App-Store-Monopol: Apple auf weiterem großem Markt zur Öffnung gezwungen


Apples Alleinherrschaft über Software-Installation und Zahlungsverkehr auf dem iPhone steht weltweit auf dem Prüfstand. Spätestens seitdem die EU zum März 2024 mit dem Digitale-Märkte-Gesetz alternative App-Marktplätze durchsetzte, betrachten verschiedene Staaten Apples weitgehende Plattformkontrolle zunehmend kritisch. Ein Beispiel entfaltet sich seit einigen Monaten in Brasilien, Südamerikas größtem und bevölkerungsreichstem Staat. Das regionale Bundesgericht in Brasilia (TRF-1) entschied in einem Berufungsprozess, dass Apple sein Mobilsystem landesweit öffnen müsse – sowohl für alternative App-Marktplätze als auch für konkurrierende Bezahlsysteme. Das Gericht lässt dem Konzern lediglich eine Frist von 90 Tagen.
Geklagt hat der Administrative Rat für wirtschaftliche Verteidigung, (CADE), Brasiliens staatlicher Wettbewerbshüter. Eine gleichlautende Entscheidung fiel bereits im
März dieses Jahres. Gegen dieses Urteil legte Apple allerdings Berufung ein – zumindest mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung hatte Apple Erfolg. Das zuständige Berufungsgericht entschied nun jedoch, das ursprüngliche Urteil zu bestätigen und die Frist von 90 Tagen erneut in Kraft zu setzen. Wahrscheinlich wird Apple erneut Berufung einlegen, um den Fall vor dem höchsten Gericht des Staates verhandeln zu lassen. Auch wenn die endgültige Entscheidung höchstwahrscheinlich nicht vom Verdikt der beiden niederen Instanzen abweichen wird, gewinnt Apple dadurch mehr Zeit, in der das Monopol auf App-Verteilung sowie den Zahlungsverkehr bei In-App-Käufen weiterbesteht.
Ein Fall von vielenIn den Vereinigten Staaten ist Apple seit dem 1. Mai App-Anbietern verpflichtet, App-Entwicklern die Einbindung
alternativer Zahlungsdienstleister für In-App-Käufe zu gewähren. Japan gewährt dem Konzern eine Frist bis Jahresende –
ab 2026 muss iOS in Japan alternative App-Marktplätze zulassen. Die EU-Kommission zeigte sich bei einer kürzlich abgeschlossenen Prüfung von Apples Umsetzung des Digitale-Märkte-Gesetzes enttäuscht und verhängte ein Bußgeld von 500 Millionen Euro.