EU-Gericht urteilt klar gegen Apple: Sehr wohl ein Gatekeeper – Argumente abgewiesen


Eine marktbeherrschende Stellung oder gar ein Monopol zu erlangen, ist an sich nicht illegal. Die Ausnutzung dieser besonderen Position fällt dann hingegen sehr wohl unter das Kartellrecht – und ab einem bestimmten Einfluss müssen entsprechende Unternehmen beim Umgang mit Konkurrenten erheblich vorsichtiger agieren. Aus dem vor 30 Jahren kurz vor der Pleite stehenden Apple ist längst ein solcher Konzern geworden, der nach Ansicht der weltweiten Wettbewerbshüter sehr darauf bedacht ist, Konkurrenz zum Schutze eigener Umsätze kleinzuhalten und Kunden in ihren Wahlmöglichkeiten einzuschränken. In der EU ist der relevante Schlüsselbegriff "Gatekeeper" – erzielt man mehr als 7,5 Milliarden Euro Umsatz, ist mehr als 75 Milliarden Euro wert, beliefert monatlich mindestens 45 Millionen Nutzer oder versorgt 10.000 Business-Kunden, so greifen Regeln des DMA.
Gericht beschert Apple eine empfindliche NiederlageApple zog inzwischen bis vor das Gericht der Europäischen Union, um sich als viel kleinerer Anbieter darzustellen, für den der DMA nicht gelten solle. Eine Argumentation lautete, es gebe gar nicht "den App Store", stattdessen betreibe man eine Vielzahl an kleinen, unbedeutenderen Plattformen – nämlich Stores für macOS, iOS, iPadOS, watchOS und visionOS. Das Gericht folgte der Logik im jüngsten
Urteil nicht und bestätigte die Sicht der Kommission, dass alle diese Stores denselben Zweck mit den gleichen Beteiligten erfüllen. Damit bleibt es bei der Einstufung als Gatekeeper, womit die DMA-Vorschriften zu Wahlfreiheit und Interoperabilität unverändert greifen. Betroffen sind alternative App Stores, Browser-Engines, NFC, Standard-Apps und künftig wohl KI-Assistenten.
Apple wehrte sich außerdem gerichtlich gegen die mögliche Einordnung von iMessage. Das ist durchaus kurios, denn wie das Gericht feststellte, gebe es überhaupt keine Entscheidung, die iMessage als Gatekeeper-Dienst festlegte. Wo keine Vorgabe existiere, könne auch keine angefochten werden, so die sinngemäß wiedergegebene Begründung der Abweisung. Die immer wieder vorgetragene Behauptung, Apple handle ausschließlich zum Schutze der Nutzer und habe lediglich Datenschutz und Sicherheit im Sinne, stieß ebenfalls einmal mehr nicht auf Gehör.
DMA gilt also – es ist jetzt an Apple, sich entsprechend zu verhaltenFür Apple ist das Urteil eine klare Niederlage. Hätte man Erfolg gehabt, wären DMA-Vorgaben zumindest in Teilen abzuschwächen gewesen. Jetzt ist hingegen von oberster Stelle bestätigt, dass die gesetzlichen Regelungen auf einem stabilen Unterbau stehen und sich daher unverändert durchsetzen lassen. Genau um diese Grundlage ging es auch im Verfahren – und eben ausdrücklich nicht um die Frage, ob Apples bisheriges Verhalten rechtmäßig ist. Die konkrete Umsetzung der Vorschriften bleibt Apples eigene Baustelle. Ob also weiterhin fragwürdiges Geschäftsverhalten vorliegt oder die von der EU gegen Apple verhängte Strafe angemessen war, behandelte das Gericht nicht.