Kurz: Apple vor 3,5-Milliarden-Zahlung in England? +++ Fortgang im Verfahren Apple vs. Prosser


Bis es wirklich zu einer möglicherweise milliardenschweren Zahlung kommt, ist noch ein weiter Weg zu gehen. Allerdings gab das "Competition Appeal Tribunal" des Vereinigten Königreichs grünes Licht für die Fortführung einer
Sammelklage gegen Apple. Der Vorwurf lautet, dass Apple einmal mehr die eigene Plattformmacht missbraucht, um Konkurrenten zu benachteiligen, Kunden aber gleichzeitig höhere Preise abverlangen zu können. Der Gesamtwert der Klage beläuft sich auf bis zu drei Milliarden Pfund, also rund 3,5 Milliarden Euro.
Die Kernaussage der Kläger lautet, Apple lasse für ein vollständiges Cloud-Backup von iPhone und iPad nur iCloud zu, bevorzuge den eigenen Dienst tief im System und erschwere dadurch echten Wettbewerb durch andere Cloudanbieter. Apple gibt zwar an, selbstverständlich Drittanbieter zu erlauben, was aber auf den aktuellen Fall schlicht nicht zutrifft. Das stimmt für Dateien, Fotos oder andere App-Inhalte, geht am Vorwurf hinsichtlich eines vollständigen Geräte-Backups jedoch vorbei. Die Frage dürfte noch lange für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen, denn vor Ende 2028 ist mit keinem Urteil zu rechnen.
Fortgang im Verfahren Apple vs. ProsserIm Rechtsstreit zwischen Apple und dem bekannten Leaker Jon Prosser erhält dieser nun doch die Möglichkeit, sich gegen die Klage zu verteidigen. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, hat jedoch eine Vorgeschichte – denn im Vorfeld hatte Prosser die Gelegenheit verstreichen lassen, sich rechtzeitig zu äußern. Ein US-Bundesrichter hob den Ende 2025 deswegen eingetragenen "Default" aber auf (siehe damalige
Meldung).
Apple wirft Prosser und Michael Ramacciotti im Rahmen der Klage vor, sich unrechtmäßig Zugang zu einem Entwicklungs-iPhone eines damaligen Apple-Mitarbeiters verschafft zu haben. Auf diese Weise waren schon lange vor der WWDC 2025 Details zur Überarbeitung der System-UI ans Tageslicht gelangt. Prosser erklärte sich inzwischen bereit, die bislang nicht vollständig bereitgestellten Unterlagen herauszugeben sowie für eine Befragung zur Verfügung zu stehen.