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Kurz: Angebliche Schikane – Mitarbeiterinnen erstatten Anzeige gegen Apple +++ Spotify: Änderungen im App Store nicht ausreichend

Apple-Mitarbeiter fühlen sich schikaniert
Apple gilt weithin als Unternehmen, das sich um Diversität und den Schutz von Minderheiten bemüht. Der Konzern möchte Diskriminierungen aller Art konsequent entgegentreten. Allerdings klafft eine Lücke zwischen diesem Selbstverständnis und den jüngeren Aussagen einiger Mitarbeiter des Unternehmens: Die Managerin Ashley Gjøviks bezichtigt Apple des systematischen Sexismus, die Ingenieurin Cher Scarlett wies auf Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern sowie weiteren Missständen hin – und beteiligte sich an der Bewegung #AppleToo.

Nun meldet Reuters, dass beide Frauen Anzeige beim National Labor Relations Board (NLRB) eingereicht haben. Beim NLRB handelt es sich um eine US-Behörde, welche die Rechte von Arbeitnehmern vertritt. Gjøvik sei unter anderem von einem Manager belästigt worden, außerdem habe man ihr Verantwortung entzogen und ihr mehr unliebsame Aufgaben gegeben. Scarlett verweist auf Schikanen vonseiten des Unternehmens: Angestellte seien an gemeinsamen Aktionen gehindert worden – der Ingenieurin zufolge habe Apple Gehaltsvergleiche unter Mitarbeitern torpediert. Das NLRB wird die Vorwürfe nun prüfen und gegebenenfalls ein Verfahren gegen Cupertino einleiten.


Spotify teilt einmal mehr gegen Apple aus
Apples Zugeständnisse an Japans Wettbewerbsbehörde schlägt hohe Wellen: Ab 2022 ist es sogenannten „Reader-Apps“ möglich, in ihren iOS-Apps Internetseiten einzubinden, welche die Verwaltung des Nutzerkontos ermöglichen – und so auch auf ein externes Zahlungssystem zu verlinken (siehe hier). Von der Neuregelung profitiert auch Spotify – Horacio Gutierrez, der Chief Legal Officer des Unternehmens, begrüßt diese Entscheidung, die allerdings nicht weit genug gehe. Er teilte auf Twitter eine Tabelle mit Punkten, in denen Apple aus seiner Sicht vom Open App Markets Act abweiche. Dabei handelt es sich um eine US-Gesetzesvorlage, die strenge Reglementierungen für die App-Plattformen von Google und Apple vorsieht.

Quelle: @horaciog via Twitter

So kritisiert Gutierrez, dass Apple den eigenen Produkten im App Store noch immer den Vorzug einräume und Entwickler benachteilige: So sei es ihnen beispielsweise nicht möglich, mit ihren Anwendern direkt über die App zu kommunizieren. Im Zentrum der Kritik steht natürlich Apples hauseigenes Zahlungssystem, das für In-App-Käufe grundsätzlich vorgeschrieben ist. Auch Spotify-Gründer Daniel Ek meldete sich zu Wort: Zwar gehe dieser Schritt in die richtige Richtung, löse allerdings nicht das Problem. Das Ziel sei es, Wettbewerb wiederherzustellen. Spotify trat in der Vergangenheit immer wieder in Erscheinung, um Apples Umsatzbeteiligung harsch zu kritisieren.

Kommentare

MikeMuc06.09.21 08:53
Seit wann muß man sich an Gesetzesvorlagen halten?
Ich dachte , das sind lediglich Entwürfe. Erst wenn die zum Gesetz werden, dann kann man / Apple auch dagegen verstossen. Das und erst dann kann Twitter sich beschweren. Alles andere ist nix anderes als der berühmte Theaterdonner und der Wunsch, das es anders werde als es ist.
+2
Bitsurfer06.09.21 09:52
Das stimmt. In DE gibt es ein Bundesgesetz das Unternehmen verpflichtet die Zahlungskonditionen für Ihre Lieferanten auf 30 Tage zu begrenzen um kleine Unternehmen zu schützen.
Ich hab mal einen Einkäufer darauf angesorochen. Worauf er meinte. Klar kann man darauf bestehen, dann wird man bei der nächsten Runde einfach nicht mehr berücksichtigt.
Ist auch eine Art von Bananenrepublik.
+2
beanchen06.09.21 10:31
@Bitsurfer
Wenn ich als Firma von Kunden abhängig bin, die schlecht, spät oder gar nicht zahlen, hab ich (die Firma) ein ganz anderes Problem.
Meine Antwort wäre also "dann halt nicht!".
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
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Turm
Turm06.09.21 10:39
Bitsurfer
Das stimmt. In DE gibt es ein Bundesgesetz das Unternehmen verpflichtet die Zahlungskonditionen für Ihre Lieferanten auf 30 Tage zu begrenzen um kleine Unternehmen zu schützen.

Der Trend bei den Einkäufern geht Richtung 90 Tage. Die EU Richtlinie sagt 30 Tage Regelzahlungsziel in Ausnahmefällen 60 Tage und mehr eigentlich sittenwidrig aber da zaubert dann die Rechtsabteilung einfach ne Individualvertrag aus dem Formulararchiv
@Bitsurfer: wenn du für einen der Großen Autohersteller als Kunden hast spielst du automatisch mit, und du kannst dir auch einen anderen Kunden suchen aber die agieren alle ähnlich generieren aber hohe Stückzahluen und kontinuierliche Abnahme.
+2
Bitsurfer06.09.21 11:18
Es ist klar wenn man für einen grossen Player arbeitet schlussendlich noch als Bank amtet. Wenn man denn Zahlungsausstände bis zu 180 Tagen verkraften kann.

Interessanterweise gibt es in der Schweiz keinerlei Gesetze die das regeln. Ich habe hier noch nie erlebt dass es etwas anders gibt als 30 Tage. Auch im Geschäftsumfeld. Höchstens kürzer mit abzugsfähigem Skonto.
-1
ww
ww06.09.21 11:28
Bitsurfer
Interessanterweise gibt es in der Schweiz keinerlei Gesetze die das regeln. Ich habe hier noch nie erlebt dass es etwas anders gibt als 30 Tage. Auch im Geschäftsumfeld. Höchstens kürzer mit abzugsfähigem Skonto.

Das heisst du hast noch nie mit grossen Pharmakonzernen zusammen gearbeitet. Das ist 90 Tage normal.
+1
innug06.09.21 12:16
MikeMuc
Das und erst dann kann Twitter sich beschweren.

Wieso Twitter? Spotify.
+1

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