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Apple verantwortlich für Identitätsdiebstahl und illegales Datensammeln? Richter weist Sammelklage vollumfänglich ab

Auch wenn Apple besonderes Augenmerk darauf legt, dass möglichst wenig Nutzerdaten gesammelt werden, so gibt es natürlich dennoch zu jedem Kunden viele Aufzeichnungen – welche Apple allerdings nicht dazu verwendet, um mit dem Weiterverkauf bzw. der Weitergabe Gewinne zu erzielen. Eine Sammelklage warf Apple jedoch vor, gegen diese Grundsätze zu verstoßen und im Falle von iTunes bzw. Apple Music in unerlaubter Weise Kundendaten zu speichern und weiterzugeben. Ein Aufhänger war die Funktion des Music Stores, eine Warnung anzuzeigen, wenn man Musik verschenken wollte, die der Beschenkte bereits besaß. Hier machten die Kläger unrechtmäßige Datenweitergabe aus, da auf diese Weise die Einkaufshistorie ermitteln werden könne.


Vorwurf: Apple verantwortlich für Datenmissbrauch
Ungewollte Werbeanrufe und Spam-Mails, Überzahlung, Gefahr des Identitätsdiebstahls und sogar "Wertminderung der persönlichen Hörerinformationen", was auch immer damit gemeint ist, soll Apple deswegen zu verantworten haben. Nach Prüfung der Sachlage schüttelte der Richter allerdings den Kopf und gab Apples Antrag statt, die Klage abzuweisen. Weder die eingereichten Dokumente noch die dargebrachte Argumentation sei in irgendeiner Weise ausreichend und schlüssig, so Richter William Alsup vom Northern Court of California. Es wäre den Klägern noch möglich gewesen, weitere Unterlagen vorzulegen, allerdings wurde darauf verzichtet.

Richter weist Klage ab
Alsup beanstandete in der Begründung noch zwei weitere Aspekte der Klage. Abgesehen davon, dass die Vorwürfe inhaltlich bereits fragwürdig seien, denn Apple erlaube Anbietern keinen Zugriff auf Kundendaten, so scheiterte die Beweisführung auch an einem anderen, zentralen Aspekt: Die Kläger konnten nicht glaubhaft machen, dass ihnen Schaden entstanden sei – allerdings sei dies erforderlich, denn man könne nicht Schadensersatz verlangen, nur weil eventuell irgendeine andere Person konkrete Nachteile erlitten habe.

Kommentare

elBohu
elBohu26.11.19 14:02
Ist klagen in USA irgendwie günstiger als hier?
Oder sind die Anwälte noch gerissener, dass sie die Klienten falsch beraten und dann abkassieren?
Was für eine miese Welt!
In diesem Konkreten Fall wäre ich froh, wenn ich VOR dem Kauf erfahren, dass der Beschenkte den Artikel schon hat. Das sonst wieder zurückzugeben ist sicher nicht so einfach.
wyrd bið ful aræd
+1
Rosember26.11.19 14:09
Es gibt in den USA Anwälte, die ihr Honorar nur einfordern, wenn der Prozess gewonnen wird.
+2
bestbernie26.11.19 14:34
Zudem gibt es keine Gebührenordnung wie bei uns, der Kläger braucht keine Kosten zu tragen, die Anwälte erhalten bei Erfolg einen Großteil der ausgehandelten Summe zuzüglich eventuell angefallenen Kosten etc. Die anwaltsindustrie ist also stets bemüht, soviel klagen wie möglich anzustoßen, mögen sie in unseren Augen noch so weltfremd sein
+6
lphilipp
lphilipp26.11.19 20:48
Hier wird offensichtlich in den Kommentaren wild improvisiert über das Thema: Rechtssystem in den USA.
Sind mir die Improvisationen von Satchmo oder Miles lieber!
Man muß sich Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen! Albert Camus (Il faut imaginer Sisyphe heureux)
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