Apple Watch: Verpflichtender einfacher Akkuwechsel? EU stellt die Lage klar


Ab dem 18. Februar 2027 gelten in der EU bekanntlich neue Vorgaben zum Austauschen von Akkus. Der Grundsatz lautet, dass diese in tragbaren Geräten vom Endnutzer entfernt und ersetzt werden können – also explizit von Personen ohne besondere Reparaturausbildung. Für das iPhone gilt hingegen ein anderer Rechtsrahmen, denn dieses fällt in die Ökodesign-Verordnung für Smartphones, Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets. Wenn mindestens 83 Prozent Restkapazität nach 500 vollständigen Ladezyklen, mindestens 80 Prozent nach 1.000 Ladezyklen sowie eine ausreichende Staub- und Wasserbeständigkeit (bei Smartphones mindestens IP67) vorhanden sind, muss es besagten Einfachwechsel nicht geben. Jetzt stellte die EU zudem klar, wie es mit der Apple Watch weitergeht.
Smartwatches: Zu filigran für HobbybastlerDie Europäische Kommission hat nämlich zusätzliche Ausnahmen von den kommenden Akkuwechsel-Regeln
beschlossen. Davon profitieren unter anderem Wearables wie Smartwatches, Fitness-Tracker und Smart Glasses. Zwar müssen die Akkus weiterhin so gestaltet sein, dass sie während der Lebensdauer des Geräts vom Endnutzer entfernt zu ersetzen und entfernen sind – mit dem wichtigen Unterschied aber, dass "Endnutzer" diesmal als "Fachleute" eingeschränkt werden darf. In der Begründung zur Entscheidung ist von Fragen rund um Sicherheit, Miniaturisierung und Dichtigkeit die Rede, denn die Bauweise der Geräte erfordere bei Eingriffen höhere technische Fertigkeiten.
Die Lage bei iPhone und Apple Watch – und bei MacBooksDie neue Verordnung bedeutet für Apple daher, keine weiteren Umstellungen vornehmen zu müssen. Durch das "Self Repair Program", leichten Zugang zu Originalteilen, vereinfachten Wechsel für Techniker sowie die Langlebigkeit der verbauten Komponenten trägt Apple daher den Bestimmungen Genüge. Etwas unsicherer ist die Lage indes bei Notebooks. Bisherige Geräte sind nicht betroffen, da sich die Neuregelung nur auf zukünftige Hardware bezieht – ab Februar 2027 sind jedoch auch MacBooks betroffen. Bislang existiert keine Ausnahme, die einen einfachen Akkuwechsel durch hohe Haltbarkeit und Wasser-/Staubschutz ersetzen würde. Eine "Akkuklappe" oder direkt einsetzbare Akkus wie bei früheren PowerBooks muss es dennoch nicht geben – handelsübliche Werkzeuge sind als Voraussetzung zulässig.