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Apple in Indien: Extreme Strafe wegen Wettbewerbsbehinderung steht im Raum

Seit 2021 sieht sich Apple auf dem indischen Subkontinent Vorwürfen ausgesetzt, die eigene Marktmacht zu missbrauchen. Das Urteil der indischen Wettbewerbskommission (CCI) fiel im Oktober 2024 zuungunsten Apples aus: Der Konzern habe seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, indem der Konzern Entwickler dazu zwinge, Apples In-App-Kauf-System zu verwenden. Nun droht eine extrem hohe Strafzahlung: Möglicherweise muss Apple bis zu 38 Mrd. US-Dollar zahlen.


Die hohe Summe hat Apple selbst zu verantworten: Als nächster Schritt sollte die Höhe der Strafzahlung bestimmt werden. Als Basis sollte der Umsatz dienen, welchen Apple mit dem App Store in Indien erzielt hatte. Doch Apple verweigerte die Kooperation und nannte gegenüber der CCI keine Umsatzzahlen. Jetzt setzte die CCI dem Konzern ein Ultimatum: Apple bleiben 14 Tage, um den Wettbewerbshütern Einblicke in die Bücher zu gewähren, sonst werden die globalen Umsatzzahlen des iOS App Stores als Bemessungsgrundlage verwendet. Zugleich wurde der Termin für eine finale Anhörung auf den 21. Mai festgelegt.

Apple sieht sich nicht als marktbeherrschend
Apples Verteidigung basiert auf derselben Strategie, wie sie in der EU und in anderen Ländern zur Anwendung kam: Der App Store könne gar kein Monopol darstellen, da iOS gar nicht von der Mehrheit der Marktteilnehmer genutzt werde. Im Jahr 2021 lag Apples Marktanteil im Mobilsegment Indiens bei 4 Prozent, soll aber mittlerweile auf etwa 9 Prozent angestiegen sein. Ähnlich wie in der EU, in Japan und Brasilien sehen indische Wettbewerbshüter trotzdem eine Torwächter-Funktion: Wenn jemand ein iPhone nutzt, kann er Software nur in Apples App Stores erwerben.

Apple geht in Berufung
Gleichzeitig geht Apple in die Offensive und hat die Entscheidung der CCI am Delhi High Court angefochten. Die Wettbewerbskommission solle derweil ihre Forderungen aussetzen, so der Konzern. Dem erteilten die Kartellwächter eine Absage; man sei überzeugt, Apple wende lediglich Verzögerungstaktiken an. Im vergangenen Jahr drohten EU-Wettbewerbswächter Apple mit einer Strafe von 500 Millionen Euro, sofern der Konzern App-Anbietern nicht mehr Freiheit einräumten, alternative Bezahlmethoden anzubieten.

Kommentare

thomas b.
thomas b.21.04.26 17:08
Wie kommen einzelne Länder oder auch die EU eigentlich darauf, den globalen Umsatz als Bemessungsgrundlage für Strafen zu nehmen und nicht den Umsatz auf eigenem Territorium?
+1
Bergedorfer21.04.26 17:14
Wie kommt Trump auf "seine" Zollsätze? Weil es Weh tut!
+2
Kehrblech21.04.26 17:28
Und weil sie keine andere Grundlage genannt bekommen.
+5
Marcel Bresink21.04.26 17:28
thomas b.
Wie kommen einzelne Länder oder auch die EU eigentlich darauf, den globalen Umsatz als Bemessungsgrundlage für Strafen zu nehmen und nicht den Umsatz auf eigenem Territorium?

In diesem speziellen Fall: Weil Apple sich strikt weigert, den Wert für den Umsatz auf eigenem Territorium anzugeben, obwohl ihnen genau das als Gelegenheit zur Strafminderung angeboten wurde.
+10
Rittersmann21.04.26 17:28
Wer würde denn dann diese enorme Summe an Geld kriegen, die da im Raum steht ? Die Entwickler, um die es ja hier geht, oder der Staat ?
+1
xcomma21.04.26 18:15
Bei den EUR 500Mio der EU damals hat die Kommission aber ganz tief angesetzt. Eigentlich wäre auch eine erheblich höhere Strafe (bzw. Strafandrohung) möglich gewesen, welche bis zu 10% des globalen Umsatzes definiert.
+3
Metty
Metty21.04.26 19:15
Apple war in der Vergangenheit recht restriktiv gegenüber Entwicklern. Das Argument Sicherheit wurde viel zu oft missbraucht zur Gewinnmaximierung. Das rächt sich nun. Auch wenn Apple Tim Cook viel zu verdabken hat, so sind diese unfairen Methoden auch auf seinem Mist gewachsen. Und das Resultat sehen wir nun. Ich hoffe Apple und der nächste CEO lernen daraus.
+4
System 6.0.1
System 6.0.121.04.26 21:57
Die Argumentation der Inder finde ich scheinheilig.

Gibt es in Indien ein Gesetz, das vorschreibt, dass es mehrere Marktplätze geben muss? Wahrscheinlich nicht, denn was mache ich, wenn sich keiner für den Betrieb eines anderen Marktplatz findet?

Wenn es das Gesetz nicht gibt, stellt sich die Frage, wie die „Marktmacht“ definiert ist. Offensichtlich nicht im Gesamtmarkt, sondern im Segment iOS und iPadOS. Aber, ist es definiert?

Und warum prozessiert der Staat, und nicht ein potenzieller Shopbetreiber Egal, so funktioniert Juristerei halt. Wahrscheinlich wird es auf eine Lösung wie in Europa hinauslaufen.

Aber ich kann schon gut verstehen, warum Apple sich gegen weitere Marktplätze erstmal wehrt. Und es ist egal, ob es der Sicherheits-Aspekt oder das Geld, oder beides zusammen ist. Je länger Indien braucht um seinen Anspruch rechtlich durchzusetzen, um so besser für Apple.

Gibt es schon Erkenntnisse zu den alternativen Shops in Europa? Werden die genutzt? Gibt es Schadsoftware die darüber verteilt wurde? Sind die Dinger überhaupt allgemein relevant, oder nur für einige große Player?

Da war doch was mit der Gaming-Szene, die von ihren Gewinnen nichts abgeben wollten, oder?
„A lot of times, people don't know what they want until you show it to them.“ Steve Jobs, 1998
-4
FlyingSloth
FlyingSloth22.04.26 08:18
System 6.0.1
Aber ich kann schon gut verstehen, warum Apple sich gegen weitere Marktplätze erstmal wehrt. Und es ist egal, ob es der Sicherheits-Aspekt oder das Geld, oder beides zusammen ist. Je länger Indien braucht um seinen Anspruch rechtlich durchzusetzen, um so besser für Apple.

Findest Du das nun gut oder schlecht, dass sich Apple hier so quer stellt?
Fly it like you stole it...
-1
eastmac
eastmac22.04.26 08:18
"Gibt es schon Erkenntnisse zu den alternativen Shops in Europa? Werden die genutzt? Gibt es Schadsoftware die darüber verteilt wurde? Sind die Dinger überhaupt allgemein relevant, oder nur für einige große Player?"

Dazu hätte ich auch gern mal Infos.
+3
skipper22.04.26 08:53
Wenn man bedenkt, dass Apple in Indien einen Umsatz von ca. 9 Milliarden Dollar macht, dann wäre die Strafe der vierfache Jahresumsatz, das ist schon heftig.
+1

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