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Samsung besiegt Apple vor dem Supreme Court

Als Samsung vor ziemlich genau einem Jahr den Betrag von 548 Millionen US-Dollar an Apple überwies, sah es so aus wie das endgültige Ende des langjährigen Patentkrieges zwischen den beiden größten Smartphone-Herstellern der Welt. Die Südkoreaner mussten Schadensersatz bezahlen, weil sie mit ihren Galaxy-Smartphones zahlreiche iPhone-Patente verletzt haben sollen.


Samsungs letzter Schachzug
Doch Samsung entschied sich für einen ungewöhnlichen Schritt: Zum ersten Mal seit über einem Jahrhundert brachte der Konzern einen Patentstreit vor das Oberste Gericht der USA (Supreme Court). Konkret forderte er die Neuverhandlung eines großen Teils der gezahlten Summe (399 Millionen der 548 Millionen Dollar). So sehr sich Apple auch wehrte, nahmen sich die Richter des Falls an.


Apples Niederlage vor dem Supreme Court
Nun folgte die einstimmige Entscheidung: Der Fall wird an ein niedrigeres Gericht zurücküberwiesen, wo er erneut verhandelt werden soll. Also eine neue Runde in dem ewigen, seit 2011 tobenden Patentkrieg. Die Richter schlossen sich der Argumentation Samsungs an, nach der die Berechnung der Schadenssumme unangebracht sei. Sie bezieht sich nämlich auf den Gesamterlös alle Smartphones, welche die Apple-Patente verletzen. Gerechtfertigt sei aber nur derjenige Anteil, den die patentverletzenden Komponenten am Gesamtprodukt ausmachen. Samsung habe nicht „mit jedem Chip und jedem Draht“ gegen Patente verstoßen, fasste es der vorsitzende Richter John Roberts zusammen.

Nur Höhe der Strafzahlung neu zu berechnen
Die nun notwendige Neuverhandlung soll sich also um eine Neuberechnung der Schadenssumme kümmern und Samsung kann sich Hoffnungen darauf machen, zumindest Teile der vor einem Jahr gezahlten Summe zurückzuerhalten. Worum es allerdings dezidiert nicht geht, ist die Frage, ob Samsung überhaupt gegen Patente verstoßen hat und ob die Patente rechtsgültig sind. Beide Fragen sind schon juristisch mit »Ja« beantwortet worden. Dementsprechend äußerte sich Apple in einer ersten Stellungnahme auch zuversichtlich, „dass die niedrigeren Gerichte erneut ein starkes Signal aussenden werden, dass Stehlen nicht richtig ist“.

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Kommentare

coffee
coffee07.12.16 10:05
Welch eine unsinnige Schlagzeile! Niemand hat hier jemanden besiegt. Und selbst wenn Samsung letztendlich weniger zahlen musste als zunächst geurteilt, wäre Apple in keiner Weise "besiegt".
Samsung ist aus einem kleinen Scharmützel mit einem Grinsen im Gesicht herausgekommen. Das war's erstmal.
Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)
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Niederbayern
Niederbayern07.12.16 10:21
Welch eine Lachnummer😳 deren Oberstergerichtshof hat nicht die Eier in der Hose um ein endgültiges Urteil zusprechen und nen endgültigen Deckel drauf zumachen, stattdessen spielen sie den Ball wieder einem anderen Gericht zu👏🏻
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Stereotype
Stereotype07.12.16 10:29
Die original dpa-AFX Meldung klingt dagegen total unspektakulär und langweilig.
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Hannes Gnad
Hannes Gnad07.12.16 10:38
Am Ende wird egal sein, wer "gewonnen" hat, die gesamte Kohle geht für die Anwälte drauf...
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mayo8107.12.16 10:39
"Samsung erzielt einen Teilerfolg..."
oder
"Patentanwälte machen Rekordgewinne"
hätte doch auch als Überschrift gereicht.
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Rolf Sauber
Rolf Sauber07.12.16 10:52
Die Neverending-Story geht also weiter…
Samsung hat sich vor dem Supreme Court gegen Apple durchgesetzt (Samsung wollte ja »nur« genau das: die Neuverhandlung der Schadenssumme). Von daher kann man schon davon sprechen, dass Samsung hier einen Sieg errungen hat.
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Schweizer
Schweizer07.12.16 10:53
Hannes Gnad
Am Ende wird egal sein, wer "gewonnen" hat, die gesamte Kohle geht für die Anwälte drauf...

Nicht nur das, es kostet auch viel nerven.
Wir selbst hatten bereits das vergnügen einen 5 Jahre langen Prozess zu führen mit 4 Gutachter Termin und unzähligen Gerichtsterminen.

Am Ende hatte weder die Kläger (wir) noch die beklagten Lust auf weitern Anwälte, Gerichts und Gutachter Termin, so das wir uns außergerichtlich geeinigt haben.
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pünktchen
pünktchen07.12.16 11:50
Schweizer
Am Ende hatte weder die Kläger (wir) noch die beklagten Lust auf weitern Anwälte, Gerichts und Gutachter Termin, so das wir uns außergerichtlich geeinigt haben.

Dann war das ganze doch erfolgreich!
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pünktchen
pünktchen07.12.16 11:52
Niederbayern
Welch eine Lachnummer😳 deren Oberstergerichtshof hat nicht die Eier in der Hose um ein endgültiges Urteil zusprechen und nen endgültigen Deckel drauf zumachen, stattdessen spielen sie den Ball wieder einem anderen Gericht zu👏🏻

Das ist auch nicht ihre Aufgabe, das dürfen die gar nicht. Sie entscheiden nur darüber ob die unteren Gerichte verfassungsgemäss geurteilt haben, nicht wie das Ergebnis bei verfassungsgemässer Rechtsanwendung ausgesehen hätte.
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GauloisBleu07.12.16 11:54
Niederbayer
Welch eine Lachnummer😳 deren Oberstergerichtshof hat nicht die Eier in der Hose um ein endgültiges Urteil zusprechen und nen endgültigen Deckel drauf zumachen, stattdessen spielen sie den Ball wieder einem anderen Gericht zu
Nur weil du nicht weißt, was ein Revisionsgericht macht, namentlich Rechtsfehlerprüfung, bedeutet es nicht, dass es seine Richtigkeit hat, zur weiteren Tatsachenfeststellung an das Instanzgericht zu verweisen.
Das Oberste Gericht ist schließlich nicht der Chef des Appellationsgerichts.
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coffee
coffee07.12.16 14:01
Schweizer
Am Ende hatte weder die Kläger (wir) noch die beklagten Lust auf weitern Anwälte, Gerichts und Gutachter Termin, so das wir uns außergerichtlich geeinigt haben.
Das ist unter vernünftigen Parteien ohnehin meist das Beste! Aber - und deshalb kämpfen ja A&S auch immer so hartnäckig in aller Öffentlichkeit - es ist halt nicht Aufsehen erregend.
Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)
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