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EU-Gericht urteilt klar gegen Apple: Sehr wohl ein Gatekeeper – Argumente abgewiesen

Eine marktbeherrschende Stellung oder gar ein Monopol zu erlangen, ist an sich nicht illegal. Die Ausnutzung dieser besonderen Position fällt dann hingegen sehr wohl unter das Kartellrecht – und ab einem bestimmten Einfluss müssen entsprechende Unternehmen beim Umgang mit Konkurrenten erheblich vorsichtiger agieren. Aus dem vor 30 Jahren kurz vor der Pleite stehenden Apple ist längst ein solcher Konzern geworden, der nach Ansicht der weltweiten Wettbewerbshüter sehr darauf bedacht ist, Konkurrenz zum Schutze eigener Umsätze kleinzuhalten und Kunden in ihren Wahlmöglichkeiten einzuschränken. In der EU ist der relevante Schlüsselbegriff "Gatekeeper" – erzielt man mehr als 7,5 Milliarden Euro Umsatz, ist mehr als 75 Milliarden Euro wert, beliefert monatlich mindestens 45 Millionen Nutzer oder versorgt 10.000 Business-Kunden, so greifen Regeln des DMA.


Gericht beschert Apple eine empfindliche Niederlage
Apple zog inzwischen bis vor das Gericht der Europäischen Union, um sich als viel kleinerer Anbieter darzustellen, für den der DMA nicht gelten solle. Eine Argumentation lautete, es gebe gar nicht "den App Store", stattdessen betreibe man eine Vielzahl an kleinen, unbedeutenderen Plattformen – nämlich Stores für macOS, iOS, iPadOS, watchOS und visionOS. Das Gericht folgte der Logik im jüngsten Urteil nicht und bestätigte die Sicht der Kommission, dass alle diese Stores denselben Zweck mit den gleichen Beteiligten erfüllen. Damit bleibt es bei der Einstufung als Gatekeeper, womit die DMA-Vorschriften zu Wahlfreiheit und Interoperabilität unverändert greifen. Betroffen sind alternative App Stores, Browser-Engines, NFC, Standard-Apps und künftig wohl KI-Assistenten.

Apple wehrte sich außerdem gerichtlich gegen die mögliche Einordnung von iMessage. Das ist durchaus kurios, denn wie das Gericht feststellte, gebe es überhaupt keine Entscheidung, die iMessage als Gatekeeper-Dienst festlegte. Wo keine Vorgabe existiere, könne auch keine angefochten werden, so die sinngemäß wiedergegebene Begründung der Abweisung. Die immer wieder vorgetragene Behauptung, Apple handle ausschließlich zum Schutze der Nutzer und habe lediglich Datenschutz und Sicherheit im Sinne, stieß ebenfalls einmal mehr nicht auf Gehör.

DMA gilt also – es ist jetzt an Apple, sich entsprechend zu verhalten
Für Apple ist das Urteil eine klare Niederlage. Hätte man Erfolg gehabt, wären DMA-Vorgaben zumindest in Teilen abzuschwächen gewesen. Jetzt ist hingegen von oberster Stelle bestätigt, dass die gesetzlichen Regelungen auf einem stabilen Unterbau stehen und sich daher unverändert durchsetzen lassen. Genau um diese Grundlage ging es auch im Verfahren – und eben ausdrücklich nicht um die Frage, ob Apples bisheriges Verhalten rechtmäßig ist. Die konkrete Umsetzung der Vorschriften bleibt Apples eigene Baustelle. Ob also weiterhin fragwürdiges Geschäftsverhalten vorliegt oder die von der EU gegen Apple verhängte Strafe angemessen war, behandelte das Gericht nicht.

Kommentare

CJuser08.07.26 12:42
Apple lässt doch inzwischen Drittanbieter-Stores in iOS und iPadOS zu. Und unter macOS ist und war immer auch eine Installation von Apps außerhalb des eigenen Stores möglich. Kann das Urteil nicht wirklich nachvollziehen oder übersehe ich da etwas?
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aMacUser
aMacUser08.07.26 12:54
CJuser
Apple lässt doch inzwischen Drittanbieter-Stores in iOS und iPadOS zu. Und unter macOS ist und war immer auch eine Installation von Apps außerhalb des eigenen Stores möglich. Kann das Urteil nicht wirklich nachvollziehen oder übersehe ich da etwas?
Ja, du übersiehst was. Das Apple ein Gatekeeper ist, hat nichts damit zu tun, ob sie ihre Stellung ausnutzen oder nicht. Da geht es stumpf um den (theoretischen) Einfluss, den Apple ausnutzen könnte, wenn sie wollten.
Dazu kommt noch, das Apple die Drittanbieter-Stores nur zulässt, weil sie von der EU dazu gezwungen werden. Wäre dieses Urteil zugunsten von Apple ausgefallen, wäre die innerhalb von kürzester Zeit wieder gesperrt worden.
+10
Marcel Bresink08.07.26 13:16
CJuser
Apple lässt doch inzwischen Drittanbieter-Stores in iOS und iPadOS zu.

Nein, das tun sie nur in den Ländern, in denen sie sonst gegen das Gesetz verstoßen würden. Im Moment nur in Brasilien, Japan und in der EU.
CJuser
Und unter macOS ist und war immer auch eine Installation von Apps außerhalb des eigenen Stores möglich.

Das Urteil gilt nur für iOS und iPadOS. Von macOS war nie die Rede.
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Metty
Metty08.07.26 13:29
CJuser
... oder übersehe ich da etwas?
Ich glaube ja. In diesem Urteil ging es gar nicht um Apple's Verhalten. Es ging lediglich darum ob Apple für iOS als Gatekeeper anzusehen ist oder nicht. Hätte Apple gewonnen, wäre die Argumentation aller vorherigen Urteile in sich zusammengebrochen. Da die Klassifizierung von Apple als Gatekeeper für iOS aber rechtens ist, bleiben damit auch alle anderen Urteile rechtsgültig.
Apple hat versucht der EU den Teppich unter den Füssen wegzuziehen und fiel dabei selbst auf den Bauch.
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