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Google zu Android-/Gemini-Öffnung gezwungen – aber einfachere Ausgangslage als Apple

Google ist mit Android genauso ein "Gatekeeper" auf dem Markt wie Apple mit iOS – beide Akteure auf dem Smartphone-Duopol bringen es auf die Nutzerzahlen und Unternehmenswerte, um unter jene Klassifizierung zu fallen. Im Falle eines aktuellen Hauptthemas bedeutet das für Google, ebenfalls Öffnungen in der EU vornehmen zu müssen: Konkurrierenden KI-Diensten ist künftig Zugriff auf zentrale Android-Funktionen zu gewähren, die bislang vor allem den eigenen Angeboten wie Gemini vorbehalten waren. Dazu zählen unter anderem Aktivierung per Sprachkommando, Zugriff auf Gerätekontext, Aktionen in Apps, Hintergrundausführung sowie die Nutzung bestimmter On-Device-KI-Modelle.


Mehr Wettbewerb durch mehr Auswahl
Der gesetzliche Grundsatz lautet, dass KI-Assistenten nicht deshalb im Vorteil sein dürfen, nur weil der Anbieter des Systems seinen eigenen Produkten exklusive Systemrechte einräumt – bzw. wichtige Schnittstellen abriegelt. Drittanbieter wie beispielsweise ChatGPT oder Perplexity müssten auf Android also vergleichbare Möglichkeiten erhalten, Aufgaben im Hintergrund auszuführen sowie auf Wunsch des Nutzers auf Inhalte zuzugreifen. Für Google sieht die Lage aber einfacher aus als für Apple, denn Gemini ist längst tief integriert. Daher hat man noch ein Jahr Zeit, die geforderten Änderungen umzusetzen, bei Aspekten wie Aufweckwort-Erkennung sogar bis 2028.

Der verspätete Marktstart von Siri AI rächt sich
Apples Ausgangslage ist allerdings eine andere. Man betrat den Markt als Spätstarter und wollte daher nicht riskieren, von Anfang an mit einer dann nicht mehr rechtssicheren Lösung anzutreten. Den Aussagen der EU-Kommission zufolge lautete Apples Lösungsvorschlag schlicht, eineinhalb Jahre lang jene Regeln nicht befolgen zu müssen – also länger als jeder andere. Darauf wollte man sich nicht einlassen, weswegen Siri AI also vorerst nicht in der EU erscheint.

Google: Es geht nur um Datenschutz und Sicherheit!
Googles Argumentation, warum man ausschließlich dem eigenen Produkt die erforderlichen Funktionen zugestehen möchte, liest sich übrigens genau wie die von Apple. Man wollte sich keinesfalls einen kommerziellen Vorteil verschaffen, sondern lediglich Datenschutz und Sicherheit gewährleisten, indem Drittanbieter nicht auf Nutzerdaten zugreifen dürfen. Allerdings hatte sich gerade Google bislang nicht einen besonders klangvollen Namen als Datenschutzanwalt gemacht – und die Nutzungsbedingungen von Gemini sind hinsichtlich Zugriff auf Nutzerdaten ziemlich weit gefasst.

Nutzerzustimmung erforderlich – Schutzmaßnahmen erlaubt oder gar vorgeschrieben
Die Kommission sieht Apples und Googles Argumente anders und verweist auf aktive Nutzerzustimmung, technische Schutzmaßnahmen sowie allgemeine (App-Review) und spezielle Eignungsprüfungen für besonders sensible Schnittstellen. Anders als oft fälschlich dargestellt, verlangt die EU keinesfalls, dass jeder KI-Anbieter beliebig alles lesen darf – stattdessen geht es darum, auf expliziten Nutzerwunsch hin Alternativen gleichbehandelt zu erlauben. Für besonders sensible Funktionen (Screen-Automationen, App-Interaktion, Zugriff auf App-Daten) sind außerdem vom Hersteller definierte Eignungskriterien möglich. DSGVO und andere Sicherheitsregeln greifen dabei unverändert.

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