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Grok und Bilder sexualisierter Gewalt: EU nimmt Ermittlungen gegen X und xAI auf

Aufgrund dreier maßgeblicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) hatte die EU-Kommission Ende vergangenen Jahres eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X verhängt. Die Summe setzte sich aus 45 Millionen wegen Irreführung und Täuschung, 35 Millionen wegen fehlender Werbetransparenz und 40 Millionen wegen Aussperren von Forschern zusammen (siehe Artikel). Noch ausstehend sind Entscheidungen hinsichtlich systematischer Reproduktion von Inhalten, die eigentlich unter Strafe stehen – also Hassrede, Volksverhetzung, Terrorpropaganda oder Gewaltaufrufe.


Bilderstellung von Grok sorgt für rechtliche Probleme
Jetzt kommen weitere Verfahren hinzu, welche X ebenfalls teuer zu stehen kommen könnten. Erste Länder hatten den in X integrierten Dienst Grok schon gesperrt, in den USA und im Vereinigten Königreich laufen Ermittlungen, auch die EU nimmt sich nun konkreter Vorfälle an. Es geht um die sehr laschen Sicherheitsvorkehrungen von Grok, welche es ermöglichten, massenhaft Bilder mit sexueller Gewalt an Frauen und sogar Kindern anzufertigen. Zwar stoppte xAI jene Nacktbilderstellung Mitte Januar, doch zuvor hatte man trotz vieler Beschwerden wochenlang nicht auf Kritik reagiert – bzw. in Form von CEO Elon Musk fragwürdige Beiträge sogar mehrfach mit Lachtränen kommentiert. Kenntnis über die Sachlage war daher im Unternehmen vorhanden.

Ermittlungen sollen Tragweite feststellen
Die von der EU ins Leben gerufenen Untersuchungen sollen nun feststellen, ob xAI den gesetzlichen Vorgaben folgte, ausreichende Schutzmechanismen zu bieten und zudem schnell genug zu reagieren. Das Center for Countering Digital Hate hatte beispielsweise ermittelt, dass innerhalb von nur 11 Tagen rund 23.000 Darstellungen mit Kindern in sexualisiertem Kontext via Grok entstanden waren. Die Gesamtzahl an Bildern mit sexualisierter Gewalt lag in diesem Zeitraum bei ungefähr drei Millionen. xAI könnte die Tatsache, lange untätig zugesehen zu haben, dabei schwerer auf die Füße fallen, als die technische Lücke selbst. Generell seien besagte nicht-einvernehmlichen sexuellen Deepfakes von Frauen und Kindern eine gewaltsame, inakzeptable Form der Erniedrigung, so die EU-Digitalchefin Henna Virkkunen

Kommentare

tranquillity
tranquillity26.01.26 18:19
Hoffentlich gibt es eine ordentliche Sanktion! Verantwortungsbewusstsein scheint es ja bei X / xAI nicht wirklich zu geben.
+1
thomas b.
thomas b.26.01.26 19:28
Ich habe mal eine Frage zu den Deepfakes, so was gibt es grundsätzlich leider schon ziemlich lange und verantwortlich war dann derjenige, der sie verbreitet hat.

Wie sieht es jetzt eigentlich aus, wenn jemand z.B. zuhause mit Photoshop anzügliche Deepfakes anfertigt und dann verbreitet? Wird z.B. Adobe dann eigentlich auch dafür belangt, weil sie die dafür benötigte Software stellen oder macht es juristisch einen Unterschied, wenn so etwas über X online erstellt wird?
+3
Nebula26.01.26 21:09
Wenn du was mit Photoshop erstellst, ist Adobe nicht der Vebreiter. Bei X ist es eben so, dass die Plattform das Zeug auf Zuruf erstellt und verbreitet.
+8
tranquillity
tranquillity26.01.26 23:11
thomas b.
Ich habe mal eine Frage zu den Deepfakes, so was gibt es grundsätzlich leider schon ziemlich lange und verantwortlich war dann derjenige, der sie verbreitet hat.

Wie sieht es jetzt eigentlich aus, wenn jemand z.B. zuhause mit Photoshop anzügliche Deepfakes anfertigt und dann verbreitet? Wird z.B. Adobe dann eigentlich auch dafür belangt, weil sie die dafür benötigte Software stellen oder macht es juristisch einen Unterschied, wenn so etwas über X online erstellt wird?

Der Unterschied ist vor allem dass es mit Grok ungleich leichter ist ungleich bessere DeepFakes zu erstellen als mit Photoshop. Im Prinzip erstellt ja nicht der User die Deepfakes, er gibt nur einen Prompt an. Die Bilder und Videos werden dann vom xAI erstellt. Also ist die Klage mehr als berechtigt.
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Sitox
Sitox26.01.26 23:33
tranquillity
thomas b.
Ich habe mal eine Frage zu den Deepfakes, so was gibt es grundsätzlich leider schon ziemlich lange und verantwortlich war dann derjenige, der sie verbreitet hat.

Wie sieht es jetzt eigentlich aus, wenn jemand z.B. zuhause mit Photoshop anzügliche Deepfakes anfertigt und dann verbreitet? Wird z.B. Adobe dann eigentlich auch dafür belangt, weil sie die dafür benötigte Software stellen oder macht es juristisch einen Unterschied, wenn so etwas über X online erstellt wird?

Der Unterschied ist vor allem dass es mit Grok ungleich leichter ist ungleich bessere DeepFakes zu erstellen als mit Photoshop. Im Prinzip erstellt ja nicht der User die Deepfakes, er gibt nur einen Prompt an. Die Bilder und Videos werden dann vom xAI erstellt. Also ist die Klage mehr als berechtigt.
Oder Grok ist Erfüllungsgehilfe einer Fantasie, die der User bereit ist zu veröffentlichen. Schwierig.
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centris27.01.26 08:00
Es geht bei diesem Thema weniger um die Sache als darum, X ein Bein zu stellen, weil X nicht willfährig nur das verbreitet, was auch zumindest halbwegs genehm ist. Fair geht es da nicht zu. In etwa so fair wie bei den Prozessen gegen die dt. Autoindustrie und Bayer in den USA.
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LoCal
LoCal27.01.26 08:36
Nebula
Wenn du was mit Photoshop erstellst, ist Adobe nicht der Vebreiter. Bei X ist es eben so, dass die Plattform das Zeug auf Zuruf erstellt und verbreitet.

Nicht ganz, denn während man bei Photoshop bestimmt, was man mit welchem Bild tut, und sei es über das AI-Prompt, verhält sich die Sache bei X/Grok anders, denn Grok erstellte solche Bilder sogar, wenn nicht explizit nach sexualisierten Inhalten gefragt wurde. Und das ist schon ein Unterschied. Ausserdem benötigst man bei Photoshop eben ein Bild von der entsprechenden Person mit der man eine Bildmanipulation erstellen will. Bei X hat es genügt, dass man im Prompt den Namen der entsprechenden Person angibt und X hat dann das entsprechende Bild erstellt.
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
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LaserLock27.01.26 09:06
Und die Schuld liegt meiner Meinung nach bei dem der den Prompt geschrieben hat.
-1
Nebula27.01.26 09:17
LaserLock
Und die Schuld liegt meiner Meinung nach bei dem der den Prompt geschrieben hat.
Wie LoCal schon schrieb, ist die Sache eben nicht so einfach wie Laienjuristen sich das immer denken. Wenn ich mit dem Prompt gar keine sexualisierten Inhalte beabsichtige und X dennoch sowas erstellt, kann man mir das sicher nicht anlasten. Man kann mir höchstens Naivität anlasten, nachdem nun bekannt ist, dass Grok vollkommen freidreht.
+1
LoCal
LoCal27.01.26 09:42
Nebula
LaserLock
Und die Schuld liegt meiner Meinung nach bei dem der den Prompt geschrieben hat.
Wie LoCal schon schrieb, ist die Sache eben nicht so einfach wie Laienjuristen sich das immer denken. Wenn ich mit dem Prompt gar keine sexualisierten Inhalte beabsichtige und X dennoch sowas erstellt, kann man mir das sicher nicht anlasten. Man kann mir höchstens Naivität anlasten, nachdem nun bekannt ist, dass Grok vollkommen freidreht.

Und genau das ist ja passiert, dass sexualisierte Bilder erstellt wurden, ohne dass im Prompt davon etwas erwähnt wurde.
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
-1
AugustP27.01.26 11:27
Man wird sehen, worin der juristische Vorwurf gegen X dann konkret besteht, wenn er denn kommen sollte.

Ansonsten sollte man die zwei schon genannten Problemdimensionen auseinanderhalten, die sich hier kombinieren: das Erstellen von ggf. justiziablen DeepFakes und die Verbreitung von ggf. justiziablen DeepFakes. (Mal von allem nicht-justiziablen Inhalten abgesehen, die ja auch problematisch sein können)

In diesem Fall passiert das ja, meine ich, zusammen, oder?: Ein User schreibt an den GrokAccount auf X einen Prompt, eventuell zusammen mit einem Bild einer anderen Person, die kein Einverständnis gegeben hat. Es wird ein Bild generiert und die Ausgabe erfolgt öffentlich über den GrokAccount. Damit Verbreitet xAI ggf. justiziable Inhalte. Ob sich X damit herausreden kann, zu sagen, naja, das hat da aber jemand gepromptet, wir müssen da keine Sicherungen einbauen, ist ja genau die Frage, um die es geht.

Ob man damit Musk/X auch schaden will, sei mal dahin gestellt, für die Frage, ob X hier eine juristische Verantwortung trägt, sollte das jedenfalls keine Rolle spielen.

Mir scheint das jedenfalls etwas fadenscheinig, eine entsprechende Infrastruktur zu bauen, Sie öffentlich und weitgehend anonym nutzbar zu machen, die generierten Inhalten dann auch noch direkt zu verbreiten, aber dann zu sagen „da haben wir aber nichts mit zu tun“.

Ob man Leute, die da mit Vorsatz prompten und Bilder hochladen nicht ebenfalls belangen sollte, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Das eine schließt das andere ja nicht aus...
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marti20_427.01.26 15:11
Exakt so ist es. Zeigt sich zum Beispiel auch in Australien beim Social Media Verbot für unter 16 Jährige. X ist verboten, Bluesky nicht. Wenn schon müsste man alle SoMe Plattformen anschauen. Ich denke aber aufhalten lässt es sich nicht mehr. Es muss viel mehr Aufklärung in den Medien und an den Schulen stattfinden.
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LoCal
LoCal27.01.26 18:05
AugustP
Ein User schreibt an den GrokAccount auf X einen Prompt, eventuell zusammen mit einem Bild einer anderen Person, die kein Einverständnis gegeben hat. Es wird ein Bild generiert und die Ausgabe erfolgt öffentlich über den GrokAccount. Damit Verbreitet xAI ggf. justiziable Inhalte. Ob sich X damit herausreden kann, zu sagen, naja, das hat da aber jemand gepromptet, wir müssen da keine Sicherungen einbauen, ist ja genau die Frage, um die es geht.

Ein prominentes Beispiel: Ein User sagt Grok, dass er ein Bild von Taylor Swift will, die mit jungen Leuten feiert. Grok erstellt ein Bild in dem TS, in knappen Rock und mit knappen Top, zusammen mit jungen Leuten zusehen ist. Soweit noch recht unverfänglich. Dann schrieb der User: Mache mir daraus einen Film… und Grok machte daraus einen Film, in dem sich dann TS das Top vom Leib reisst und mit blanken Brüsten zu sehen ist.

Der User hat zu keiner Sekunden gesagt, dass er TS halbnackt sehen will!
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
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