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Patentklage gegen Apple: FaceTime-Funktion als Streitobjekt

Patentrechtliche Auseinandersetzungen sind für Apple kein seltenes Ereignis, sondern stellen einen ständigen Begleiter der Firmengeschichte dar. Mal klagte Apple gegen die Konkurrenz, mal warfen Wettbewerber dem Konzern hinter Mac und iPhone vor, Ideen zu kopieren. Die neueste Klage stammt von einer Firma namens EyesMatch Ltd. und nimmt Anstoß an einer Funktion in Apples Videochat-App FaceTime – genauer: dem seit iOS 14 auf dem iPhone integrierten Augenkontakt-Feature.


Die klagende Firma entwickelt Smart Mirrors, also Kombinationen aus Kamera und Bildschirm, welche das gezeigte Bild auf Wunsch mit Produktabbildungen verzieren. Modehersteller können so etwa eine Vorschau eines Kleidungsstücks auf das Bewegtbild eines Kunden in Echtzeit projizieren. Die eingereichten Patente beschreiben sehr generell Veränderungen an per Kamera eingefangenen und auf dem Bildschirm dargestellten Live-Bildern. Das vorgebrachte Patent wurde 2020 bewilligt und behält bis 2033 Gültigkeit. EyesMatch Ltd. sieht eine Patentverletzung in einer speziellen Bildverbesserung für Videokonferenzen, welche Apple bisher auf das Smartphone begrenzt hat. Sie ist standardmäßig ausgeschaltet und verbirgt sich in den App-Einstellungen. Schaltet man "Augenkontakt" ein, verändert die FaceTime-App den Videofeed, damit die Pupillen des iPhone-Nutzers stets auf die Kamera ausgerichtet erscheinen.

In den FaceTime-Einstellungen können iPhone-Nutzer auf Wunsch die Augenkontakt-Funktion aktivieren.

Klage gegen Nvidia, Einigung mit Microsoft
Eine ähnliche Klage hat EyesMatch Ltd. offenbar ebenfalls gegen Nvidia beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) eingereicht, welches derlei Streitigkeiten seit Juni 2023 für den EU-Raum verhandelt. In der Vergangenheit hatte der Smart-Mirror-Anbieter bereits gegen andere Größen der Branche geklagt, allerdings wurde bisher nie bis zum Ende durchgefochten: Sowohl Microsoft als auch Samsung einigten sich außergerichtlich mit den Patentinhabern und erwarben eine Lizenz. Für Apple könnte es sich ebenso als kostengünstig erweisen, eine Einigung zu erzielen – oder alternativ die Funktion zu streichen: Da sie es nie auf iPads und Macs geschafft hat, erwies sie sich wohl nicht als sonderlich beliebt bei den Anwendern.

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