Urteil gegen pauschale Rundfunkgebühr bei gewerblich genutzten Computern
Wie Heise Online meldet, sprach sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart bei einem gewerblich genutzten Computer gegen eine pauschale Rundfunkgebühr aus. Ein Computer stellt nach Auffassung des Gerichts ein multifunktionales Gerät dar, das zumindest
außerhalb des privaten Umfelds nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken als dem Rundfunkempfang dient. Die Beweislast für gewerblich genutzte Computer liegt nach Ansicht des Gerichts daher bei der Sendeanstalt. Da vom zuständigen SWR kein Beweis erbracht, sondern lediglich auf den Besitz des Computers verwiesen wurde, sah das Verwaltungsgericht die eingeforderten Rundfunkgebühren als ungerechtfertigt an. Laut Heise Online wird der SWR erfahrungsgemäß gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, so dass offen ist, inwieweit das Urteil rechtskräftig bleibt.
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