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Lob für Apples Nutzerdatenschutz - 6 Sterne vom EFF

Vor einer Woche veröffentlichte Apple Richtlinien, wie der Konzern künftig mit Anfragen von amerikanischen Strafbehörden umgehen werde, die die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Nun gab es eine erste Reaktion von der Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF): Der gestern vorgestellte Bericht „Who has your Back?“ zeichnet Apple mit der Bestnote 6 von 6 Sternen aus aus.

In der jährlich erscheinenden Auflistung von IT-Unternehmen und ihren Bemühungen um den Datenschutz gegenüber staatlichen Stellen werden in folgenden sechs Kategorien Sterne vergeben:
1. „Verlangt richterliche Anordnung für Datenherausgabe“.
2. „Informiert Nutzer über behördliche Datenanfragen“.
3. „Veröffentlicht Transparenzberichte“.
4. „Veröffentlicht Richtlinien der Rechtsdurchsetzung“.
5. „Setzt sich für Datenschutzrechte der Nutzer in Gerichten ein“.
6. „Setzt sich für Datenschutzrechte der Nutzer im Kongress ein“.
In den vergangenen Jahren erreichte Apple hier stets nur einen Stern (für Kategorie 6). Apples neue Richtlinien stellen vielfältige Auflagen an die Durchsetzung von Datenweitergabe und informiert über Umfang, Voraussetzungen und Grenzen der möglichen Datenanfragen.

Neben Apple erreichen auch Google, Facebook, Dropbox, Twitter und Yahoo die volle Punktzahl. Deutlich schlechter schneiden dagegen Adobe (3 Punkte) und Amazon (2 Punkte) ab. Einschränkend muss betont werden, dass der Bericht nur die Bemühung um Schutz von Nutzerdaten gegenüber staatlichen Behörden behandelt, nicht gegenüber der Verwertung zu Werbezwecken.

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