Kurz: Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro +++ Supreme Court beendet Patentstreit wegen iPhone-Kamera


Wer Waren in die EU einführt, kann sich auf bestimmte Freigrenzen berufen. Für Privatpersonen auf Reisen sind es 430 Euro, die abgabenfrei eingeführt werden dürfen. Für Waren, die per Versand aus einem Nicht-EU-Land eintreffen, gilt hingegen eine Zollfreigrenze von 150 Euro – Einfuhrumsatzsteuer fällt dennoch an. Ausländische Anbieter nutzen genau diese Schwelle, um zollfrei Ware in die EU zu verkaufen, wodurch EU-Händler, die Zoll und entsprechende Kosten zahlen müssen, benachteiligt sind. Rund 4,4 Milliarden Kleinsendungen gelangten im vergangenen Jahr auf diese Weise in die EU, mehr als 90 Prozent davon aus China.
Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen. Durch das enorme Aufkommen günstiger Kleinsendungen steigen zudem die Risiken für gefährliche oder nicht normgerechte Produkte. Billigbestellungen bei Temu, Shein, AliExpress und anderen werden dadurch teurer – die faktische Bevorzugung chinesischer Billigimporte und der "systematische Missbrauch" der Regelung enden damit. Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen. Langfristig dürfte die absolute Zahl solcher Pakete jedoch deutlich zurückgehen.
Supreme Court beendet Patentstreit wegen iPhone-KameraPatentstreitigkeiten können sich teilweise schier endlos ziehen – und noch andauern, wenn die damals streitgegenständlichen Geräte längst nicht mehr im Einsatz sind. Mehr als vier Jahre lang lief beispielsweise eine Auseinandersetzung zwischen Apple und einem Unternehmen namens Gesture Technology. Die 2021 eingereichte Klage wollte Patentverletzungen aus der Zeit vor 2020 in vielen Smartphone-Modellen geltend machen, darunter auch beim iPhone.
"Vor 2020" war deswegen als Zeitraum gewählt, da die Patente in jenem Jahr ausliefen. Apple konnte erfolgreich beantragen, die besagten Schutzschriften invalidieren zu lassen. Allerdings nahm der Rechtsstreit damit kein Ende, denn der Kläger zog bis vor den Supreme Court. Dieser traf nun aber die endgültige
Entscheidung und stimmte Apple sowie dem US-Patentamt zu. Das oberste Gericht nahm sich der Sache gar nicht erst an, denn es gebe keinen Anlass, das vorherige Urteil formell zu beanstanden.