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App-gesteuerte Drohnen in den USA zum Abschuss freigegeben

Im US-Bundesstaat Kentucky hat ein Gericht eine möglicherweise wegweisende Rechtsprechung gefällt. Grundlage bildet ein Rechtsstreit zwischen William Merideth und den Behörden von Hillview, weil Merideth im Juli die App-gesteuerte Drohne von David Boggs auf seinem Grundstück mit einer Shotgun abgeschossen hatte. Das Vorgehen begründete Merideth mit der Verletzung der Privatsphäre, wobei Nachbarn bestätigt haben, dass die Phantom-3-Drohne unterhalb der Baumhöhe von 15 Metern flog. Entsprechend forderte der kurzzeitig inhaftierte Merideth einen Freispruch und damit eine Bestätigung der Notwehr. Seiner Ansicht nach lässt sich bei einer Drohne schließlich schlecht sagen, ob nicht vielleicht nach Diebesbeute oder seiner sonnenbadenden Tochter Ausschau gehalten wird.

Urteil des US-Gerichts
Dieser Darstellung folgte die zuständige Richterin Rebecca Ward und sprach William Merideth von allen Punkten frei. Angesichts der Zeugenaussagen hatte das Gericht keinen Zweifel an der Verletzung der Privatsphäre und erklärte die Verteidigung von Grundstück und Familie mit allen Mitteln als legitim. Unberücksichtigt blieben bei dieser Entscheidung die unvollständigen Flugdaten der App. Den Zeugen zufolge führte die Drohne mehrere Flüge durch, sodass unklar sei, zu welchem Flug die aufgezeichneten Daten gehören. Medienberichten zufolge sei es auch unwahrscheinlich, die Drohne bei großer Flughöhe mit einer Shotgun abzuschießen.

Berufungsverfahren droht
Während William Merideth mit dem Freispruch die ganze Angelegenheit als erledigt ansieht, will Drohnen-Besitzer David Boggs, für den es die ersten Drohnenflüge waren, auf Schadensersatz klagen. Er wirft der Gegenseite vor, das Gericht belogen zu haben. Seiner Ansicht nach flog die Drohne entsprechend den Telemetriedaten über 50 Meter hoch. Wie schon bei der Rechtssprechung des zu heißen Kaffeebechers bei McDonalds, durch die mittlerweile auf jedem Becher eine Warnung vor Heißgetränken prangt, könnte die vorliegende Gerichtsentscheidung außerdem als Rechtsgrundlage für ähnliche Fälle dienen.


Rechtliche Flugverbotszonen
Drohnen-Besitzer müssten - zumindest in den USA - zukünftig also dem Flugraum über Grundstücken mehr Rechnung tragen. Bereits jetzt müssen Drohnen-Piloten in den meisten Ländern die amtlichen ICAO-Karten der zuständigen Flugsicherung beachten, welche geltende Flugverbotszonen ausweist. Beispielsweise darf in der Nähe von Flughäfen ein bestimmter Keil der Flughöhe nicht überschritten werden, um keine Landeanflüge zu stören.

Zudem gibt es für bestimmte Gebiete wie beispielsweise Militäreinrichtungen einen Flugverbotsraum, welcher nicht zu verletzen ist. Weltweit prominentestes Beispiel dürfte das Grundstück des Weißen Hauses des US-Präsidenten sein. Sollten sich Richter hierzulande der Rechtsprechung in den USA anschließen, ist zukünftig möglicherweise nur noch der Flug auf dem eigenen Grundstück und über öffentlichem nicht bewohnten Gebiet möglich.

Versicherung für Schadensfälle
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die reguläre Haftpflichtversicherung oft nicht bei Drohnenflügen greift. Entsprechend muss für Drohnen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um bei misslungenen Flügen nicht die gesamten Kosten für Schäden zu übernehmen. Eine Haft­pflicht­versicherung für unbe­mannte Flug­objekte ist Pflicht.

Weiterführende Links:

Kommentare

iGod28.10.15 11:21
Ich wette er hätte nicht darauf geschossen, wenn die Konföderiertenflagge an der Drohne gehangen hätte.
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dark-hawk28.10.15 11:24
Naja nachvollziehbar is das aber irgendwie schon, es is schon ganz schön frech über den Grundstücken seiner Nachbarn zu kreisen. In einem Bundesstaat in dem jeder zweite eine waffe hat ist es eigentlich nicht anders zu erwarten als das früher oder später die Drohne runtergeholt wird.
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marco m.
marco m.28.10.15 11:42
Gebe dem Mann vollkommen recht. Wenn ich die nötigen Mittel hätte, und eine Drohne würde über unser Grundstück fliegen, und sogar noch stehen bleiben, dann würde ich die auch vom Himmel holen.
iGod
Ist natürlich Blödsinn, jetzt alle in einen Topf zu werfen, bloß weil ein geringer Prozentteil der Amis austickt.
Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!
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MacRudi28.10.15 11:47
Dann wird man also fürs Spannen der Tochter in Zukunft Motorsegler einsetzen und die lautlos gleiten lassen. Gibt es eigentlich schon erste Boden-Drohnen-Abwehr-Raketen? Gesteuert von der eigenen iRadar-Anlage? Wie dicht dürfen denn eigentlich Satelliten vorbeifliegen? Vielleicht solte man die auch überwachen.

Da gibt es ja auch noch langsame Flugzeugüberflüge für Kartierungen. Mich hat da noch nie jemand um Erlaubnis gefragt. Also auch runterholen?
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MacRudi28.10.15 11:58
Alles, was man mit den eigenen Waffen runterholen kann, ist nicht hoch genug geflogen.

Flüge für Aufnahmen müssen angemeldet werden mit Angabe der Auflösung der Kamera und des überflogenen Gebietes. Gleichzeitig gibt es Karten, die verzeichnet haben, bei welchem Grundstück mit welchen Waffen zu rechnen ist. Das gibt dann ausreichende Sicherheit auf beiden Seiten.

Grundstücksbesitzer können die eigene Bewaffnung melden und damit die Flugverbotszone übers eigene Grundstück für sich weiter beanspruchen.
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nane
nane28.10.15 12:00
Zum Glück leben wir in Europa. Noch nehmen wir hier nicht unser Recht selbst in die Hand und schiessen einfach auf alles, von dem wir uns "bedroht fühlen".

Wahrscheinlich werden es auch "Brillenträger" in den USA in Zukunft schwer haben. Es reicht ja schon aus "zu glauben", dass man beobachtet wird. Unabhängig davon ob man wirklich ein Google Glas trägt und zack ist man im Jenseits - oops... ich dachte...
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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Megaseppl28.10.15 12:20
marco m.
Gebe dem Mann vollkommen recht. Wenn ich die nötigen Mittel hätte, und eine Drohne würde über unser Grundstück fliegen, und sogar noch stehen bleiben, dann würde ich die auch vom Himmel holen.

Das kann teuer werden, so lange Du nicht aus Notwehr handelst. In DE handelt es sich dabei um einen schweren Eingriff in den Luftverkehr. Hinzu kommen Sachbeschädigung und ggf. mutwillige Gefährdung Dritter.
Und bei Notwehr (z.B. resultierend aus offensichtlichen Kameraaufnahmen von Personen) ist es in diesem Fall am besten einfach die Exekutive zu rufen.
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Alex.S
Alex.S28.10.15 12:27
marco m.
Gebe dem Mann vollkommen recht. Wenn ich die nötigen Mittel hätte, und eine Drohne würde über unser Grundstück fliegen, und sogar noch stehen bleiben, dann würde ich die auch vom Himmel holen.
iGod
Ist natürlich Blödsinn, jetzt alle in einen Topf zu werfen, bloß weil ein geringer Prozentteil der Amis austickt.

Marco ist das auch nicht die Denkweise von PEGIDA... Alle in einem Topf zu werfen??
Not so good in German but I do know English and Spanish fluently. Warum ich es mit dem Deutsch überhaupt versuche? Weil ich in Deutschland arbeite! Lechón >:-]
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Tumbler
Tumbler28.10.15 12:28
Was ist eine Shotgun ???

Schiesseisen?

Achsoo. Eine Schrotflinte.
Für die braucht man nicht mal nen Waffenschein, oder?
Nicht im Tromeltrockner trocknen.
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marco m.
marco m.28.10.15 12:33
In den USA nicht, da bekommst du die im Burgerladen unter der Theke. Kein Witz, in Texas gibt es das wirklich. Da hast du sogar das Recht, jemanden über den Haufen zu schießen, wenn er ungefragt dein Grundstück betritt.
Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!
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Rob
Rob28.10.15 13:00
Für alle die meinen das jetzt hier nachmachen zu wollen:

Zu erwartende Konsequenzen für diese Tat in Deutschland:

- Anzeige wegen Sachbeschädigung
- Unter Umständen Einzug des Waffenscheins

Und wenn die Drone dann irgendjemand auf dem Kopf fällt:
- Anzeige wegen Körperverletzung

oder jemand anderen z.B. aufs Auto:
- weitere Anzeige wegen Sachbeschädigung

Auf jeden Fall viel Ärger, ein Gerichtsverfahren,Anwaltskosten.


Deswegen bitte immer HIRN einschalten. Kameradronen haben in geringer Höhe über dem eigenen Grundstück nichts verloren, also Polizei rufen.
Selbstjustiz geht gar nicht!!!!!!!!
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Alex.S
Alex.S28.10.15 13:16
Warum wird überhaupt diese Vorfall auf Mactechnews.de Veröffentlicht was eigentlich nicht mit Apple zu tuen hat?? So wie die Nachrichten über die NSA aber es wurde kein Wort über Cyberspionage von der BND verschwendet??

Wo bleiben die News über die El Capitan kompatibel Problem??
Wird etwas suspekt....
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halenoma
halenoma28.10.15 13:24
Vielleicht weil in Zukunft DJI Produkte in den Applestores verkauft werden?
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nane
nane28.10.15 13:26
Alex.S
Die Drohne wurde über eine APP gesteuert. Vielleicht von einem iOS Gerät aus?

In Zukunft wird wohl auf den Drohnen ein Warnhinweis des Herstellers angebracht werden müssen.

ACHTUNG: Die Flugeigenschaften der Drohne können durch Gewalteinwirkung beeinträchtigt werden.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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halenoma
halenoma28.10.15 13:28
Für mich ist das Thema jedenfalls brandheiss, da ich Multicopter professionell einsetze. www.luftbildbox.de
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piik
piik28.10.15 13:45
Scheint ein prima Thema zu sein, wo man Absurdes aus den Bauchgegenden zwingend von sich geben muss.
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Alex.S
Alex.S28.10.15 14:03
marco m.
In den USA nicht, da bekommst du die im Burgerladen unter der Theke. Kein Witz, in Texas gibt es das wirklich. Da hast du sogar das Recht, jemanden über den Haufen zu schießen, wenn er ungefragt dein Grundstück betritt.

Stimmt nicht so ganz... aber du könntest dich schlau machen indem du über das Castle Doctrine in Texas recherchierst.

Nun ihr habt schon recht man kann es schön reden. Aber das keiner nach der BND Skandal nachfragt aber trotzdem sich über eine Nation wegen deren Amt aufregt macht halt ein anderes Bild. Schadenfreude
Not so good in German but I do know English and Spanish fluently. Warum ich es mit dem Deutsch überhaupt versuche? Weil ich in Deutschland arbeite! Lechón >:-]
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redbear28.10.15 14:05
Megaseppl
marco m.
Gebe dem Mann vollkommen recht. Wenn ich die nötigen Mittel hätte, und eine Drohne würde über unser Grundstück fliegen, und sogar noch stehen bleiben, dann würde ich die auch vom Himmel holen.

Das kann teuer werden, so lange Du nicht aus Notwehr handelst. In DE handelt es sich dabei um einen schweren Eingriff in den Luftverkehr. Hinzu kommen Sachbeschädigung und ggf. mutwillige Gefährdung Dritter.
Und bei Notwehr (z.B. resultierend aus offensichtlichen Kameraaufnahmen von Personen) ist es in diesem Fall am besten einfach die Exekutive zu rufen.
Exikutive ?
Die kommen erst, wenn schon aufgrund der schönen Luftbildchen eingebrochen wurde...
Man muss ja nicht gegen Waffengesetze verstossen, um das Ding runterzuholen.
Als Kind war ich mit der Zwille ziemlich gut. Ich nehme an, ein Streifschuss reicht
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nane
nane28.10.15 14:07
piik
q.e.d.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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mrbean
mrbean28.10.15 14:53
marco m.
In den USA ... Da hast du sogar das Recht, jemanden über den Haufen zu schießen, wenn er ungefragt dein Grundstück betritt.
Bloedsinn LOL... nur wenn ein Unbekannter in dein Haus eindringt... Grundstuck zaehlt da nicht... bitte immer erst mal Schlau machen bevor etwas posten das einfach nicht stimmt
less is more.
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FrankySt7228.10.15 14:58
USA eröffnet die Jagdsaison auf Amazon-Auslieferungsdrohnen
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Dante Anita28.10.15 15:06
Tja die Amis, erst mal drauf los ballern.

Wobei: gibt auch hierfür schon eine Gun, wird wohl der nächste Verkaufsschlager: http://m.futurezone.at/digital-life/drone-defender-mit-radiowellen-gegen-drohnen/158.643.151
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Megaseppl28.10.15 15:11
redbear
Exikutive ?
Die kommen erst, wenn schon aufgrund der schönen Luftbildchen eingebrochen wurde...
Nein. Sie kommen. Ob sie etwas dagegen unternehmen liegt dann bei dem jeweiligen Beamten.
Prinzipiell darf jeder mit seiner Drohne über deinen Garten fliegen. Und da kannst Du rein gar nix gegen machen, ebenso wenig wie gegen den Airbus der in 10.000 Meter Höhe über Dein Grundstück fliegt. Das ist nunmal die rechtliche Situation. Der Pilot darf Dich jedoch nicht ohne Einverständnis filmen, gefährden etc. In solchen Fällen kannst Du aus Notwehr handeln. Sogar runterschießen. Da stehst Du jedoch schnell in der Beweispflicht dass eine Notwehrsituation bestand. Wenn der Pilot im Gegenzug (z.B. durch die Videoaufzeichnung) beweisen kann dass er eben nicht Personen auf dem Boden gefilmt oder gefährdet hat, wird es teuer. Für Dich.
Daher mein Rat: In solchen Fällen Polizei rufen. Den fliegenden Multikopter zudem filmen um einen Beweis für ein Fehlverhalten des Piloten zu haben.
Das Wissen ob man vielleicht innerhalb einem abgesenkten Luftraum / Flugverbotszone herrscht, kann auch helfen. Über meinem Garten darf z.B. niemand fliegen der nicht eine explizite Genehmigung der Flugsicherung hat. Davon abgesehen will aber auch niemand über meinem Garten fliegen der sich nicht sehr stark für Unkraut interessiert.
Man muss ja nicht gegen Waffengesetze verstossen, um das Ding runterzuholen.
Als Kind war ich mit der Zwille ziemlich gut. Ich nehme an, ein Streifschuss reicht
Von einem Verstoß gegen Waffengesetze habe ich nix geschrieben. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr liegt auch vor wenn Du das Ding mit der Zwille abschießt.

Ich habe mich viel und lange mit der Gesetzeslage für das Modellfliegen in DE beschäftigt. Mit Selbstjustiz sollte man hier sehr aufpassen. Die Bestrafungen bei einem Eingriff in den Luftverkehr sind sehr hoch - nicht zu vergleichen mit denen im Straßenverkehr. Und da ein Multikopter als Luftfahrzeug gilt, gelten hier auch entsprechende Gesetze.

Die meisten Hobbypiloten interessieren sich übrigens null für irgendwelche Menschen. Und Gärten oder Wohnhäuser sind so in etwa das langweiligste was man sich als Motiv für die fliegende Kamera vorstellen kann - sofern der Anwohner nicht gerade prominent ist. Zur Einbruchsinspektion ist es auch wenig geeignet: Durch die enormen Weitwinkel der üblichen Kameras muss man sehr nah an das zu inspizierende Objekt heranfliegen, dies gepaart mit der Lautstärke eines Multikopters ist nun wirklich alles andere als optimal. Da ist sogar jedes Fernglas, ja sogar eine Handykamera das bessere Werkzeug. Zudem ein Einbrecher, der so aufwändig recherchieren würde, weitaus bessere, unauffälligere Wege hat um festzustellen ob jemand im Urlaub ist...
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marco m.
marco m.28.10.15 15:12
mrbean
Bloedsinn LOL... nur wenn ein Unbekannter in dein Haus eindringt... Grundstuck zaehlt da nicht... bitte immer erst mal Schlau machen bevor etwas posten das einfach nicht stimmt
Blödsinn?

Megaseppl
Davon abgesehen will aber auch niemand über meinem Garten fliegen der sich nicht sehr stark für Unkraut interessiert.
Kann ich dir empfehlen.

Habe ich diese Woche erst gemacht. Bei einer relativ kleinen Wiese habe ich schon einen 1 Meter hohen Haufen Moos und altes Gras herausgeholt.


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Megaseppl28.10.15 15:32
marco m.
Kann ich dir empfehlen.

Habe ich diese Woche erst gemacht. Bei einer relativ kleinen Wiese habe ich schon einen 1 Meter hohen Haufen Moos und altes Gras herausgeholt.
Das setzt vermutlich voraus das man Rasen hat, oder? Hab ich nicht. Ich hab ausschließlich Unkraut.
Solange man den Garten aber nicht betritt oder anschaut, stört es eigentlich gar nicht!
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marco m.
marco m.28.10.15 15:33
Dein Ernst? Ist wohl keine Wohlfühl Oase?
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Dom Juan28.10.15 18:47
Megaseppl
Prinzipiell darf jeder mit seiner Drohne über deinen Garten fliegen. Und da kannst Du rein gar nix gegen machen, ebenso wenig wie gegen den Airbus der in 10.000 Meter Höhe über Dein Grundstück fliegt.
Ich kann mich irren. Aber das "Grundstück" ist nicht als Zweidimensionale Fläche mit eventuellen Aufbauten wie Gebäuden definiert, sondern als dreidimensionaler Platz, der nach Oben und nach Unten geht. Die jeweiligen Abmessungen hängen vom Staat ab. Also ist ein Überfliegen eines Grundstückes mit einer Drone nicht mit dem eines A380 zu vergleichen, da es den Privaten 3D-Raum verletzt. Und so wie ich mich aufregen würde, wenn mein Nachbar auf einmal durch meinen Garten spaziert und meine Privatsphäre mit dem Handy filmt, würde ich ich ihm auch bei einer Drone das Wort zum Sontag sagen.
Ob das jetzt einen Abschuss rechtfertig, mein Gott, bin ich Rechtswissenschaftler amerikanischer Gesetze… ?
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Megaseppl28.10.15 20:06
Dom Juan
Megaseppl
Prinzipiell darf jeder mit seiner Drohne über deinen Garten fliegen. Und da kannst Du rein gar nix gegen machen, ebenso wenig wie gegen den Airbus der in 10.000 Meter Höhe über Dein Grundstück fliegt.
Ich kann mich irren. Aber das "Grundstück" ist nicht als Zweidimensionale Fläche mit eventuellen Aufbauten wie Gebäuden definiert, sondern als dreidimensionaler Platz, der nach Oben und nach Unten geht.
Das ist korrekt.
Also ist ein Überfliegen eines Grundstückes mit einer Drone nicht mit dem eines A380 zu vergleichen, da es den Privaten 3D-Raum verletzt.
Das ist nicht korrekt, da Privatpersonen prinzipiell keine Hoheit über den Luftraum haben, selbst wenn er über dem eigenen Bodengrundstück liegt und somit deren Eigentum ist. Piloten, egal ob im Flugzeug oder an der Fernbedienung, genießen hier ein Duldungsrecht.

Und so wie ich mich aufregen würde, wenn mein Nachbar auf einmal durch meinen Garten spaziert und meine Privatsphäre mit dem Handy filmt, würde ich ich ihm auch bei einer Drone das Wort zum Sontag sagen.
Und das ist ja auch absolut in Ordnung!
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chessboard
chessboard29.10.15 17:22
MTN
Sollten sich Richter hierzulande der Rechtsprechung in den USA anschließen, ist zukünftig möglicherweise nur noch der Flug auf dem eigenen Grundstück und über öffentlichem nicht bewohnten Gebiet möglich.
Das ist zu hoffen und genau so sollte es sein! Für Spielzeug reicht das dicke, und ansonsten gibt es Modellflugplätze.
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