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Apples Garantiecheck-Webseite funktioniert nicht mehr für wiederverkaufte Geräte - Aktualisierung: Früheres Verhalten wiederhergestellt

Apple-Produkte werden standardmäßig mit einer einjährigen Garantie verkauft (Ausnahme: Apple Watch Edition erhält zwei Jahre). In dieser Zeit repariert der Konzern Mängel kostenlos. Wer darüber hinaus beim Kauf ein kostenpflichtiges AppleCare-Paket hinzubucht, kann je nach Produktkategorie von zwei Jahren (Apple TV, iPad, iPhone, iPod, Apple Watch) oder gar drei Jahren (Mac) garantierten Leistungen profitieren. Damit Kunden den Überblick behalten, für welches Produkt ihres Apple-Portfolios noch Garantie gilt und welche Reparaturhistorie die einzelnen Geräte angesammelt haben, gibt es die Support-Seite checkcoverage.apple.com.


Zum Jahreswechsel hat Cupertino bei der Anmeldung eine Änderung vorgenommen, die Zweitbesitzern von iPhone & Co. nicht gefallen dürfte. Denn statt der Eingabe der Geräte-Seriennummer ist fortan die Anmeldung mit der Apple-ID des Käufers notwendig. Für die meisten stellt dies eine Vereinfachung dar - muss man doch nicht mehr umständlich die Seriennummer des Gerätes herausfinden, sondern sieht gleich alle seine Produkte fein säuberlich aufgelistet mit ihrem jeweiligen Status angezeigt. Wer aber sein Gerät nur über zweite Hand erhielt, etwa durch Übernahme des Altgeräts eines Freundes oder indem man es jemandem abkaufte, kann mit dem Online-Tool fortan nichts mehr anfangen, da ja die Käufer-Apple-ID notwendig ist. Leider gibt es nämlich keine Möglichkeit, alternativ zur ID-Anmeldung doch noch die Seriennummer einzugeben.

Hat man allerdings die notwendigen Zugangsdaten, bietet die Seite einen vollständigen Überblick aller gekauften Apple-Geräte mit Namen, Art, letzten Ziffern der Seriennummer und Information, ob ein AppleCare-Plan greift. Nach einem Klick auf ein bestimmtes Gerät erscheinen darüber hinaus exaktes Kaufdatum und Angaben, ob technischer Telefonsupport sowie Reparatur- und Serviceabdeckung noch inbegriffen ist. Unter »Neueste Aktivitäten« steht darüber hinaus eine Liste aller Reparaturen der letzten 90 Tage zur Verfügung.

Übrigens: Über Apples einjährige Standardgarantie hinaus muss der Konzern natürlich die in Deutschland gesetzlich verpflichtende Gewährleistung von 2 Jahren leisten. Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.

Aktualisierung: Inzwischen hat Apple das alte Verhalten wiederhergestellt. Fortan ist also die Anmeldung per Apple-ID nicht mehr notwendig, sondern die Eingabe der Seriennummer. Ob es sich bei der Änderung zum Jahreswechsel um einen temporären Fehler handelte oder ob Apple die Änderung wegen Beschwerden zurücknahm, ist nicht bekannt.

Weiterführende Links:

Kommentare

MacStarTrader
MacStarTrader02.01.18 17:06
Ziemlich, sagen wir es mal glimpflich: 💩
#MacStarTrader (Twitter)
+6
john
john02.01.18 17:18
Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.
das ist zwar in der theorie richtig, aber apple hat in der regel keine lust sich lange mit dem kunden rumzustreiten und dem zu erklären, dass er jetzt erstmal in der bringschuld ist, so dass es darauf hinausläuft, dass apple auch im zweiten jahr recht kulant ist bei mängeln.
(natürlich nur vorrausgesetzt, dass apple auch der händler ist, sonst greift die gewährleistung ja eh nicht, bzw wäre man ja eh an der falschen adresse.)

ich denke die werden sich im store überlegt haben, dass es 1. zu viel zeit kostet jedem kunden den unterschied zwischen garantie und gesetzlicher gewähleistung zu erklären (den kennt in deutschland selten jemand) und 2. wird es erfahrungsgemäss bei derartigen erklärungsversuchen auch gerne mal laut auf seiten des kunden (da der sich ja uninformierterweise total im recht sieht) und stinkwütende kunden, die eine szene machen, sehen im store einfach nicht gut aus.
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
+2
nacho
nacho02.01.18 17:21
Sehr kundenfreundlich von Apple!
+8
Baumi02.01.18 17:25
Scheiss Laden 🙈
-1
peacekeeper02.01.18 17:28
Die Frage ist doch ob beim Aktivieren nicht mit der neuen Apple ID verknüpft wird. Dann ist es doch tatsächlich eine Verbesserung.
+3
OpDraht
OpDraht02.01.18 17:31
... ob Apple demnächst ein Übertragen von Apple Care auf einen Folgebesitzer ausschließt? Würde ins Bild passen.
+3
Arne 202.01.18 17:33
john
Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.
das ist zwar in der theorie richtig, ... bringschuld

Gerichte entscheiden hier auch regelmäßig zu Gunsten der Kunden. Bei einem versiegelten oder verklebten Gerät reicht es meist aus, dass der Defekt an einem innen liegenden Bauteil auftritt (für den Kunden erstmal nicht erreichbar), um anzunehmen, dass der Defekt von Anfang an bestanden hat. So schlimm ist die Beweislastumkehr nach einem Jahr also nicht. Nicht von Apple und anderen ins Boxhorn jagen lassen und Kundenrechte auch mal ausschöpfen statt klein bei zu geben!
+5
Jeronimo
Jeronimo02.01.18 17:36
Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.

Nicht ganz richtig: der Käufer muss erst ab 6 Monaten (Zeitpunkt der Beweislastumkehr) nach Kauf nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Davor liegt es theoretisch beim Händler im Falle eines Mangels zu beweisen, dass eben jener Mangel nicht beim Kauf bestand. Fällt dem einen so schwer wie dem anderen, deswegen ist diese ganze Gewährleistungsverbraucherverarsche eben auch der große Mumpitz.

Richtig spaßig wird es, wenn Kunden den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen (und das sind knapp 99,8% aller Kunden, siehe auch Beitrag von john) und pampig werden, weil sie davon überzeugt sind, laut heiligem Recht 2 Jahre Garantie auf alles und jeden zu haben.
+4
john
john02.01.18 17:37
Arne R.
john
Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.
das ist zwar in der theorie richtig, ... bringschuld
Gerichte entscheiden hier auch regelmäßig zu Gunsten der Kunden. Bei einem versiegelten oder verklebten Gerät reicht es meist aus, dass der Defekt an einem innen liegenden Bauteil auftritt (für den Kunden erstmal nicht erreichbar), um anzunehmen, dass der Defekt von Anfang an bestanden hat. So schlimm ist die Beweislastumkehr nach einem Jahr also nicht.
naja. das mag ja sein, dass du letztendlich recht bekommnst, aber das musst du dem händler aber nunmal erstmal nachweisen. nicht einfach nur behaupten.
wenn der händler es drauf ankommen lassen möchte, lehnt der sich zurück und fordert ein gutachten.
macht er in der regel halt nicht, es sei denn ihm ist der einmalige verkauf mehr wert als ein zufriedener kunde.
Nicht ganz richtig: der Käufer muss erst ab 6 Monate (Zeitpunkt der Beweislastumkehr) nach Kauf nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Davor liegt es theoretisch beim Händler im Falle eines Mangels zu beweisen, dass eben jener Mangel nicht beim Kauf bestand
auch das ist in der theorie natürlich richtig, kommt aber in der praxis natürlich so gut wie zum tragen, da fast alles eine längere herstellergarantie hat als 6 monate und daher dann mängel bis dahin über garantie abgewickelt werden.
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
+1
Jeronimo
Jeronimo02.01.18 17:38
Übrigens: Über Apples einjährige Standardgarantie hinaus muss der Konzern natürlich die in Deutschland gesetzlich verpflichtende Gewährleistung von 2 Jahren leisten.

Und noch ein kleiner Klopper, der die grassierende (und auch vor der MTN-Redaktion nicht haltmachende) Verwirrung zum Thema Garantie vs. Gewährleistung unterstreicht: nicht "der Konzern" ist für die Gewährleistung zuständig, sondern der Händler. Das kann natürlich auch Apple sein (wenn im Apple Store gekauft wurde), genauso gut aber auch Media Markt, Comspot, Gravis oder sonstwer.
+10
Jeronimo
Jeronimo02.01.18 17:45
john
auch das ist in der theorie natürlich richtig, kommt aber in der praxis natürlich so gut wie zum tragen

Eben deswegen habe ich das Wort "theoretisch" ja auch noch mal extra kursiv gesetzt.
+1
Waldi
Waldi02.01.18 17:58
Denn statt der Eingabe der Geräte-Seriennummer ist fortan die Anmeldung mit der Apple-ID des Käufers notwendig.
Welche Apple-ID ist denn nun gemeint.
Die des ursprünglichen Käufers, oder die des Käufers eines Gebrauchtgerätes?
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
0
teorema67
teorema6702.01.18 17:58
Was hindert Apple daran, die Anmeldung sowohl mit AppleID als auch mit SN anzubieten? Selbst wenn der 2. Fall der Firma etwas mehr Umtrieb verursacht?
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+4
Arne 202.01.18 17:58
@John, nein, du brauchst kein Gutachten. Mag ja sein, dass der Händler auf Durchzug schaltet. Aber bei Beschädigungen im Inneren bekommst du auch nach der Beweislastumkehr vor Gericht regelmäßig recht, einfach weil das Gericht annimmt, dass du es innen nicht beschädigt hast. Dem entkommt Apple z.B. mit den Feuchtigkeitssensoren. Trotz theoretischer Beweislastumkehr ist hier in der Regela also trotzdem der Verkäufer in der Pflicht.

Und ich wickle auch in der Garantiezeit gerne über Gewährleistung ab, denn die Garantiebedingungen kann der Verkäufer frei definieren. So kann die Garantie z.B. vorsehen, dass der Käufer das Porto tragen muss (und andere Schweinereien). Bei der Gewährleistung hat er da keinen Spielraum. Auch hier gilt, nicht über den Tisch ziehen lassen sondern gucken, was die gesetzlichen Ansprüche sind und dann vergleichen ob die freiwillig abgegebene Garantie des Verkäufers wirklich besser ist.
+3
MacSeck
MacSeck02.01.18 17:59
Also ich kann das nicht bestätigen.
Auf der oben genannten Seite kann ich immer noch die SerienNr. prüfen ohne mich anzumelden.
+11
Apple@Freiburg02.01.18 18:02
Also ich kann hier weiterhin nur die Seriennummer eingeben🧐
+9
teorema67
teorema6702.01.18 18:04
MacSeck
Also ich kann das nicht bestätigen.
Auf der oben genannten Seite kann ich immer noch die SerienNr. prüfen ohne mich anzumelden.
Apple@Freiburg
Also ich kann hier weiterhin nur die Seriennummer eingeben🧐

Stimmt, funktioniert, danke!
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
0
peacekeeper02.01.18 18:16
Jetzt geht es wieder wie vorher. War ggf. ja auch nur ein Fehler.
0
F. Flor02.01.18 18:34
Moment mal! Ich hab mich grad über den im Beitrag veröffentlichten Link angemeldet!

1. Der Login ist optional, der Seriennummer Check funktioniert weiterhin

2. Mein MacPro taucht korrekt auf und der ist ohne eine Apple-ID gekauft worden und über eine andere registriert worden. Nach übernahmen (Alte Apple-ID: Gerät entfernen) in meine Apple-ID wird das Gerät bei mir angezeigt.

Danke für die Info ...
+6
ocrho02.01.18 19:20
Es gibt noch einen zweiten alternativen Weg für den Käufer einer gebrauchten Hardware: Einfach das neu gebraucht gekaufte Gerät registrieren unter "https://mysupport.apple.com". Dort erscheint dann zu jedem Gerät dass ein AppleProtectionPlan hat dann ein Symbol in der Form des AppleProtectionPlan-Kartons (mit roten Apple-Logo) und bei den Geräten wo noch ein AppleProtectionPlan zukaufbar ist, erscheint ein Text "Abdeckung mit AppleProctionPlan erweitern".

Ich kann verstehen, dass Apple die Möglichkeiten der Online-Abfrage nach Seriennummern immer mehr einschränken muss, weil es ständig Trickdiebe gibt die diese Informationen benutzen (vgl. diverse ältere Sicherheitsmeldungen hier bei MacTecNews).

Aber dies ist noch lange kein Grund dem Kunden alles komplizierter zu machen. Kompliziert fängt mit Komplexität an: Wieso gibt es jetzt drei Support-Webseiten für die gleiche Aufgabe?

https://checkcoverage.apple.com
https://mysupport.apple.com
https://getsupport.apple.com

Das alles wird beliebig komplex indem zu viele Teams parallel "irgendetwas cooles" tun wollen und dass dies für das Management einfach aussehen soll. Dass dann immer dabei 40% Funktionen verloren gehen und dann zusätzliche Webseiten / zusätzliche Apps erforderlich werden wird nicht gesehen.

Früher konnte man sich die Apple-Welt noch selber aneignen - heute muss man um die Apple-Welt einigermaßen als Benutzer im Griff zu haben täglich Apple-News lesen – ich möchte Zeit sparen!
+4
wurzelmac02.01.18 19:21
Apples Garantiecheck-Webseite funktioniert nicht mehr für wiederverkaufte Geräte

Shot in the blue ...
+1
Hannes Gnad
Hannes Gnad02.01.18 21:12
john
Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.
das ist zwar in der theorie richtig, aber...
...normalerweise wickeln die Apple Stores keine Gewährleistungsanfragen ab. Dafür dürfen bzw. können die AASP/PSPs das, siehe:

https://www.apfelwerk.de/2016/02/gewaehrleistung-fuer-privat kunden/
0
Hannes Gnad
Hannes Gnad02.01.18 21:15
Arne R.
Aber bei Beschädigungen im Inneren bekommst du auch nach der Beweislastumkehr vor Gericht regelmäßig recht, einfach weil das Gericht annimmt, dass du es innen nicht beschädigt hast. Dem entkommt Apple z.B. mit den Feuchtigkeitssensoren. Trotz theoretischer Beweislastumkehr ist hier in der Regela also trotzdem der Verkäufer in der Pflicht.
Unsere Erfahrung: Egal ob Garantie oder Gewährleistungsanfrage, das Gerät muß zumindest am beanstandeten Bauteil frei von Schäden durch Unfall oder "unautorisierte Modifikation" sein. Wenn jemand ein Apple Produkt erkennbar geöffnet und was beschädigt bzw. verbastelt hat sieht es schlecht aus...
+2
Eventus
Eventus02.01.18 21:51
Ich wurde jedes, wirklich jedes Mal sehr zuvorkommend bedient (Apple Bahnhofstrasse und Glattzentrum), sogar besser als ich erwartete und mit mehr Service als worauf ich Anspruch hatte. Ich denke, es hilft sehr, freundlich-kollegial und dennoch engagiert-hartnäckig nach einer Lösung zu fragen …
Live long and prosper! 🖖
0
dan@mac
dan@mac02.01.18 22:59
Die Seriennummer kann man nach wie vor eingeben. Und selbst wenn, die Seriennummer kann man mit seiner AppleID nach Übernahme des Gerätes verbinden. Super recherchiert.
+2
dan@mac
dan@mac02.01.18 23:02
Jeronimo
Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.

Nicht ganz richtig: der Käufer muss erst ab 6 Monaten (Zeitpunkt der Beweislastumkehr) nach Kauf nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Davor liegt es theoretisch beim Händler im Falle eines Mangels zu beweisen, dass eben jener Mangel nicht beim Kauf bestand. Fällt dem einen so schwer wie dem anderen, deswegen ist diese ganze Gewährleistungsverbraucherverarsche eben auch der große Mumpitz.

Richtig spaßig wird es, wenn Kunden den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen (und das sind knapp 99,8% aller Kunden, siehe auch Beitrag von john) und pampig werden, weil sie davon überzeugt sind, laut heiligem Recht 2 Jahre Garantie auf alles und jeden zu haben.

Ist in Apples Fall aber unerheblich, denn nach 6 Monaten gilt eh noch die Garantie.
0
Eventus
Eventus02.01.18 23:05
MTN
Diese ganze News ist mittlerweile für die 🐈, nicht wahr?
Live long and prosper! 🖖
+3
Jeronimo
Jeronimo02.01.18 23:07
dan@mac
Ist in Apples Fall aber unerheblich, denn nach 6 Monaten gilt eh noch die Garantie.

Nicht nur in Apples Fall ist das so, ja. Habe ich auch nicht anders behauptet.

Der Spaß fängt aber wie gesagt dann an, wenn der Kunde nach 13 oder 18 oder 23 Monaten auf der Matte steht und nach seinem gottgegebenen (& vermeintlichen) Recht auf 2 Jahre Garantie ("Dat is EU-Recht! Ich klage!") krakeelt. Dann versuch dem mal zu erklären, dass Garantie in Deutschland a) eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und nicht Pflicht und schon gar nicht 2 Jahre und b) was es eben mit der Gewährleistung auf sich hat und dass die ihm jetzt eben nicht mit seinem plötzlich abgekackten Trackpad/Display/Logic Board/etc. hilft.
+3
thomas b.
thomas b.02.01.18 23:23
Hannes Gnad
Arne R.
Aber bei Beschädigungen im Inneren bekommst du auch nach der Beweislastumkehr vor Gericht regelmäßig recht, einfach weil das Gericht annimmt, dass du es innen nicht beschädigt hast. Dem entkommt Apple z.B. mit den Feuchtigkeitssensoren. Trotz theoretischer Beweislastumkehr ist hier in der Regela also trotzdem der Verkäufer in der Pflicht.
Unsere Erfahrung: Egal ob Garantie oder Gewährleistungsanfrage, das Gerät muß zumindest am beanstandeten Bauteil frei von Schäden durch Unfall oder "unautorisierte Modifikation" sein. Wenn jemand ein Apple Produkt erkennbar geöffnet und was beschädigt bzw. verbastelt hat sieht es schlecht aus...

Meine Erfahrung (2x ein wenige Monate nach Ablauf der 1-Jahres Garantie): Nada, nix, niente. War im Fall eines 17" MacBook pro nicht so prickelnd.
+3
macguy02.01.18 23:31
Vielleicht sollte man den Beitrag aktualisieren.
+3
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