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Kurz: Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro +++ Supreme Court beendet Patentstreit wegen iPhone-Kamera

Wer Waren in die EU einführt, kann sich auf bestimmte Freigrenzen berufen. Für Privatpersonen auf Reisen sind es 430 Euro, die abgabenfrei eingeführt werden dürfen. Für Waren, die per Versand aus einem Nicht-EU-Land eintreffen, gilt hingegen eine Zollfreigrenze von 150 Euro – Einfuhrumsatzsteuer fällt dennoch an. Ausländische Anbieter nutzen genau diese Schwelle, um zollfrei Ware in die EU zu verkaufen, wodurch EU-Händler, die Zoll und entsprechende Kosten zahlen müssen, benachteiligt sind. Rund 4,4 Milliarden Kleinsendungen gelangten im vergangenen Jahr auf diese Weise in die EU, mehr als 90 Prozent davon aus China.

Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen. Durch das enorme Aufkommen günstiger Kleinsendungen steigen zudem die Risiken für gefährliche oder nicht normgerechte Produkte. Billigbestellungen bei Temu, Shein, AliExpress und anderen werden dadurch ab 26/27 teurer – die faktische Bevorzugung chinesischer Billigimporte und der "systematische Missbrauch" der Regelung enden damit. Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen. Langfristig dürfte die absolute Zahl solcher Pakete jedoch deutlich zurückgehen.


Supreme Court beendet Patentstreit wegen iPhone-Kamera
Patentstreitigkeiten können sich teilweise schier endlos ziehen – und noch andauern, wenn die damals streitgegenständlichen Geräte längst nicht mehr im Einsatz sind. Mehr als vier Jahre lang lief beispielsweise eine Auseinandersetzung zwischen Apple und einem Unternehmen namens Gesture Technology. Die 2021 eingereichte Klage wollte Patentverletzungen aus der Zeit vor 2020 in vielen Smartphone-Modellen geltend machen, darunter auch beim iPhone.

"Vor 2020" war deswegen als Zeitraum gewählt, da die Patente in jenem Jahr ausliefen. Apple konnte erfolgreich beantragen, die besagten Schutzschriften invalidieren zu lassen. Allerdings nahm der Rechtsstreit damit kein Ende, denn der Kläger zog bis vor den Supreme Court. Dieser traf nun aber die endgültige Entscheidung und stimmte Apple sowie dem US-Patentamt zu. Das oberste Gericht nahm sich der Sache gar nicht erst an, denn es gebe keinen Anlass, das vorherige Urteil formell zu beanstanden.

Kommentare

Legoman
Legoman18.11.25 13:44
MTN
Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen.
...
Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen.

Der Humor gefällt mir sehr.
Guck, unsere Zollbehörden sind so dermaßen überlastet, wir schmeißen ihnen einfach noch ein paar Milliarden Pakete an den Hals, die dann persönlich von den Empfängern abgeholt werden müssen.
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.
-16
Andy85
Andy8518.11.25 13:50
du musst dann halt kein 2€ Kabel mir in CN kaufen
sondern kaufst es hier für 6€ - Fertig
+27
TorstenW18.11.25 13:51
Legoman
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.

Das ist ja genau der Punkt.
Wenn Leute genervt von Zollanmeldung und Abholung im Zollamt oder Zahlung beim Postamt etc für ihre paar billig Artikel sind, dann bestellen sie später eben nicht mehr beim China-Anbieter um zweieurofuffzig zu sparen, sondern bestellen bei einem europäischen Händler, der sich an die Regularien hält.
+32
wicki
wicki18.11.25 13:52
Legoman
MTN
Nun haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die 150-Euro-Grenze abzuschaffen, denn die Überlastung der Zollbehörden war kaum noch zu übersehen.
...
Der Aufwand pro Sendung sinkt dadurch nicht, ganz im Gegenteil: Künftig kann jede Einfuhr eine Zollanmeldung erforderlich machen.

Der Humor gefällt mir sehr.
Guck, unsere Zollbehörden sind so dermaßen überlastet, wir schmeißen ihnen einfach noch ein paar Milliarden Pakete an den Hals, die dann persönlich von den Empfängern abgeholt werden müssen.
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.

Ich vermute es geht eher darum die Versender abzuschrecken, diese Pakete überhaupt erst loszuschicken. Kein Endkunde in der EU fährt wegen eines 2€-Kabels zum nächsten Flughafen-Zollamt. Insofern dürfte die Zahl solcher Pakete drastisch zurückgehen.
Better necessarily means different.
+22
adiga
adiga18.11.25 14:08
Wenn das stimmt, was ihr da schreibt, dann scheint mir das in Deutschland ein bisschen kompliziert gelöst zu sein.

In der Schweiz wird die Ware geprüft und sobald es die Zollfreigrenze (liegt bei ca 60 Euro je nach Kurs / Bücher ca 200 Euro) überschreitet, wird eine Gebühr erhoben von ca CHF 15, dazu kommt dann noch der entsprechende MwSt-Satz (8.1% allgemein, 2.6% Bücher) und dies bezahlt man dann beim Empfang der Ware.

Ohne Zollfreigrenze würde es dann unsinnig für CHF 2 ein Kabel in China zu bestellen, wenn dann noch gleich CHF 15 für die Abfertigung dazu kommt. Dann bestellt man es besser gleich im eigenen Land oder geht zu Action.
+4
jeti
jeti18.11.25 14:13
In Teilen bin ich aber gezwungen im nicht EU-Land zu kaufen,
da der gwünschte Artikel in D und/oder EU nicht bestellbar ist.

Konkretes Beispiel:
Habe für mein HIPLOK ein neues reflektierendes Sleve benötigt.
Ich habe keinen lokalen, deutschen, oder EU-Händler gefunden
welcher genau diesen Artikel vorrätig hatte oder beschaffen konnte.
Also blieb für mich nur der Kauf beim Hersteller in Groß Britanien
und Zack hält der Zoll seine Hand auf für einen Artikel im Wert von € 40,-
Im Nachgang hält sogar noch der Zusteller die Hand auf dafür
das er den Zoll bereits bezahlt hat => Zoll plus Dienstleisung, macht € 21,-

Ergo mein Sleve hat € 61,- gekostet, und ich dachte mir was ist
mit der Freigrenze bei Artikeln zur eigenen Nutzung => Verkehrte Welt.
Hätte auch lieber direkt um die Ecke gekauft.

Nicht alles was im nicht EU-Ausland gekauft wird ist automatisch China-Schrott,
von dieser Denkweise sollten wir uns mal frei machen und die Kirche im Dorf lassen.

Und ja, ich würde eine komplette Freigrenze (z.B. € 150,-) begrüßen.
+3
Apfel
Apfel18.11.25 14:36
Nicht alles, aber wohl 90% wie es oben steht. Und manche Dinge kann ich halt einfach nicht kaufen oder muss für den Luxus bezahlen. Das sehe ich nicht als Problem, der hiesige Markt bietet schon einiges an Auswahl.
+5
Dirk!18.11.25 14:37
Außerdem wird es diese Angebote (=Produkte) dann wieder geben, wenn es sich für die Anbieter vor Ort (im Land) lohnt, was es jetzt nicht tut.
+3
iWilson18.11.25 14:49
Super, viel Elektronikkleinkram kommt von dort. Entweder ich importiere es selber, oder ich kaufe es von einem Amazon-Händler, der sich 80% Gewinnmarge gönnt.

So viel auch zum 2€-Kabel. Der europäische Händler verkauft Dir eben das gleiche Kabel, nur halt für 6€.
+2
Legoman
Legoman18.11.25 15:12
TorstenW
Legoman
Und für dein 2-Euro-Kabel aus China wartest du dann 2 Stunden, um deine 12 Cent abzudrücken.

Das ist ja genau der Punkt.
Wenn Leute genervt von Zollanmeldung und Abholung im Zollamt oder Zahlung beim Postamt etc für ihre paar billig Artikel sind, dann bestellen sie später eben nicht mehr beim China-Anbieter um zweieurofuffzig zu sparen, sondern bestellen bei einem europäischen Händler, der sich an die Regularien hält.
Das ist Wunschdenken, welches auf dem Rücken der Zollbehörden experimentell durchgespielt werden soll.
-2
xcomma18.11.25 15:16
MTN
Für Privatpersonen auf Reisen sind es 430 Euro, die abgabenfrei eingeführt werden dürfen.
EUR430 bezieht sich auf Einreisende per Flugzeug oder Schiff.
Bei Grenzübertritt mit dem Auto, zu Fuss oder per Bahn sind es EUR300.
Zudem liegt die Grenze erneut niedriger für Kinder bis 15 Jahre und zwar bei EUR175.
+3
kalle_ich_er18.11.25 15:24
Ich finde die Abschaffung der Freigrenze gut! Hoffentlich werden die großen Plattformen dadurch »gezwungen« entsprechende Waren und Händler, die nicht in DE/EU sind, zu kennzeichnen bzw. eine Auswahl bei der Artikelrecherche anbieten. Also nicht nur Artikelstandort (Stichwort: Lager in DE etc.), sondern Firmensitz/Fiskalinformation des Händlers.
Mir ist es gerade vor ein paar Wochen passiert, dass ich bei einem Händler mit einprägsamen und branchennahem Benutzer- und Firmennamen, in der Bucht bestellt habe, und dann später feststellen musste, in CN bestellt zu haben. Ja, i. d. R. schaue ich mir die Händler (Impressum etc.) genau an, aber hier ging es um 4 Lüftungsgitter für ein Möbel. Da kommt doch keiner drauf, dass ein Polsterumschlag aus CN in den Briefkasten flattert. Abgesehen von der ganzen Vernichtung eventueller Retouren etc.
+9
SirVikon18.11.25 15:34
Vielleicht sollte man dazu schreiben, dass dies erst 2027 passieren wird.
+6
haschuk18.11.25 16:06
adiga
Wenn das stimmt, was ihr da schreibt, dann scheint mir das in Deutschland ein bisschen kompliziert gelöst zu sein.

In der Schweiz wird die Ware geprüft und sobald es die Zollfreigrenze (liegt bei ca 60 Euro je nach Kurs / Bücher ca 200 Euro) überschreitet, wird eine Gebühr erhoben von ca CHF 15, dazu kommt dann noch der entsprechende MwSt-Satz (8.1% allgemein, 2.6% Bücher) und dies bezahlt man dann beim Empfang der Ware.

Ohne Zollfreigrenze würde es dann unsinnig für CHF 2 ein Kabel in China zu bestellen, wenn dann noch gleich CHF 15 für die Abfertigung dazu kommt. Dann bestellt man es besser gleich im eigenen Land oder geht zu Action.

Läuft in D genauso, wenn die Importpapiere die Ware(n) sauber deklariert. Die persönliche Abholung fällt nur dann an, wenn der Zoll Zweifel am Sendungsinhalt hat und sich die Zweifel nicht durch Onlineübermittlung von Dokumenten ausräumen lässt..
+4
haschuk18.11.25 16:20
jeti
In Teilen bin ich aber gezwungen im nicht EU-Land zu kaufen,
da der gwünschte Artikel in D und/oder EU nicht bestellbar ist.

Konkretes Beispiel:
Habe für mein HIPLOK ein neues reflektierendes Sleve benötigt.
Ich habe keinen lokalen, deutschen, oder EU-Händler gefunden
welcher genau diesen Artikel vorrätig hatte oder beschaffen konnte.
Also blieb für mich nur der Kauf beim Hersteller in Groß Britanien
und Zack hält der Zoll seine Hand auf für einen Artikel im Wert von € 40,-
Im Nachgang hält sogar noch der Zusteller die Hand auf dafür
das er den Zoll bereits bezahlt hat => Zoll plus Dienstleisung, macht € 21,-

Ergo mein Sleve hat € 61,- gekostet, und ich dachte mir was ist
mit der Freigrenze bei Artikeln zur eigenen Nutzung => Verkehrte Welt.
Hätte auch lieber direkt um die Ecke gekauft.

Nicht alles was im nicht EU-Ausland gekauft wird ist automatisch China-Schrott,
von dieser Denkweise sollten wir uns mal frei machen und die Kirche im Dorf lassen.

Und ja, ich würde eine komplette Freigrenze (z.B. € 150,-) begrüßen.

Dass Du Zoll bezahlst hängt damit zusammen, dass Dein GB-Händler nicht am IOSS-Verfahren teilnimmt. Wahrscheinlich, weil HIPLOK hier in D einen eigenen Vetrieb hat, der Dir das Teil eigentlich hätte beschaffen müssen. Ergo liefert HIPLOK nicht über IOSS an Privatkunden.

Blickt man also hinter die Kulissen, sind Deine Unanahmlichkeiten kein Problem verursacht durch den Zoll oder den Broker (DHL), sondern die Unprofessionalität in Vertrieb und Ex- bzw. Importabwicklung von HIPLOK. Beschwere Dich bei denen!!

So, oder so, die 61€ hättest Du wahrscheinlich auch nahezu in D gezahlt, denn der importierende Händler hätte genau die gleichen Gebühren gehabt. Zoll sowie die Zollbrokergebühren (DHL) fallen auch für ihn an, MwSt. zahlst Du hier dann auch.
+8
SirVikon18.11.25 16:58
SirVikon
Vielleicht sollte man dazu schreiben, dass dies erst 2027 passieren wird.
Kann leider nicht mehr editieren. Es ist sogar erst 2028 … allerdings soll eine Übergangslösung schon 2026 greifen … wie die genau aussieht, weiß man aber noch gar nicht.
+1
oculi18.11.25 17:19
jeti
In Teilen bin ich aber gezwungen im nicht EU-Land zu kaufen,
da der gwünschte Artikel in D und/oder EU nicht bestellbar ist.

Konkretes Beispiel:
Habe für mein HIPLOK ein neues reflektierendes Sleve benötigt.
Ich habe keinen lokalen, deutschen, oder EU-Händler gefunden
welcher genau diesen Artikel vorrätig hatte oder beschaffen konnte.
Also blieb für mich nur der Kauf beim Hersteller in Groß Britanien
und Zack hält der Zoll seine Hand auf für einen Artikel im Wert von € 40,-
Im Nachgang hält sogar noch der Zusteller die Hand auf dafür
das er den Zoll bereits bezahlt hat => Zoll plus Dienstleisung, macht € 21,-

Ergo mein Sleve hat € 61,- gekostet, und ich dachte mir was ist
mit der Freigrenze bei Artikeln zur eigenen Nutzung => Verkehrte Welt.
Hätte auch lieber direkt um die Ecke gekauft.

Nicht alles was im nicht EU-Ausland gekauft wird ist automatisch China-Schrott,
von dieser Denkweise sollten wir uns mal frei machen und die Kirche im Dorf lassen.

Und ja, ich würde eine komplette Freigrenze (z.B. € 150,-) begrüßen.
Ich denke das Du da keinen Zoll sonder Einfuhrumsatzsteuer bezhalt hast. Denn die fällt schon ab 1 Euro an. Da gab es nie Freigrenzen. Dazu kam bei DHL und Deutsche Post noch deren ständig steigende Raubrittergebühr von inzwischen 7,50 Euro als Handlingspauschale für das Kassieren.
Ach und so ganz nebenbei: Natürlich bietet DHL und Deutsche Post auch keine vorab online Bezahlung an. Man erfährt auch vorab nicht wieviel man in bar da haben muss. Und der Zusteller hat nie (!!!) Wechselgeld - also muss man immer passend zahlen.
Das ist Deutschland in 2025. Da mache ich mir über die Abschaffung der 150 Euro Zoll Freigrenze gar keine Illusion. Das wird eine riesen Abzockerei der Logistidienstleister.
+6
oculi18.11.25 17:23
haschuk
jeti
In Teilen bin ich aber gezwungen im nicht EU-Land zu kaufen,
da der gwünschte Artikel in D und/oder EU nicht bestellbar ist.

Konkretes Beispiel:
Habe für mein HIPLOK ein neues reflektierendes Sleve benötigt.
Ich habe keinen lokalen, deutschen, oder EU-Händler gefunden
welcher genau diesen Artikel vorrätig hatte oder beschaffen konnte.
Also blieb für mich nur der Kauf beim Hersteller in Groß Britanien
und Zack hält der Zoll seine Hand auf für einen Artikel im Wert von € 40,-
Im Nachgang hält sogar noch der Zusteller die Hand auf dafür
das er den Zoll bereits bezahlt hat => Zoll plus Dienstleisung, macht € 21,-

Ergo mein Sleve hat € 61,- gekostet, und ich dachte mir was ist
mit der Freigrenze bei Artikeln zur eigenen Nutzung => Verkehrte Welt.
Hätte auch lieber direkt um die Ecke gekauft.

Nicht alles was im nicht EU-Ausland gekauft wird ist automatisch China-Schrott,
von dieser Denkweise sollten wir uns mal frei machen und die Kirche im Dorf lassen.

Und ja, ich würde eine komplette Freigrenze (z.B. € 150,-) begrüßen.

Dass Du Zoll bezahlst hängt damit zusammen, dass Dein GB-Händler nicht am IOSS-Verfahren teilnimmt. Wahrscheinlich, weil HIPLOK hier in D einen eigenen Vetrieb hat, der Dir das Teil eigentlich hätte beschaffen müssen. Ergo liefert HIPLOK nicht über IOSS an Privatkunden.

Blickt man also hinter die Kulissen, sind Deine Unanahmlichkeiten kein Problem verursacht durch den Zoll oder den Broker (DHL), sondern die Unprofessionalität in Vertrieb und Ex- bzw. Importabwicklung von HIPLOK. Beschwere Dich bei denen!!

So, oder so, die 61€ hättest Du wahrscheinlich auch nahezu in D gezahlt, denn der importierende Händler hätte genau die gleichen Gebühren gehabt. Zoll sowie die Zollbrokergebühren (DHL) fallen auch für ihn an, MwSt. zahlst Du hier dann auch.
Auch nur bedingt richtig.
Hatte auch schon etliche IOSS Pakete, die der Zoll einfach nicht erkannt hat. D.h. ich musste nochmal zahlen und dann versuchen mir die zu viel gezahlte VAT zurückzuholen.
Der Zoll ist total überfordert mit dem ganzen Thema.
Aktuell haben wir ja sogar die Situation das man für ein 2 Euro Artikel VAT zahlen muss, auf die DHL dann 7,50 Euro Handlingspauschale draufschlägt. Wir reden hier über Centbeträge für den Staat mit einem Abwicklungsaufwand auf Kunden- und Logistikerseite die einfach nur noch irre sind.
+1
teorema67
teorema6718.11.25 18:25
oculi
... Hatte auch schon etliche IOSS Pakete, die der Zoll einfach nicht erkannt hat. D.h. ich musste nochmal zahlen und dann versuchen mir die zu viel gezahlte VAT zurückzuholen.
Der Zoll ist total überfordert mit dem ganzen Thema ...

Ich habe auf JEDES IOSS-Paket seit dem Brexit ein zweites Mal gezahlt. Der Zoll ist nicht überfordert, sondern sie machen das mit Absicht (wenn ich das machen würde, hätte ich eine Anklage wegen Betrugs). Die echten Gewinner sind die Carrier, die dann ihre Einmalgebühr erheben. Und die Politik. Die hat erreicht, dass ich nichts mehr in UK bestelle (die Händler in UK nehmen an IOSS teil, denn sie wollen ja nach EU verkaufen, und die EU will den Bürgern abgewöhnen, in UK zu bestellen). Das Zurückholen der zu Unrecht erhobenen Einfuhrumsatzsteuer lohnt sich nicht. Und die viel höhere DHL-Einkassierungsgebühr bekomme ich eh nicht zurück.


oculi
... auf die DHL dann 7,50 Euro Handlingspauschale draufschlägt. Wir reden hier über Centbeträge für den Staat ...

Genau das ist der Punkt. Es geht nicht um die Centbeträge. Es geht um lukrative Gebühren für den Carrier und um Entmutigung der Kundschaft.
These days the truth is a fleeting thing It depends who you talk to (Kathleen Edwards)
+1
ErSitztDavor18.11.25 18:41
kalle_ich_er
Artikelstandort (Stichwort: Lager in DE etc.)
Artikelstandort = DE, in Wahrheit allerdings erst, nachdem die Ware am Flughafen oder Seehafen angekommen ist.
+2
Zacks
Zacks18.11.25 19:38
Alle Steuergelder verplempert und nun muss man schauen wo man den Bürger weiter melken kann
Ware wa messiah nari!
-11
TerenceHill
TerenceHill18.11.25 20:49
Zacks
Alle Steuergelder verplempert und nun muss man schauen wo man den Bürger weiter melken kann
Genau auf den Punkt gebracht.
-8
Frost18.11.25 21:16
oculi
Ach und so ganz nebenbei: Natürlich bietet DHL und Deutsche Post auch keine vorab online Bezahlung an. Man erfährt auch vorab nicht wieviel man in bar da haben muss.

Dies stimmt inzwischen nicht mehr. Hatte gerade vor ein paar Tagen wieder eine Zollsendung ueber DHL. Vor einiger Zeit wurde diese noch grundsaetzlich in die naechste Poststelle geleitet da der Postbote keine Zahlungen mehr angenommen hat (wurde so seit Corona gehandhabt)
Nun kann man wieder beim Postboten an der Tuer zahlen und bei der letzten Sendung wurde sogar in der Paketankuendigungs-Email der Betrag genannt der bei auslieferung an den Postboten zu zahlen ist, das hatte ich aber in diesem Fall auch das erste mal, dass sie das nun in der E-Mail erwaehnen.
+2
haschuk18.11.25 22:12
TerenceHill
Zacks
Alle Steuergelder verplempert und nun muss man schauen wo man den Bürger weiter melken kann
Genau auf den Punkt gebracht.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bürger (hier wahrscheinlich Endverbraucher gemeint) und einem deutschen Händler, der den identischen Import vornimmt?
+1
Sitox
Sitox18.11.25 22:23
oculi
Aktuell haben wir ja sogar die Situation das man für ein 2 Euro Artikel VAT zahlen muss, auf die DHL dann 7,50 Euro Handlingspauschale draufschlägt.
Das klingt ja noch vergleichsweise human. Hier in Spanien verlangt der staatliche Carrier Correos über 40 € fürs Handling. Und die werden mit einer postalischen Zahlungsaufforderung eingezogen, nicht etwa bei der Übergabe.
+1
haschuk19.11.25 00:31
Sitox
oculi
Aktuell haben wir ja sogar die Situation das man für ein 2 Euro Artikel VAT zahlen muss, auf die DHL dann 7,50 Euro Handlingspauschale draufschlägt.
Das klingt ja noch vergleichsweise human. Hier in Spanien verlangt der staatliche Carrier Correos über 40 € fürs Handling. Und die werden mit einer postalischen Zahlungsaufforderung eingezogen, nicht etwa bei der Übergabe.

Das Zitat dient als Beispiel, wie in dieser Diskussion Fakten verzerrt werden. Aber nicht nur hier.

Punkt 1: Correos bietet die Abwicklung des Imports über Web oder App an. Handlinggebühren 1,56€ bis 150€ Warenwert. Dazu kommt natürlich die Einfuhrumsatzsteuer von 21% für Spanien, die aber an den Staat 1:1 weitergereicht werden.

Punkt 2: Abwicklung in deren Offices oder zuhause kostet je nach Warenwert zwischen 5,15 bis 15,40€ Handling, zzgl. Einfuhrumsatzsteuer.

Dein Post suggeriert, dass bei einem Artikel von 2€ Warenwert über 40€ Handlinggebühren von Correos fällig werden. Die Wahrheit dagegen ist, je nach Abwicklungsweg sind es 1,56 - 5,15€ Handling bei 2€ Warenwert.

Dass die GESAMT-Kosten inkl. Einfuhrumsatzsteuer mehr als 40€ betragen KÖNNEN, bestreitet keiner. Nur da hat dann die Einfuhrumsatzsteuer mehr als 60% Anteil und mit dem Onlinehandling sind dann 14€ gespart.

Das sind die Fakten. Das Zitat dagegen ist Polemik.

Meine Daten stammen im Übrigen aus der offiziellen Correos-Preisliste, Seite 33.
+4
teorema67
teorema6719.11.25 09:34
Sitox
Das klingt ja noch vergleichsweise human. Hier in Spanien verlangt der staatliche Carrier Correos über 40 € fürs Handling.

Nur ging es nicht um die Höhe der Gebühr, sondern darum, dass die Gebühr durch unrechtmäßige USt-Nachforderung zu Unrecht ausgelöst wird. Und das mit System. In Spanien wird das nicht so sein, weil bei 40 Euro pro unrechtmäßiger Erhebung die Kunden auf die Barrikaden gingen.
These days the truth is a fleeting thing It depends who you talk to (Kathleen Edwards)
0
kackbratze
kackbratze19.11.25 10:47
adiga
Wenn das stimmt, was ihr da schreibt, dann scheint mir das in Deutschland ein bisschen kompliziert gelöst zu sein.

In der Schweiz wird die Ware geprüft und sobald es die Zollfreigrenze (liegt bei ca 60 Euro je nach Kurs / Bücher ca 200 Euro) überschreitet, wird eine Gebühr erhoben von ca CHF 15, dazu kommt dann noch der entsprechende MwSt-Satz (8.1% allgemein, 2.6% Bücher) und dies bezahlt man dann beim Empfang der Ware.

Ohne Zollfreigrenze würde es dann unsinnig für CHF 2 ein Kabel in China zu bestellen, wenn dann noch gleich CHF 15 für die Abfertigung dazu kommt. Dann bestellt man es besser gleich im eigenen Land oder geht zu Action.

Das ist ja der Sinn, gleich im eigenen Land bestellen und hier die Wertschöpfung sicherstellen. Auch hier hat es Einzelhändler und Produzenten, allerdings sind diese Artikel meist geprüft und zugelassen, hingegen der Chinakram meistens als gefährlich und umweltschädlich einzuordnen ist!
Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. Einstein
+1
ww
ww19.11.25 11:01
Das eigentliche Problem, wenigstens bei uns in der CH, ist, dass der Chinahändler sein Paket mit Warenwert von 1'500.-- nicht in einem, sondern in zehn Pakete verschickt. So kann er den Zoll umgehen.

Die Postboten in der Schweiz können dir hier einige Stories erzählen.

Ich begrüsse solch ein Gesetz!
+1
haschuk19.11.25 14:15
teorema67
Sitox
Das klingt ja noch vergleichsweise human. Hier in Spanien verlangt der staatliche Carrier Correos über 40 € fürs Handling.

Nur ging es nicht um die Höhe der Gebühr, sondern darum, dass die Gebühr durch unrechtmäßige USt-Nachforderung zu Unrecht ausgelöst wird. Und das mit System. In Spanien wird das nicht so sein, weil bei 40 Euro pro unrechtmäßiger Erhebung die Kunden auf die Barrikaden gingen.

Wo ging es hier um unrechtmäßige USt-Erhebung?
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