Nach Google: Auch Meta kommt ohne Zerschlagung davon – Geschäftsmodell nicht zu beanstanden, keine Auflagen


Im September hatte ein sehr mildes Urteil gegen Google bereits angedeutet, dass Big Tech wenig zu befürchten hat und auch in der Wahl der Mittel zur Erhaltung der Marktmacht allenfalls kleine Einschränkungen erhält – zumindest in den USA. Anstatt der als recht wahrscheinlich gegoltenen Zerschlagung bzw. erzwungenen Abtrennung von mindestens einem Geschäftsbereich (Android, Chrome, Ad Exchange oder Ad Manager) oder dem Ende des Milliardendeals mit Apple (Google als Standard-Suchmaschine), muss das als Monopolist klassifizierte Unternehmen lediglich den Suchindex öffnen. Dagegen setzt man sich allerdings ebenfalls zur Wehr und hat zudem gute Stellschrauben, Konkurrenten die Nutzung zu erschweren.
Keinerlei Einschränkungen für MetaÄhnlich sah es beim Facebook-Konzern Meta aus. Auch hier galt die Abtrennung von WhatsApp und/oder Instagram als denkbares Szenario, immerhin kommt man bei aktiver Nutzung Sozialer Netzwerke kaum an Meta-Produkten vorbei. Durch das Zusammenführen von Informationen entsteht eine Marktmacht, der ein Start-up kaum etwas entgegensetzen kann. Allerdings scheint sich die betonte Nähe zu Trump definitiv auszuzahlen, wie es in einigen Kommentaren heißt: Meta kann exakt wie jetzt weitermachen. Es gebe keine widerrechtlich ausgenutzte, marktbeherrschende Stellung bzw. gar ein Monopol, so
das Urteil des Richters.
Enttäuschung bei der FTCDie Federal Trade Commission zeigte sich als Klägerin sehr enttäuscht über die Entscheidung. Die offensichtliche Strategie, aufstrebende Mitbewerber sofort zu kaufen, bevor sie das eigene Geschäft gefährden (Instagram, WhatsApp), sei vom Gericht nicht als bedenklich eingeschätzt worden. Meta erhält daher, anders als Google, keinerlei Auflagen. Nichts am aktuellen Geschäftsmodell sei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu beanstanden.
Richter und Meta: Die Lage vor fünf Jahren ist irrelevantMetas erfolgreiche Argumentation hatte gelautet, dass die Situation zum Zeitpunkt des Einreichens der Klage irrelevant sei. Aktuell sei der Markt sehr wohl scharf umkämpft, vor allem der Erfolg von TikTok spielte dem Anbieter dabei hilfreich in die Karten. Genau das gab auch der Richter in seiner Begründung an. Man müsse entscheiden, wie es heute aussehe – und nicht, welche Regeln vor fünf Jahren galten. TikTok und YouTube, die in der Klage der FTC noch gar nicht zur Sprache gekommen waren, seien die schärfsten Rivalen. Sinkende Marktanteile Metas sieht er als Beleg dafür an, dass der Konzern den intensiveren Wettbewerb zu spüren bekomme.
FTC-Direktor impliziert politische EinflussnahmeJoe Simons, "Director of Public Affairs" der FTC, geht von politischer Einflussnahme aus. Mit dem eingesetzten Richter hätten die Zeichen von Anfang an auf einem gerichtlichen Erfolg Metas gelegen – wohingegen Simons als erklärter Gegner der Republikaner zähle, die ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn vorbringen wollen. Richter Boasberg wollte sich zu diesem Vorwurf bislang nicht äußern. Warum so oft die Rede davon ist, möglicherweise habe die US-Regierung Meta geschützt, liegt unter anderem an der demonstrativen Nähe Zuckerbergs zu Trump, inklusive einer Zahlung von 25 Millionen Dollar an den Präsidenten als Entschädigung für dessen Kontosperrung nach dem Sturm auf das US-Kapitol. Auch die Einstellung der Faktenprüfung entsprach genau Trumps Forderungen, dessen vertretene Inhalte davon stets besonders betroffen waren.