Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Apple widerspricht Garantieforderung der italienischen Wettbewerbshüter

Laut der Nachrichtenagentur Reuters, ist Apple erneut gegen die Entscheidung der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in Berufung gegangen und hält die Vorwürfe für unberechtigt. Laut der Wettbewerbsbehörde erfüllt Apple nicht alle Auflagen, die dem kalifornischen Unternehmen auferlegt wurden, weil es im Zusammenhang mit den erweiterten Garantie-Bedingungen nicht auf die gesetzlichen Garantieregelungen hingewiesen hat. Nach europäischem Recht müssen Verkäufer eine zweijährige Gewährleistung für Produkte einräumen, welche sicherstellt, dass Produkte bei Verkauf fehlerfrei sind. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Jahr länger als die von Apple eingeräumte einjährige Herstellergarantie, welche über AppleCare-Optionen auf zwei beziehungsweise drei Jahre erweitert werden kann. Apple widerspricht allerdings in diesem Zusammenhang der Darstellung der italienischen Wettbewerbshüter, wonach beim Bewerben von AppleCare nicht ausreichend auf die gesetzlichen Garantie-Ansprüche hingewiesen wird. Apple muss innerhalb von 30 Tagen reagieren, um weitere Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich zu verhindern.

Weiterführende Links:

Kommentare

subjore04.07.12 15:13
Ich gehe mal davon aus, dass auf Apple Produkte auch eine zweijährige Gewährleistung ist. Man muss nur einen Gutachter arrangieren, der feststellt, dass der Schaden von Anfang an absehbar war. Das ist nur sehr schwer zu zeigen.
0
seek04.07.12 15:13
6 stellig? Darüber lacht man im cupertino eher müde. Wird die Forderung durchgesetzt reden wir über 7 und 8 stellige Summen
0
MarkInTosh04.07.12 15:35
Wieso schafft es Apple nicht, für seine nicht gerade im Schnäppchen-Sektor angelegten Produkte eine vernünftige Garantie zu gewähren? Da sind selbst China-Kistenschubser, wie Medion/Lenovo und Co. deutlich weiter...

Ich weiß ja nicht, wie es in Italien ist, aber ich habe noch kein einziges Verkaufsgespräch mit einem Apple-Händler erlebt, wo dieser nicht gleich mit dem Gerät AppleCare angeboten hätte - mit immer dem gleichen Hinweis, dass Apple ansonsten bei einem Problem dieses einfach aussitzt bzw. an Verkäufer und Kunden zurück delegiert. Unterschwellig wird hiermit ganz klar bescheinigt, dass Apple die europäischen Regelungen zur Gewährleistung und Produkthaftung nicht ernst nimmt.

Vielleicht braucht es wirklich mal ein groß angelegtes Verkaufsverbot in einem europäischen Land, dass man bei Apple endlich aufwacht.
0
dom_beta04.07.12 15:40
soll dies dann nur für HW oder auch für SW Defekte gelten?
...
0
nexusle
nexusle04.07.12 15:56
subjore

Das verstehe ich jetzt nicht.

Bei einem Gewährleistungsanspruch darf der Schaden eben NICHT von vorn herein absehbar gewesen sein. Der Kunde hat nämlich die Pflicht, einen Mangel sofort nach sichtbar werden anzuzeigen, damit er einen Gewährleistungsanspruch nutzen kann.

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge. Ich verstehe gar nicht, warum die immer in einen Topf geworfen werden.

Nur wenn Apple selbst als Händler auftritt - was sie ja mit den Apple Stores tun - müssen sie die zwei Jahre Gewährleistung einhalten, wenn dies durch nationales Recht geregelt ist. Es gibt nämlich keine EU Gesetze, sondern nur Richtlinien, die im nationalen Recht umzusetzen sind.

Ich bin über den Ausgang gespannt.

Hatte denn schonmal jemand in D einen Gewährleistungsfall? Also Mac im Apple Store gekauft, nach über einem Jahr kaputt gegangen. Wie hat sich Apple da verhalten?! Theoretisch müssten die dann hier aktiv werden, wenn der Fehler nicht von Anfang an bestand und vom Kunden zeitgerecht gemeldet wurde.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!
0
nexusle
nexusle04.07.12 15:57
dom_beta

Gibt es auf Software Garantie oder Gewährleistung? Das wäre mir neu...
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!
0
tjost
tjost04.07.12 16:00
Also jetzt steht das hier auch schon so in den News!
Gewährleistung ist eine Gesetzliche Sache gegen den Händler. Nur wer die Ware direkt bei Apple kauft hat auch gegenüber Apple einen Anspruch auf Gewährleistung.
Ansonsten muss der Weiterverkäufer herangezogen werden "Saturn oder so"
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Nach den 6 Monaten steht der Kunde in der Pflicht zu beweisen das es sich um einen Sachmangel handelt. Die Beweislastumkehr.
Bei einem Geschäftskauf z.B. ist die Gewährleistung sogar nur ein Jahr.
Garantie ist immer eine Freiwillige Leistung und nicht gesetzlich verankert. Apple sind auch nicht die einzigen die nur 1 Jahr Garantie geben.
Also was wollen die Italiener da jetzt eigentlich von Apple?

Bitte nicht Gewährleistung und Garantie durcheinander bringen das sind 2 unterschiedliche Dinge.
Es gibt die Möglichkeit für jeden Servicepartner mit einem Formular die Gewährleistung bei Apple zu erfragen und Apple zeigt sich da sehr Kulant. Meistens scheinen die Partner das entweder nicht zu wissen oder schlichtweg zu ignorieren weil es mehr Arbeit macht.
0
tjost
tjost04.07.12 16:02
Nein keine Garantie in D auf Software.
Sollte ein bekannter Fehler durch Patches allerdings nicht gelöst werden können kann man vom Kauf zurücktreten. So ist Ascaron den Bach runtergegangen weil Sacred nie richtig lief.
0
nowMAC04.07.12 16:09
nexusle

So ist das nicht richtig! Der Käufer muss nach der Beweislastumkehr, also nach 6 Monaten beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestanden hat! Also kann man sich die Gewährleistung mehr oder weniger ab diesem Zeitpunkt sonstwohin schieben. Trotzdem gibt es die zwei Jahre Gewährleistung und das muss Apple auch so kommunizieren! Finde es gut dass Apple hier Ärger bekommt. Mag sein dass Apple Geräte, wenn sie denn nicht von Anfang an kaputt sind, auch länger halten als Acer und Co, trotzdem möchte ich gerne zwei Jahre Sicherheit haben ohne nochmal Hunderte euros extra auf den Tisch zu legen!
Ne Ne, seit Steve Jobs nicht mehr da ist....
0
o.wunder
o.wunder04.07.12 16:14
Ich verstehe auch nicht wirklich wie sich Apple einer 2 Jährigen Gewährleistung verweigern kann wenn diese gesetzlich geregelt ist?

Sind Apple's Produkte so schlecht das Apple sich keine 2 Jahre Gewährleistung zutraut? Ihrem Händeln nach ist das ja wohl so. Man sollte immer nach dem Handeln beurteilen, niemals nachdem was jemand sagt.
0
tjost
tjost04.07.12 16:22
das ist ja das problem. Garantie und Gewährleistung.
0
nexusle
nexusle04.07.12 16:26
Ok, das mit der Beweislastumkehr wusste ich so nicht. Danke für die Aufklärung. Da aber die Gewährleistung, wie ja allseits bekannt ist, vorgeschrieben ist, muss Apple gar nichts kommunizieren. Das weiß man dann einfach als Pflichtbewusster Verbraucher
Sind Apple's Produkte so schlecht das Apple sich keine 2 Jahre Gewährleistung zutraut? Ihrem Händeln nach ist das ja wohl so. Man sollte immer nach dem Handeln beurteilen, niemals nachdem was jemand sagt.

Nö, aber dann würden die ja mit dem AppleCare kein Geld mehr verdienen.

Da aber sowieso zwei Jahre Gewährleistung vorgeschrieben sind und Garantie freiwillig ist, ist die ganze Geschichte sowieso flüssiger als Wasser!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!
0
Calinox04.07.12 16:32
Der Käufer muss nach der Beweislastumkehr, also nach 6 Monaten beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestanden hat

Genau das ist richtig! 6 Monate liegt die Beweislast beim Hersteller. Er muss dir beweisen dass du es kaputt gemacht hast und kein Auslieferungsfehler besteht.

Ab dem Moment ist der Käufer in der Bringschuld und muss beweisen, dass von Anfang an ein Fehler vorliegt.

Das sagt nach meinem Verständnis das Gesetz zur Gewährleistung aus.


Garantie darf jeder Händler selbst bestimmen, natürlich in einem gewissen Ramen, denn auch hier gibt es sicherlich Vorschriften.

Ich selbst habe mal das Problem in nem anderen Bereich gehabt mit Automobilen, und musste mich auch vom eigenen Anwalt über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung belehren lassen.

Den Gesichtspunkt mit der "Aufklärung" des Kunden im Bezug auf Apple Care kann ich auch nur teilweise verstehen.
Es gibt gesetzliche "Gewährleistung" aber gesetzliche "Garantie" ist mir neu!....

Naja so far.....

Gruß
0
haschuk04.07.12 16:34
@o.wunder

Apple verweigert sich nicht der 2-jährigen Gewährleistung (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten), sondern stellt diese nach Ansicht der der Verbraucherschützer nicht genügend im Vergleich zur Produktwerbung der Apple Care dar.

Tatsächlich sieht das aber so aus:

Auf Deutsch:
Auf Italienisch:


Der Einstieg zu den Seiten erfolgt z.B. auf Deutsch auf der Apple Care Produktseite mit diesem Satz: "Die einjährige Apple Herstellergarantie und die Vorteile des AppleCare Protection Plan gelten zusätzlich zu den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Weitere Informationen dazu gibt es hier (=oben genannter Link).

Was ist dabei noch missverständlich?
0
thomas b.
thomas b.04.07.12 16:34
nowMAC: Genau so ist es. Die ges. Gewährleistung / Sachmängelhaftung kann man sich i.d.R. sonst wo hinschieben, wenn man in der Beweislastumkehr ist. Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung mit einem MBP.

Ich möchte mal wissen, was das Theater von den Italienern soll. Apple Care ist ziemlich teuer, aber im zweiten (und dritten) Jahr sehr nützlich, wenn man es braucht; die ges. Sachmängelhaftung ist dagegen nur Blendwerk. Dem Gesetzgeber bleibt es unbenommen, bei Neuware die Beweislastumkehr nach 6 Monaten abzuschaffen. Damit wäre uns allen weitaus mehr geholfen als mir so einer Profilierungsshow.

Ganz unabhängig davon finde ich die einjährige Garantie von Apple mehr als dürftig für die Preisklasse.
0
haschuk04.07.12 16:42
Informationen zum Thema bei Dell (Endverbraucherseite):



und



Warum mahnt keiner Dell ab?
0
tjost
tjost04.07.12 16:42
Garantie bestimmt nicht der Händler sonder der Hersteller. Der Hersteller kann nur im Rahmen der Gewährleistung handeln alles andere ist Kulanz des Händler.
Das wird immer falsch Kommuniziert so das keiner mehr weiß was abgeht und der Kunde fühlt sich dann fälschlicherweise verarscht.

Und da MTN in der News auch nicht den klaren Unterschied herausstreicht sonder es wie alle in einem Satz über einen Kamm schert ist sowohl die News als auch die Darstellung mehr als Mangelhaft und sollte seitens MTN dringend geändert werden.
0
tjost
tjost04.07.12 16:44
haschuk

Weil man mit einer Dell News keine Klicks erzeugen kann. Interessiert doch niemanden.
0
nexusle
nexusle04.07.12 16:45
Der Hersteller kann nur im Rahmen der Gewährleistung handeln alles andere ist Kulanz des Händler.

Du meinst das andersrum, oder?

Der Händler handelt im Rahmen der Gewährleistung. Der Hersteller kann da schon kulanter sein.

Was auch die wenigsten wissen:

Erst nach dem dritten, erfolglosen Nachbesserungsversuch des Händlers, hat der Kunde Anspruch auf Umtausch der Ware.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!
0
barabas04.07.12 16:55

@ MarkInTosh

Wieso schafft es Apple nicht, für seine nicht gerade im Schnäppchen-Sektor angelegten Produkte eine vernünftige Garantie zu gewähren? Da sind selbst China-Kistenschubser, wie Medion/Lenovo und Co. deutlich weiter...

Vielleicht liegt es daran das Apple selbst in besagten Ländern seine Premiumprodukte produzieren lässt
0
roadrunnerhagen04.07.12 16:55
Es ist doch immer wieder schön, dass die Leute Gewährleistung und Garantie vermischen.

Gewährleistung in D 2 Jahre. Gewährleistungspflichtig Händler.

Garantie = freiwillige Leistung des Händler oder meistens des Herstellers.

Bei der Gewährleistung hat sich der Händler an die Gesetze zu halten.

Bei der Garantie, der Kunde und der Garantiegeber an die Garantiebedingungen.

Wenn Dein MacBook Pro, dass Du bei Firma X gekauft hast, nach 13 Monaten kaputt geht und Du Dich an Apple wendest, dann kann Apple sagen, da haben wir nichts mit zu tun, wende Dich an Händler X.

Jetzt muss man nur noch Händler X beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Geht der Rechner nach 5 Monaten kaputt, dann wird Apple im Rahmen der Garantie reparieren. Das können die sogar mehr als drei mal. Wendet man sich aber an Händler X, dann darf er drei mal ausbessern(lassen). Beim dritten darf der Kunde dann wandeln.
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
0
nexusle
nexusle04.07.12 16:58
sag ich doch

Aber ich kenne keinen Händler, der Garantie gibt... Das wäre ja glatter Selbstmord...
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!
0
Ganryu
Ganryu04.07.12 17:38
...wonach beim Bewerben von AppleCare nicht ausreichend auf die gesetzlichen Garantie-Ansprüche hingewiesen wird.

Es gibt keine gesetzlichen Garantie-Ansprüche. Genau solche unreflektierten Aussagen auf News-Seiten bedeuten für die Händler UND Kunden jede Menge unnötigen Ärger. Bitte korrigieren.

(Ich habe leider keinen Link gefunden, um den Autor direkt zu kontaktieren, daher hier im Kommentar. Bitte entschuldigt, falls ich etwas übersehen habe.)
0
memphyss
memphyss04.07.12 18:09
Wer keine Produktpräsentation auslässt um auf die exzellente Qualität seiner extrem teuren Produkte hinzuweisen, sollte per Gesetz eigentlich dazu verpflichtet werden mindestens 2 Jahre Garantie zu geben.
0
rudolf07
rudolf0704.07.12 18:51
memphyss
Wer keine Produktpräsentation auslässt um auf die exzellente Qualität seiner extrem teuren Produkte hinzuweisen, sollte per Gesetz eigentlich dazu verpflichtet werden mindestens 2 Jahre Garantie zu geben.
Wer keinen Thread auslässt, um auf die unterirdische Qualität seiner extrem dusseligen Kommentare hinzuweisen, sollte per Gesetz eigentlich dazu verpflichtet werden mindestens 2 Jahre die Klappe zu halten.
Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger.
0
memphyss
memphyss04.07.12 18:57
rudolf07
Dann sei so konsequent und mach das!
0
Michael Lang04.07.12 19:34
Auch Wichtig in dem Zusammenhang:
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung beim Händler/Verkäufer muss der Nachweis erbracht werden, dass der Mangel bei Auslieferung vorlag. Denn die Gewährleistung deckt nur Mangel ab, die bei Auslieferung an den Kunden bestanden haben. Garantie deckt auch Schäden ab, die nach Auslieferung an den Kunden innerhalb der Garantiezeit aufgetreten sind.

Somit ist man nur mit einr Garantie des Herstellers, also im Falle Apple mit dem ACPP (wenn man mehr als 1 Jahr haben möchte) auf der sicheren Seite. Denn viele Defekte treten erst im Läufe des Betriebes auf. Und zu beweisen (nach 6 Monaten), dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand ist schwierig. Meistens geht das auf Kulanz, aber einen Anspruch hat man nicht.
Daher ist das ach so tolle nationale und EU-Recht mit 2 jährigem Gewährleistung gar nicht so Dolle. Und Apple weist auf seinen Seiten aus meiner Sicht sehr ausführlich darauf hin.
Das der ACPP extra bezahlt werden muss ist blöde Politik seitens Apple. Aber man sollte sich den Verzicht darauf gut überlegen!

Die Eu sollte das mit der Gewährleistung nochmals überarbeiten wenn sie den Konsumenten wirklich was gutes tun wollen. Dieses Geschwafel wegen Kennzeichnungspflicht ist Augenwischerei.
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
0
user_tron04.07.12 20:05
Halten die Macs jetz nicht mehr so lange wie früher?
Ich erwarte von niemanden Zustimmung für meine persönlichen Ansichten ;-)
0
Dekator
Dekator04.07.12 20:06
Es ist grotesk, Apple verkauft die teuerste Hardware mit dem, nur manchmal gerechtifertigten Anspruch, die beste Qualität zu verkaufen und möchte dann keine entsprechende Garantie geben? Eine Garantie, die jeder Schraubfirma gibt. Lächerlich!
Zudem sind Apples Produkte die schwerstreparierbaren in der Branche - da fließt bei Reparaturen nochmal richtig Kohle. Abzocke, nichts weiter.
0
o.wunder
o.wunder04.07.12 20:55
Nicht Garantie, nicht Garantie, nicht Garantie....

Es heißt Gewährleistung innerhalb der ersten 2 Jahre.
0
Weitere News-Kommentare anzeigen

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.