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Corona-Warn-App: EU-Kommission lässt europaweiten Datenabgleich testen

Mehr als 18 Millionen Installationen auf Android- wie iOS-Geräten verzeichnet die Corona-Warn-App – sie dient als Hilfsmittel für effektives Kontakt-Tracing. Allerdings nutzt die Anwendung nur etwas bei Aufenthalten in Deutschland – andere Länder verfügen zwar über Applikationen mit ähnlichem Zweck, unterscheiden sich aber sowohl in der Aufmachung als auch im dahinterliegenden System: Manche Apps speichern die gesammelten Daten zentral, andere wiederum greifen auf die von Apple und Google zur Verfügung gestellte API zurück. Letzterer Ansatz stellt Datenschützer zufrieden und bald auch Urlauber und andere Personen, die sich im europäischen Ausland befinden: Sie können dann nach Plänen der EU-Kommission auf die Daten des Auslands zugreifen. Eine entsprechende Lösung wird nun getestet.


Probelauf in sechs Ländern
Anwendungen, die eine Corona-Risikobewertung vornehmen und Kontakt-Tracing ermöglichen, gibt es so einige: 14 EU-Staaten haben eine derartige App entwickelt, weitere fünf Länder arbeiten noch an einer solchen Lösung. Angesichts der Mobilität vieler EU-Bürger scheinen nationale Alleingänge oft nicht ausreichend zu sein: Den Anwendungen mangelt es an Interoperabilität. So testet die EU-Kommission seit gestern auf Backend-Servern in Luxemburg den Datenaustausch zwischen einigen ausgesuchten Ländern: Neben Deutschland sind Dänemark, Irland, Italien, Lettland und Tschechien Teil des Probelaufs.

Datenaustausch nur bei dezentralen Systemen
Der Datenabgleichsdienst wird von SAP und T-Systems entwickelt und sollte bereits im Sommer seinen Dienst verrichten. Die Kommission räumt ein, den Regelbetrieb erst im Oktober ermöglichen zu können. Für die Anwender bedeutet das einen erhöhten Komfort: Sie müssen im Ausland keine weitere App installieren, sofern eine Kontakt-Tracing-App auf dem Smartphone installiert ist und diese den dezentralen Ansatz verfolgt. Frankreich hat sich beispielsweise dazu entschieden, die Daten zentral speichern zu wollen und wird von dem geplanten Datenabgleich nicht profitieren. Außerdem muss der Staat Teil des eHealth-Netzwerks sein, was für Länder wie die Schweiz nicht zutrifft. Die Eidgenossen sollen aber bereits an einem entsprechenden bilateralen Abkommen interessiert sein.

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