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Kurz: Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro +++ Supreme Court beendet Patentstreit wegen iPhone-Kamera

Wer Waren in die EU einführt, kann sich auf bestimmte Freigrenzen berufen. Für Privatpersonen auf Reisen sind es 430 Euro, die abgabenfrei eingeführt werden dürfen. Für Waren, die per Versand aus einem Nicht-EU-Land eintreffen, gilt hingegen eine Zollfreigrenze von 150 Euro – Einfuhrumsatzsteuer fällt dennoch an. Ausländische Anbieter nutzen genau diese Schwelle, um zollfrei Ware in die EU zu verkaufen, wodurch EU-Händler, die Zoll und entsprechende Kosten zahlen müssen, benachteiligt sind. Rund 4,4 Milliarden Kleinsendungen gelangten im vergangenen Jahr auf diese Weise in die EU, mehr als 90 Prozent davon aus China.

Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen. Durch das enorme Aufkommen günstiger Kleinsendungen steigen zudem die Risiken für gefährliche oder nicht normgerechte Produkte. Billigbestellungen bei Temu, Shein, AliExpress und anderen werden dadurch teurer – die faktische Bevorzugung chinesischer Billigimporte und der "systematische Missbrauch" der Regelung enden damit. Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen. Langfristig dürfte die absolute Zahl solcher Pakete jedoch deutlich zurückgehen.


Supreme Court beendet Patentstreit wegen iPhone-Kamera
Patentstreitigkeiten können sich teilweise schier endlos ziehen – und noch andauern, wenn die damals streitgegenständlichen Geräte längst nicht mehr im Einsatz sind. Mehr als vier Jahre lang lief beispielsweise eine Auseinandersetzung zwischen Apple und einem Unternehmen namens Gesture Technology. Die 2021 eingereichte Klage wollte Patentverletzungen aus der Zeit vor 2020 in vielen Smartphone-Modellen geltend machen, darunter auch beim iPhone.

"Vor 2020" war deswegen als Zeitraum gewählt, da die Patente in jenem Jahr ausliefen. Apple konnte erfolgreich beantragen, die besagten Schutzschriften invalidieren zu lassen. Allerdings nahm der Rechtsstreit damit kein Ende, denn der Kläger zog bis vor den Supreme Court. Dieser traf nun aber die endgültige Entscheidung und stimmte Apple sowie dem US-Patentamt zu. Das oberste Gericht nahm sich der Sache gar nicht erst an, denn es gebe keinen Anlass, das vorherige Urteil formell zu beanstanden.

Kommentare

Legoman
Legoman18.11.25 13:44
MTN
Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen.
...
Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen.

Der Humor gefällt mir sehr.
Guck, unsere Zollbehörden sind so dermaßen überlastet, wir schmeißen ihnen einfach noch ein paar Milliarden Pakete an den Hals, die dann persönlich von den Empfängern abgeholt werden müssen.
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.
-4
Andy85
Andy8518.11.25 13:50
du musst dann halt kein 2€ Kabel mir in CN kaufen
sondern kaufst es hier für 6€ - Fertig
+4
TorstenW18.11.25 13:51
Legoman
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.

Das ist ja genau der Punkt.
Wenn Leute genervt von Zollanmeldung und Abholung im Zollamt oder Zahlung beim Postamt etc für ihre paar billig Artikel sind, dann bestellen sie später eben nicht mehr beim China-Anbieter um zweieurofuffzig zu sparen, sondern bestellen bei einem europäischen Händler, der sich an die Regularien hält.
+9
wicki
wicki18.11.25 13:52
Legoman
MTN
Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen.
...
Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen.

Der Humor gefällt mir sehr.
Guck, unsere Zollbehörden sind so dermaßen überlastet, wir schmeißen ihnen einfach noch ein paar Milliarden Pakete an den Hals, die dann persönlich von den Empfängern abgeholt werden müssen.
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.

Ich vermute es geht eher darum die Versender abzuschrecken, diese Pakete überhaupt erst loszuschicken. Kein Endkunde in der EU fährt wegen eines 2€-Kabels zum nächsten Flughafen-Zollamt. Insofern dürfte die Zahl solcher Pakete drastisch zurückgehen.
Better necessarily means different.
+10
adiga
adiga18.11.25 14:08
Wenn das stimmt, was ihr da schreibt, dann scheint mir das in Deutschland ein bisschen kompliziert gelöst zu sein.

In der Schweiz wird die Ware geprüft und sobald es die Zollfreigrenze (liegt bei ca 60 Euro je nach Kurs / Bücher ca 200 Euro) überschreitet, wird eine Gebühr erhoben von ca CHF 15, dazu kommt dann noch der entsprechende MwSt-Satz (8.1% allgemein, 2.6% Bücher) und dies bezahlt man dann beim Empfang der Ware.

Ohne Zollfreigrenze würde es dann unsinnig für CHF 2 ein Kabel in China zu bestellen, wenn dann noch gleich CHF 15 für die Abfertigung dazu kommt. Dann bestellt man es besser gleich im eigenen Land oder geht zu Action.
0
jeti
jeti18.11.25 14:13
In Teilen bin ich aber gezwungen im nicht EU-Land zu kaufen,
da der gwünschte Artikel in D und/oder EU nicht bestellbar ist.

Konkretes Beispiel:
Habe für mein HIPLOK ein neues reflektierendes Sleve benötigt.
Ich habe keinen lokalen, deutschen, oder EU-Händler gefunden
welcher genau diesen Artikel vorrätig hatte oder beschaffen konnte.
Also blieb für mich nur der Kauf beim Hersteller in Groß Britanien
und Zack hält der Zoll seine Hand auf für einen Artikel im Wert von € 40,-
Im Nachgang hält sogar noch der Zusteller die Hand auf dafür
das er den Zoll bereits bezahlt hat => Zoll plus Dienstleisung, macht € 21,-

Ergo mein Sleve hat € 61,- gekostet, und ich dachte mir was ist
mit der Freigrenze bei Artikeln zur eigenen Nutzung => Verkehrte Welt.
Hätte auch lieber direkt um die Ecke gekauft.

Nicht alles was im nicht EU-Ausland gekauft wird ist automatisch China-Schrott,
von dieser Denkweise sollten wir uns mal frei machen und die Kirche im Dorf lassen.

Und ja, ich würde eine komplette Freigrenze (z.B. € 150,-) begrüßen.
+3
Apfel
Apfel18.11.25 14:36
Nicht alles, aber wohl 90% wie es oben steht. Und manche Dinge kann ich halt einfach nicht kaufen oder muss für den Luxus bezahlen. Das sehe ich nicht als Problem, der hiesige Markt bietet schon einiges an Auswahl.
+1
Dirk!18.11.25 14:37
Außerdem wird es diese Angebote (=Produkte) dann wieder geben, wenn es sich für die Anbieter vor Ort (im Land) lohnt, was es jetzt nicht tut.
0
iWilson18.11.25 14:49
Super, viel Elektronikkleinkram kommt von dort. Entweder ich importiere es selber, oder ich kaufe es von einem Amazon-Händler, der sich 80% Gewinnmarge gönnt.

So viel auch zum 2€-Kabel. Der europäische Händler verkauft Dir eben das gleiche Kabel, nur halt für 6€.
+1
Legoman
Legoman18.11.25 15:12
TorstenW
Legoman
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.

Das ist ja genau der Punkt.
Wenn Leute genervt von Zollanmeldung und Abholung im Zollamt oder Zahlung beim Postamt etc für ihre paar billig Artikel sind, dann bestellen sie später eben nicht mehr beim China-Anbieter um zweieurofuffzig zu sparen, sondern bestellen bei einem europäischen Händler, der sich an die Regularien hält.
Das ist Wunschdenken, welches auf dem Rücken der Zollbehörden experimentell durchgespielt werden soll.
0
xcomma18.11.25 15:16
MTN
Für Privatpersonen auf Reisen sind es 430 Euro, die abgabenfrei eingeführt werden dürfen.
EUR430 bezieht sich auf Einreisende per Flugzeug oder Schiff.
Bei Grenzübertritt mit dem Auto, zu Fuss oder per Bahn sind es EUR300.
Zudem liegt die Grenze erneut niedriger für Kinder bis 15 Jahre und zwar bei EUR175.
0
kalle_ich_er18.11.25 15:24
Ich finde die Abschaffung der Freigrenze gut! Hoffentlich werden die großen Plattformen dadurch »gezwungen« entsprechende Waren und Händler, die nicht in DE/EU sind, zu kennzeichnen bzw. eine Auswahl bei der Artikelrecherche anbieten. Also nicht nur Artikelstandort (Stichwort: Lager in DE etc.), sondern Firmensitz/Fiskalinformation des Händlers.
Mir ist es gerade vor ein paar Wochen passiert, dass ich bei einem Händler mit einprägsamen und branchennahem Benutzer- und Firmennamen, in der Bucht bestellt habe, und dann später feststellen musste, in CN bestellt zu haben. Ja, i. d. R. schaue ich mir die Händler (Impressum etc.) genau an, aber hier ging es um 4 Lüftungsgitter für ein Möbel. Da kommt doch keiner drauf, dass ein Polsterumschlag aus CN in den Briefkasten flattert. Abgesehen von der ganzen Vernichtung eventueller Retouren etc.
+1
SirVikon18.11.25 15:34
Vielleicht sollte man dazu schreiben, dass dies erst 2027 passieren wird.
+1

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