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Nach Cook: CEO von Supermicro fordert Bloomberg auf, den Bericht über chinesische Spionage-Chips zu widerrufen

Anfang Oktober veröffentlichte Bloomberg einen Bericht, wonach in Servern des Herstellers Supermicro kleine Spionage-Chips des chinesischen Geheimdienstes zu finden seien. Über diese Chips soll es möglich sein, den Datenverkehr zu überwachen ohne die Sicherheitshürden des Betriebssystems überwinden zu müssen. Diese Server sollen laut Bloomberg unter anderem bei Apple, Amazon und im US-Bankenwesen zum Einsatz gekommen sein.


Ungewöhnlich scharf dementierte Apple daraufhin den Sachverhalt: Trotz vieler interner Untersuchungen könne Apple den Bloomberg-Artikel in keiner Weise bestätigen. Tim Cook forderte Bloomberg gestern auf, den Artikel zurückzuziehen.

Nun meldete sich auch der CEO des amerikanisch-taiwanischen Server-Herstellers Supermicro zu Wort: Durch den Artikel sei Schaden bei Supermicro selbst und vielen Kunden des Unternehmens entstanden. Bloomberg solle nun, so der CEO Charles Liang, verantwortungsvoll handeln und die unbelegten Anschuldigungen widerrufen. Weder konnte Bloomberg ein kompromittiertes Motherboard eines Servers als Beweis vorweisen, noch habe Supermicro oder einer der zahlreichen Kunden irgendeinen Hinweis auf Spionage-Chips gefunden. Auch habe keine Regierungsbehörde Supermicro wegen des dargestellten Sachverhaltes kontaktiert oder eine Untersuchung eingeleitet.
Supermicro is committed to making world-class servers and storage products. Bloomberg's recent story has created unwarranted confusion and concern for our customers, and has caused our customers, and us, harm.

Bloomberg should act responsibly and retract its unsupported allegations that malicious hardware components were implanted on our motherboards during the manufacturing process.

The allegations imply there are a large number of affected motherboards. Bloomberg has not produced a single affected motherboard, we have seen no malicious hardware components in our products, no government agency has contacted us about malicious hardware components, and no customer has reported finding any malicious hardware components, either.

Bisher hat Bloomberg weder Beweise für den vorgebrachten Sachverhalt vorgelegt noch den Artikel widerrufen – Bloomberg verweist in dem Bericht auf insgesamt 17 nicht näher benannte Quellen. Sollte sich der Bericht als unwahr herausstellen, könnte dies den guten Ruf von Bloomberg nachhaltig schädigen.

Kommentare

Keepo
Keepo23.10.18 09:29
mtn
Sollte sich der Bericht als unwahr herausstellen, könnte dies den guten Ruf von Bloomberg nachhaltig schädigen.

Das betont ihr? Aber dass Konzernchefs versuchen auf die Pressefreiheit Einfluss zu nehmen, wird mit keinem Wort kommentiert?
Er kam, sah und ging wieder.
-20
Cupertimo23.10.18 09:37
Keepo
mtn
Sollte sich der Bericht als unwahr herausstellen, könnte dies den guten Ruf von Bloomberg nachhaltig schädigen.

Das betont ihr? Aber dass Konzernchefs versuchen auf die Pressefreiheit Einfluss zu nehmen, wird mit keinem Wort kommentiert?

Pressefreiheit schön und gut. Aber warum legen die einfach keine Beweise auf den Tisch...? Die behaupten nur und beweisen diese Behauptungen einfach nicht.
+8
NikNik23.10.18 09:40
Ich frag mich wie das rechtlich ist. Der Bericht, der komplett ohne Beweise ist, hat ja nun den Marktwert von Supermicro mal eben halbiert. Kann das nicht sogar unter Börsenmanipulation fallen? Ich finde es halt seltsam. Pressefreiheit ist schon klar, aber quasi alles ohne Beweise behaupten fällt soweit ich weiß nicht unbedingt darunter.
+5
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck23.10.18 09:49
Keepo
Was hat das denn mit Pressefreiheit zu tun? Der Konzern-Chef kann kommentieren was er will – und auch das Magazin aufrufen, den Artikel zurückzuziehen. Folge leisten müsste das Magazin nur, wenn ein Gericht den Sachverhalt als Unwahr einstuft. Auf einen einfachen Aufruf hin muss Bloomberg aber natürlich gar nichts unternehmen.
+2
Walter Plinge23.10.18 10:04
Tatsächlich müsste die Klage wohl der nächste Schritt von Supermicro sein, wenn Bloomberg weiterhin keine Beweise vorlegt und sich weigert den Artikel zurück zu ziehen. Immerhin ist Supermicro geschäftlich deutlich geschädigt worden. Sollte das Gericht dann zum Schluss kommen, dass hier tatsächlich unwahre Behauptungen getroffen worden sind, kann das richtig teuer für Bloomberg werden.
0
subjore23.10.18 10:12
Guter Punkt den Bloomberg da übersehen hat. Mit mehreren unabhängigen Quellen scheinen sie ja journalistisch gut gearbeitet zu haben. Aber bei solchen Tatsachen Behauptungen müsste man ja überprüfen können, ob es stimmt. Wobei es nur sehr schwer möglich ist, ein paar Transistoren aufzuspüren, die wo sind wo sie nicht sein sollen.
0
pünktchen
pünktchen23.10.18 11:50
Walter Plinge
Tatsächlich müsste die Klage wohl der nächste Schritt von Supermicro sein, wenn Bloomberg weiterhin keine Beweise vorlegt und sich weigert den Artikel zurück zu ziehen. Immerhin ist Supermicro geschäftlich deutlich geschädigt worden. Sollte das Gericht dann zum Schluss kommen, dass hier tatsächlich unwahre Behauptungen getroffen worden sind, kann das richtig teuer für Bloomberg werden.

Unwahrscheinlich. Dazu müssten sie nach amerikanischem Recht Bloomberg nachweisen dass sie bewusst die Unwahrheit gesagt haben ("malice") und das wird ihnen kaum gelingen. Und auch wenn sie es schaffen Bloomberg zB vor ein britisches Gericht zu ziehen wo wesentlich weniger Wert auf Pressefreiheit gelegt wird müssten sie ihnen wohl mindestens nachweisen für ihre Behauptungen keine ausreichenden Quellen gehabt zu haben und auch das wird schwierig. In der Türkei zB wäre es sicher einfacher zu gewinnen, vielleicht findet sich ja ein Anknüpfungspunkt. Bloomberg hat doch sicher mal die türkische Wirtschaft schlecht geredet und auch Erdogan nicht den gebührenden Respekt erwiesen!

Wenn sie herausfinden wer die Quellen sind könnten sie die mit wohl mit mehr Aussicht auf Erfolg verklagen aber da ist der Quellenschutz vor. Ausserdem werden die kaum zahlungskräftig genug sein um eine Klage sinnvoll erscheinen zu lassen.
0
ilig
ilig23.10.18 11:50
subjore
Wobei es nur sehr schwer möglich ist, ein paar Transistoren aufzuspüren, die wo sind wo sie nicht sein sollen.
Wenn Blomberg behauptet, dass sie 17 Quellen haben, die belegen können, dass es aufgelötet Chips auf den Boards bzw. im Ethernet Port der Supermicro-Server gab/gibt, dann müssen diese Quellen doch klare Beweise auf den Tisch legen können. Alles andere ist pure Behauptung und kein Tatsachen-Beweis. Und Keepo
eine pure Tatsachen-Behauptung hat mit Pressefreiheit oder dem Recht auf freie Meinungsäußerung rein gar nichts zu tun.
0
pünktchen
pünktchen23.10.18 11:52
Wenn sie sagen sie haben Quellen die ihnen gesagt haben dass XYZ dann ist das erst mal eine völlig richtige Tatsachenbehauptung wenn die Quellen eben das gesagt haben. Ganz egal ob XYZ stimmt oder nicht. Wenn du das verbieten willst hat das sehr wohl was mit Pressefreiheit zu tun.
-3
AJVienna23.10.18 12:05
pünktchen
Wenn sie sagen sie haben Quellen die ihnen gesagt haben dass XYZ dann ist das erst mal eine völlig richtige Tatsachenbehauptung wenn die Quellen eben das gesagt haben. Ganz egal ob XYZ stimmt oder nicht. Wenn du das verbieten willst hat das sehr wohl was mit Pressefreiheit zu tun.

Problem ist nur das zumindest eine Quelle sich schon gemeldet hat und sagt seine Aussagen wurden von Bloomberg total verdreht. Aus einer theoretischen Machbarkeit wurde dann gleiche eine Tatsache.
+2
haschuk23.10.18 12:20
pünktchen
Wenn sie sagen sie haben Quellen die ihnen gesagt haben dass XYZ dann ist das erst mal eine völlig richtige Tatsachenbehauptung wenn die Quellen eben das gesagt haben. Ganz egal ob XYZ stimmt oder nicht. Wenn du das verbieten willst hat das sehr wohl was mit Pressefreiheit zu tun.

Wenn eine Veröffentlichung behauptet, dass 17 Quellen aussagen, dass Regierungschefin XYZ 1,5 Milliarden persönliches Schmiergeld von Konzern A, B, C, D, und E im Jahr 2015 bekommen hat und zudem noch auf der Gehaltsliste der Staaten M, N, O und P steht, dann ist das zuerst mal eine Behauptung, die natürlich durch die Pressefreiheit zuerst einmal gedeckt sind. Da hier jedoch strafbares Verhalten behauptet wird, sind die Beweise offenzulegen. Ansonsten ist die Veröffentlichung in aller Konsequenz justiziabel.
+2
sahnehering23.10.18 12:58
Wenn ich behaupte, dass X ein Betrüger ist, und keine Beweise liefere ist das Verleumdung.

Ob ich dann behaupte ich habe das aus verlässlichen Quellen oder nicht ist erst mal egal. Ich muss es beweisen. Und wenn ich meine Quellen nicht nennen will, muss ich es anders beweisen.

Für die Quellen dürfte es ein leichtes sein, Bloomberg zu zeigen, welcher Chip es ist (Modelle, Chargen zu nennen). Für Bloomberg wäre es eine Story den Chip zu zeigen.
Bisher tun sie das aber nicht. Jetzt kann jeder draus schließen was er will.
Kein Backup, kein Mitleid
+4
ilig
ilig23.10.18 13:51
sahnehering
Ich schließe daraus, dass die Chips erst noch in ein paar Supermicro-Server eingelötet werden müssen, bevor man sie zeigen kann. Das kann dauern
+1
pünktchen
pünktchen23.10.18 14:35
haschuk
Da hier jedoch strafbares Verhalten behauptet wird, sind die Beweise offenzulegen. Ansonsten ist die Veröffentlichung in aller Konsequenz justiziabel.

Ist das so? Nach welchem Recht bitte? Was soll der Quellenschutz wert sein wenn er bei jeder Zivilklage ausgehebelt wird?

Euch scheint der Wert einer freien Presse für eine freie Gesellschaft nicht so ganz klar zu sein. Oder euch ist die Freiheit scheissegal.
-2
adiga
adiga23.10.18 14:59
Keepo
mtn
Sollte sich der Bericht als unwahr herausstellen, könnte dies den guten Ruf von Bloomberg nachhaltig schädigen.

Das betont ihr? Aber dass Konzernchefs versuchen auf die Pressefreiheit Einfluss zu nehmen, wird mit keinem Wort kommentiert?
Die einen nennen es Pressefreiheit, die andern Verleumdung.

Auch ohne die Quellen zu nennen kann man etwas handfestes präsentieren. So bleibt es bislang nur warme Luft von Bloomberg.
+2
Mecki
Mecki23.10.18 15:42
Ich verstehe nicht, warum sich die Diskussion immer um irgendwelche Quellen dreht. Kein Mensch interessiert sich primär für die Quellen. Wenn an der Geschichte was dran ist, dann gibt es irgendwo Geräte, wo diese Manipulationen zu finden sind. Also, warum zeigt nicht irgendwer einfach mal so ein Gerät? Es müssen keine tausend Geräte sein, ein einziges reicht, aber bislang hat noch nie irgendwer auch nur ein einziges solches Gerät gesehen, egal wo und von welcher Firma. Das ist so wie wenn ich sage "Auf den Mars leben grüne Außerirdische. Doch, ich habe 17 unabhängige Quellen, die das alle bestätigen und ich habe hunderte Interviews dazu geführt, bevor ich diese Geschichte veröffentlicht habe und sie alle sagen, dass dem so ist". Schön... aber letztlich habe ich damit nichts in der Hand außer Hörensagen und das ist eigentlich gar nichts. Hörensagen ist kein Beweis, Hörensagen zählt vor Gericht nicht einmal als vollwertige Aussage, da die Person, die das von sich gibt, ja nicht einmal eine Aussage trifft, sondern nur eine Behauptung einer dritten Person wiederholt, die nicht einmal anwesend ist.
+3
sahnehering23.10.18 16:02
Mecki: Mein reden! Wobei dein Marsmenschenvergleich hinkt... Es müsste doch ein leichtes sein, so eine Maschine auf den Tisch zu stellen und auf den Chip zu zeigen, bzw den zwischen irgendwelchen Platinen etc. frei zu legen.
Kein Backup, kein Mitleid
0
ilig
ilig23.10.18 17:04
pünktchen
Euch scheint der Wert einer freien Presse für eine freie Gesellschaft nicht so ganz klar zu sein. Oder euch ist die Freiheit scheissegal.
Stelle Dir vor, in der Presse würde irgend etwas über Dich behauptet, was dir großen Schaden zufügt – und das mit der Behauptung, man habe dafür mindestens 17 Quellen. Die Beweise bleibt man Dir schuldig und eine Gegendarstellung verweigert man. Dann würdest Du nichts tun, weil Du die Pressefreiheit gefährdet siehst?

Wenn Du Beweise für die Behauptungen gegen Dich sowie Gegendarstellung/Unterlassung einklagen würdest, dann klagst Du doch nicht gegen den Quellenschutz. Journalisten haben schon mehrfach wirkliche Beweise geliefert ohne ihre Quellen preiszugeben. Und nein, eine freie Presse und eine freie Gesellschaft ist mir nicht scheißegal. Im Gegenteil, beides ist für mich unabdingbar miteinander verbunden.
+1
pünktchen
pünktchen23.10.18 17:24
Ein Recht auf Gegendarstellung hast du immer, ganz egal wie der Wahrheitsgehalt ist. Und wenn die Journalisten dann aussagen sie hätten 17 Quellen interviewt die ihnen das so gesagt hätten dann ist das schon ein Beweis - wenn natürlich auch kein unangreifbarer. Aber es ist eben auch nicht nichts.

Wenn es hingegen nach dir ginge wären anonyme Quellen nichts worüber berichtet werden dürfte sondern allenfalls ein Anlass für die Suche nach Zeugen die bereit sind den Kopf hinzuhalten oder nach Sachbeweisen. Gibt es die nicht darf nicht berichtet werden. Kann man so machen - aber achte doch mal bei Gelegenheit darauf wie häufig sich die Presse auf anonyme Quellen stützt. Das macht die dauernd. Das der Presse zu verbieten ist eine erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. Und deshalb solltest du vielleicht nochmal drüber nachdenken wie wichtig dir eine freie Gesellschaft ist.
+1
__18068224.10.18 08:14
Und was wäre, wenn Bloomberg Recht hat...?
Dann müsste man doch mal bei den Regierungen und Geheimdiensten nachforschen... denn dort wird vermutlich der regierungsgemeinschaftliche Ausgangspunkt für solch eine Hardwarespezialität sein...

... und dann ist es sowieso nur noch eine Frage der Zeit bis die Nachricht als «falsch» bekannt gemacht wird (auch wenn es stimmt)... Bloomberg bekommt ein paar «auf die Goschn»... der Journalist wird entsorgt... und dann wird alles wieder gut sein... Frohe Weihnachten dann...
0
LoCal
LoCal24.10.18 09:36
pünktchen
haschuk
Da hier jedoch strafbares Verhalten behauptet wird, sind die Beweise offenzulegen. Ansonsten ist die Veröffentlichung in aller Konsequenz justiziabel.

Ist das so? Nach welchem Recht bitte? Was soll der Quellenschutz wert sein wenn er bei jeder Zivilklage ausgehebelt wird?

Euch scheint der Wert einer freien Presse für eine freie Gesellschaft nicht so ganz klar zu sein. Oder euch ist die Freiheit scheissegal.

Es verlangt niemand, dass die Quellen offengelegt werden sollen. Aber die Quelle kann beweise liefern und diese würden ja schonmal genügen.
Für Bloomberg würde es genügen, wenn sie ein betroffenes Mainboard zeigen … aber das können sie scheinbar nicht.

Mit sehr wenig Aufwand dürftest Du im Internet 17 Leute finden die behaupten, dass die Erde eine Scheibe ist. Du könntest nun einen grossen Artikel schreiben, dass die Erde eine Scheibe ist und darin auf deine 17 Quellen verweisen, die aber anonym bleiben wollen. Trotzdem wärest Du in der Beweispflicht und wenn es stimmen würde, dann könnstest Du es auch beweisen OHNE deine Quellen zu nennen, denn die Basis für deinen Bericht wären ja die Beweise gewesen, dass die Erde eine Scheibe ist. Nur auf Erzählungen würdest Du den sicherlich nicht schreiben.
Madlook
Und was wäre, wenn Bloomberg Recht hat...?
Dann müsste man doch mal bei den Regierungen und Geheimdiensten nachforschen... denn dort wird vermutlich der regierungsgemeinschaftliche Ausgangspunkt für solch eine Hardwarespezialität sein...

... und dann ist es sowieso nur noch eine Frage der Zeit bis die Nachricht als «falsch» bekannt gemacht wird (auch wenn es stimmt)... Bloomberg bekommt ein paar «auf die Goschn»... der Journalist wird entsorgt... und dann wird alles wieder gut sein... Frohe Weihnachten dann...

WIr leben Gott sei Dank nicht in einem System, in den Journalisten "entsorgt" werden. Mittlerweile haben wir alle so eine grosse Skepsis, dass wir den Bloomberg-Artikel einfach glauben wollen … und das ist auch eine gefährliche Entwicklung.

Enthüllungen wie die von Snowden waren richtig, wichtig und gut, aber leider haben sie bei manchen auch die Objektivität ersetzt … und das ist auch ein Problem.
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
+4
pünktchen
pünktchen24.10.18 09:55
LoCal
Es verlangt niemand, dass die Quellen offengelegt werden sollen. Aber die Quelle kann beweise liefern und diese würden ja schonmal genügen.
Für Bloomberg würde es genügen, wenn sie ein betroffenes Mainboard zeigen … aber das können sie scheinbar nicht.

Du scheinst mir hier wie einige andere auch zwei Aspekte zu vermischen: die Anonymität der Zeugen und den Unterschied zwischen Zeugenbeweis und Sachbeweis. Wenn du Zeugen gar nicht als Beweismittel zulassen willst (denn wie wir Juristen sagen: alle Zeugen lügen ) ist es irrelevant ob sie anonym bleiben oder nicht. Aber Zeugen generell für wertlos zu erklären ist doch etwas weitgehend.
0
LoCal
LoCal24.10.18 10:12
pünktchen
LoCal
Es verlangt niemand, dass die Quellen offengelegt werden sollen. Aber die Quelle kann beweise liefern und diese würden ja schonmal genügen.
Für Bloomberg würde es genügen, wenn sie ein betroffenes Mainboard zeigen … aber das können sie scheinbar nicht.

Du scheinst mir hier wie einige andere auch zwei Aspekte zu vermischen: die Anonymität der Zeugen und den Unterschied zwischen Zeugenbeweis und Sachbeweis. Wenn du Zeugen gar nicht als Beweismittel zulassen willst (denn wie wir Juristen sagen: alle Zeugen lügen ) ist es irrelevant ob sie anonym bleiben oder nicht. Aber Zeugen generell für wertlos zu erklären ist doch etwas weitgehend.

Ich bezeichne Zeugen keines Wegs als wertlos!
Aber nochmal, wenn ein Journalist bzw. mehrere Journalisten auf Grund der Aussage von verschiedenen Personen einen Bericht verfassen, dann brauchen sie für die Aussagen auch Belege (siehe z.B. Panama Papers)
Ich behaupte mal dass der Bloomberg-Artikel eine ähnliche Sprengkraft besitzt wie die eben die Panama-Papers, nur ist der Bloomberg-Artikel durch das Nichtvorhandensein von Beweisen sehr nahe an einer Luftnummer. Und wie schon weiter oben in den Kommentaren erwähnt, es würde ein Mainboard oder zumindest eine Seriennummer genügen.
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
+3
pünktchen
pünktchen24.10.18 10:23
Wenn du Belege einforderst und vom Nichtvorhandensein von Beweisen redest dann sind die 17 Zeugen für dich eben keine Beweise. Ich würde ja akzeptieren dass sie schwache Beweise sind und dass hier stärkere denkbar sind, aber du und andere akzeptieren sie zumindest sprachlich überhaupt nicht als Beweismittel. Ihr beharrt auf einem Sachbeweis, alles andere ist nur wertloses Geschwätz was keine Pressemeldung rechtfertigt. Und das ist eine Sichtweise welche die Pressefreiheit extrem einengt.
-2
LoCal
LoCal24.10.18 10:29
pünktchen
Wenn du Belege einforderst und vom Nichtvorhandensein von Beweisen redest dann sind die 17 Zeugen für dich eben keine Beweise. Ich würde ja akzeptieren dass sie schwache Beweise sind und dass hier stärkere denkbar sind, aber du und andere akzeptieren sie zumindest sprachlich überhaupt nicht als Beweismittel. Ihr beharrt auf einem Sachbeweis, alles andere ist nur wertloses Geschwätz was keine Pressemeldung rechtfertigt. Und das ist eine Sichtweise welche die Pressefreiheit extrem einengt.

Ja, darum auch mein Vergleich mit den Flacherdlern (wobei die sich ja wenigstens Mühe geben etwas zu beweisen das nicht ist )
Der Bloomberg-Fall ist eben an einem Punkt angekommen, an dem nichts an einem fassbaren herumkommt.

Apple & Co werden nie beweisen können, dass da nichts ist, da über ihnen immer Verdacht der Vertuschung schwebt. Bloomberg (oder andere) sind nun mal in der Position einen für alle sichtbaren Beweis zu liefern. Und sie müssen dadurch nicht eine Ihrer Quellen verraten.
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
+3
Mecki
Mecki24.10.18 10:57
pünktchen
Du kannst nicht beweisen unschuldig zu sein. Ich schaffe 17 Quellen heran, die alle anonym bleiben wollen und behaupten, du hast jemand ermordet. Ich liefere keinen Beweise dafür, es gibt keine Anklage, aber die ganze Welt kann morgen in der Zeitung lesen, dass du jemanden ermordet hast - laut meiner nicht näher genannten Quellen versteht sich; also ich behaupte das nicht, ich wiederholen nur, was mir die Quellen zugetragen haben. Wie willst du beweisen, dass das nicht stimmt? Du kannst das nicht beweisen, das ist unmöglich. Du willst die 17 Quellen auf Verleumdung verklagen? Geht nicht, Quellenschutz. Ich muss meine Quellen nicht offen legen. Zeit deines Lebens bist du jetzt als Mörder abgestempelt, wegen 17 Quellen, von denen nicht einmal sicher ist, dass sie überhaupt existieren, denn ich kann das genauso gut alles frei erfunden haben und es gibt gar keine Quellen. Sorry, aber das geht nicht. Das ist nichts weiter als üble Nachrede oder Verleumdung und hätte auch für die Presse in Deutschland ein juristisches Nachspiel, da kann sich niemand hinter Quellenschutz verstecken.
+4
pünktchen
pünktchen24.10.18 11:04
@LoCal

Und wenn von denen die bereit sind Informationen an die Presse zu liefern keiner (mehr) Zugriff auf ein betroffenes Mainboard hat? Oder seine Anonymität aufgeben würde wenn er es rausgäbe? Da ist das mit dem Sachbeweis eben nicht so einfach.

@ Mecki

Du musst natürlich dem Gericht glaubhaft machen dass die Quellen existieren. Wenn du das tust ist das auch keine üble Nachrede sondern allenfalls Berichterstattung über üble Nachrede. Wobei die Rechtsprechung wann so eine Berichterstattung gerechtfertigt ist und wann nicht komplizierter ist. Da wird dann zwischen öffentlichem Interesse, Pressefreiheit, Umfang des Eingriffes in Persönlichkeitsrechte etc. abgewogen. Danach kann im Einzelfall nachweislich wahre Berichterstattung ungerechtfertigt sein und blosse Verdachtsberichterstattung gerechtfertigt. Als Privatperson musst du dir da viel weniger bieten lassen als Politiker oder ein grosser Konzern.

Mal ein anderes Beispiel: nehmen wir an bei der Berliner Zeitung melden sich fünf Zeugen die Schmerzensschreie aus den Kellern der BND-Zentrale gehört haben wollen. Sie würden aber gerne anonym bleiben. Soll die Zeitung das mangels besserer Beweise für einen ungeheueren Verdacht verschweigen?
-1
ilig
ilig24.10.18 11:48
pünktchen
nehmen wir an bei der Berliner Zeitung melden sich fünf Zeugen die Schmerzensschreie aus den Kellern der BND-Zentrale gehört haben wollen. Sie würden aber gerne anonym bleiben. Soll die Zeitung das mangels besserer Beweise für einen ungeheueren Verdacht verschweigen?
Wenn fünf Zeugen Schmerzensschreie aus den Kellern der BND-Zentrale gehört haben wollen, dann können sie m.E. nur Zeugen für Schreie sein. Ob das Schmerzensschreie waren liegt lediglich in der Betrachtung/Bewertung der vermeintlichen Zeugen. Wie Du selbst schreibst, geht es in Deinem Beispiel um einen Verdacht.
Jeder ernstzunehmende Journalist würde allles versuchen, dem Verdacht auf den Grund zu gehen um ihn zu erhärten. Er würde nicht mit dem Argument kommen, dass sich außer diesen 5 Zeugen inzwischen weitere 12 gemeldet hätten. Aber genau so argumentiert Bloomberg.
-1
pünktchen
pünktchen24.10.18 12:08
Aber über die Schreie darf man berichten? Oder nicht?
0
ilig
ilig24.10.18 12:40
Aber über die Schreie darf man berichten? Oder nicht?
Und was hat Deine Frage jetzt mit den Blombergberichten – dem eigentlichen Thema – zu tun?
-1
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