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EU-Pläne: Nudify-/Deepfake-Dienste sollen verboten werden

Das Thema selbst ist zwar nicht ganz durch, erhielt aber vor einigen Wochen durch X/Grok sehr viel mediale Aufmerksamkeit: Nacktbilderstellung durch KI‑Tools, genauer gesagt nonkonsensuale Erstellung sogenannter Deepfakes. Nicht das Erzeugen von Nacktbildern ist hierbei das Problem, sondern das Erstellen und Verbreiten entsprechender Darstellungen auf Grundlage echter Personen. Im Falle von Grok kamen zudem mehr als 23.000 dokumentierte Darstellungen mit Kindern in sexualisiertem Kontext hinzu. Die Europäische Union steht kurz davor, sogenannte Nudify-Apps zu verbieten. Parlament und Rat haben sich auf Änderungen des "AI Act" geeinigt, welche erhebliche Einschränkungen für entsprechende Tools mit sich bringen.


Man setzt direkt bei den Tools an
KI-Systeme, die sexuell explizite Handlungen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung darstellen, sind nach Verabschiedung demnach künftig verboten. Die EU-Regelung zielt daher nicht nur auf die spätere Verbreitung solcher Bilder ab, sondern direkt auf Tools, die deren Erstellung ermöglichen. Der "Digital Services Act" verpflichtet große Plattformen ohnehin bereits dazu, systemische Risiken zu bewerten und zu mindern. Das geplante Nudify-Verbot soll zusätzlich unterbinden, ein System ausdrücklich mit dem Zweck anzubieten, derlei Inhalte zu erzeugen. Auch Anbieter, deren Systeme keine angemessenen Schutzmaßnahmen gegen die Erstellung nicht-einvernehmlicher sexueller Darstellungen oder CSAM-Inhalte besitzen, können erfasst werden.

Ab Dezember greifen neue Vorgaben
Im Newsbereich der EU-Kommission lassen sich dazu einige Details finden. Nach Angaben des Europäischen Parlaments sollen Unternehmen ihre Systeme bis zum 2. Dezember 2026 an die neuen Vorgaben anpassen. Schutzmechanismen, Sperren, Moderationsprozesse und technische Nachweisbarkeit sind fortan nicht mehr nur freiwillige Sicherheitsfunktionen, sondern Teil regulatorischer Anforderungen.

Einschreiten, bevor es zur Normalität wird
Die EU will offensichtlich nicht warten, bis sich Nudify-Dienste als normaler Anwendungsfall generativer KI etablieren. Nach der Debatte um Grok stuft man nonkonsensuale Deepfakes somit nicht als Moderationsproblem sozialer Netzwerke ein, sondern ganz grundsätzlich als unzulässige KI-Praxis. Für allgemeine KI-Bilddienste bedeutet dies: Wer in der EU verfügbar sein will, muss künftig beweisen, dass solche Inhalte nicht einfach per Prompt zu erzeugen sind. Hat man bereits entsprechende Schutzmechanismen, was bei den meisten Diensten ohnehin der Fall ist, dürfte sich somit erst einmal wenig ändern. Anders sieht es natürlich bei Apps und Diensten aus, die genau für diesen Zweck beworben werden und sich auch im App Store zuhauf finden ließen.

Kommentare

derguteste
derguteste08.05.26 11:24
Das Nudifyer nichts ist was man vermissen würde ist klar. Der Mist kann ruhig weg.

Aber was ich nicht verstehe. Die Verbreitung von so Bildern ist ja grundsätzlich schon verboten. Wie wäre es einfach dieses Gesetz auch mal umzusetzen und die Verbreiter von solch Material auch zur Rechenschaft zu ziehen? Klar ists einfacher das Werkzeug zu verbieten als den Täter zu suchen. Aber mit dem Gedankengang hätte man Photoshop damals auch verbieten müssen.

Und ja mir ist bewusst das für die Erstellung mit KI kein Fachwissen vorhanden sein muss wie zb bei Photoshop. Aber im Vergleich zur Filmmontage mit rumkopieren und Rötel zum maskieren, war Photoshop mindestens so eine Vereinfachung wie der Schritt über KI.

Versteht mich nicht falsch, ich denke nur wo führt das hin wenn statt den Verursacher der Straftat zu bestrafen, das Werkzeug verboten wird.
+6
sudoRinger
sudoRinger08.05.26 11:51
Die Tools einzuschränken wird von der Öffentlichkeit sicherlich eher akzeptiert als die Überwachungsinfrastruktur, die eine Täterverfolgung überhaupt erst ermöglichen würde (IP-Vorratsdatenspeicherung, ...)
+5
gevaugeh08.05.26 11:58
derguteste
Aber was ich nicht verstehe. Die Verbreitung von so Bildern ist ja grundsätzlich schon verboten. Wie wäre es einfach dieses Gesetz auch mal umzusetzen und die Verbreiter von solch Material auch zur Rechenschaft zu ziehen?

Wenn ich die letzten Artikel in der Presse nicht ganz falsch verstanden habe ist genau das das Problem. Die gesetzliche Grundlage ist noch nicht so fundiert, wie Du es vermutest. Im deutschen Gesetzbuch fehlen hier noch ganz fundamentale Teile, damit eine rechtliche Verfolgung stattfinden kann.
+2
Hanterdro08.05.26 12:02
das verbot wird wenig bringen. dann machen es die drecksspatzen eben mit einer lokalen AI.
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thomas b.
thomas b.08.05.26 12:16
Hanterdro
das verbot wird wenig bringen. dann machen es die drecksspatzen eben mit einer lokalen AI.

Oder ausserhalb der EU.
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Weia
Weia08.05.26 15:47
MacTechNews
KI-Systeme, die sexuell explizite Handlungen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung darstellen, sind nach Verabschiedung demnach künftig verboten.
Wie um alles in der Welt soll ein KI-System denn wissen, ob das mit Einwilligung der abgebildeten Person passiert?
„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.
+4
Fontelster
Fontelster08.05.26 16:22
Weia
MacTechNews
KI-Systeme, die sexuell explizite Handlungen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung darstellen, sind nach Verabschiedung demnach künftig verboten.
Wie um alles in der Welt soll ein KI-System denn wissen, ob das mit Einwilligung der abgebildeten Person passiert?

Nun ja, wenn die Person einwilligt, bräuchte man zumindest theoretisch keine KI für solche Bilder.
Und der Anteil der sexualisierten Bilder mit Zustimmung dürfte verschwindend gering sein.
-1
Weia
Weia08.05.26 17:51
Fontelster
Weia
Wie um alles in der Welt soll ein KI-System denn wissen, ob das mit Einwilligung der abgebildeten Person passiert?
Nun ja, wenn die Person einwilligt, bräuchte man zumindest theoretisch keine KI für solche Bilder.
Und der Anteil der sexualisierten Bilder mit Zustimmung dürfte verschwindend gering sein.
Das sind aber reine Mutmaßungen von Dir; ich würde das vollkommen anders einschätzen (ist aber momentan auch nur eine Mutmaßung). So oder so, auf Mutmaßungen kann man keine rechtlichen Regelungen aufbauen. Die müssen operationalisierbar sein. Und wenn die rechtliche Regelung lautet, verboten seinen „KI-Systeme, die sexuell explizite Handlungen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung darstellen“, dann muss es für diese Systeme einen rechtlich akzeptierten Weg geben festzustellen, wann diese Voraussetzung zutrifft, sonst käme das einem Totalverbot dieser Systeme gleich und man hätte die Bedingung auch gleich weglassen können.
„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.
+3
ilig
ilig08.05.26 19:05
Weia
Könntest du den Begriff »operationalisierbar« verstehbar beschreiben?
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Weia
Weia08.05.26 19:20
ilig
Weia
Könntest du den Begriff »operationalisierbar« verstehbar beschreiben?
In Handlungen („Operationen“) umsetzbar. Also konkrete Anweisungen Schritt für Schritt (an Menschen oder hier, noch schwieriger, eine Software), wie etwas anhand eindeutig messbarer/feststellbarer Kriterien entschieden und umgesetzt werden kann. Zum Beispiel bei einer Altersgrenze zur Zugangsbeschränkung wäre das der Personalausweis, das Vorliegen einer Kreditkarte oder ähnliches. Aber wie ermittelt eine Software, ob das Bild, das sie bearbeiten soll, eine Person zeigt, die mit dieser Bearbeitung einverstanden ist?
„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.
+1
Fontelster
Fontelster08.05.26 21:29
Weia
So oder so, auf Mutmaßungen kann man keine rechtlichen Regelungen aufbauen. Die müssen operationalisierbar sein.
Das ist am Ende doch eine Frage der Beweislast: Muss die KI beweisen, dass die Bilderzeugung ohne Zustimmung geschieht, oder der Ersteller, dass die Zustimmung vorliegt? Was im Sexualstrafrecht in vielen Ländern schon so umgesetzt wurde: von »nein heißt nein« zu »nur ja heißt ja«.

Zumindest was sexualisierte Bilder von Kindern angeht, dürfte eine Zustimmung ausgeschlossen sein.
-1
Weia
Weia08.05.26 21:41
Fontelster
Das ist am Ende doch eine Frage der Beweislast: Muss die KI beweisen, dass die Bilderzeugung ohne Zustimmung geschieht, oder der Ersteller, dass die Zustimmung vorliegt? Was im Sexualstrafrecht in vielen Ländern schon so umgesetzt wurde: von »nein heißt nein« zu »nur ja heißt ja«.
Dann nimm die restriktivere Variante: Wie soll der potentielle Nutzer einer Nudify-Software dieser Software beweisen , dass eine Zustimmung der zu nudifizierenden Person vorliegt?
„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.
+1
Fontelster
Fontelster09.05.26 00:49
Weia
Fontelster
Das ist am Ende doch eine Frage der Beweislast: Muss die KI beweisen, dass die Bilderzeugung ohne Zustimmung geschieht, oder der Ersteller, dass die Zustimmung vorliegt? Was im Sexualstrafrecht in vielen Ländern schon so umgesetzt wurde: von »nein heißt nein« zu »nur ja heißt ja«.
Dann nimm die restriktivere Variante: Wie soll der potentielle Nutzer einer Nudify-Software dieser Software beweisen , dass eine Zustimmung der zu nudifizierenden Person vorliegt?
Das weiß ich nicht. Das ist das Dilemma. Es bleibt am Ende vermutlich einfach nur die Frage, wessen Recht man höher bewertet: das Recht solche Bilder ohne Zustimmung erstellen zu können, oder das Recht, kein Opfer solcher Bilder zu werden.
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ilig
ilig09.05.26 17:58
Weia
Danke für die verstehbare Beschreibung 👍👍👍
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