistung),
Natürlich mit einem Gesetzestext der keine Schlupflöcher bietet.

Auch der Umwelt zuliebe.

Du denkst also, dass der Gesetzgeber neben der gesetzlichen Gewährleistung noch eine zusätzliche gesetzliche Garantie verordnen soll?

Das halte ich für quatsch und sinnlos. Es reicht, wenn die Gewährleistung noch etwas verschärft wird und Garantie in den Händen der Hersteller bleibt. Das mit der Schadensersatzleistung wäre ein absoluter Gau für Hersteller und Verbraucher.
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Fard Dwalling12.01.15 19:35
iMäck

Naja aber der Händler muss bei Gewährleistung (zumindest in den ersten 6 Monaten) beweisen das der Fehler nicht von Anfang da war. Und das kann er nicht.
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iMäck
iMäck12.01.15 19:48
Stereotype
Du denkst also, dass der Gesetzgeber neben der gesetzlichen Gewährleistung noch eine zusätzliche gesetzliche Garantie verordnen soll?

Ne, eines von beiden in den Mülleimer werfen!

Und da Garantie in der Umgangssprache etabliert ist...
Stereotype
Das halte ich für quatsch und sinnlos. Es reicht, wenn die Gewährleistung noch etwas verschärft wird und Garantie in den Händen der Hersteller bleibt. Das mit der Schadensersatzleistung wäre ein absoluter Gau für Hersteller und Verbraucher.

Versteh nicht um was es dir geht?
Wozu doppelt rummuddeln?

Situation: Gerät geht von alleine bei normaler Nutzung kaputt innerhalb von 2 Jahren.
Lösung: wird kostenlos repariert.

Ob es hinter den Kulissen der Hersteller macht oder der Händler,
interessiert mich nicht.

und ob wir es dann Garantie nennen oder Gewährleistung für den Arsch

Garantie ist halt jedem bekannt und hat keinen negativen Beigeschmack wie die schwachsinnige Gewährleistung
Fard Dwalling
Naja aber der Händler muss bei Gewährleistung (zumindest in den ersten 6 Monaten) beweisen das der Fehler nicht von Anfang da war. Und das kann er nicht.

Und nach den 6 Monaten ist es total überflüssig!

Ich verstehe nicht,
was das soll die Gewährleistung zu verschärfen.
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Hannes Gnad
Hannes Gnad12.01.15 19:56
iMäck
dann sind bei der Gewährleistung nur Mängel abgedeckt die zum Zeitpunkt des Verkaufs
bereits bestanden
Die via AASPs mögliche Gewährleistungsanfrage ist hier sehr weitreichend.
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Stereotype
Stereotype12.01.15 20:03
iMäck
Situation: Gerät geht von alleine bei normaler Nutzung kaputt innerhalb von 2 Jahren.
Lösung: wird kostenlos repariert.

Warum sollte ein Gerät bei normaler Nutzung kaputt gehen?
Und übrigens, was ist normale Nutzung?
Angenommen du fährst einen Porsche jeden Tag mit 300 Sachen über einen Schotterweg, ist das normale Nutzung oder nicht? Wer soll das definieren? Der Gesetzgeber? Der Hersteller oder du?

Aber wenn ein Gerät fehlerhaft ist, greift die Gewährleistung, da ein Mangel bestand. Der Verkäufer repariert oder tauscht aus – ganz easy.

Was jedoch geändert werden sollte bei der Gewährleistung ist der Zeitraum der Beweislastumkehr.
Der sollte meiner Meinung nach mindestens 1 Jahr, besser 2 Jahre betragen.
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thomas b.
thomas b.12.01.15 20:19
"Warum sollte ein Gerät bei normaler Nutzung kaputt gehen?"

Sie sollen es nicht, tun es aber leider hin und wieder. Die Gewährleistung nach dem 6. Monat ist dank Beweislastumkehr kaum was wert.

Es gibt EU-Länder, in denen es keine Beweislastumkehr innerhalb der 2 Jahre gibt, Das sollte dringend auch bei uns eingeführt werden, meinetwegen auch erst ab einem Verkaufspreis von €100 oder so. Wenn ein Eierkocher für €25 nach 15 Monaten zum Totalschaden wird und der Hersteller von Kulanz nicht wissen will, bringt einen das nicht um, bei einem 17" MacBook pro ist es schon deutlich schmerzhafter (leider selbst erlebt).
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iMäck
iMäck12.01.15 20:32
Stereotype
Warum sollte ein Gerät bei normaler Nutzung kaputt gehen?

Gibt es ein Qualitätsmanagement das 100% garantieren kann?
Ich glaube wohl nicht.
Stereotype
Und übrigens, was ist normale Nutzung?

Die vom Hersteller vorgegebenen Spezifikationen in dem das Gerät zu betreiben ist.
Ich verbaue ja auch kein 0815 Laminat im Badezimmer oder nutze es für die Sauna

Hier die Daten von Apple für das Macbook Air:

Netzspannung: 100 bis 240 V Wechselstrom
Frequenz: 50 Hz bis 60 Hz
Betriebstemperatur: 10 °C bis 35 °C
Lagertemperatur: –25 °C bis 45 °C
Relative Luftfeuchtigkeit: 0 % bis 90 %, nicht kondensierend
Maximale Betriebshöhe: getestet bis 3.000 m über NN, ohne Druckausgleich
Maximale Lagerhöhe: 4.500 m über NN, ohne Druckausgleich
Maximale Transporthöhe: 10.500 m über NN, ohne Druckausgleich


Wenn ich es anders benutze und Apple es den Kunden nicht nachweisen kann,
Glück für den Kunden.
Stereotype
Der Gesetzgeber? Der Hersteller oder du?

Ich würde sagen der Hersteller,
der wird wohl Erfahrung haben dank ISO Normen für Qualitätsmanagement.
Er wird daher halbwegs "abschätzen" können wie und wo man sein hergestelltes Gerät benutzen kann/darf bzw. für welchen Einsatz es entwickelt wurde.
Und da gibt es ja wiederum Zertifizierungen, wie bei den Outdoor/Wasserdichten Smartphones.

Der Kunde und der Gesetzgeber können es wohl nicht.

Und wenn ein Konzern wie z.B. Volkswagen der Meinung ist das ein undichtes Cabriodach bei der ersten Eos version kein Problem ist, dann muss man als Kunden den Gang zum Gericht wagen,
falls VW nicht einlenkt

Oder wenn der Mercedes mehr Liter Treibstoff verbraucht als die Herstellerangabe!
(Hatte damals gelesen das der Kläger ein Teil vom Kaufpreis zurück bekommen hatte)
Stereotype
Aber wenn ein Gerät fehlerhaft ist, greift die Gewährleistung, da ein Mangel bestand. Der Verkäufer repariert oder tauscht aus – ganz easy.

Ja sehr schön in den ersten 6 Monaten.
vor ALLEM weil der Hersteller es nicht nachweisen kann das es bei der Auslieferung noch funktionierte.

DIESE Beweislast ist absoluter SCHWACHSINN,
egal ob für den Hersteller oder für den Kunden unmöglich für die jeweilige Seiten zu beweisen

Wozu eine Gewährleistung behalten,
in dem man den Schwachsinn mit der Beweislast am leben erhält

Den Vorteil aus den ersten 6 Monaten der Gewährleistung
in die verpflichtende Herstellergarantie klatschen und auf 2 Jahre dehnen.
Fertig.
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rafi12.01.15 20:42
In der Schweiz haben wir 2 Jahre. Wenn die EU das "übernimmt" wärs mal andersrum, auch mal schön
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Tirabo12.01.15 20:44
iMäck

Nein, du irrst. Der Gesetzgeber hat mit der Vermutung, dass wenn Fehler in den ersten 6 Monaten auftauchen, sie dann immer von vornherein bestanden haben, eine uneingeschränkte Gewährleistung geschaffen.

Es gibt keine einschränkende Gewährleistung, es sei denn, Dir kann nachgewiesen werden, dass Du den Schaden selbst verursacht hast.

Das ist Quasi aber fast unmöglich.
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iMäck
iMäck12.01.15 21:07
Hannes Gnad
Die via AASPs mögliche Gewährleistungsanfrage ist hier sehr weitreichend.

Du meinst jetzt den Zeitraum ab dem 13 Monate bis zum 24ten?
Inwiefern? Apple sehr kulant?

Apple lässt sich ja auch Zeit für Austauschprogramme.
Wenn mir jetzt die Grafikkarte nach 14 Monaten abraucht (normale Benutzung),
Gewährleistung wird von Apple abgelehnt und bin gezwungen mir ein neues Gerät zu kaufen.
und dann bringt Apple plötzlich nach 24 Monate doch noch ein kostenloses Austauschprogramm.
Blöd gelaufen für mich als den Kunden.
rafi
In der Schweiz haben wir 2 Jahre. Wenn die EU das "übernimmt" wärs mal andersrum, auch mal schön

Da lohnt sich ja Apple Care nicht so sehr,
dann lieber z.B. iPhone nach 2 Jahren verkaufen und neues her.

Apple hätte Apple Care auf iPhones hier in Deutschland auf 3 Jahre machen sollen,
wie bei den Macs!

Tirabo
Nein, du irrst. Der Gesetzgeber hat mit der Vermutung, dass wenn Fehler in den ersten 6 Monaten auftauchen, sie dann immer von vornherein bestanden haben, eine uneingeschränkte Gewährleistung geschaffen.

Ok. Was dazu gelernt.

Das dann bitte auf 2 Jahre (bei spezifizierter Benutzung) und Garantie nennen:-P
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Hannes Gnad
Hannes Gnad13.01.15 00:00
iMäck
Hannes Gnad
Die via AASPs mögliche Gewährleistungsanfrage ist hier sehr weitreichend.
Du meinst jetzt den Zeitraum ab dem 13 Monate bis zum 24ten?
Inwiefern? Apple sehr kulant?
Ja.
iMäck
Apple lässt sich ja auch Zeit für Austauschprogramme.
Manche gibt es, manche leider immer noch nicht.
iMäck
Wenn mir jetzt die Grafikkarte nach 14 Monaten abraucht (normale Benutzung),
Gewährleistung wird von Apple abgelehnt und bin gezwungen mir ein neues Gerät zu kaufen.
und dann bringt Apple plötzlich nach 24 Monate doch noch ein kostenloses Austauschprogramm. Blöd gelaufen für mich als den Kunden.
Erstens ist nach 14 Monaten eine Gewährleistungsanfrage für eine GPU oder ein MLB relativ aussichtsreich. Zweitens ist für ein 14 Monate altes Gerät auch eine kostenpflichtige Reparatur noch wirtschaftlich, das Gerät muß nicht ersetzt werden. Drittens bekommen Kunden, die eine offizielle (AASP/Apple Store/AppleCare) Reparatur haben durchführen lassen, für die später ein REP aufgelegt wird, üblicherweise die Reparaturkosten erstattet gegen Vorlage des Servicebelegs.
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Apfelbutz
Apfelbutz13.01.15 06:58
Apple ist mit der Garantie sehr geizig. Apple hat etwa das Niveau von Lenovo was die Qualität betrifft. Eher etwas schlechter aber gehört zu den besseren Herstellern. Denke da würden 2 Jahre Garantie schon drinnen sein mit einer Verlängerung auf 5 Jahre mit Apple Care.

Ich habe kein Apple Care bei meinem 15er Retina. Nach 14 Monaten war der SD Kartensteckplatz hin, klar ausserhalb der Garantie und Reparaturkosten von knapp 1000 Euro.

Jetzt ist das Gerät etwas über 2,5 Jahre. Inzwischen wackelt das Schanier vom Bildschirm und wird immer lockerer was noch keine wirkliches Problem ist aber wenn es so weiter geht dann ist das Schanier bald zu locker.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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