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iBook-Verkaufs-Betrug im Ebay -> nun Rechtsanwaltsschreiben :-((

Chiquita19.04.0722:41

Unglaublich ...
Wer von Euch folgendes Forum verfolgt hat, ist im Bilde:
"Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz "

Heute habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer Rechtsanwältin im Briefkasten gehabt. Sie fordert mich auf bis spätestens zum 24.04.2007 den anfallenden Betrag von 106,67 Euro der Konventionalstrafe für das Zurücktreten vom Kaufvertrag zum iBook auf das Konto ihres Mandanten zu überweisen. Zzgl. 46,41 Euro angefallene Rechtsanwaltskosten auf ihr eigenes Konto.
Wenn nicht, würde sie im Namen ihres Mandanten Klage erheben ...

So und jetzt kommt noch der Knaller (Die Namen habe ich geändert.):

Die Auktion im Ebay ging über einen Herrn Koch. Dieser hat im Angebotstext geschrieben, dass er den Artikel im Auftrag anbietet. Von wem, hat er nicht angegeben. Von Ebay erhalte ich die Adresse von meinem Handelspartner, wie schon geschrieben, eben von Herrn Koch. Dieser wiederrum fordert mich auf, Geld auf das Konto von einem Herrn Wiebken zu überweisen ...
Nachdem ich nachgefragt habe, wer denn überhaupt Herr Wiebken sei, wurde mir von Herrn Koch gesagt, dass es der noch jetzige Besitzer des Artikels ist, für den er die Auktion gestartet hatte.
Und nun ratet mal wer die Rechtsanwältin ist?
Richtig: Es ist Frau Wiebken (sogar Fr. Dr. Wiebken, seit 1988 tätig als Rechtsanwältin).
Und diese fordert mich nun auf, der Forderung zum Handel mit Herrn Wiebken, ihrem Mandanten, nachzukommen.

Aber ich bin doch eigentlich den Handel mit Herrn Koch eingegangen, zumindest laut Ebay. Mit wem dieser denn nun wiederrum noch Handels- bzw. Auftragsverbindungen eingegangen ist, kann mir doch eigentlich schnuppe sein, oder? Herr Koch ist doch der, der im Ebay den Handel betrieben hat.

Was soll ich denn nun machen?



Jetzt schon Dank und Liebe Grüße an alle gibt's von Chiquita
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Kommentare

pünktchen
pünktchen19.04.0722:44
konventionalstrafe auf ebay? lol. nicht einmal ignorieren.
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Mr.Jay19.04.0722:48
Also verstehen muss man das nicht warum du jetzt strafe zahlen sollst oder??

Aber naja wäre mir auch egal! Sollen die ruhig Rechnungen Schicken. Das ist nur zum einschüchtern! Erst mal so ein Tatbestand festgehalten werden. Einfach Auffordern Geld von jemanden zu bekommen is ja Lustig:-D Werde ich auch Demnächst mal ausprobieren:-Y
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Chiquita19.04.0722:51

Naja, der angbl. Tatbestand soll darin liegen, das ich unbegründet vom Kauf zurückgetreten bin. Bzw. das meine Angabe zum Grund des Rücktritts angbl. als Grund nicht akzeptabel ist ...
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chill
chill19.04.0722:52
ich denke auch das dein vertragspartner herr koch ist. wenn herr wiebken sein geld nicht bekommt und dann seine trulla auf dich ansetzt ist das vollkommen er unfug ... die soll sich dann an herrn koch wenden, DER verkauft ja das ibook.

grüsse aus der schanze
und lass dich nicht einschüchtern!
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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MacTobi
MacTobi19.04.0722:53
Rechtsverdreherin mit Doktor-Titel?
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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Chiquita19.04.0722:54
Ich habe sie überprüft ... die Rechtsanwältin gibt es tatsächlich!
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MacTobi
MacTobi19.04.0722:55
Chiquita:
Aber der versuchte Betrug ist doch bei eBay gemeldet?
In dem Fall bist du eigentlich auf der sicheren Seite.
Jedoch würde ich da mal auf die erfahrenen Rechtsbelesenen von MTN warten, was die dazu sagen...
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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Chiquita19.04.0722:59
... tja, Ebay hält sich aus allem raus ...
Ich habe nun, nachdem ich bestimmt schon 6 E-Mails an Ebay gesandt habe, heute endlich mal persönlich dort angerufen ...
0900-Nummer für 59 Cent / Minute ...
Das sind auch Halsabschneider ...
Ebay sagt, dass sie nur die Plattform zur Verfügung stellen und sich ansonsten aus allem raushalten. Sie werden den Verkäufer zwar angbl. nun einmal prüfen, aber wenn er keine verbotenen Artikel anbietet, dann können (wollen) die wohl nicht viel tun ...
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alpi
alpi19.04.0723:03
ebay is evil
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MacTobi
MacTobi19.04.0723:07
Chiquita:
Also, ich kenne mich nun auch nicht direkt mit Internetrecht und -handel aus. Dafür gibt es ja spezielle Rechtsvertreter.
Ich kann dir da auch im Augenblick nichts raten, denn gerade dann ist schnell etwas falsches geschrieben.
Vielleicht sind ja bei MTN Rechtsvertreter oder entsprechende Studenten, die sich mit solchen Fällen auskennen.
Ganz gut ist es, wenn wir da auch aktuelle Urteile (gerade in diesem Gebiet) haben.
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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kefek
kefek19.04.0723:08
alpi

ne ebay ist super. Hab bei ebay einmal eine defekte Kamera für gutes Geld verkauft. Hab aber eindeutig angegeben, dass die Kamera DEFEKT ist/war. Zur böld nur, dass der Käufer Franzose war und nicht allzu viel von dem verstanden hatte was ich geschrieben hab
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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Chiquita19.04.0723:09
Ja danke ...
Ich hoffe, es gibt hier ein paar Spezialisten, die mir helfen können ...
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zeko
zeko19.04.0723:09
"Das aktuelle Recht schreibt vor, dass auch Private ein Gewährleistung geben müssen, sofern dies nicht ausgeschlossen wird. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung und unter Ausschluss von Rückgabe- und Umtauschrecht. Das Book schaltet sich selbst in den Standby-Modus, daher Verkauf defekt als Bastlerware. Angaben laut Karton, keine Gewähr für deren Richtigkeit. Die Aufrüstungen sind richtig. Abb. ähnlich. Verkauf i. Auftrag."

...und das als Hinweis!

Wahrscheinlich ist es Ratsam einen Rechtsbeistand aufzusuchen oder sowas wie den Konsumentenschutz.

Jedenfalls grenzt die Beschreibung nach ebay-Regeln an Betrug. Es ist in der Beschreibung nur versteckt und ohne Zusammenhang in einem alg. gehaltenen Hinweis ein entscheidender Hinweis zur Ware versteckt worden.

Diesen Verkäufer würde ich sofort bei ebay melden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so eine Beschreibung dulden.

Ich würde mich auf jeden Fall schriftlich an den Verkäufer wenden und ihm den Grund der Vertrags-Nichterfüllung mitteilen.
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stefan19.04.0723:11
1. dein Vertragspartner ist dieser Herr "Koch"
2. wen vertritt diese Anwältin angeblich und auf wessen konto sollst du was überweisen?
3. stand im Angebotstext was von einer Strafe bei Rücktritt?
4. warum bist du zurückgetreten?

5. Frage einen richtigen Anwalt und nicht hier im Forum!!!!!!
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Chiquita19.04.0723:13
zeko
... alles schon passiert ...
Verkäufer besteht beharrlich auf seine Konventional-Strafe und Ebay schläft, trotz mehrerer E-Mail-Anschreiben und Anruf von mir ...
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julesdiangelo
julesdiangelo19.04.0723:14
Ja das Wichtigste ist nun, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Ich würde darüberhinaus noch den Verkäufer bei der Polizei wegen Betruges bzw. arglistiger Täuschung anzeigen und ebenfalls die Rechtsanwältin mit hineinziehen und sodass sie von einem Staatsanwalt wegen Anstiftung zum Betrug dranbekommen wird. Und dann würde ich mich da raus halten und alles meinen Rechtsanwalt machen lassen. Das Schlimmste wäre ignorieren, das ist in Deutschland schon fast ein Schuldeingeständnis.
„bin paranoid, wer noch?“
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chill
chill19.04.0723:16
stefan und zeko: lest mal richtig. es stand was von 30 prozent strafe drin, meldung an ebay ist raus, und wen sie vertritt steht nur wenige postings weiter oben!
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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zeko
zeko19.04.0723:17
julesdiangelo
Ja das Wichtigste ist nun, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Ich würde darüberhinaus noch den Verkäufer bei der Polizei wegen Betruges bzw. arglistiger Täuschung anzeigen und ebenfalls die Rechtsanwältin mit hineinziehen und sodass sie von einem Staatsanwalt wegen Anstiftung zum Betrug dranbekommen wird. Und dann würde ich mich da raus halten und alles meinen Rechtsanwalt machen lassen. Das Schlimmste wäre ignorieren, das ist in Deutschland schon fast ein Schuldeingeständnis.

Dieses würde ich auch tun und das Geld für den Rechtsbeistand auf jeden Fall investieren.
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MacTobi
MacTobi19.04.0723:17
Ich verlinke ungerne auf ein anderes Forum, aber dieses hier ähnelt deinem Fall:
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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Chiquita19.04.0723:19
stefan
hier der Link zum Angebot:

'Kannst ja mal nachlesen, wie der Text zum Zusatnd des Gerätes versteckt ist ...

Darauf bin ich dann reingefallen ... zu spät entdeckt und dann vom Kauf natürlich zurückgetreten, mit der Begründung, dass der eklatante Defekt des Gerätes nicht offensichtlich notiert wurde, in einem fremden Kontext untergebracht wurde und u.a. auch nicht die Rubrik von Ebay zum Zustand des Artikels bedient wurde etc. ...

Die Anwältin will ihren Mann oder Sohn vetreten, der angbl. der eigentliche Besitzer von dem iBook ist und nur über Herrn Koch es im Ebay anbieten lassen hat ...

Klar!!! Ich würde gerne meinen Rechtsanwalt fragen ... nur habe ich keinen, bzw. kann ich mir auch keinen leisten ...
'Bin Studentin ...
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zeko
zeko19.04.0723:20
chill
stefan und zeko: lest mal richtig. es stand was von 30 prozent strafe drin, meldung an ebay ist raus, und wen sie vertritt steht nur wenige postings weiter oben!

Sie vertritt schon mal den Falschen, den das Angebot/der Kauf hat mir Hr. Koch zu tun. Schöner Hinweis mit der Strafe. Nur Rechtfertigt das nicht eine arglistige Täuschung bzw. Betrug.
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Rantanplan
Rantanplan19.04.0723:21
Chiquita

Ich kann dir nur einen Rat geben: geh zu einem Rechtsanwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt. Also nicht gerade einem der sonst nur Scheidungen behandelt. Geh zum Rechtsanwalt und lege diesem Betrügerpärchen das Handwerk. Wenn du kein Geld hast, geh zum Gericht und stelle einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ... ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich glaube das geht in diesem Fall, oder?

Auf jeden Fall: sammle alle Einzelheiten, besonders auch diesen Knaller, mach nen Screenshot von der eBay-Auktion und geh zum Rechtsanwalt. Bitte, bitte. Es darf doch nicht jeder Scheißkerl ungestraft davonkommen, auch wenn eBay nun mal dafür bekannt ist, solchem Gelichter den Umschlagplatz zu bieten.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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MacTobi
MacTobi19.04.0723:23
Chiquita:
Es dürfte sich um arglistige Täuschung handeln...
Aber zur Absicherung, suche dazu eine Rechtsberatung bei einem entsprechenden Rechtsanwalt/Rechtsbeistand (der sich mit Internethandel und der Gesetzgebung dazu auskennt) auf.
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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MacTobi
MacTobi19.04.0723:25
Rantanplan
Chiquita

Ich kann dir nur einen Rat geben: geh zu einem Rechtsanwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt. Also nicht gerade einem der sonst nur Scheidungen behandelt. Geh zum Rechtsanwalt und lege diesem Betrügerpärchen das Handwerk. Wenn du kein Geld hast, geh zum Gericht und stelle einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ... ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich glaube das geht in diesem Fall, oder?

Auf jeden Fall: sammle alle Einzelheiten, besonders auch diesen Knaller, mach nen Screenshot von der eBay-Auktion und geh zum Rechtsanwalt. Bitte, bitte. Es darf doch nicht jeder Scheißkerl ungestraft davonkommen, auch wenn eBay nun mal dafür bekannt ist, solchem Gelichter den Umschlagplatz zu bieten.

Richtig...

Achja, auch Strafanzeige bei der Polizei stellen, damit die Staatsanwaltschaft da aktiv wird...
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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MacTobi
MacTobi19.04.0723:25
...aber dieses erst nach Absprache mit deinem Anwalt dann.
„Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)“
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sYntiq19.04.0723:27
Rechtsbeistand aufsuchen. Bloss nicht klein beigeben!

Und einen Screenshot vom Angebot machen und diesen vom Anwalt beglaubigen lassen!

Btw: Ebay lässt so ziemlich ALLES drin wodran sie auch nur im geringsten Geld verdienen könnten. Soll sich doch der Käufer mit rumschlagen...
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Rantanplan
Rantanplan19.04.0723:28
sYntiq
Btw: Ebay lässt so ziemlich ALLES drin wodran sie auch nur im geringsten Geld verdienen könnten. Soll sich doch der Käufer mit rumschlagen...

Genau. Deswegen heißt eBay bei mir auch Hehler.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Christian Fries19.04.0723:32
Ich glaube für Leute die sich keinen Anwalt leisten können gibt es auch lösungen. Rechtsbeihilfe, etc. z.B. an Deiner Uni.
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zeko
zeko19.04.0723:33
Chiquita
zeko
... alles schon passiert ...
Verkäufer besteht beharrlich auf seine Konventional-Strafe und Ebay schläft, trotz mehrerer E-Mail-Anschreiben und Anruf von mir ...

Wichtig ist... "Der Rücknahmeausschluss ist dann auch völlig egal, da Sie dann offenbar arglistig getäuscht worden sind und nun ein gesondertes Anfechtungsrecht haben, dass Sie schriftlich (Einschreiben/Rückschein) auch ausüben sollten.

...das du das was im letzten Satz steht, genau so gemacht hast oder noch machst.
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oloool19.04.0723:38

Sende der Anwältin einen Widerspruch mit sehr kurzer Erklärung:

Du hast mit ihrem Mandant keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
Und lehnst ihre Kostennote samt Forderung ihres Mandanten ab.
Überdies darfst du verdeutlichen, dass du über eine Beschwerde wegen ihrer Kostennote bei der Anwaltskammer nachdenkst.

Damit hat sich dies für dich und immer erledigt.
Pfeife auf eBay.
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Frank
Frank19.04.0723:40
Ähm. Zu einem Beschiss gehört auch immer einer, der sich bescheissen läßt. Um das mal so derb zu vormulieren.

Du läßt dich auf ein Geschäft ein, mit merkwürdigen Geschäftsbedingungen. Diese waren fett gedruckt! Der Anbieter hat nur 19 Bewertungen. Davon eine Negativ und eine zurück gezogen. So gut wie alle Auktionen waren Privat. Der Anbieter wollte 15 EUR Versand! Das alles sind Hinweise, die mich aufhorchen lassen!

Warum verlieren so viele bei Schnäppchen den gesunden Menschenverstand?
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oloool19.04.0723:42
Ein Einschreiben mit Rückschein beweist übrigens gar nichts. Das bedeutet nur, dass ein Brief versendet wurde und angekommen ist.

Besser ist das gute alte Fax. Und billiger ist es auch. Denn so erkennt man, am besten auf einer Poststelle mit Protokoll versandt, auch die Inhalte.
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oloool19.04.0723:44
frank,

das hilft nicht weiter.
Aber vielleicht das hier: Formulieren statt vormulieren.
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stefan19.04.0723:54
Ich verstehe die Aufregung nicht.
Da stand klar, deutlich und sogar fett gedruckt, dass das Gerät ein Problem hat.

Wer das nicht gelesen hat (oder haben will), sollte sich mal Gedanken darüber machen, ob ihm die Gier vielleicht die Sehfähigkeit geraubt hat.
Und das bei einem nicht besonders guten Angebot.

Da eine arglistige Täuschung zu unterstellen, ist mehr als lächerlich.
Und das mit den 30% bei Rücktritt steht auch da. Der Käufer hat mit seinem Höchstgebot bzw. Sofortkauf einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, und er akzeptiert die Bedingungen in der Aukitonsbeschreibung. Dazu gibt es Gerichtsurteile.

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Chiquita20.04.0700:00
@@stefan

Bist Du evtl. derjenige welche, dem das Auktions-Angebot zuzuschreiben ist ...???

Zumindest schreibst Du ja gerade so ...

Also es ist doch wohl offensichtlich, dass da auf eine Täuschung abgezielt wird ... !!!



@@Frank

Irren ist menschlich! Deine Bemerkungen sind hier überflüssig ...!!!
Scheinst ja noch nie irgendwo drauf reingefallen zu sein ... hmmm?

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Chiquita20.04.0700:06
@@stefan

... und übrigens fett gedruckt oder nicht ... es steht in einem völlig fremden Kontext! Zuvor wird nur von einem optischen Mangel geschrieben und sogar das noch gemildert mit dem Zusatz "nix wildes" ...

Also "so what?"

Es gibt auch Regeln, wie man wichtige Merkmale eines Artikels deklarieren muss. Und ein totaler Defekt, so dass es als Bastlerware verkauft werden muss, muss auch dementsprechend deutlich ausgewiesen sein. Seperat und ausdrücklich!

Meine Meinung zumindest ....
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sYntiq20.04.0700:07
Naja, generell gilt schon das man sich so etwas SEHR genau durchlesen sollte (Genau wie Kaufverträge usw) und das Risiko das man auf irgend Etwas reinfällt dadurch doch stark minimiert wird.

Dennoch sehe ich hier auch eher einen Täuschungsversuch. Schliesslich wird im Artikeltext noch "Das Book ist ca. 4 Jahre alt und hat gebrauchsbedingt einige Kratzer (nix wildes), sonst sieht es gut aus" geschrieben und erst irgendwo in den Garantiebedingungen steht der eigentliche Defekt. Er ist also bewusst versteckt worden!
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appleboy20.04.0700:08
Interessant!

Eine neue Masche um an Kohle zu kommen.
Vollkommen legal und ohne weitere Probleme:

Ich starte Auktionen für x verschiedene Artikel. Egal was ... dann biete ich diese zu einem sehr guten Preis an. Da muss man zuschlagen ... Text hört sich gut an. Kleingedrucktes wie immer "... keine Gewähr weil Privat bla bla ...".

Dann warte ich einfach mal ob der Herr den "Fehler" merkt und er zahlt "Strafe"! Wenn er es nicht merkt weisse ich ihn einfach geschickt drauf hin ... NACH der Auktion!!!! Er steigt aus etc.

Wie GUT, dass meine Frau zufällig RA ist. Dann ist das easy! Erinnert mich irgendwie an den Verein der mir auch 2 ausführliche Briefchen geschickt hatte:



Ich hatte aber einfach nicht drauf reagiert und das war es dann.
:-G
So einfach ist das manchmal.


Schreib dem Herrn von Wortfilter doch mal. Vielleicht kennt er ja die neue Masche?!

Viel Erfolg und bleib cool. Toi toi.

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pünktchen
pünktchen20.04.0700:09
okay, nachdem ich den fall verstanden hab, wohl doch nicht ganz so einfach.
ein für dich unschönes urteil:

geh mit unterlagen zu deinen einnahmen & ausgaben zum nächsten amtsgericht und hol dir einen rechtsberatungsschein. damit dann zu einem anwalt. sollte jeder zivilrechtler mit klar kommen. kostet dich dann 10€. aber klär das vorher, dass du nicht mehr zahlen musst.
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julesdiangelo
julesdiangelo20.04.0700:16
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man heutzutage noch ohne Rechtschutz rumlaufen kann.

@Stefan: Die Auktion hatte noch weitere Fehler. Und es reicht nicht, einen Mangel irgendwo hinzuschreiben, er gehört in die Artikelbeschreibung und nicht in die Hinweise zu den Auktionsbedingungen. Darüberhinaus geht es auch schon gar nicht, gegensätzliche Beschreibungen zu liefern. Einsereits sei am Book "nichts Wildes" andererseits ist es eigentlich Defekt. Das schließt sich aus, und deshalb nennt man das Verstecken des Defektes eben Täuschung oder Betrug.
„bin paranoid, wer noch?“
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Rantanplan
Rantanplan20.04.0700:19
stefan

Aha, du bist wohl auch so einer, der bei eBay arglose Käufer über den Tisch zieht, was?
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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alfrank20.04.0700:23
Chiquita: Ich glaube, das sieht leider schlecht für Dich aus...

In dem Angebot stand ganz deutlich, daß das Gerät defekt ist und daß Du bei Rücktritt 30% des Kaufpreises zu berappen hast.

Aber sieh's mal so: lieber € 150,- als € 370,- für Müll bezahlen...

Aber: frag' unbedingt einen Anwalt, der sich in diesem Bereich auskennt !
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appleboy20.04.0700:24
Gerade sehe ich das die Masche noch perfekter ist:

Man kaufe defekte Notebooks für einen guten Preis und verkaufe es dann mit dem versteckten Defekt-Hinweis einiges unter Wert aber nur so viel weniger das es als Schnäppchen daher kommt. Wenn einer den "Defekt" im Text bemerkt zahlt der Herr eben 30 % Strafe ... wenn nicht hat er ein defektes Gerät ersteigert für viel Geld!!!

Nicht schlecht.

Und wenn derjenige mault kommt die RA ins Spiel. Gekauft wie gesehen etc. ... klasse. :-| Oder man sendet das defekte Gerät und sagt die Post, Versicherung etc.

Auch eine Variante die mir bei eBay neu ist. Aber pfiffig.
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stefan20.04.0700:25
julesdiangelo
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man heutzutage noch ohne Rechtschutz rumlaufen kann.

@Stefan: Die Auktion hatte noch weitere Fehler. Und es reicht nicht, einen Mangel irgendwo hinzuschreiben, er gehört in die Artikelbeschreibung und nicht in die Hinweise zu den Auktionsbedingungen. Darüberhinaus geht es auch schon gar nicht, gegensätzliche Beschreibungen zu liefern. Einsereits sei am Book "nichts Wildes" andererseits ist es eigentlich Defekt. Das schließt sich aus, und deshalb nennt man das Verstecken des Defektes eben Täuschung oder Betrug.

Witzbold. Wo stand der Hinweis denn? Unter "Hinweise:" Und fett gedruckt. Warum stand das wohl darüber? Bestimmt nicht, damit der Käuder das ignoriert.
Man kann ja ziemlich blauäugig sein und hoffen, dass einem ein Anwalt da noch heraus hilft.
Dazu ist die Beschreibung zu gut formuliert. Selbst wenn die Absicht dahinter war, die Strafe abzuräumen, weisst das dem Verkäufer erst mal nach.
Ich glaube aber kaum, dass man da ohne Kosten raus kommt, wenn man nicht nachweisen kann, dass man des Lesens nicht mächtig ist.

Es gibt weit schlimmere Artikelbeschreibungen, in denen wirklich wichtige Sachen ganz klein geschrieben oder an einer Stelle stehen, die man normalerweise nicht anschaut, wie z.B. in den Zahlungshinweisen.

Es ist ja ganz nett, dass ihr versucht, einem im Forum zu helfen. Trotzdem sollte man dabei nicht vergessen, dass er den Fehler gemacht hat

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stefan20.04.0700:27
Rantanplan
stefan

Aha, du bist wohl auch so einer, der bei eBay arglose Käufer über den Tisch zieht, was?

ganz sicher nicht. Ich habe über 600 positive Bewertungen (und 0 negative oder neutrale) als Verkäufer, dabei waren einige Rechner und jeder Käufer war zufrieden mit demKauf.
Aber du bist wohl einer, der vorschnell mal andere verurteilt.

Ich informiere mich nur wirklich über die Rechtslage und stelle nicht abnteuerliche Behauptungen aufgrund von Vermutungen anderer auf.
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machendryx
machendryx20.04.0700:30
also mal rein als amateur-ebay-käufer und -verkäufer

das war ja wohl eindeutig beschiss...

mag sein, daß da alles stand, aber wirklich gesehen hab ich es auch erst nach dem fünften mal suchen. scheiße, ich hät auch ne preisvorstellung abgegeben, aber nicht wegen der gier...wir hatten die letzten tage hier das thema teure macs und nix dazwischen und nicht jeder nimmt gern nen kleincredit in anspruch, schon gar keine studenten...

also chiquita, ran zum anwalt und schei... denen an den karren.

gruß aus hamburgs schöner nachbarin
„Das Wichtigste ist, daß wir beim Sterben die Welt entspannt verlassen.“
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oloool20.04.0700:31
pünktchen


in diesem Urteil ist die Situation aber eine andere: Der Bieter hat zugegeben, nichts ersteigert haben zu wollen. Hier war der Vorsatz des Spaßbietens nachvollziehbar. So konnte das Gericht nicht anders urteilen.
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stefan20.04.0700:32
TFmail1000
Franks Bemerkungen sind nicht überflüssig sondern absolut richtig(!)
Ich hab jetzt auch mal den eBay Text gelesen, und da steht alles relevante drin.
endlich mal jemand, der das (ausser mir) mal gelesen hat.
Das Fernabsatzgesetz, welches dir ein Rückgaberecht einräumt, räumt auch dem Verkäufer einen gewisse Aufwand und oder Wertersatz ein. Ob dies bei einem Warenwert von 400 Euro gleich über 100 Eoro sein müssen ist streitbar. das ganze "Konventionalstrafe" zu nennen ist einfach nur überflüssig.
vollkommen egal, wie es genannt wird, legitim ist es. Dazu gibt es recht neue Gerichtsurteile. Das steht auch nicht im "Fernabsatzgesetz", das es gar nicht mehr gibt, sondern im BGB.
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Rantanplan
Rantanplan20.04.0700:34
stefan
Witzbold. Wo stand der Hinweis denn? Unter "Hinweise:" Und fett gedruckt. Warum stand das wohl darüber? Bestimmt nicht, damit der Käuder das ignoriert.

Blödsinn. Der Text über die Mängel war recht kunstvoll in einen Absatz eingearbeitet, der damit anfängt: "Das aktuelle Recht schreibt vor, dass auch Private ein Gewährleistung geben müssen, sofern dies nicht ausgeschlossen wird." Kein normaler Mensch liest diesen Absatz zuende, weil da der übliche Nonsens steht, der sogar noch unwirksam ist soweit ich mich entsinne. Daß zwischendrin, wohlgemerkt _zwischendrin_, denn das Absatzende enthält auch den üblichen AGB-Babbel, die eigentlichen Hinweise auf den Zustand des Gerätes stehen, ist ein offensichtlicher Täuschungsversuch.

Und das ist keine abenteuerliche Vermutung, solche Unterstellungen verbiete ich mir aufs schärfste von dir, sondern ziemlich offensichtlich und erschließt sich alleine wenn man sich die Auktion anschaut. Aber nun ja, getroffene Hunde bellen.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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DonQ
DonQ20.04.0700:38
Chiquita
stefan
hier der Link zum Angebot:

'Kannst ja mal nachlesen, wie der Text zum Zusatnd des Gerätes versteckt ist ...

Darauf bin ich dann reingefallen ... zu spät entdeckt und dann vom Kauf natürlich zurückgetreten, mit der Begründung, dass der eklatante Defekt des Gerätes nicht offensichtlich notiert wurde, in einem fremden Kontext untergebracht wurde und u.a. auch nicht die Rubrik von Ebay zum Zustand des Artikels bedient wurde etc. ...

Die Anwältin will ihren Mann oder Sohn vetreten, der angbl. der eigentliche Besitzer von dem iBook ist und nur über Herrn Koch es im Ebay anbieten lassen hat ...

Klar!!! Ich würde gerne meinen Rechtsanwalt fragen ... nur habe ich keinen, bzw. kann ich mir auch keinen leisten ...
'Bin Studentin ...

also so darfst du nicht argumentieren und schreiben, so war es auch gar nicht wie ich das verstanden habe, rechtlich, geh zum gericht, hol dir einen rechtsberatungschein, such dir einen anwalt, fertig.

oder
geh zur verbraucherberatung, die können dir auch einen rat in hamburg geben, wer das am besten vor ort machen kann und wie das nicht teuer wird.

damit schliesse ich aber mein statement hierzu ab.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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