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Probleme bei Spotify: Abos versehentlich gekündigt, Urteil gegen Preiserhöhungen und mehr

Es gibt es mittlerweile einige Anbieter von Musik-Streaming, als unangefochtener Marktführer gilt aber nach wie vor Spotify. Das liegt allerdings nicht unbedingt an einem großzügigen Abrechnungsmodell, das viel Geld in die Kassen der Künstler spült: Tatsächlich werden diese künftig nur noch dann entlohnt, wenn sie mindestens 1.000 Wiedergaben pro Jahr schaffen, was kontrovers diskutiert wird (siehe hier). Aktuell droht dem Unternehmen außerdem rechtliches Ungemach. Ferner legt ein technischer Fehler das Abonnement mancher Kunden lahm.


Rückzug aus Uruguay
Das von Spotify praktizierte Vergütungsmodell für Musiker wird immer wieder kritisch beäugt, viele Betroffenen und ihre Interessensgruppen erachten es als wenig gerecht. Uruguay plant nun, das Urheberrecht zu reformieren und sieht eine faire Beteiligung der Künstler an den Einnahmen der Streamingdienste vor, ohne allerdings bislang allzu konkrete Vorgaben zu nennen. Das Unternehmen zieht aber bereits die Konsequenzen: Es liege keine Bestätigung vor, dass die zusätzlichen Kosten von den Rechteinhabern zu tragen seien, sodass Spotify den Service ab Januar 2024 schrittweise und ab Februar 2024 vollständig einstellen werde. Eine Gesetzesänderung, welche Spotify unter Umständen dazu zwingt, zweimal für dieselbe Musik zu bezahlen, zerstöre die Geschäftsgrundlage, so das Unternehmen.

Falsche Abo-Kündigungen, unzulässige Preiserhöhungen
Hierzulande läuft es für den Streamingdienst aber ebenfalls nicht ganz rund. So mussten einige Mitglieder von Familiengruppe die Erfahrung machen, dass ihnen ihr Premium-Abonnement gekündigt wurde. Spotify beteuert, dass es sich um ein Problem mit dem Abrechnungssystem handle. Für Unmut dürfte außerdem (nicht rechtskräftige) Berufungsurteile des Kammergerichts Berlin sorgen, die sich auch an Netflix richten. Die Preisänderungsklauseln beider Streaminganbieter sind unzulässig. Das Gericht schiebt damit der einseitigen Preiserhöhung, ohne zunächst die Zustimmung der Kunden einzuholen, einen Riegel vor, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

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